Völkerrecht, Begriff

Begriff Völkerrecht

1. Die Bezeichnung Völkerrecht ist mehr als irreführend. Sie ist die wörtliche Übersetzung des jus gentium (Recht der Völker) im Unterschied zum jus civilis im Imperium Romanum. Im 16. Jh. ist eine bessere Formulierung geprägt worden : Jus inter Gentes. Erst im 19. Jh. ist ein modernerer Terminus entstanden : Droit INTERNATIONAL Public ( INTERNATIONAL Public law, span. Derecho INTERNACIONAL Publico, ital. Diritto INTERNAZIONALE PUBBLICO, Deutsch INTERNATIONALES Öffentlicheς Recht ).
2. Dem Wesen nach handelt es sich um ein Internationales zwischenstaatliches Recht.
3. Die Inszenierung eines Putsches durch eine auswärtige Regierung stellt eine völkerrechtswidrige Einmischung in die inneren Angelegenheiten dar. Ebenso völkerrechtlich verboten ist die militärische Intervention zwecks Sturzes einer legitimen Regierung. Der Tagesspiegel ( 12.12.18)

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>