Interessentheorie, Theory of Interest, Teoria de los Intereses, Θεωρία του Συμφέροντος
Πρόκειται για ένα πρωτότυπο θεωρητικό πόνημα του είδους των βασικών και πολυετών επιστημονικών ερευνών, το οποίο έχει ήδη δημοσιευθεί.
Πηγή: Panos Terz, Interessentheorie. Eine Studie im Koordinatensystem von Philosophie, Epistemologie und Völkerrechtssoziologie, In honorem philosophi Graeci,praestabilis Epicuri , ιn : Papel Politico , Edicion : Pontificia Universidad Javeriana, Facultad de Ciencias Politicas y Relationes Internationales , Bogota, Vol. 4, No. 1, 2009 , pp. 223-272 . με Τίτλους και συνοπτικές περιλήψεις στα Ισπανικά, στα Αγγλικά και στα Γερμανικά και με λεπτομερειακά συμπεράσματα στα Γερμανικά.
Θα προστεθούν αργότερα τέτοια συμπεράσματα και στα Ελληνικά. Oλο το κείμενο με τις παραπομπές και την βιβλιογραφία είναι δυνατόν να διαβασθεί στα Γερμανικά στο Internet υπό Panos Terz, Interessentheorie. Το πόνημα είναι αφιερωμένο στον Επίκουρο : ( ” Προς τιμήν του περιφήμου Έλληνοςφιλοσόφου Επικούρου ). Το πόνημα είναι κεφάλαιο ενός μεγάλου κειμένου με τον τίτλο “Διαστάσεις της Επιστήμης του Διεθνούς ΔημοσίουΔικαίου”. Το κείμενο μεταφράζεται προς το παρόν απο τα Γερμανικά στα Ισπανικά ( στην σημασία δεύτερη διεθνής γλώσσα) και θα εκδοθεί το επόμενο έτος ως βιβλίο από το προαναφερθέν ειδικό Πανεπιστήμιο του Βατικανού με δικά του έξοδα για μετάφραση και έκδοση.
Γερμανικά
Resümee
Das Interesse ist ein polysynthetisches Phänomen. Daher muß man eine transdisziplinäre Sicht anwenden. Seit den Alten Griechen handelt es sich um den Nutzen. Es gibt einen Zusammenhang zwischen den Bedürfnissen, der Wahrnehmung, der Vernunft, dem Verstand , dem Willen, der Erkenntnis und dem Verhalten.
Die höchste Interessenkategorie ist in Verbindung mit den globalen Problemen der Menschheit das Menschheitsinteresse αls Ausdruck der Vernunft in unserer Zeit ( “Ratio humanitatis universalitatis” ). Dieses Interesse ist Maßstab und Kriterium für die anderen Interessenkategorien und für das Handeln der Staaten. In völkerrechtsphilosophischer Hinsicht ist das “Commune bonum humanitatis”Audruck des Menschheitsinteresses. Bezüglich der Realisierung der Staatsinteressen gibt es eine Grenze : die grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts. Das Interesse ist ferner eine Hauptkategorie der Völkerrechtssoziologie.
Der vorliegende Beitrag ist Ergebnis von Grundlagenforschung. Es wird Erkenntniszuwachs angestrebt.
Αγγλικά
Theory of Interest. A Study in the Co-ordinate System of Philosophy, Epistemology and Sociology of International Public Law , Abstract : The interest is a polysynthetic phenomenon. Therefore you have to applicable a transdiscplinary reflection. Since the Old Greeks is it a question of the utility. Concerning the perception there is an internal coherence between the reason, the intellect, the will, the knowledge and the act. The highest category of interest is the interest of mankind, in connection wih the global problems of mankind an expression of the reason in our time ( “Ratio humanitatis universalitatis” ).
Τhat interest is standard and criterion for the other categories of interest und for the act of states. In philosophical view the “Commune bonum humanitatis” is an expression of the interest of mankind. Regarding the realisation of state interests there is a further frontier : the basical principles of international public law. The interest is a category fundamental of the sociology of international public law. The present contribution is result of basical research with enlargement of knowledge.
Ισπανικά
Teoria de los intereses. Un estudio en un systema coordinado con la filosofia, epistemologia y la sociologia del derecho international. Resumen : El concepto de interes expresa un fenomeno polisintetico. Por ello, se debe abordar desde un punto de la vista interdisciplinario. Desde de la Grecia Antigua, ha sido relacionado con lo util. En lo que concierne a su perception, hay una relacion estrecha entre las necesidades, la razon, el entendimiento, la voluntad, el conocimiento y la contucta. La categoria de intereses de mayor jerarquia son los intereses da la humanidad, los cuales, con relacion a los problemas globales, son la expresion de la razon de nuestro tiempo ( “Ratio humanitatisuniversalitatis” ).
