Flüchtlingsstatus Grundsätzliches

 

Flüchtlinge wollen nach Europa, „das  gelobte  Land Chanaan, wo Milch und Honig fließt

Sind die eigentlichen Gründe, dass sie Europa „das  gelobte  Land Chanaan, wo Milch und Honig fließt“, bevorzugen, weil a) Europa nicht weit von Afrika liegt, b) weil hier der Lebensstandard besonders hoch ist, c) weil in Europa grundlegende Menscherrechte, bürgerliche Freiheiten und Rechtssicherheit vorhanden sind und d) weil sie darauf hoffen, hier Arbeit zu finden, um Geld zu verdienen und nach Hause zu überweisen?                         Warum will eigentlich niemand nach Russland oder nach China gehen? Weil die beiden Länder über diese Vorzüge der EU-Staaten nicht verfügen? Dann aber hat der Westen den internationalen Wettbewerb mit den autoritären und totalitären Herrschaftssystemen schon längst gewonnen. Süddeutsche Zeitung (4.6.22),SDZ (9.8.22), Zeit (10.8.22), BZ (20.10.22)

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Flüchtlinge, Unterschiede

Der Alte Griechische Philosoph Demokrit hat einen ganze Widerspiegelungstheorie entwickelt: Die objektive Realität und nicht eigene Ansichten oder irgendwelche Träume widerspiegeln. Ich wende sie an: Flüchtlinge (nicht alle) aus muslimischen Ländern bringen archaische Wertvorstellungen und Gewohnheiten, die der geltenden Rechtsordnung im Westen zutiefst widersprechen. Es kommt zu Bildung von Parallelgesellschaften, wodurch die Integrierung fast ausgeschlossen wird. Männer verbieten ihren Frauen zu arbeiten, Sie erlauben nicht, dass ihre Töchter am Schulunterricht oder an Schulausflügen teilnehmen. Es kommt immer wieder zu “Ehrenmorden” (Frauen werden regelrecht massakriert), weil die Männer ihre Frauen als persönliches Eigentum betrachten. Väter entscheiden darüber, wen ihre Töchter heiraten. Die meisten Frauen von Flüchtlingen haben keinen Beruf, geschweige denn eine Hochschulausbildung. etc. Hierbei handelt es sich um objektive Wahrheiten.
Derartige Probleme gibt es bei den ukrainischen Flüchtlingen NICHT. Jetzt dürfte der Unterschied zwischen den ukrainischen und den orientalischen Flüchtlingen evidenter sein. Das hat mit Rassismus nichts zu tun. taz (9.6.22)
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Zwischen der Realität und der Idealität gibt es Unterschied.

Grundsätzliches zum Flüchtlingsstatus

Im Drama „Die Schutzflehenden“ (Iketides) des altgriechischen Dichters Aischylos sagt der Führer der Flüchtlinge zu ihnen: „Seid bescheiden-Ihr seid hier Fremde und arm- Es gehört sich nicht als schwache groß mäulich zu sein.“
Nach dem Internationalen Flüchtlingsrecht („ Konvention über die Reschtsstellung des Flüchtlings“ von 1951) werden gleich im Artikel 1 die Voraussetzungen für die Gewährung des Asylrechts genannt :
a) „begründete Angst vor Verfolgung“ seitens des staatlichen Stellen des Heimatlandes.
b)Verfolgung wegen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer konkreten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung. c) Die betreffende Person befindet sich bereits außerhalb des eigenen Landes.

d) Es ist nicht erlaubt, ihm weniger Rechte zu gewähren im Vergleich mit den offiziellen Ausländern (Bürger anderer Staaten).
Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die betreffende Person nicht illegal die Grenze
überschreitet und außerdem sich ausweisen muss.
Die Realität sieht jedoch insofern ganz anders aus, als es sich in den meisten Fällen nicht um Flüchtlinge im Sinne der obigen Konvention und damit des Völkerrechts, sondern dem Wesen nach um Armutsflüchtlinge im Rahmen einen sich ständig verstärkenden VÖLKERWANDERUNG handelt.

