Russische Aggression gegen die Ukraine, Völkerrechtliche Gesamteinschätzung, Kriegsverbrechen,Zerstörung von Staudämmen, Putins Krieg, Eurasien, Kaliningrad

Kriegs-Experten: Russland täuscht Verhandlungsbereitschaft vor (BZ-Artikel)
______________________________________________
Natürlich trickst Putin, denn seine Grund-Denkstruktur wurde vom KGB geprägt: lügen, irreführen, tricksen, einschüchtern etc. Die Verlogenheit war ohnehin ein sozial-politisches Grundprinzip der ehemaligen UdSSR, das konsequent im putinistischen Russland mit einigen Elementen des Stalinismus fortgesetzt wird. Siehe sehr ausführlich: -M. Eltchaninoff, InPutins Kopf, Logik und Willkür eines Autokraten (Übers. aus dem Französischen), Stuttgart 2022. -M. Gessen, Der Mann ohne Gesicht, Wladimir Putin – Eine Enthüllung, München 2013.M. -C. Beltonn, Putins Netz, Wie sich der KGB Russland zurückholte und dann den Westen ins Auge fasste, Hamburg 2022. -H. Blanc, KGB Connexion, Le système Poutine, Montevideo 2004. A. Politkowskaja, In Putins Russland, Köln 2005. -A. Soldatow, I. Borogan, The New Nobility, The Restoration of Russia’s Security State and the Enduring Legacy of the KGB, New York 2010. -M. Thumann, Revanche. Wie Putin das bedrohlichste Regime der Welt geschaffen hat, München 2023. -S.Courtois / G. Ackerman (Hrsg.), J. Pinnow / J. Hagestedt (Übers.), Schwarzbuch Putin, München 2023.
Ich empfehle den fanatischen Anhängern Putins in Deutschland, die sich nicht gerade durch hohe Intelligenz und große Bildung auszeichnen und sich vorwiegend auf die primitive, verlogene und plumpe russische Propaganda stützen, hin und wieder Bücher zu lesen, um u.a. ihren Verstand zu schärfen, um die Welt besser verstehen und außerdem in den social medias logisch argumentieren zu können. Berliner Zeitung (27.5.23)
__________________________
“Boden gegen Frieden“ (Ukraine-Russland) !!!
Das ist völkerrechtlich verboten, denn der russische Aggressions- und ANNEXIONSKRIEG verletzt massiv das Völkerrecht und stellt außerdem einen Zivilisationsbruch dar. Die Zeit der kriegerischen Gebietserweiterungen dürfte vorbei sein. Macht man aber eine Ausnahme, dann wird die gesamte internationale Rechtsordnung zusammenbrechen. China wird Taiwan, die Türkei griechische Inseln usw. angreifen. Russland wird Moldau (russ.Außenministerium: die nationalsozialistische Regierung in Moldau begeht “nationalsozialistischen Völkermord” an unseren Brüdern), Kasachstan (Duma Vorsitzender: Wir lassen nicht zu, dass unsere Brüder in Kasachstan, vier Millionen Menschen, unterdrückt werden) ,Georgien und vielleicht auch Estland (russ. Außenministerium: Die SS hat in Estland das Sagen und unterdrückt unsere Brüder)überfallen. BZ (18.7.24)

_________________________________

Russland reagiert auf den ukrainischen Angriff auf ein russisches Militärobjekt mit zehn Angriffen auf zivile ukrainische Objekte
Das ist eine massive Verletzung des zivilisierten Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit. Aber für Russland sind zivilisierte Grundsätze ein
Buch mit sieben Siegeln. Für dieses Staatsgebilde gilt nur die brutale
Gewalt,ein Erbe der mongolotatarischen Herrschaft der “Goldenen
Horde.”Siehe sehr ausführlich Ch. J. Halperin, Russia and the Golden
Horde, The Mongol Impact on Medieval Russian History, Bloomington 1985.
-B. Spuler, Die Goldene Horde, Die Mongolen in Rußland 1223–1502, Wiesbaden 1965. NZZ, Focus (26.9.23)
____________________________________
 Russische Barbaren
Der Abschuss von Raketen gegen ukrainische Städte über die Feiertage zeigt eindeutig, dass es keine Übertreibung ist, das gegenwärtige Russland unter Putin als UNZIVILISIERT und BARBARISCH zu bezeichnen. Jene Politiker und Militärs, die dafür verantwortlich sind, könnte man als Barbaren, als Söhne von Barbaren, als Enkelsöhne von Barbaren, als Urenkelsöhne von Barbaren und insgesamt als Nachfahren von Barbaren qualifizieren. Daher hat das zivilisierte Europa die heilige Pflicht, die Ukraine vor den russischen Barbaren auch mit offensiven Waffen zu unterstützen (Panzer, Flugzeuge, Schiffe) damit sie sich wirksam verteidigen kann, denn es geht letzten Endes auch um die Rettung der europäischen Zivilisation vor diesen verabscheuungswürdigen BARBAREN.
