Flüchtlinge

Warum wolle so viele Menschen insbesondere aus muslimischen Ländern um jeden Preis nach Deutschland kommen?
Der Hauptgrund sind die finanziellen Vorteile vor allem für Familien mit vielen Kindern aus muslimischen Ländern wie sonst nirgends in der Welt. Sie wirken an sich wie ein Magnet. Deutschland wird als das ” Land der Verheißung” (“Land Kanaan”) betrachtet. Hierdurch entsteht eine übermächtige Sogwirkung und die Vorteile fungieren objektiv wie eine Einladung. Das überholte Asylrecht ermöglicht dies.

Durch sie werden ohnehin die Parallelgesellschaften gestärkt und zugleich wird die Integration massiv verhindert.

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Mehr als 30 Tote nach Kentern eines Flüchtlingsboots im Ärmelkanal, Auf dem Weg nach Großbritannien sind Dutzende Menschen beim Untergang eines Bootes im Ärmelkanal ertrunken. Vier mutmaßliche Schleuser wurden festgenommen

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Diese menschliche Tragödie  ist natürlich zutiefst zu bedauern, aber wer ist daran schuld? Die “ungerechte” Menschheit, die “Böse” EU, die “unmenschlichen” Staaten Frankreich und Großbritannien oder das Individuum, welches über sein persönliches Schicksal entscheidet?  Ein steht fest: Im Internationalen Öffentlichen Recht (Völkerrecht) gibt es kein Menschenrecht auf Einwanderung (siehe auch die Staatspraxis von Kanada,  USA, Australien, New Zealand etc. Muss ein Staat  die  illegale Einwanderung, die per se  strafrechtlich relevant ist, dulden? Die sachliche Antwort kann nur lauten: Niemals. So ist es und wird es weiterhin sein, solange es souveräne Staaten gibt. Alles andere ist eine Chimäre. Zeit (24.11.21), FAZ (9.11.22)

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Flüchtlinge

Hauptproblem: Es geht in erster Linie nicht um das Asylrecht nach der UNO-Flüchtlingskonvention von 1951, sondern dem Wesen nach um eine neue Form der Völkerwanderung wegen der großen Armut.
Einige Länder (USA, Kanada, Australien und Neuseeland haben dieses Problem ohne irgendwelche Sentimentalitäten schon längst gelöst: Ausgehend von ihren Interessen lassen diese Länder nur die Einwanderung qualifizierter Kräfte zu. Dies entspricht vollauf dem geltenden Völkerrecht. Zeit (1.2.21), FAZ (9.11.22)

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