Nord Stream 2 aus Sicht des Völkerrechts

Nord Stream 2: Pipeline-Abschnitt in deutschen Gewässern fertiggestellt

Obwohl die USA mit Sanktionen drohen, gehen die Arbeiten an Nord Stream 2 voran. Jetzt ist das letzte Teilstück in deutschen Gewässern verlegt worden.

Bemerkungen aus Sicht des Völkerrechts:

1. Das Völkerrecht stellt ein jus pacis (Friedensrecht) und ein jus cooperationis (Kooperationsrecht) dar. Seine Haupttaufgaben bestehen also darin, den internationalen Frieden und die internationale Zusammen arbeit zu fördern.

2. Zu diesem Zweck wird das grundlegende Völkerrechtsprinzip (es gibt sieben) der Friedlichen internationalen Zusammenarbeit (auf der Basis des gegenseitigen Interesses, Nutzens und Vorteils angewandt) angewandt. D.h. in concreto, die Pipeline entspricht  dem wohlverstanden Interesse Deutschlands und Russlands.

3. Hierüber entscheiden beide Staaten auf der Grundlage des Völkerrechtsprinzips der Souveränen Gleichheit und konkret ihrer Souveränität. Ein weiteres Element dieses Völkerrechtsprinzips ist die Unabhängigkeit jedes Staates, über ihn betreffende Angelegenheiten zu entscheiden.

4. Das Völkerrechtsprinzip des Verbots der Einmischung in die eigenen (inneren, äußeren) Angelegenheiten anderer Staaten kommt ebenfalls voll zur Anwendung. D.h., die USA dürfen sich in diese Angelegenheit Deutschlands  nicht einmischen.

5. Ein weiteres grundlegendes Völkerrechtsprinzip sieht für die Staaten  vor, vertraglich übernommene Verpflichtungen nach treu und Glauben (bona fides :Guter Glaube)  zu erfüllen (Pacta sunt servanda: Verträge sind zu erfüllen), sonst könnte in den internationalen Beziehungen Chaos entstehen.

6. Bei der Durchsetzung der oben genannten Prinzipien, geht es nicht unbedingt um darum, sich nach der inneren politischen Ordnung von Staaten zu richten. Kurzum, man kann  nicht  nur mit demokratisch-freiheitlichen Staaten kooperieren, denn es existieren Staaten, die  unterschiedlichen Kultur – und Rechtskreisen angehören.  Die USA unterhalten z.B. zum archaisch- mittelalterlichen Menschenrechtsverletzenden und Frauenfeindlichen Regime von Saudi-Arabien ausgezeichnete politische, ökonomische  und militärische Beziehungen.

En passant sollte unbedingt darauf  hingewiesen werden, das die USA insbesondere unter Trump sich vom gesamten Völkerrecht verabschiedet  haben, wodurch große Gefahren für die internationale Sicherheit entstanden sind.   Zeit (28.12.20), Wiener Zeitung (29.12.20), FAZ (12.2.21)

 

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>