Dichos intereses constituyen el referente y el criterio para las demas categorias de intereses y para la contucta de los Estados. Desde una perspectiva filosofica, el “Commune bonum humanitatis” representa los intereses da la humanidad. El interes es una categoria principal de la sociologia del Derecho Internacional. El presente trabajo es el resultado de la realizacion de investigacion basica. Se ha intentado llevar a cabo investigacion de frontera y generation de nuevo conocimiento.
Γερμανικά
Schlußfolgerungen ( Kerngedanken des Epikouros
:1. Der Mensch schafft Gesellschaft und Staat. Somit wurde durch Epikurs Lehre die Entstehung des Staates “aus dem mystifizierten Dunkel mythischer Berichte über göttliche Stifter und Gründer gerückt und auf menschliche Leistungen, auf bewusstes menschliche Handeln zurückgeführt” ( R. Müller, Die epikureische Gesellschaftstheorie, Berlin, 1972, S.6.). 2
. Den zwischensmenschlichen Beziehungen liegen utilitaristische erwägungen zugrunde. Dies veranlasst zu der berechtigten Feststellung, daß dieser Philosoph als Begründer der allgemeinen Interessentheorie betrachtet werden könnte. Epikur hat doch sein Denkgebäude weitestgehend auf den Kardinal-Terminus Technicus Συμφέρον gestützt.
3. Es wird von der Gleichberechtigung der einzelnen Individuen ausgegangen. Sein Gesellschaftsvetrag ( Syntheke, Συνθήκη ) hat den” Contrat social” des J.J. Rousseau vorweggenommen. Zwischen den beiden liegen wohlgemerkt 2200 Jahre.
4. Eine eminente Voraussetzung für das Zustandekommen der Syntheke ist die Freiwilligkeit, die sich wiederum auf das Sympheron richtet.
5. Die Syntheke stützt sich außerdem auf die Reziprozität im Sinne des gegenseitigen Unterlassens.
6. Durch die Syntheke erfogt eine Koordinierung des Nutzens der einzelnen Individuen. Diesen Vorgang kann man modern formulieren und auch als Interessenausgleich bezeichnen, was nur unter den Bedingungen von notwendigen Kompromissen zustande kommen kann.
7. Epikur, ein materialistischer, realistischer, anthropozentristischer und humanistischer Philosoph, schuf eine überzeugende Nützlichkeitstheorie. Daher kann er als Begründer des antiken Utilitarismus mit seinen spezifischen Merkmalen bezeichnet werden. Epikur hat seine Nützlichkeitsauffasung auch auf das Recht und die Gerechtigkeit ausgedehnt. Er erklärte z.B. den Nutzen zum Kriterium für die Gerechtigkeit der Rechtsnormen : Solange die Rechtsnormen nützlich sind, sind sie auch gerecht. Bringen sie unter veränderten Bedingungen keinen Nutzen, dann sind sie ungerecht ( Hauptlehrsatz 38 ).
8. Die Nützlichkeitstheorie Epikurs ist Bestandteil seines Eudämonismus, genauer des Hedonismus, der allerdings sowohl sinnliche als auch geistige Genüsse einschließt.
9. Der Nutzen muss erkannt werden ( Verhälltnis von Erkenntnis und Nutzen ). Hierbei handelt es sich um einen bahnbrechenden Gedanken der altgriechischen Materialisten, der sehr modern anmutet.
II. Schlußfolgerungen :
Französische , Englische und Deutsche Philosophen.
Franzosen
1. Die Nützlichkeit findet ihren eigentlichen Sinn darin, zum Glück der Mitmenschen beizutragen ( Holbach ).
2. Die Nützlichkei bedeute Selbstbestimmung und Eigennutz des einzelnen ( Helvetius ).
3. Das Interesse ist unabdingbar für das individuelle Glück.
4. Das Interesse ist die einzige Triebkraft der menschlichen Handlungen. 5. Herstellung einer Verknüpfung von Interessen und Moral.
