Gerichtsbeschluss : Muslimin darf am Steuer keinen Niqab tragen
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Die Religionsfreiheit ist kein absolutes Menschenrecht oder die Menschenrechte sind kein Theater des Absurden
Dieses Urteil ist Ausdruck des common sense (Gesunder Menschenverstand) und entspricht vollauf dem UNO- Übereinkommen über die bürgerlichen und politischen Rechte von 1966 und zwar dem Artikel 18 : (1) „Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.“
Aber ist die Ziffer 3 unbedingt zu beachten, weil es sich nicht um ein absolutes Menschenrecht handelt : (3) „Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind“.
Eine ganz persönliche Bemerkung: Viele Muslimas und Muslime leben nicht nur in
Parallelgesellschaften, sondern auch in einem Paralleluniversum. Dies ist unbestritten Integrationshemmend.
Frankfurter Allgemeine Zeitung (26.11.20)