Nord Mazedonien , Saatsbezeichnung, historisch , völkerrechtlich, thesenhaft
1. Gemäß dem Völkerrecht gehört die Selbstbezeichnung eines Staates zu seinen Souveränitätsrechten. Sie steht ferner in Beziehung mit dem Völkerrechtsprinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker bzw. der Nationen.
2. Nach dem Völkergewohnheitsrecht gilt die Regel, dass in den internationalen Beziehungen ein Staatsname nur einmal existiert, und dass ein Staat nicht den gleichen Namen wie Teil des Territoriums eines anderen Staates tragen darf ( Großbrittanien, Bretagne, daher Änderung zu UK).
3. De Staatssouveränität erfasst auch das Staatsterritorium mit den Staatsgrenzen. Es ist nicht gestattet, dass die Staatsbezeichnung direkt oder indirekt mit Territorialforderungen im Zusammenhang steht.
4. Auf der Grundlage des Friedensvertrages vom 10. August 1913 von Bukarest ist Mazedonien zwischen Griechenland ( Mezedonien der Ägäis), Serbien ( Mezedonien des Vardar) und Bulgariens ( Mezedonien des Pirin ) aufgeteilt worden.
5. De südliche Teil von Slavomazedonien gehörte übrigens in der Antike zu dem mazedonischen Königreich.
6. Mazedonien des Vardar zusammen mit einem Teil Südserbiens erhielt 1929 das Toponymion Vardarska Banovina.
7. Aber am 2. August 1944 hat Tito den Teilstaat Sozialistitska Republika Makedonija ausgerufen. Griechenland erhob damals und später keinen Einspruch. Hierdurch ist Gewohnheitsrecht entstanden.
8. Seit dem Zusammenbruch Jugoslaviens lautete die Selbstbezeichnung Republika Mekedonija.
9. Jedoch Griechenland konnte sich im Rahmen der Vereinten Nationen durchsetzen und so ist die international übliche Bezeichnung FYROM ( Frühere Jugoslavische Republik von Mazedonien ) entstanden , die eindeutig das Toponymion Makedonija enthält.
10. Die zwischen Griechenland und Slavomazedonien vereinbarte Staatsbezeichnnung Nordmazedonien entspricht dem Völkerrecht sowie den Interessen beider Staaten. Erst durch den Vertrag mit Griechenland werden die legitimen Interessen beider Nachbarstaaten gebührend berücksichtigt. Dabei dürfte die Meinung der ultranationalistischen Kräfte in diesen Staaten nicht von entscheidender Bedeutung sein. Wiener Zeitung (2018), Die Zeit ( 16.1.19), Neue Zürcher Zeitung Facebook (26.1.19)
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Kann eine neue griechische Regierung den Prespa-Vertrag einseitig ändern oder sogar aufheben ?
Ich gehe davon aus, das der Vertrag schnell ratifiziert wird. Eine neue Regierung kann nach der Wiener Vertragsrechtskonventionvon 1969 den völkerrechtlichen Vertrag zwischen zwei Staaten in ihrer Eigenschaft als Völkerrechtssubjekte nicht einseitig ändern,geschweige denn aufheben.
Mögliche Änderungswünsche seitens der neuen griechischen Regierung würden auf das Unverständnis der NATO- und der EU-Staaten führen. Süddeutsche Zeitung Facebook (21.1.19)