Nord Stream 2: Pipeline-Abschnitt in deutschen Gewässern fertiggestellt
Bemerkungen aus Sicht des Völkerrechts:
1. Das Völkerrecht stellt ein jus pacis (Friedensrecht) und ein jus cooperationis (Kooperationsrecht) dar. Seine Haupttaufgaben bestehen also darin, den internationalen Frieden und die internationale Zusammen arbeit zu fördern.
2. Zu diesem Zweck wird das grundlegende Völkerrechtsprinzip (es gibt sieben) der Friedlichen internationalen Zusammenarbeit (auf der Basis des gegenseitigen Interesses, Nutzens und Vorteils angewandt) angewandt. D.h. in concreto, die Pipeline entspricht dem wohlverstanden Interesse Deutschlands und Russlands.
3. Hierüber entscheiden beide Staaten auf der Grundlage des Völkerrechtsprinzips der Souveränen Gleichheit und konkret ihrer Souveränität. Ein weiteres Element dieses Völkerrechtsprinzips ist die Unabhängigkeit jedes Staates, über ihn betreffende Angelegenheiten zu entscheiden.
4. Das Völkerrechtsprinzip des Verbots der Einmischung in die eigenen (inneren, äußeren) Angelegenheiten anderer Staaten kommt ebenfalls voll zur Anwendung. D.h., die USA dürfen sich in diese Angelegenheit Deutschlands nicht einmischen.
5. Ein weiteres grundlegendes Völkerrechtsprinzip sieht für die Staaten vor, vertraglich übernommene Verpflichtungen nach treu und Glauben (bona fides) zu erfüllen (Pacta sunt servanda), sonst könnte in den internationalen Beziehungen Chaos entstehen.
6. Bei der Durchsetzung der oben genannten Prinzipien, geht es nicht unbedingt um darum, sich nach der inneren politischen Ordnung von Staaten zu richten. Kurzum, man kann nicht nur mit demokratisch-freiheitlichen Staaten kooperieren, denn es existieren Staaten, die unterschiedlichen Kultur – und Rechtskreisen angehören. Die USA unterhalten z.B. zum archaisch- mittelalterlichen Menschenrechtsverletzenden und Frauenfeindlichen Regime von Saudi-Arabien ausgezeichnete politische, ökonomische und militärische Beziehungen.
En passant sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, das die USA insbesondere unter Trump sich vom gesamten Völkerrecht verabschiedet haben, wodurch große Gefahren für die internationale Sicherheit entstanden sind. Zeit (28.12.20), Wiener Zeitung (29.12.20), FAZ (12.2.21)