Menschenrecht auf saubere Umwelt?

Vereinte Nationen: Recht auf saubere Umwelt als Menschenrecht anerkannt, Eine saubere und gesunde Umwelt ist künftig ein grundlegendes Menschenrecht. Dies hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf mit großer Mehrheit beschlossen.
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Resolutionen der UN-Generalversammlung haben Empfehlungscharakter und sind daher für die UN – Mitliedsländer nicht bindend. Politisch besitzen sie schon eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Es gibt folgende Möglichkeiten, damit sie normative Wirkung entfalten können: a) Auf ihrer Grundlage entsteht ein völkerrechtlicher Vertrag, der jedoch nach Unterzeichnung, Ratifizierung und Transformation in Landesrecht nur für jene Staaten verbindlich ist, die dies getan haben. b) Die Resolution könnte von einzelnen Staaten als bindend anerkannt werden und direkt in Landesrecht transformiert werden. c) Sie könnte nach erfolgter Übung und dem Verlauf einer gewissen Zeit als Gewohnheitsrecht akzeptiert werden, wenn die opinio juris (Rechtsüberzeugung) der Staaten vorliegt.
Schlussfolgerung: Es liegt noch kein Menschenrecht auf gesunde Umwelt vor. Der Weg bis zum kodifizierten Recht wird sehr lang sein.
Über a), b) und c) haben drei Doktoranden von mir ihre Doktorarbeiten verfasst und erfolgreich verteidigt (zwei mal mit magna cum laude und ein mal sogar mit summa cum laude). Siehe ausführlicher: Panos Terz: Völkerrechtswissenschaft:Völkerrechtstheorie Völkerrechtsphilosophie Völkerrechtssoziologie Völkerrechtsmethodologie, ISBN:
Zeit (8.10.21)

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