Philosophie des Völkerrechts , Φιλοσοφία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Philosophie des Völkerrechts , Φιλοσοφία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Hierbei handelt es sich nur um die Zusammenfassung eines bereits veröffentlichten theoretischen Artikels ( Panos Terz, Die Völkerrechtsphilosophie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen, Pro scientia ethica iuris inter gentes , In honorem patrum hispanorum scientiae iuris inter gentes,  Victoria etSuarez, in : Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie , 2000/86/2 , S.168-184 ).

Diese international hochrenommierte Fachzeitschrift wird in der Tradition von Hegel und Kant von der “Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie” herausgegeben.  International für die Wissenschaftler ist es eine große Ehre, in dieser Zeitschrift publizieren zu dürfen.
Zusammenfassung

1. Die Völkerrechtswissenschaft besteht aus den folgenden Teilen und zugleich neuen Wissenschaftsgebieten in statu nascendi : Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtssoziologie, Völkerrechtsdogmatik, Völkerrechtsgeschichte, Geschichte der Völkerrechtswissenschaft, Völkerrechtsmethodologie.

2. Durch die teilweise naturrechtlich begründeten Forderungen von Entwicklungsländern in den 70/80er Jahren haben philosophische bzw. rechtsphilosophische Fragestellungen des Völkerrechts an Bedeutung gewonnen.

3. Die Völkerrechtsphilosophie kann nicht isoliert von den anderen Säulen der Völkerrechtswissenschaft, vor allem von der Völkerrechtstheorie und der Völkerrechtssoziologie betrachtet und betrieben werden. Es darf nämlich zu keiner Verwechslung von Idealität und Realität, von Moralität und Normativität, von Rechtsvorstellungen und Rechtsnormen kommen.

4. Die Völkerrechtsphilosophie setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen : Unter Theorie der Völkerrechtsphilosophie wird eine systematisch geordnete Menge von Aussagen bzw. Aussagesätzen über einen bestimmten Bereich der internationalen Beziehungen und der sich darauf beziehenden Dimensionen der Völkerrechtswissenschaft verstanden. Die Theorie der Völkerrechtsphilosophie befasst sich mit den folgenden Gegenständen : Bedeutung der Völkerrechtsphilosophie als wichtiger Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft ; Verhältnis der Völkerrechtsphilosophie zu den anderen Bestandteilen der Völkerrechtswissenschaft ; Ihr Verhältnis  zur Philosophie und zur Rechtsphilosophie; Werte und andere Gegenstände der Völkerrechtsphilosophie ;  Verhältnis von Moral und Völkerrecht und Moralnormen in den internationalen Beziehungen.

5. Die Methodologie der Völkerrechtsphilosophie bezieht sich als die Lehre von den völkerrechtsphilosophischen Methoden auf Mittel, Wege und Verfahren mit dem Zweck, völkerrechtsphilosophische Erkenntisse zu erzielen.

6. Die Völkerrechtsphilosophie hat die fogenden Aufgaben :
a) Ihr eigenes Verhältbnis zu den genannten Wissenschaften zu untersuchen und inhaltliche Verbindungen nachzuweisen. b) Den Humanitäts-und Sittlichkeitswert des Völkerrechts als einer internationalen Rechtsordnung aufzudecken. c) Erscheinungen eines sterilen Rechtspositivismus und Rechtsformalismus sowie den Soziologismus innerhalb der Völkerrechtswissenschaft zu bekämpfen.

7. Zum Gegenstand der Völkerrechtsphilosophie gehören vor allem : Werte, Gerechtigkerit und Billigkeit, Gleichheit/ Ungleichheit, Commune bonum humanitatis, Solidarität/Hilfeleistung, Moral, Moralnormen, Verantwortung, Pflicht, Rechtsgefühl, Rechtsbewußtsein, System und Struktur.

8. Zu den Hauptkategorien der Völkerrechtshilosophie gehören insbesondere : Gerechtigkeit, Billigkeit, Gleichheit, Commune bonum humanitatis Solidarität und spezielle Moralnormen.

9. Die in den Resolutionen der UN-Generalversammlung enthaltenen konkreten Moralnormen sind Ausdruck eines Consensus opinionis moralis. Die allgemeinen Moralprinzipien ( Commune bonum humanitatis, Gerechtigkeit, Solidarität , Verantwortung, Pflicht ) bringen einen Consensus opinionis moralis generalis zum Ausdruck.

10. Die Moralprinzipien und -normen haben mehrere Funktionen : a) Sie vermögen, den internationalen Normenbildungsprozeß vorzubereiten, zu erleichtern und voranzutreiben. b) Sie können zur Vertiefung der friedlichen internationalen Zusammenarbeit im Interesse der gesamten Menschheit bzw. des Gemeinwohls auf internationaler Ebene beitragen. c) Sie beeiflussen bereits das Verhalten der Staaten, auch wenn dies nicht immer auf den ersten Blick zu sehen ist. d) Sie können zur Humanisierung der Internationalen Beziehungen einen doch wichtigen Beitrag leisten.

11. Aus der opinio moralis ergibt sich die moralische Verantwortung. Bezüglich der Verpflichtungen aus den Moralnormen gilt nicht das Prinzip Pacta sunt servanda, sondern vielmehr der allgemeine Grundsatz bona fides.Die Verletzung von Moralnormen zieht moralisch ausgerichtete Reaktivmassnahmen ( Sanktionen ) nach sich.

Bemerkung : Bereits in den 70er Jahren hat es sich als notwendig erwiesen, neue Termini technici in Latein selber zu prägen, um neuere Phenomena in den internationalen Beziehungen einfangen und eklären zu können.
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Φιλοσοφία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου
Ο Πλάτων και ο Αριστοτέλης ήταν μεν σε γενικές γραμμές οι εμπεδωτές της Φιλοσοφίας του Δικαίου, αλλά οι Γερμανοί Φιλόσοφοι την έχουν εξελίξει σε πραγματική επιστήμη.

Εν τω μεταξύ έχει εμπεδωθεί ως επιστήμη και η Φιλοσοφία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου στο επιστημονικό περιοδικό ανωτάτου διεθνούς επιπέδου ” Archiv für Rechts- und Soziaphilosophie” 86/2/2000, S.168-184 (Panos Terz, Die Völkerrechtsphilosophie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen, Pro scientia ethica iuris inter gentes, In honorem patrum hispanorum Vitoria et Suarez).
Το Βήμα (8.1.16)

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