-Обстріл ракетами українських мез перебільшеніст у святкові дні наочно демонструє, що нинішню Росію під керівництвом Путіна бня можна назвати НЕЦИВІЛІЗОВАНОЮ і варварською. Відповідальних за це політиків і військових можна кваліфікувати як варварів, синів варварів, онуків варварів, правнуків варварів і взагалі нащадків варварів. Тому цивілізована Європа має святий обов’язок ефективно захистити Україну від російських варварів, у тому числі й наступальними засобами (танками, літаками, кораблями), бо, зрештою, йдеться також про порятунок європейської цивілізації від цих підлих БАРВАРІВ (Ukrainisch).
-The launching of missiles against Ukrainian cities over the holidays clearly shows that it is no exaggeration to call the current Russia under Putin UNCIVILIZED and BARBARIAN. Those politicians and military responsible for this could be qualified as Baebarians, sons of barbarians, grandsons of barbarians, great-grandsons of barbarians and overall descendants of barbarians. Therefore, civilized Europe has the sacred duty to effectively defend Ukraine from the Russian barbarians, even with offensive (tanks, planes, ships), because in the end it is also about saving European civilization from these despicable BARBARIANS (Englisch).
-Le lancement de missiles contre des villes ukrainiennes pendant les fêtes montre clairement qu’il n’est pas exagéré de qualifier la Russie actuelle de Poutine d’INCIVILISÉE et de BARBARE. Les politiciens et les militaires qui en sont responsables pourraient être qualifiés de barbares, de fils de barbares, de petits-fils de barbares, d’arrière-petits-fils de barbares et, globalement, de descendants de barbares. C’est pourquoi l’Europe civilisée a le devoir sacré de défendre efficacement l’Ukraine contre les barbares russes, y compris par des moyens offensifs (chars, avions, bateaux), car il s’agit en fin de compte de sauver la civilisation européenne de ces barbares abjects (Französisch).
-Η εκτόξευση πυραύλων εναντίον ουκρανικών πόλεων κατά τη διάρκεια των εορτών δείχνει ξεκάθαρα ότι δεν είναι υπερβολή να αποκαλείται η σημερινή Ρωσία υπό τον Πούτιν ΑΠΟΛΙΤΙΣΤΗ και ΒΑΡΒΑΡΙΚΗ. Αυτοί οι πολιτικοί και στρατιωτικοί που ευθύνονται γι’ αυτό θα μπορούσαν να χαρακτηριστούν ως Βάρβαροι, γιοι βαρβάρων, εγγόνια βαρβάρων, δισέγγονοι βαρβάρων και συνολικά απόγονοι βαρβάρων. Ως εκ τούτου, η πολιτισμένη Ευρώπη έχει ιερό καθήκον να υπερασπιστεί αποτελεσματικά την Ουκρανία έναντι των Ρώσων βαρβάρων, και με επιθετικά οπλικά συστήματα (άρματα μάχης, αεροπλάνα, πλοία), διότι τελικά πρόκειται και για τη διάσωση του ευρωπαϊκού πολιτισμού από αυτούς τους επαίσχυντους ΒΑΡΒΑΡΟΥΣ (Griechisch).
-Обстрел украинских городов ракетами в праздничные дни ясно показывает, что нынешнюю Россию при Путине без преувеличения можно назвать НЕЦИВИЛИЗОВАННОЙ и БАРБАРИЙСКОЙ. Политики и военные, ответственные за это, могут быть названы баебарами, сыновьями варваров, внуками варваров, правнуками варваров и вообще потомками варваров. Поэтому цивилизованная Европа имеет священный долг эффективно защищать Украину от российских варваров, в том числе и наступательными средствами (танки, самолеты, корабли), потому что в конечном итоге речь идет о спасении европейской цивилизации от этих подлых БАРБАРИЙЦЕВ (Russisch).
-El lanzamiento de misiles contra ciudades ucranianas durante las vacaciones demuestra claramente que no es exagerado calificar de INCIVILIZADA y BARBARIA a la Rusia actual bajo Putin. Los políticos y militares responsables podrían calificarse de bárbaros, hijos de bárbaros, nietos de bárbaros, bisnietos de bárbaros y, en conjunto, descendientes de bárbaros. Por lo tanto, la Europa civilizada tiene el sagrado deber de defender eficazmente a Ucrania de los bárbaros rusos, también con medios ofensivos (tanques, aviones, barcos), porque al final se trata también de salvar a la civilización europea de estos despreciables BARBARIOS (Spanisch).
