Fall Venezuela, Deutsche Außenpolitik im Spannungsfeld von Völkerrecht und Realpolitik

Fall Venezuela, Deutsche Außenpolitik im Spannungsfeld von Völkerrecht und Realpolitik

1 Selbstverständlich richtet sich jeder Staat als player in den internationalen zwischenstaatlichen Beziehungen von seinen Interessen. De Interessendurchsetzung gehört zu der sogenannten Realpolitik.

2. Jeder Staat tritt jedoch in den internationalen  zwischenstaatlichen Beziehungen auch als Völkerrechtssubjekt (Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten ) auf. In concreto hat er die grundlegenden  Prinzipien und Normen des Völkerrechts zu respektieren. Allerdings die USA setzen sich über das völkerrechtliche Regelwerk hinweg.

3. Jeder Staat besitzt eigene Souveränität , die in den internationalen zwischenstaatlichen Beziehungen erscheint in der konkreten Ausgestaltung dieser Beziehungen als Unabhängigkeit. Mögliche Verpflichtungen aus den Verträgen sind gemäß dem Völkerrecht zu erfüllen. So war es unter der Bundesregierung  unter Schröder /Fischer, die nicht bereit war, sich an der eindeutigvölkerrechtswidrigen Aggression der USA gegen einen souveränen Staat, dem Irak zu beteiligen.

4. Im Falle  Venezuelas  hat die deutsche Außenpolitik  auf zwei Ebenen versagt :

a) Aus  Sicht der Diplomatie  hat das  Bundesaußenministerium ohne sorgfältige Überlegung und fast tollpatschig und unbeholfen den selbsternannten „Übergangspräsidenten“ Venezuelas „anerkannt“. Man fragt sich, ob diese unvernünftige Eile so erforderlich war.

b )Was sich gegenwärtig in Venezuela abspielt, gehört nach Völkerrecht zu den inneren Angelegenheiten  dieses Landes. Es ist eine allgemeine  Erkenntnis des Völkerrechts, dass nur bei massiver und systematischer Verletzung der Menschenrechte  sich die UNO mit dem Fall befassen kann. Eine „humanitäre Intervention“ ist hingegen völkerrechtswidrig. Daher ist die Aufforderung des selbsternannten „Übergangspräsidenten“ an die Staaten, gemeint sind in erster Linie die USA,  sogar militärisch zu intervenieren , eine Ungeheuerlichkeit . Letzten Endes wird die Armee über die Lösung des entstanden Problems entscheiden. Alles andere ist illusorisch und sehr gefährlich. Insgesamt sind völkerrechtsnihilistische Auffassungen fehl am Platze.

Ich möchte klarstellen, kein Unterstützer des Maduro-Regimes zu sein. Ein Militärputsch gegen Maduro wäre begrüßenswert, denn er würde u.a. den drohenden Bürgerkrieg vereiteln.

Die Zeit ( 7.3.19), Münchner Merkur Facebook, FAZ Fcebook  (9.3.19)

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Venezuela-Krise: Bundesregierung erkennt Guaidó-Gesandten nicht als Botschafter an
Die Bundesregierung akkreditiert den von Venezuelas Übergangspräsidenten Juan Guaidó geschickten Diplomaten nicht als Botschafter. Guaidó sei kein offizieller Präsident. Die Zeit (27.3.19)
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Anerkennung im Völkerrecht und im Diplomatenrecht
Die diplomatische Anerkennung bezieht sich nach Völkerreht sowie nach Diplomatenrecht auf den Staat in seiner Eigenschaft als Völkerrechtssubjekt (Träger von Rechten und Pflichten in den internationalen zwischenstaatlichen Beziehungen) und nicht auf Funktionsträger oder Regierungen. Letzteres gehört zu den inneren Angelegenheiten der Staaten.
Das “Legitimitäts”-Prinzip durch äussere Kräfte widerspricht dem Völkerrecht, denn es gibt recht unterschiedliche sogar konträre politisch-ökonomische Systeme.

 

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