Bei Bosnien – Herzegowina liegt ein schwerwiegender Geburtsfehler vor: Nach Völkerrecht stützt sich die Souveränität eines Staates (grundlegendes Völkerrechtsprinzip) auf das Sebstbestimmungsrecht des Volkes (grundlegendes Völkerrechtsprinzip). Bei diesem staatsähnlichen Kunstprodukt existiert jedoch diese conditio sine qua non nicht. Schlußfolgerung : Bosnien – Hezegowina wird nicht lange bestehen. Der kroatische Teil wird Kroatien, der serbische Teil Serbien zugeschlagen, und Bosnien wird als ein rein muslimischer Kleinstaat bestehen. Alles andere ist eine große Illusion.
Siehe ausführlicher: Panos Terz, La science du droit international, ISBN: 978-620-3-97857-5, Saarbrücken 2021
Zeit (12.11.21)