Wie dem auch sei, jeder Staat ist verpflichtet, die eigenen legitimen Interessen international durchzusetzen und sich in erster Linie um die eigenen Bürger zu kümmern. Diese Pflicht ergibt sich automatisch aus dem Rechtsverhältnis der Staatsbürgerschaft. Ausgehend von seinen Interessen kann er dann entscheiden, wer in sein Gebiet natürlich legal einreist und wie lange er dort leben darf.

Der Flüchtling ist natürlich verpflichtet, die Gesetze, insbesondere die in der Verfassung verankerten Prinzipien und Normen sowie die allgemein geltenden sozialen Normen zu respektieren. Er muss sich von Gewohnheiten und traditionellen Wertvorstellungen , welche den obigen Prinzipien und Normen widersprechen, trennen.
Aus Gründen „der nationalen Sicherheit und der Ordnung“ ist es möglich, Flüchtlinge, welche die Gesetze verletzen, auszuweisen (Art.32), es sei denn im Falle der Rückkehr in ihr Heimatland, droht Gefahr der Verhaftung, der Folterung oder des Todes (Art.33).
All dies dürfte eigentlich kristallklar sein. Abstrakter Humanismus ist m. E. fehl am Platze.
Der Tagesspiegel (24.10.18), Focus  (25.4.19), Spiegel, Welt (25.4.19), Welt (22.5.19), Münchner Merkur (22.5.19), taz (27.5.22), SDZ (9.8.22, 10.8.22, BZ (20.10.22), FAZ (9.11.22), NZZ(4.12.23)

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Abschiebung krimineller Flüchtlinge

Das Innenministerium ist verpflichtet, kriminelle Flüchtlinge abzuschieben.

Die Bevölkerung ist neben der Herrschaftsausübung und dem Territorium seit Aristoteles ein integraler Bestandteil des Staates und die Grundlage der Personalhoheit, auf die sich die Staatsbürgerschaft stützt, aus der sich die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Staatsbürgern ergibt. Das Abkommen über die Rechtsstellung de Flüchtlinge vom 28.Juli 1951 stellt klar, dass Asylbesitzende kriminelle Flüchtlinge ausgewiesen werden können. Dies gilt wohl auch für Kriegsflüchtlinge.

Artikel 16a, Abs.3 des Grundgesetzes erwähnt Gründe, wann die Abschiebung nicht realisiert werden kann. Dieser Art. wird jedoch extensiv interpretiert, weil nicht in jedem Falle diese Gründe vorliegen , die meisten syrischen Flüchtling aus den Lagern in der Türkei nach Deutschland kamen und außerdem die Kriminellen das Recht verwirkt haben, hier zu bleiben. Es widerspricht ferner zutiefst dem common sense (gesunder Menschenverstand), dass kriminelle weiterhin hier bleiben und auf Kosten der Steuerzahler ein gutes Leben führen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die meisten dem islamischen Kulturkreis angehörenden Menschen über kein Rechtsbewusstsein oder besser Unrechtsbewusstsein nach westlichen Kriterien verfügen. Ich weiß, dass sie das Nichtergreifen harter Strafen, als Schwäche des demokratischen Staates betrachten und sich mitunter darüber lustig machen.

Schlussfolgerung : Das Innenministerium ist verpflichtet, im Interesse und zum Schutze der eigenen Staatsbürger vor allem der Frauen ,kriminelle Flüchtlinge schnellstens abzuschieben, was gerecht und geboten ist, ansonsten verletzt es schwerwiegend seine Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern. Dann aber darf man sich über die Nemesis durch den nächsten Wahlausgang nicht wundern. Münchner Merkur (24.11.18, 22.5.19), BZ (20.10.22)

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