Falsche Prioritäten in derAußenpolitik
1.Baerbock: „Europa ist der Dreh- und Angelpunkt für unsere Außenpolitik.“ Das ist schlicht und einfach EUROZENTRISMUS, d.h. die Welt nur durch die europäische (genau EU) Brille sehen nach einem neuen Motto: Am europäischen Wesen soll die Welt genesen.
2. Die wichtigsten Aufgaben in der Außenpolitik können beim besten Willen nicht die Sanktionen gegen Russland und China sein und zwar zeitnah, was ausgesprochen töricht ist, sondern a) die Wahrung des Friedens, b) die Bewältigung des Klimawandels, c) die Bewältigung der internationalen Flüchtlingsströme in Verbindung mit der katastrophalen ökonomischen Lage der meisten Entwicklungsländer (viele failed states) und c) die Bekämpfung der Pandemien. Hier kann man sich Meriten verdienen.
Also “ Hic Rhodus, hic salta“. Zeit (9.12.21)
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Baerbock im Interview mit dem Spiegel: “Wir befinden uns in einer Systemrivalität mit autoritären Regimen und müssen alles daransetzen, die internationale regelbasierte Ordnung zu verteidigen.” Notwendige Bemerkungen bzw. Fragen dazu:
1. Die Fomulierung „regelbasierte Ordnung“stammt von dem US-Außenministerium. 2. Was ist denn diese „regelbasierte Ordnung. 3. Wer bestimmt eigentlich, was zu dieser „regelbasierten Ordnung“ gehört? 4. Ist sie möglicherweise deckungsgleich mit den internationalen Interessen der USA? 5. Warum wird die Internationale Rechtsordnung auf der Basis der sieben grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts ignoriert? 6. Warum wird der Begriff Völkerrecht überhaupt nicht verwendet? 7. Systemrivalität muss nicht unbedingt Konfrontation bzw. Kalter Krieg, der jetzt von den USA mit voller Kraft voran getrieben wird, bedeuten.8. Aus welchem Grunde steuert die neue Außenministerin mit Volldampf auf Konfrontation mit China und Russland? 9. Glaubt sie denn daran dass Deutschland sich über Nacht zu einem ernst zu nehmenden Player der internationalen Beziehungen verwandelt? Dazu empfehle ich das „Erkenne Dich selbst“(«Γνώθι σ αυτόν»).10.
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Annalena Baerbock kündigt härteren Kurs gegen China an
Die von Frau Baerbock vertretene Grundposition ist ideologisch überfrachtet, strotzt von unvorstellbarer Naivität und beängstigender Ahnungslosigkeit.
1. Aus Sicht der formalen Logik: Es ist ein Gebot des common sense und der Logik, ausgehend von den reellen Lebensbedingungen, Prioritäten zu setzen. Eine existenzielle Aufgabe ist z.B. die außenpolitische Absicherung der internationalen Absatzmärkte für die deutschen Produkte. Eine besonders wichtige Priorität ist es ferner für Deutschland, sich für die Vertiefung des europäischen Einigungsprozesses einzusetzen. Danach folgen andere Fragen von internationaler Dimension, wie der Klimawandel und das Flüchtlingsproblem. Dabei sollte das Herangehen der deutschen Politik an die Problemfindung und Problemlösung beachten, dass beides einen PROZESSCHARAKTER besitzen.
1. Aus Sicht der Theorie der Internationalen Beziehungen:
a) In den internationalen zwischenstaatlichen Beziehungen geht es in erster Linie um Interessen (VORTEIL) und nicht unbedingt um ideologische Glaubenssätze und abstrakte Humanitäts- und Gerechtigkeitspostulate. Unter Verwendung der philosophischen Widerspiegelungstheorie stellen wir die Richtigkeit dieser Aussage relativ leicht fest (Wirtschafts- und Handelsbeziehungen westlicher Staaten mit autoritär und sogar diktatorisch regierten Staaten).
b) Die These von der „Weltinnenpolitik“ ist, solange Staaten unterschiedlicher Kulturkreise und sogar entgegen gesetzter ideologischer, politischer und sozialer Ausrichtung sowie souveräne Staaten existieren, wirklichkeitsfremd und eine reine Chimäre. Durch universelle Konventionen auf der Basis der Interessenkoordinierung und Willensübereinstimmung durch Kompromisse ist es grundsätzlich eher möglich, bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen Erfolge zu erzielen. All dies ist möglich durch KOOPERATION und niemals durch Konfrontation. Wer das nicht begreift, ist fehl am Platze.
