Saudi-Arabien , Keine Vertragserfüllung wegen Menschenrechtsverletzungen ? Gewalt, Saudi-Arabien, Kriegsverbrechen in Jemen

Verträge mit Saudi-Arabien; Keine Vertragserfüllung wegen Menschenrechtsverletzungen ?

Hauptprämissen für meine sachliche Position :

1.Menschenrechte auf der einen Seite und saudiarabische Religion und Tradition auf der anderen Seite stellen eine contradictio in adjecto dar. Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Saudi-Arabien eine regelrechte Chimäre.
In dem Orientalisch-islamischen Kulturkreis, der weder das Individuum, noch den Citoyen, noch die Demokratie kennt und in dem ein mittelalterlicher Theozentrismus seit Jahrhunderten total herrscht, kann es in der Endkonsequenz keine Menschenrechte und Grundfreiheiten geben.

2. In erster Linie Saudi-Arabien  ist daran schuld, dass in Jemen tausende von Kindern sterben. Es wundert mich , dass die selbsternannten Menschenrechts-Verteidiger dazu schweigen. Wo bleiben ihre Proteste ?

Allgemeine Grundlage der Haltung der souveränen Staaten zu Problemen der internationalen Beziehungen sind ihre legitimen Interessen in ihrer Komplexität.
Das konkrete Fundament dieser Beziehungen sind die grundlegenden Völkerrechtsprinzipien , enthalten in der UN-Charta.
Sie wiederum bringen ein minimum an moralisch-ethischen Elementen zum Ausdruck. D. h. dass
a) die internationalen Staatenbeziehungen sich nicht auf allgemein gehaltenen Moralprinzipien stützen ,
b) wegen der Existenz recht unterschiedlicher Kulturkreise es nicht nur unterschiedliche, sondern auch konträre Moral-Aufffassungen gibt, z.B. über die Demokratie, das Herrschaftssystem, die Gewaltenteilung, die Rechtsstellung der Frau, das Verhältnis von Staat und Kirche etc.
und schließlich c) Staaten unterschiedlicher Kulturkreise können miteinander durchaus vielfältige Beziehungen unterhalten.

Es fragt sich auch, ob Staaten, die weiterhin ihre Vertragsverpflichtungen gemäß dem Völkerrechtsgrundsatz  pacta sunt servanda gegenüber dem diktatorischen saudiarabischen Regime erfüllen, weniger moralisch sind, als jene, welche die Moral überbetonen.

Schließlich sei an Hegel erinnert : Interessen bestimmen das Handeln von Menschen und Völkern. Etwas ähnliches hat der altgriechische Philosoph Epikouros bereits vor 3000 Jahren  nachgewiesen.  Neue Zürcher Zeitung (20.11.18), Berliner Zeitung (19.7.22)

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Saudi- Arabien , Herrschaftssystem

Es ist sehr wohltuend festzustellen, dass die mißverstandene political correctness gegenüber Saudi Arabien allmählich überwunden wird und eine realistische Einschätzung sich durchsetzt. Ich vermisse allerdings tiefergehende Untersuchungen, die ein Eindringen in das punctum quaestionis des saudiarabischen Herrschftssystems sui generis ermöglichen.

Dem Wesen nach handelt es sich um eine Synthese von mittelalterlichen Grundpositionen, von orientalischem Patriarchalismus, von religiösem Fanatismus, von großer Rückständigkeit und von wesentlichen Elementen des Totalitarismus. In einem solchen kulturellen und politishen System gibt es nicht und wird es auch nicht geben die Demokratie, der Anthropozentrismus ( es herrscht ein ungezügelter Theozentrismus) , das selbsbewußte Individuum, der staatstragende Citoyen, der Rechsstaat, die Gewaltenteilung , die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten , die Gleichberechtigung der Geschlechter und allgemein die Zivilgesellschaft.

Historisch betrachtet, geht es um Strukturen und Traditionen, die seit Jahrhunderten uneingeschränkt herrschen und das Denken und Handeln der orientalischen Herrschenden und Beherrschten beeinflußen , ja ihre Gesamtidentität formen. Auch der Kronprinz wird daran nicht viel ändern wollen und können.

Dehalb empfielt es sich, keine Illusionen über de Zukunft dieses aber auch anderer islamisch geprägter Staatsgebilde zu haben.
Die Zeit (23.10.18)

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Verträge mit Saudi-Arabien

Hauptprämissen für meine sachliche Position :
1.Menschenrechte auf der einen Seite und saudiarabische Religion und Tradition auf der anderen Seite stellen eine contradictio in adjecto dar. Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Saudi-Arabien eine regelrechte Chimäre.
In dem Orientalisch-islamischen Kulturkreis, der weder das Individuum, noch den Citoyen, noch die Demokratie kennt und in dem ein mittelalterlicher Theozentrismus seit Jahrhunderten total herrscht, kann es in der Endkonsequenz keine Menschenrechte und Grundfreiheiten geben.

