Die Beteiligung Deutschlands am Afghanistan-Abenteuer war kein “Bündnisfall”
Der Bündnisfall (casus foederis) tritt gemäß Art. 51 der UNO-Charta ( Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung) und insbesondere gemäß Art.5 des NATO-Vertrages ein, wenn ein Staat von einem anderen STAAT angegriffen wird. Der Staat Afghanistan hat jedoch nie die USA angegriffen, und die Al Kaida war kein Staat. Der “asymmetrische Krieg” wird von diesen Vertragsbestimmungen nicht erfasst. Er ist ein Terminus der Politologie und besitzt daher keine juristische Relevanz. Dies ist die strenge Sicht des Völkerrechts.
Neue Zürcher Zeitung (27.8.21)
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Das UN-Mandat
beschänkte sich auf die Bekämpfung der Al Kaida und nicht auf den Aufbau einer afghanischen Nation auf demokratischer Grundlage (Widerspruch in sich), was die Übertragung unserer freiheitlich-demokratischen Werte ausgerechnet auf ein streng islamisches Land mit archaischen Herrschaftsstrukturen bedeutet.NZZ (27.8.21)