Einmischungsverbot nach Völkerrecht

Iran, Einmischungsverbot nach Völkerrecht

Im Iran handelt sich um ein theokratisches und totalitäres System. In der Welt wimmelt es von ähnlichen politischen Gebilden. Besonders schlimm ist das totalitäre wahhabitische Regime in Saudi-Arabien, welches zu den besten Verbündeten der USA im Nahen Osten gehört. Warum kritisieren die USA Saudi-Arabien niemals ?

All dies gehört jedoch zu den inneren Angelegenheiten anderer Staaten. Das Einmischungsverbot in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten zählt zu den sieben grundlegenden Prinzipien der UNO-Charta und des Völkerrechts. Das heißt allerdings nicht, dass die Staaten mit ihrer Bevölkerung alles machen können. Kommt es zu schwerwiegenden, massiven und systematischen Verletzung der Menschenrechte oder gar zum Völkermord (z.B. in Cambodscha), dann gehört dies nicht mehr zu den inneren Angelegenheit, sondern hat sich schon zu einer internationalen Angelegenheit entwickelt.

Die offizielle Einschätzung wird nicht von einzelnen Staaten, sondern von der Menschenrechtskommission oder von der UNO-Vollversammlung getroffen. Danach befasst sich mit dem Fall das höchste Organ der UNO und zwar der Sicherheitsrat, der auf der Basis des EINSTIMMIGKEITSPRINZIPS (sehr problematisch) der fünf ständigen Mitglieder die erforderlichen Maßnahmen , sogar militärischen Charakters einleiten kann. Frankfurter Allgemeine Zeitung (16.5.19)

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