2. Aus Sicht der Diplomatie: Man operiert mit dem diplomatischen Florett und keinesfalls mit dem Schachtbeil bzw. plump und dumm. Letztere Methode, die nicht mehr als Stammtischniveau besitzt und daher naive Gemüter begeistert, als ginge es um ein Fußballspiel, führt unweigerlich zu einer Sackgasse.
3. Aus Sicht des Völkerrechts: In den internationalen zwischenstaatlichen Beziehungen gibt es allgemein anerkannte Völkerrechtsprinzipien (in erster Linie die sieben grundlegenden in der UNO – Charta verankerten wie z.B. die friedliche internationale Zusammenarbeit, die gewissenhafte Erfüllung vertraglich übernommener Verpflichtungen, das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und Normen etc.), nach denen sich die Staaten zu richten haben.
Siehe ausführlich:
-Panos Terz, Wissenschaft vom Völkerrecht: Theorie des Völkerrechts, Philosophie des Völkerrechts, Soziologie des Völkerrechts, Methodologie des Völkerrechts,
ISBN: 978-620-0-67264-3, Saarbrücken 2021.
-Id., The science of international law, ISBN: 978-620-3-97855-1, Saarbrücken 2021.
-Id., Droit des contrats internationaux, Problèmes particuliers, •ISBN: 978-620-4-10711-0, Saarbrücken 2021
-Id., Derecho contractual internacional, ISBN: 978-620-4-10710-3, Saarbrücken 2021
-Id., Наука международного права, ISBN: 978-620-3-97860-5, Saarbrücken 2021
Zeit (2.12.21), Neue Zürcher Zeitung (10.12.21)
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Null-Ahnung von Diplomatie. Ich habe 70 Jahre lang künftige Diplomaten aus 70 Ländern ausgebildet. Sie hätte bei der Prüfung höchstens die Note vier bekommen. Focus (16.12.21)
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Baerbock als Völkerrechtlerin ?
„Es könnten keine Abstriche bei Grundprinzipien wie der territorialen Unverletzlichkeit, der freien Bündniswahl und dem Verzicht auf Gewaltandrohung gemacht werden“.Es tut mir leid, aber sowohl nach der UNO-Charta, als auch nach der UNO- Prinzipiendeklaration von 1970, die eine authentische, also verbindliche Interpretation der Charta darstellt, gibt es kein „Grundprinzip der territorialen Unverletzlichkeit“, sondern ein grundlegendes Völkerrechtsprinzips Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten, welches aus mehreren Elementen, darunter aus den territorialen Integrität, besteht. Die „freie Bündiswahl“ ist ebenso wenig ein grundlegendes Völkerrechtsprinzip, sondern vermittels der Interpretation ein Aspekt der Unabhängigkeit als eines wesentlichen Elements des grundlegenden Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten . Ferner heißt es in der UNO-Charta „Verbot der Androhung mit Gewalt und die GEWALTANWENDUNG“. Letzteres ist das punctum quaestionis (Wesen) des Prinzips. Schutzobjekte dieses besonders wichtigen Völkerrechtsprinzips sind die Unabhängigkeit und die territoriale Integrität der Staaten. Ich möchte unterstreichen, dass keine einzige Formulierung in diesen und anderen internationalen Dokumenten völkerrechtlichen Charakters ist zufällig.
In Kenntnis der Tatsache, dass Politiker und Journalisten solche Sachen gering schätzen, bitte ich darum, dass diese absolut notwendigen Klarstellungen, nicht wie hin und wieder. gelöscht werden. Siehe ausführlicher:
-Panos Terz, La science du droit international, ISBN: 978-620-3-97857-5, Saarbrücken 2021.
-Panos Terz, International contract law: Special problems, ISBN: 978-620-4-10709-7, Saarbrücken 2021.
-Panos Terz, Problemas seleccionados de derecho internacional, ISBN: 978-620-4-10191-0, Saarbrücken 2021. Zeit (17.1.21)