Finnland, Schweden, NATO – Mitgliedschaft

Wunsch Schwedens und Finnlands , der NATO beizutreten

1. Zwischen den NATO-Staaten auf der  einen Seite und  Finnlands sowie Schwedens auf der anderen  existieren  aus Sicht der Philosophie gemeinsame Werte, aus Sicht der Politologie gemeinsame  Auffassungen über das politische , genauer über das liberaldemokratische System, die grundlegenden bürgerlichen Freiheiten und die Individualmenschen rechte, aus Sicht der Interessentheorie als eines essentiellen  Bestandteils der Theorie der internationalen Beziehungen ähnliche Interessenlagen und aus sicht der Vertragstheorie eine Interessenübereinstimmung.

2. Der NATO-Vertrag stützt sich auf die Interessenkoordinierung als Fundament der di Willensübereinstimmung der Mitgliedstaaten, wobei der Wille als Ausdruck ihrer souveränen Entscheidungsfähigkeit zu betrachten ist. D.h., dass diese Staaten die NATO freiwillig geschaffen haben  und die neuen Mitglieder ihr ebenso freiwillig  beitreten können.

3. Das Handeln Schwedens und Finnlands basiert auf dem grundlegenden Völkerrechtsprinzip der Prinzip des Völkerrechts Souveräne Gleichheit der Staaten  Das grundlegende Völkerrechtsprinzip der „Souveränen Gleichheit der Staaten“ (Artikel 2, Absatz 1 der UNO-Charta), das durch   die UNO Prinzipien – Deklaration von 1970 authentisch, d.h. höchstoffiziell und bindend,  interpretiert worden ist: u.a. wird unterstrichen: „jeder Staat genießt die der vollen Souveränität innewohnenden Rechte“. Nach der Völkerrechtswissenschaft gehören hierzu in erster Linie die territoriale Integrität und die Unabhängigkeit, die sich auch auf die Sicherheitsfragen (Armee, Rüstung, Bündnisse, Neutralität) bezieht.

4. Das  grundlegende Völkerrechtsprinzip  des Verbots der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten (Artikel 2, Absatz 7) ist ebenfalls durch die oben genannte UNO-Deklaration authentisch interpretiert worden. Es wird klagestellt (hier auszugsweise): “Kein Staat und keine Staatengruppe hat das Recht, unmittelbar oder mittelbar, gleichviel aus welchem Grund, in die inneren oder äußeren Angelegenheiten eines anderen Staates einzugreifen“, „Ein Staat darf keine wirtschaftlichen, politischen oder sonstigen Maßnahmen gegen einen anderen Staat anwenden oder ihre Anwendung begünstigen, um von ihm die Unterordnung bei der Ausübung seiner souveränen Rechte zu erlangen oder von ihm Vorteile irgendwelcher Art zu erwirken“; „Jeder Staat hat das unveräußerliche Recht, sein politisches, wirtschaftliches, soziales und kulturelles System ohne Einmischung irgendwelcher Art durch einen anderen Staat zu wählen“. Hieraus folgt  unmissverständlich, dass Schweden und Finnland in Ausübung ihrer Souveränität über ihren NATO – Beitritt zu  entscheiden, und das Russland keinerlei Rechte besitzt, sie deswegen irgendwelche Vorschriften zu machen oder etwa sie daran zu hindern.

Berliner Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Focus, Neue Zürcher Zeitung, Zeit, Wiener Zeitung, Leipziger Volkszeitung (16.5.22). taz, NZZ  (17.5.22), Stern (20.5.22)

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Finnland und Schweden wollen in die NATO

Die antiquierte Imperialparanoia Putins treibt sie dazu. Im Schoße der NATO, der mächtigsten Allianz in de Menschheitsgeschichte, werden sich wohler und geschützter fühlen. Es hat sich erneut gezeigt worden, dass Diktatoren nicht imstande sind, in logischen (ursächlichen) Zusammenhängen zu denken. Zeit (5.5.22)
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Finnlands Staatsführung bejaht die NATO-Mitgliedschaft
1. Allianz- und Sicherheitsfragen sind Ausdruck der Unabhängigkeit als eines essentiellen Elements der staatlichen Souveränität. Niemand hat daher das Recht, sich in diese innere Angelegenheit eines Staates einzumischen. Hierbei geht es um zwei grundlegende Völkerrechtsprinzipien: Souveräne Gleichheit und Einmischungsverbot.
2. Wir konstatieren ferner eine zunehmende Bedeutung und weitere Erhöhung der Ausstrahlungskraft der NATO als der mächtigsten politisch – militärischen Allianz in der Menschheitsgeschichte. Es ist also konsequent, dass die kleineren Staaten sich im Schoße der NATO sicherer und wohler fühlen.
3. Es hat sich erneut bestätigt worden, dass Diktatoren nicht imstande sind, in logischen (ursächlichen) Zusammenhängen zu denken. Dies gilt auch für den intellektuellen Mikrokosmos eines ehemaligen KGB-Offiziers. Der Makrokosmos der äußerst komplizierten globalen Beziehungen erfordert hingegen gebieterisch Denkstrukturen der weiten Horizonte.
Zeit, FAZ, Stern, SDZ (12.5.22), Leipziger Volkszeitung (16.5.22), taz, NZZ(17.5.22)
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Finnland, Schweden und die NATO

Das grundlegende Völkerrechtsprinzip der „Souveränen Gleichheit der Staaten“ (Artikel 2, Absatz 1) ist durch die UNO Prinzipien-Deklaration von 1970 authentisch, d.h. höchstoffiziell und bindend,  interpretiert worden: u.a. wird unterstrichen: „jeder Staat genießt die der vollen Souveränität innewohnenden Rechte“. Nach der Völkerrechtswissenschaft gehören hierzu in erster Linie die territoriale Integrität und die Unabhängigkeit, die sich auch auf die Sicherheitsfragen (Armee, Rüstung, Bündnisse, Neutralität) bezieht.

Hieraus ergibt sich, dass Finnland und Schweden noch dazu unter Berücksichtigung des brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine der NATO beitreten wollen und können. Hierzu benötigen sie keinesfalls die besondere Erlaubnis des Aggressorstaates Russland, der durch seine paranoide Imperialpolitik objektiv zur Stärkung der NATO beiträgt!  Zeit (4.5.22), taz (17.5.22)

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Ohne die NATO (ein politisches und militärisches Bündnis)

mit dem ATOMAREN Schutzschild der USA hätten die Sowjets Westeuropa überollt. Ist es ein Zufall, dass nach dem Zusammenbruch des “Realen Sozialismus” etliche Staaten der NATO beigetreten sind?Ohne die NATO wären die baltischen Staaten Opfer des russischen Imperialismus geworden. NZZ (11.5.22)
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Türkei ist dagegen
Mal grundsätzlich: Präambel des NATO-Vertrages von 1949: “Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag”. Es gibt Grund zur Annahme, dass die Türkei die Grunsätze des Vertrages nicht verwirklicht und normalerweise in dieser WESTLICHEN Organisation fehl am Platze ist. NZZ , Süddeutsche Zeitung (16.5.22), taz (17.5.22)

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