Völkerrechtliche Verantwortlichkeit (Knapp)
In der Kürze liegt die Würze .
International und auf der
Basis von Kodifikationsarbeiten der International Law Commission liegt der
folgende consensus generalis professorum et doctorum vor : Die
völkerrechtliche Verantwortlichkeit ist ein Prinzip bzw. ein Institut des
Völkerrechts und bedeutet generell das Einstehenmüssen für
begangeneVölkerrechtsverletzung.
Hauptformen : a) SELBSTHILFE (GEGENMASSNAHMEN jedoch kein
Exzeß, weil die Norm der Proportionalität gilt), SELBSTSCHUTZ bzw.
SELBSTVERTEIDIGUNG ( z.B. Art. 51 der UNO-Charta) Repressalie, Retorsion,
Rücktritt von einem Vertrag,
Leistungsverweigerung. b) Wiedergutmachung (Reparation), Einstellung der
Verletzung, Restitution, Satisfaktion, Garantie.
Ferner liegt dem Völkerrecht der Hauptgedanke der
REZIPROZITÄT (do ut des-Grundsatz) zugrunde.
Bemerkung : Das Thema ist so kompliziert, dass wir es im Interesse der Studenten nicht geprüft haben. Münchner Merkur (2.8.19)