Völkerrecht und Krieg
In I. Kants Zeit galt das “Jus Publicum Europaeum” (“Europäisches Völkerrecht”) dessen wichtigstes Prinzip und höchster Ausdruck staatlicher Souveränität das “Jus ad bellum” (“Recht auf Krieg”) war. Jedoch spätestens seit 1945 gilt als Ausdruck einer höheren Zivilisationsstufe der Menschheit das neue Völkerrecht, das als Jus pacis (Recht des Friedens) bekannt ist. Daher allein das Führen eines Krieges ist verboten, wird als VERBRECHEN gewertet und stellt eindeutig einen Zivilisationsbruch dar. Das Besondere des jetzigen Aggressionskrieges besteht darin, dass er im Kontinent der zwei Weltkriege von Zaune gebrochen worden ist. Das leidgeprüfte ukrainische Volk hat bekanntlich bereits zwei Weltkriege erlebt. Dieses Verbrechen wird einzig und allein von Russland unter Putin begangen. Zeit (29.3.22.)
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Globalisierung und Kriege
Die Globalisierung stellt systemtheoretisch betrachtet, ein System dar, dessen Elemente wirtschaftlicher und politischer Natur sich gegenseitig so beeinflussen, das ein militärischer Konflikt zwischen den Hauptakteuren so gut wie ausgeschlossen ist. Daran ändert die Aggression Russlands gegen die Ukraine nichts, obschon es zur Systemstörungen kommt. Ein militärischer Konflikt zwischen der NATO und Russland würde zur Zerstörung des Gesamtsystems der Globalisierung führen. Zeit (29.3.22)
Angesichts neuer Bedrohungen in Zeiten von Globalisierung, internationalem Terrorismus, Failing States und asymetrischer Kriegsfuhrung stellen sich so neue Herausforderungen an das Volkerrecht, und aus diesen Bedrohungen gewinnen auch die Debatten um Pravention oder Preemption ihre Legitimitat. Ein Unbehagen am Thema an sich darf kein Grund sein, diese Debatte zu scheuen. Dies ware auch politisch verantwortungslos.
Angesichts neuer Bedrohungen in Zeiten von Globalisierung, internationalem Terrorismus, Failing States und asymetrischer Kriegsfuhrung stellen sich so neue Herausforderungen an das Volkerrecht, und aus diesen Bedrohungen gewinnen auch die Debatten um Pravention oder Preemption ihre Legitimitat. Ein Unbehagen am Thema an sich darf kein Grund sein, diese Debatte zu scheuen. Dies ware auch politisch verantwortungslos.