2. In erster Linie Saudi-Arabien ist daran schuld, dass in Jemen tausende von Kindern sterben. Es wundert mich , dass die selbsternannten Menschenrechts-Verteidiger dazu schweigen. Wo bleiben ihre Proteste ?

Allgemeine Grundlage der Haltung der souveränen Staaten zu Problemen der internationalen Beziehungen sind ihre legitimen Interessen in ihrer Komplexität.
Das konkrete Fundament dieser Beziehungen sind die grundlegenden Völkerrechtsprinzipien , enthalten in der UN-Charta.
Sie wiederum bringen ein minimum an moralisch-ethischen Elementen zum Ausdruck. D. h. dass
a) die internationalen Staatenbeziehungen sich nicht auf allgemein gehaltenen Moralprinzipien stützen ,
b) wegen der Existenz recht unterschiedlicher Kulturkreise es nicht nur unterschiedliche, sondern auch konträre Moral-Aufffassungen gibt, z.B. über die Demokratie, das Herrschaftssystem, die Gewaltenteilung, die Rechtsstellung der Frau, das Verhältnis von Staat und Kirche etc.
und schließlich
c) Staaten unterschiedlicher Kulturkreise können miteinander durchaus vielfältige Beziehungen unterhalten.
Es fragt sich auch, ob Staaten, die weiterhin ihre Vertragsverpflichtungen gemäß dem Völkerrechtsgrundsatz pacta sunt servanda gegenüber dem diktatorischen saudiarabischen Regime erfüllen, weniger moralisch sind, als jene, welche die Moral überbetonen.

Schließlich sei an Hegel erinnert : Interessen bestimmen das Handeln von Menschen und Völkern. Etwas ähnliches hat der altgriechische Philosoph Epikouros bereits vor 3000 Jahren nachgewiesen. Neue Zürcher Zeitung (20.11.18)

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Moral-Interessen-Verträge

Allgemeine Grundlage der Haltung der souveränen Staaten zu Problemen der internationalen Beziehungen sind seine legitimen Interessen in ihrer Komplexität.
Das konkrete Fundament dieser Beziehungen sind die grundlegenden Völkerrechtsprinzipien , enthalten in der UN-Charta.
Sie wiederum bringen ein minimum an moralisch-ethischen Elementen zum Ausdruck. D. h. dass
a) die internationalen Staatenbeziehungen sich nicht auf allgemeingehaltenen Moralprinzipien stützen ,
b) wegen der Existenz recht unterschiedlicher Kulturkreise es nicht nur unterschiedliche, sondern auch konträre Moral-Aufffassungen gibt, z.B. über die Demokratie, das Herrschaftssystem, die Gewaltenteilung, die Rechtsstellung der Frau, das Verhältnis von Staat und Kirche etc.
und schließlich c) Staaten unterschiedlicher Kullturkreise können miteinander durchaus vielfältige Beziehungen unterhalten.
Neue Zürcher Zeitung (27.10.18)

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Keine Menschenrechte in Saudi-Arabien

Menschenrechte auf der einen Seite und saudiarabische Religion und Tradition auf der anderen Seite stellen eine cntradictio in adjecto dar. Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Saudi-Arabien eine regelrechte Chimäre.
In dem Orientalisch-islamischen Kulturkreis, der weder das Individuum, noch den citoyen, noch die Demokratie kennt und in dem ein mittelalterlicher Theozentrismus seit Jahrhunderten total herrscht, kann es in der Endkonsequenz keine Menschenrechte und Grundfreiheiten geben. Die Zeit (5.10.18)

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Saudi-Arabien, Kriegsverbrechen in    Jemen

Insbesondere die saudische Luftwaffe verletzt systematisch Bestimmungen des humanitären Völkerrechts (Gebräuche und Gesetze des Krieges, Kriegsrecht), genauer : Ergänzungsprotokoll zu den Genfer Abkommen von1949 über den Schutz von Opfern  internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) von1977 und das Ergänzungsprotokoll II gleichen Datums.

