Bosnien – Herzegowina, Misslungenes Experimet eines Kunststaates

Bei Bosnien – Herzegowina liegt ein schwerwiegender Geburtsfehler vor: Nach Völkerrecht stützt sich die Souveränität eines Staates (grundlegendes Völkerrechtsprinzip) auf das Sebstbestimmungsrecht  des Volkes (grundlegendes Völkerrechtsprinzip). Bei diesem  staatsähnlichen Kunstprodukt existiert jedoch diese conditio sine  qua non  nicht. Schlußfolgerung : Bosnien – Hezegowina wird nicht lange bestehen. Der kroatische Teil wird Kroatien, der serbische Teil Serbien zugeschlagen, und Bosnien wird als ein rein muslimischer Kleinstaat bestehen. Alles andere ist eine große Illusion.

Siehe ausführlicher: Panos Terz, La science du droit international,                                    ISBN: 978-620-3-97857-5, Saarbrücken 2021

Zeit (12.11.21)

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