Ukraine , Sowjetische Atomwaffen

Ukraine ,  Sowjetische  Atomwaffen

Wem gehörten die auf dem Territorium der Ukraine stationierten sowjetischen Atomwaffen nach dem Zerfall der ehemaligen Sowjetunion ?

Zunächst sei klargestellt, dass es nicht um die Haltung zu der Ukraine ode zu Russland wie bei Fußballmanschaften , wie dies hier bei einigen Lesern oft der Fall ist, sonder um sehr komplizierte Fragestellungen der Völkerrechtswissenschaft geht.
Es sei mir gestattet, dieses wahrhaftig sehr komplizierte Problem auf der Grundlage des Völkerrechts zu beleuchten.
Zu einem ähnlichen Problem hatte ich Mitte der 70er Jahre die wissenschaftliche Betreuung einer Doktorarbeit . Des weiteren hatte ich die Ehre, zu dem Kodifikationsvorhaben der UNO über die Staatennachfolge indirekt und teilweise als Fachgutachter zu wirken.
Es handelt sich um die “Wiener Konvention über Staatennachfolge in Staatsvermögen, Staatsarchive und Staatsschulden” vom 8.April 1983 ( Vienna Convention on Succession of States in Respect of State Property, Archives and Debts ).

In dem Artikel 18 ( Zerfall eines Staates) wird folgendes geregelt : 1. “Wenn sich ein Staat auflöst und zu bestehen aufhört und die Teile des Territorium des Vorgängerstaates zwei oder mehrere Nachfolgestaaten bilden und sofern nicht die betreffenden Nachfolgestaaten etwas anderes vereinbaren : (a) soll unbewegliches Staatsvermögen des Vorgängerstaates auf den Nachfolgestaat übergehen, auf dessen Territorium es belegen ist.”

(b)…
(c) „soll bewegliches Staatsvermögen des Vorgängerstaates , das mit derAktivität des Vorgängerstaates in bezug auf die Territorien verbunden ist, auf die sich die Staatennachfolge bezieht, auf den betreffenden Nachfolgestaat übergehen ; (d) soll anderes bewegliches Staatsvermögen des Vorgängerstaates als im Unterabsatz (c) erwähnt in angemessenen Anteilen auf die Nahfolgestaaten übergehen“.
Erläuterung : Die Sowjetunion ist als Staat, im völkerrechtlichen Sinne als Völkerrechtssubjet (Träger von Rechten und Pflichten ) untergegangen, und es entstanden auf ihrem Territorium mehrere Nachfolgestaaten, die das auf ihrem Territorium liegende Vermögen der Sowjetunion übernommen haben. Fortsetzung
Schlussfolgerung : Die Ukraine hat als Nachfolgestaat die auf ihrem Staatsterritorium stationierten Atomraketen (die drittgrößten Weltbestände) übernommen und wenn sie gewollt hätte, wären sie dort geblieben.

Im Dezember 1994 folgte das Budapester Memorandum, das die Verpflichtung der USA, Russlands und Großbritanniens, gegenüber der Ukraine , Kasachstan und Weißrussland enthält, ihre Souveränität und ihre Grenzen zu respektieren und dafür sollten diese Staaten auf die auf ihrem Territorium stationierten Atomwaffen verzichten. Obwohl dies nicht nötig war, da es sich um geltendes Völkerrecht handelt , ist auf das in der UNO-Charta (Artikel 2, Ziffer 4) verankerte Prinzip der Gewaltandrohung und Gewaltanwendung verwiesen worden.
Besonders interessant dürfte Artikel 4 des Memorandums sein, der die Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten enthält, im Falle der Bedrohung der Ukraine mit Atomwaffen den UNO-Sicherheitsrat sofort einzuschalten. Die Zeit (19.12.18)

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