Weltraum, beansprucht vom Tesla- und vom Amazon-Chef

Weltraum, beansprucht vom Tesla- und  vom Amazon-Chef

Spätestens seit 1967 sprechen wir vom Weltraumrecht als einem neuen Zweig des Internationalen öffentlichen Rechts (Völkerrechts). Das Weltraurecht gehört zu den Spezial Vorlesungen   im Fach Völkerrecht. In diesem Sinne habe ich es gelehrt. Dieses  stützt sich in erster Linie auf den Weltraumvertrag  (Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper von 1967). Seine Kernaussagen sind: a) Der Weltraum gehört der gesamten Menschheit (commune bonum humanitatis, common heritage of mankind); b) Infolgedessen ist kein Staat  berechtigt, Souveränitäts – bzw.Besitzansprüche zu stellen. Eine weitere Grundlage ist der  Mondvertrag (Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern von 1979). Kurz davor haben US-Unternehmen „Grundstücke“ auf dem Mond verkauft. Hierfür gab es sogar Käufer!

Zu nennen sind weitere internationale Übereinkommen, wie z.B. der Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in  der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser  von 1963; das Übereinkommen über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen von 1968; das Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände  von 1972 und das  Übereinkommen über die Registrierung der in den Weltraum gestarteten Gegenstände von 1975.

Darüber hinaus hat die Generalversammlung der UNO  mehrere wichtige Deklarationen und Resolutionen über spezielle Aspekte des Weltraumstatus verabschiedet.

Schlussfolgerung: Der Weltraum ist keine terra Nullius und kein rechtsfreier Raum, wo der Stärkere alles in Besitz nehmen kann.

 

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