Engländer
1. Die Nützlichkeit ist ökonomisch orientiert.
2. Die Erzielung des Nutzens ist das treibende Motiv des Handelns.
3. Verbindung von Nützlichkeit und Moral durch die Erlangung und Vermehrung des Glücks aller ( Mill ).
4. Bei der Erzielung und Maximierung des Nutzens geht es in erster Linie um das Individuum J. Bentham ).
5. Der Utilitarismus ist stets theoretische Grundlage des enlischen Wirtschaftsliberalismus gewesen.
Deutsche
1. Die Interessenkonzeption der deutschen Philosophie weist den höchsten Abstraktionsgrad und die höchste philosophische und epistemologische Reife auf.
2. Zwischen den Bedürfnissen, der Wahrnehmung, den Interessen, der Vernunft, dem Verstand, dem Willen, der Erkenntnis und dem Verhalten gibt es einen logischen Zusammenhang.
3. Die Vernunft ist das Vermögen der Ideen, des Unbedingten der Totalität ( Kant ). Sie stellt ein Weltprinzip dar ( Hegel ). Die Vernunft ist eine leitende Idee des Handelns des Menschen als Gattungswesen ( Habermas ).
4. Der Verstand ist das menschliche Vermögen, Vorstellungen selbst hervorzubringen oder die Spontaneität der Erkenntnis ( Kant ). Nach Hegel ist der Verstand die aktive Geistestätigkeit auf abstrakter Ebene als Moment der Totalität zu betrachten. Insgesamt bedeutet Verstand das theoretische und praktische Vermögen des Menschen, die objektive Realität einzufangen und in Begriffen zu fassen.
5. ” Gesunder Menschenverstand” ist das Erfahrungswissen des “Mannes von der Straße “.
6. Die Vernunft wird durch Interessen definiert ( Hegel). Das “Interesse der Vernunft” ist die treibende und formende Kraft für die Erkenntnisbildung. Das “Interesse der Vernunft” (“interessierte Vernunf” ) ist Programm einer epistemologischen ( erkenntnistheoretischen ) Konzeption( Kant ).
7. Das Subjekt kann nur auf Grund eines “Erkenntnisinteresses” ( Husserl ) im Sinne des Wollens einen Gegenstand erkennen ( Hegel ).
8. Die Vernunft fächert sich in der menschlichen Geschichte in Erkenntnisinteressen, die sich in entsprechenden Typen der Wissenschaften institutionalisieren ( Habermas ).
9. Das Interesseist “Identitätsbildendes” und “Identitätssicherndes Wollen” ( Hegel ).D. h., das Nützlichkeitsdenken ist jedem Menschen immanent.
10. Das Interesse entsteht aus dem Willen nach Objektivität ( Objektivierung der subjektiven Zwecke ), ( Hegel ).
11. Die Trennung nach “subjektiven” und “objektiven” Interessen ist logisch nicht stichhaltig. Sie ist außerdem überholt. Das Interesse weist sowohl subjektive als auch objektive Elemente auf, die sich gegenseitig bedingen. Sie stellen eine dialektische Einheit dar. 1
2. Der Mensch ( Subjekt, Akteur ), besitzt den Willen. etwas ( Erscheinung, Gegenstand ) für sich als nützlich zu erkennen. Er stützt sich dabei auf die Vernunft sowie auf den Verstand. Das sujektive Element ist konstitutiv. Die subjektiv erkannte Nützliche wird objektiviert.
13. Das Forscherglück ist eine besondere Ausdrucksform des Eudämonismus ( Erkenntnis-Glück ) und des Hedonismus ( Erkenntnis als höchste Form des Genießens ). Diese ist Ergebnis sowie Ausgangspunkt erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit.
14. Bedürfnisse, Wahrnehmung, Interessen, Vernunft, Verstand, Wille, Erkenntnis. Verhalten stellen in epistemologischer Hinsicht ein System dar. Die Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen System-Elementen bilden dessen Struktur. Hierdurch erlangt das System eine hohe Dynamik.
Gesamtschlußfolgerungen/Erkenntniszuwachs (Γενικά Συμπεράσματα /Νέες γνώσεις ) :
1. Die gesamte Studie stützt sich in methodologischer Hinsicht auf den konfuzianischen Grundsatz “Sowohl -Als auch “, der sich durch Logik und Dialektik auszeichnet.
2. Interesse ( Sympheron, Συμφέρον) bedeutet seit ca. 2500 jahren dem Wesen nach Nutzen, Nützlichkeit, Vorteil.
3. Das Interesse ist eine Erfindung vorwiegend realistisch und materialistisch denkender Philosophen. Die idealistischen Philosophen kamen erst im 18./19. Jh. hinzu.
4. Das Interesse ist die treibende Triebkraft der menschlichen Handlungen. Die Erzielung des Vorteils ist ein treibendes Motiv des Menschen als Gattungswesen.
