Wirtschaftsbeziehungen mit China und das Völkerrecht

Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit China aus Sicht des Völkerrechts

Prämisse meiner meiner Position ist die Beachtung der Tatsache, dass es gegenwärtig unterschiedliche Kulturkreise mit ebenso unterschiedlichen, teilweise entgegengesetzten Gesellschafts- und Menschenbildern, gibt.

Genannt seien hier nur der Kulturkreis des Westens (Anthropozentrismus, Individuum, Bürger, Demokratie, Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gleichberechtigung der Geschlechter, Rechtsstaat, Gewaltenteilung) und der konfuzianisch-kommunistische Kulturkreis (kein Individuum, kein Citoyen, Priorität der Gesellschaft vor dem Einzelnen und des Staates vor dem Untertan, Priorität der Familie gegenüber dem Einzelnen, nicht Individual- sondern objektive Rechte und Freiheiten, keine Demokratie, keine Gewaltenteilung, starke totalitaristische Tendenzen) erwähnt.

In den Beziehungen der zu diesen Kulturkreisen gehörenden Staaten zueinander gilt die internationale Rechtsordnung und zwar das völkerrechtliche grundlegende Prinzip der friedlichen internationalen Zusammenarbeit unter Beachtung der gegenseitigen Interessen, speziell des gegenseitigen Vorteils. Natürlich können die Staaten, sich auf internationale Menschenrechtskonventionen berufend, schwerwiegende Verletzungen dieser Rechte anprangern.
Dabei ist es nicht unbedingt nötig, die Wirtschafts- und die Handelsbeziehungen mit eigenen Wertvorstellungen, also mit Ideologien zu belasten, weil eben für sie andere Kriterien gelten. Es gibt zahlreiche Beispiele dieser pragmatischen Art.
Es drängt sich ohnehin die Frage auf, wie viel Staaten denn international als echt demokratisch zu betrachten sind.                                                                                 Siehe ausführlich: Panos Terz, Völkerrechtswissenschaft: Völkerrechtstheorie Völkerrechtsphilosophie Völkerrechtssoziologie Völkerrechtsmethodologie, ISBN: 978-620-0-27090-0, Saarbrücken 2019; Panos Terz, Internationales Vertragsrecht, Spezialprobleme, ISBN: 978 – 620 – 0 – 44713 – 5, Lehrbuch, Saarbrücken 2021; Panos Terz, Selected problems of international law, Collected writings, ISBN: ‎978-620-4-10172-9, Saarbrücken 2021.  Zeit, BZ, FAZ, NZZ, WZ (4.11.22)

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Volksrepublik Eingriffe in die globale Ordnung, gegen das Völkerrecht

Unter Partei- und Staatschef Xi Jinping tritt China immer selbstbewusster als Weltmacht auf. Bislang weniger beachtet ist dabei, dass Alleinherrscher Xi seine wachsende Macht mit Recht und Gesetz sichert. Was im Inland längst Praxis ist, soll künftig auch im Ausland gelten. Diese Woche hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses ein Gesetz zu Chinas Außenbeziehungen erlassen. Und das betrifft uns alle.

Das neue Gesetz ist deshalb so brisant, weil die Volksrepublik darin ihren Anspruch auf eine Rolle als Weltmacht formuliert und die Umgestaltung der globalen Ordnung definiert. Trotz wohltönender Formulierungen werden die harten Prioritäten der Führung schnell deutlich: Gleich an erster Stelle steht für die Kommunistische Partei (KP) der Schutz der eigenen Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen, die künftig noch aktiver auch im Ausland vertreten werden sollen.

Dabei wird deutlich: Die KP sichert sich eindeutig die Führungsrolle über auswärtige Beziehungen aller Art, stellt die eigene Staatsverfassung über das Völkerrecht und propagiert seine Lesart der Menschenrechte. Diese gelten nach chinesischer Auslegung nicht uneingeschränkt universell, sondern sollten von jedem Land selbst interpretiert werden. Focus (1.7.23)

 

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