Wunsch Schwedens und Finnlands , der NATO beizutreten
1. Zwischen den NATO-Staaten auf der einen Seite und Finnlands sowie Schwedens auf der anderen existieren aus Sicht der Philosophie gemeinsame Werte, aus Sicht der Politologie gemeinsame Auffassungen über das politische , genauer über das liberaldemokratische System, die grundlegenden bürgerlichen Freiheiten und die Individualmenschen rechte, aus Sicht der Interessentheorie als eines essentiellen Bestandteils der Theorie der internationalen Beziehungen ähnliche Interessenlagen und aus sicht der Vertragstheorie eine Interessenübereinstimmung.
2. Der NATO-Vertrag stützt sich auf die Interessenkoordinierung als Fundament der di Willensübereinstimmung der Mitgliedstaaten, wobei der Wille als Ausdruck ihrer souveränen Entscheidungsfähigkeit zu betrachten ist. D.h., dass diese Staaten die NATO freiwillig geschaffen haben und die neuen Mitglieder ihr ebenso freiwillig beitreten können.
3. Das Handeln Schwedens und Finnlands basiert auf dem grundlegenden Völkerrechtsprinzip der Prinzip des Völkerrechts Souveräne Gleichheit der Staaten Das grundlegende Völkerrechtsprinzip der „Souveränen Gleichheit der Staaten“ (Artikel 2, Absatz 1 der UNO-Charta), das durch die UNO Prinzipien – Deklaration von 1970 authentisch, d.h. höchstoffiziell und bindend, interpretiert worden ist: u.a. wird unterstrichen: „jeder Staat genießt die der vollen Souveränität innewohnenden Rechte“. Nach der Völkerrechtswissenschaft gehören hierzu in erster Linie die territoriale Integrität und die Unabhängigkeit, die sich auch auf die Sicherheitsfragen (Armee, Rüstung, Bündnisse, Neutralität) bezieht.
4. Das grundlegende Völkerrechtsprinzip des Verbots der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten (Artikel 2, Absatz 7) ist ebenfalls durch die oben genannte UNO-Deklaration authentisch interpretiert worden. Es wird klagestellt (hier auszugsweise): “Kein Staat und keine Staatengruppe hat das Recht, unmittelbar oder mittelbar, gleichviel aus welchem Grund, in die inneren oder äußeren Angelegenheiten eines anderen Staates einzugreifen“, „Ein Staat darf keine wirtschaftlichen, politischen oder sonstigen Maßnahmen gegen einen anderen Staat anwenden oder ihre Anwendung begünstigen, um von ihm die Unterordnung bei der Ausübung seiner souveränen Rechte zu erlangen oder von ihm Vorteile irgendwelcher Art zu erwirken“; „Jeder Staat hat das unveräußerliche Recht, sein politisches, wirtschaftliches, soziales und kulturelles System ohne Einmischung irgendwelcher Art durch einen anderen Staat zu wählen“. Hieraus folgt unmissverständlich, dass Schweden und Finnland in Ausübung ihrer Souveränität über ihren NATO – Beitritt zu entscheiden, und das Russland keinerlei Rechte besitzt, sie deswegen irgendwelche Vorschriften zu machen oder etwa sie daran zu hindern.
Berliner Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Focus, Neue Zürcher Zeitung, Zeit, Wiener Zeitung, Leipziger Volkszeitung (16.5.22). taz, NZZ (17.5.22), Stern (20.5.22)
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Finnland und Schweden wollen in die NATO
Finnland, Schweden und die NATO
Das grundlegende Völkerrechtsprinzip der „Souveränen Gleichheit der Staaten“ (Artikel 2, Absatz 1) ist durch die UNO Prinzipien-Deklaration von 1970 authentisch, d.h. höchstoffiziell und bindend, interpretiert worden: u.a. wird unterstrichen: „jeder Staat genießt die der vollen Souveränität innewohnenden Rechte“. Nach der Völkerrechtswissenschaft gehören hierzu in erster Linie die territoriale Integrität und die Unabhängigkeit, die sich auch auf die Sicherheitsfragen (Armee, Rüstung, Bündnisse, Neutralität) bezieht.
Hieraus ergibt sich, dass Finnland und Schweden noch dazu unter Berücksichtigung des brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine der NATO beitreten wollen und können. Hierzu benötigen sie keinesfalls die besondere Erlaubnis des Aggressorstaates Russland, der durch seine paranoide Imperialpolitik objektiv zur Stärkung der NATO beiträgt! Zeit (4.5.22), taz (17.5.22)
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Ohne die NATO (ein politisches und militärisches Bündnis)