5. Die Nutzens- bzw. Vorteilsrealisierung vermag, Glückseligkeit zu schaffen. Daher ist das Interesse Grundlage des Eudämonismus( Glückseligkei ) und des Hedonismus( Lust, materiell und ideell ).
6. Das Nützlichkeitsdenken ist jedem Menschen immanent. Deswegen erfolgt seine Realisierung grundsätslich individuell und ist Ausdruck der Autonomie des Individuums.
7. Die Realisierung des eigenen Interesses auf Kosten der Mitmenschen und der Ggesellschaft ist egoistisch und daher amoralisch.
8. In der Gesellschaft geht es sowohl um den Vorteil des Individuums als auch der ganzen Gesellschaft. Die Interessenrealisierung erfolgt in erster Linie auf der Grundlage der Verfassung als Ausdruck des Interessenausgleichs der Bürger.
9. Die Vorteilsmaximierung führt in eudämonistischem Sinne zu Glückserhöhung. Sie ist nicht egoistisch, sondern höchstens individualistisch. 1
10. Die Vorteilsmaximierung zum Wohle der ganzen Gesellschaft im Sinne des “Commmune bonum”- Gedankens entspricht der Moral. 1
11. Das Interesse (Nutzen, Nützlichkeit, Vorteil ) wird von den Akteuren zuerst registriert ( Wahrnehmung ), Abbild, Widerspigelung ) und erkannt ( Erkenntnis ). Dazu bedarf es des Wollens ( Wille ) und des Verstandes. Dies erfolgt auf der allgemeinen Grundlage der Vernunft ( ratio ).
12. Die menschliche Vernunft wird durch Interessen definiert. DieVernunft bedeutet das Begreifen der Welt durch den Menschen als Gattungswesen, der Verstand hingegen bezieht sich auf das Verstehen im konkreten Fall.
13. Das Interesse hat zwei Seiten : eine objektive und eine subjektive. Beide Seiten bedingen sich gegenseitig. Die Trennung in “subjektive” und “Objektive” Interessen ist hingegen weder dialektisch noch überzeugend.
14. Bedürfnisse, Interesse, Wahrnehmung, Vernunft, Verstand , Wille, Erkenntnis und Verhalten stellen ein gnoseologisches System dar. Die Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen konstitutiven Elementen des Systems bilden seine Struktur. Hierdurch erhält das System eine hohe Dynamik, Entwicklungs- und Veränderungsfähigkeit.
15. Das Forscherglück ist eine besondere Ausdrucksform des Eudämonismus ( Erkenntnisglück ) und des Hedonismus ( Erkennntnis als höchste Form der Lust im Sinne des Genießens ).
16. Die Interessenproblematik ist mit dem Staat als souveräne Einheit sowie als Völkerrechtssubjekt/Hauptakteur in den internationalen Beziehungen zu sehen.Grundlage hierfür sind die drei Elemente des Staates : Gebiet, Bevölkerung und Herrschaftsausübung.
17. Die mit den drei Staatselementen verbundene Interessen sind grundlegend, originär, existenziell, vital, und die höchsten. Sie sind für den Staat “Identitätsstiftend” und “identitätssichernd”. Bei diesen Interessen machen die Staaten keine Kompromisse.
18. Das wichtigste Merkmal der legitimen Interessen ist ihre Entsprechung mit den grundlegenden Völkerrechtsprinzipien. Dies ist ein Gegenstand der Vökerrechtsdogmatik.
19. Die Menschheitsinteressen ( Nutzen, Nützlichkeit, Vorteil für die gesamte Menschheit ) stellen in den internationalen Beziehungen die höchste Interessenkategorie dar. Sie sind Maßstab und Kriterium für alle anderen Interessenkategorien.
20. Die Menscheitsinteressen sind in enger Verbindung mit den globalen Herausforderungen der Menschheit, speziell in der Epoche der Globalisierung, Ausdruck von Bedürfnissen, Nutzen, Allgemeinwohl und Glück der gesamten Menschheit.
21. Die Menschheitsinteressen sind in Gestalt ihrer völkerrechtsphilosophischen Widerspiegelung im Sinne des “Commune bonum humanitati” eine besondere Äußerungsform der allgemeinmenschlichen und universellen Vernunft einer “Ratio humanitatis universalitatis”, sogar eines”Ius rationis humantitatis universalitatis”.
22. Die egoistische Interessendurchsetzung, d.h. Durchsetzung auf Kosten der anderen Staaten, richtet sich in der Regel gegen das Völkerrecht. Werden sie auf Kosten der gesamten Menschheit durchgesetzt, dann widersprechen sie der allgemeinen und universellen Vernunft.