Art. 51 (Schutz der Zivilbevölkerung),  Ziff. 4, Buchst.  c : „Unterschiedslos geführte Angriffe sind verboten. Unterschiedslos geführte Angriffe sind : „solche, bei denen
Kampfmethoden oder Kampfmittel angewandt werden, deren Auswirkungen  nicht so begrenzt werden können, wie es dieses Protokoll fordert und die folglich solcher Art sind, dass sie
militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte ohne Unterscheidung treffen können“.

Ziff. 5 , Buchst. a und b  : Unter anderem sind folgende Angriffsarten  als unterschiedslos zu betrachten :  „ein  Bombenangriff …, bei dem eine Anzahl deutlich getrennter  und zu unterscheidender  militärischer Ziele, die sich in einer Stadt…,befinden, als ein einziges militärisches Ziel  behandelt werden und ein Angriff , von dem erwartet  werden kann, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung und Verwundungen von Zivilpersonen, … ”
Schlußfolgerung : Diese Kriegsverbrechen müssen bestraft werden.

Der Tagesspiegel (26.10.18)

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Gewalt und orientalische Herrschaftsausübung als Element des orientalischen Gesellschafts-und Menschenbildes

Bei aller political correctness sollten wir auch bei diesem konkreten Fall die Realität und nicht irgendwelche Wunschvorstellungen widerspiegeln. Es geht mir dabei um den folgenden methodologischen Schlüssel, um die orientalische Welt besser zu verstehen. : das Welt-und Menschenbild des orientalisch- arabischen Kulturkreises. Es sei mir gestattet, nur einige prägende Merkmale zu erwähnen : a) Seit mindestens fünf tausend Jahren herrschen Despoten, absolute Herrscher und Diktatoren, deren Herrschaft sich ausschließlich auf die Gewalt stützt. Nirgends ist eine Art von Gesellschaftsvertrag zu finden. b)) Die Menschen sind es gewöhnt, mit der Staatsgewalt in ihren vielfältigen Erscheinungsformen zu leben .Das sieht noch schlimmer aus, sie respektieren nur eine Regierung , die bereit und in der Lage ist,  Gewalt anzuwenden. Wenn sie nicht so handelt, wird dies als Schwäche aufgefasst.

Kurzum, die Gewalt , wozu auch die Exzesse als etwas Selbstverständliches gehören, stellt ein konstitutives Element  des orientalischen Welt-und Menschenbildes sowie der Herrschaftsausübung dar. Focus (21.10.18), Spiegel Facebook (4.5.19)

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Abruch der Wirtschaftsbeziehungen zu Saudi-Arabien wegen der Ermordung des Journalisten ?

Prämisse meiner Minungsäusserung ist die Beachtung der Tatsache, dass es gegenwärtig unterschiedliche Kulturkreise mit ebenso unterschiedlichen , teilweise entgegengesetzten Gesellshafts und Menschenbildern gibt.

Genannt seien hier nur der Kulturkreis des Westens ( Anthropozentrismus, Individuum, Bürger, Demokratie, Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gleichberechtigung der Geschlechter, Rechtsstaat, Gewaltenteilung) und der orientalisch-islamische Kulturkreis (Theozentrismus, kein Individuum, kein Citoyen, Priorität der Gesellschaft vor dem Einzelnen und des Staates vor dem Untertan, Priorität der Familie gegenüber dem Einzelnen, nicht Individual- sondern objektive Rechte und Freiheiten, Unterordnung der Frau, totalitaristische Tendenzen) erwähnt.

In den Beziehungen der zu diesen Kulturkreisen gehörenden Staaten zueinander gilt die die internationale Rechtsordnng unter Beachtung der gegenseitigen Interessen, eziell des gegenseitigen Vorteils stäützen. Natürlich können die Stten, sich auf internationale Menschenrechtskonventionen berufend, schwerwiegende Verletzungen dieser Rechte anprangern.
Dabei ist es nicht unbedingt nötig, die Handelsbeziehungen abzubrechen, weil eben für sie andere Kriterien gelten. Genauso verfährt Deutschland in den Beziehungen mit China, welches nicht unbedingt als Vorbild bei den Menschenrechten und den Grundfreiheiten gilt.Es gibt zahlreiche Beispiele dieser pragmatischen Art.
Es drängt sich ohnehin die Frage auf, wieviel Staaten international als echt demokratisch zu betrachten sind. Süddeutsche Zeitung (23.10.18)

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Die Geschäfte richten sich weder nach Besserwisserei, noch nach Moralität, noch nach ideologischer Schulmeisterei, sondern schlicht und einfach nach knallharten Interessen. Wer das nicht begreift, wird eines Tages Opfer seiner Träumereien. Zeit (22.12.21)

 

 

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