23. Die Anwendung des utilitaristischen Liberalismus in den internationalen Beziehungen schuf die internationale Variante de “Homo oeconomicus”. Der Siegeszug des utilitaristischen Neoliberalismus in der Epoche der Globalisierung schuf eine zutiefst pervertierte Form des Menschen, den “Homo oeconomicus perversus”.
24. Die “parallelen Interessen”> der Staaten sind auf ähnliche Bedürfnisse, Wahrnehmungen. Vorteilsforderungen, Willensbereitschaft, Verstandeskapazität sowie auf Erkenntnisfähigkeit der Akteure zurück zu führen. Die parallelen Interessen sind auf das gleiche Objekt gerichtet ; zwischen ihnen gibt es keinerlei Berührung ; sie führen daher zu keinen Ergebnissen.
25. Bei den “gemeinsamen Interessen” läuft ein ähnlicher Prozess ab ( Bedürfnisse, Wahrnehmung, Wollen, Verstand, Vernunft , Erkenntnis ), der gegenseitig und in der Regel gleichzeitig registriert wird. Dies kann zu Konsultationen, Vorverhandlungen, Verhandlungen und konkreten Ergebnissen führen.
26. Die “konkurrierenden ( sich berührenden, sichkreuzenden ) Interessen”sind auf ein Objekt gerichtet und es kommt in der Regel zu einer neutralen Berührung der Vorteilserwartungen, was zu einer Poblemsituation führen kann. Mögliche Lösungsvarianten : Umwandlung in gemeinsame Interessen, Erzielung einesInteressenausgleichs oder Verzicht auf die Interessenrealisierung oder allmähliche Umwandlung in konträre Interessen.
27. Die “konträren ( gegensätzlichen , antagonistischen ) Interessen” stützen sich auf extrem unterschiedliche, aufeinander stoßende Bedürfnislagen, Wahrnehmungen, Verstandeskapazitäten, Erkenntnisfähigkeiten bzw. Erkenntnisqualitäten. Hieraus ergeben sich bestimmte Verhaltensmuster. Durch einen Interessenausgleich, vorangig durch vertragliche Regelung, kann eine Problemlösung herbeigeführt werden.
28. Das Völkerrecht als eine internationale Rechtsordnung ist, allgemein betrachtet, das Ergebnis der Koordinierung sowie des Ausgleichs der Staatsinteressen.
29. Der internationale Normenbildungsprozeß weist eine relativ lange Kette auf : Bedürfnisse, Wahrnehmung, Wollen, Vernunft, Verstand, Erkenntnis, ( allgemeines ) Verhalten. Wenn mehrere Staaten das Interesse ( Nutzen, Nützlichkeit Vorteil ) sowie die Regelungsnotwendigkeit, Regelungswürdigkeit und Regelungsmöglichkeit erkennen, liegt in gnoseologischer Hinsicht ein “Consensus generalis” oder sogar ein “Consensus omnium” vor.
30. Es ist zwischen den unterschiedlichen Interessenarten zu differenzieren : Bei den gegensätzlichen Interessen kommt es zu einem Interessenausgleich , der in der völkerrechtstheoretischen Figur der Willensübereinstimmung ( Vertrag ) seinen Ausdruck findet. Parallele Interessen können in gemeinsame interessen umgewandelt werden. Durch mehrseitiges Erkennen als konsensuale Interessenlage erlangen die gemeinsamen Interessen die Qualität von “übereinstimmenden Interessen”. Sie wiederum werden in der Figur der Willensübereinstimmung ausgedrückt. Dabei besitzt der Wille nur subjektiven Charakter. Deswegen kann es weder “identische Interessen” noch eine “Willensidentität” geben.
31. Für die Vertäge gilt das Prinzip “Pacta sunt servanda”. Gehen die Interessenlagen auseinander, dann besteht grundsätzlich die Anwendungsmöglichkeit der speziellen Regel “Clausula rebus sic stantibus” in der modernen Formulierung ” Regel der grundlegenden Veränderung der Umstände”. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Prinzip “Pacta sunt servanda>” undder speziellen Regel “Clausula rebus sic stantibus”.
Tίtλος στα Ελληνικά : Θεωρία του Συμφέροντος. Μία έρευνα στο σύστημα συγκλίσεως της Φιλοσοφίας , της Επιστημολογίας και της Κοινωνιολογίας του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου. Αργότερα θα προστεθεί μετάφραση στα Ελληνικά.