-Il lancio di missili contro le città ucraine durante le festività dimostra chiaramente che non è esagerato definire l’attuale Russia sotto Putin INCIVILE e BARBARICA. I politici e i militari responsabili di tutto ciò potrebbero essere qualificati come barbari, figli di barbari, nipoti di barbari, pronipoti di barbari e complessivamente discendenti di barbari. Pertanto, l’Europa civile ha il sacrosanto dovere di difendere efficacemente l’Ucraina dai barbari russi, anche con mezzi offensivi (carri armati, aerei, navi), perché alla fine si tratta anche di salvare la civiltà europea da questi spregevoli BARBARI (Italienisch).
Berliner Zeitung 30.12.22)
____________________________________
“Volksabstimmungen” in russisch besetzten ukrainischen Regionen
“ex injuria non jus oritur (aus dem Unrecht erwächst kein Recht). Es handelt sich um einen” der allgemeinen Rechtsgrundsätze der zivilisierten Nationen” (Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes von Den Haag). Die folgende Frage ist berechtigt: Gehört Russland unter Putin auch zu den zivilisierten Nationen? Zeit,. NZZ , FAZ(28.9.22)
_______________________________________________________________
Annexion fremder Gebiete, Israel, Russland
Auch nicht richtig, jedoch Israel annektiert Gebiete, die zu der palästinensischen Autonomie-Behörde gehören, d.h. diese Gebiete sind nicht unbedingt als zu einem STAAT gehörend zu betrachten. Dennoch auch in diesem Falle liegt eine Verletzung des Völkerrechts vor. Die von Russland annektierten Gebiete sind hingegen integraler Bestandteil des STAATES Ukraine, die ein vollsouveräner Staat, und noch dazu UNO-Mitglied (gehört zu den Gründern der UNO!) ist. Kurzum: Das Völkerrecht schützt die Souveränität und die TERRITORIALE INTEGRITÄT bereits bestehender Staaten. Somit verletzt Russland das Völkerrecht schwerwiegend. Derartiges geschieht nach dem Zweiten Weltkrieg zum ersten Mal. Hierdurch entfern sich Russland vom zivilisierten Europa immer mehr. Offenkundig ist das tatarische (“Goldene Horde”) Herrschaftserbe besonders zäh. BZ, Focus, FAZ, Zeit (30.9.22)
_____________________________________________________________________
Es gibt einige „Allgemeine Rechtsprinzipien anerkannt durch die
zivilisierten Nationen“ („General principles of law recognized by civilized nations”, “Principes généraux du droit reconnus par les nations civilisées » (Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes von Den Haag, eines Hauptorgans der UNO) wie z.B. “ex injuria non jus oritur” (“aus dem Unrecht erwächst kein Recht”). Daher widerspricht die Taktik des Aggressors Russland “fait accompli” (“vollendeteTatsachen zu schaffen”), sowohl den „Allgemeinen Rechtsprinzipien“ als auch mehreren grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts, wie z.B. (in der Kurzform) Gewaltandrohungs- und
Gewaltanwendungsverbot, Souveräne Gleichheit der Staaten
(Souveränität,TERRITORIALE INTEGRITÄT etc.).
Dies wird in der UNO Prinzipien-Deklaration von 1970, die eine authentische (höchst offizielle, verbindliche) Interpretation der UNO-Charta unmissverständlich klargestellt: Annexionen stellen “ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit” dar und daher
kein Staat darf sie anerkennen. Aber gegenwärtig erlebt die Menschheit seitens Russlands einen ZIVILISATIONSBRUCH nach dem anderen. Zugleich entsteht in diesem Zusammenhang die durchaus berechtigte Frage, ob Russland unter Putin immer noch als ein zivilisiertes Land zu betrachten ist. Siehe ausführlicher:
-Panos Terz, Völkerrechtswissenschaft: Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie Völkerrechtssoziologie Völkerrechtsmethodologie, ISBN: 978-620-0-27090-0, Saarbrücken
2019;
-Panos Terz, The science of international law, ISBN: 978-620-3-97855-1, Saarbrücken
2021;
-Panos Terz, Quelques problèmes de droit international, Recueil d’écrits, ISBN: ‎ 978-620-4-10192-7, Saarbrücken 2021.
-Panos Terz, La ciencia del derecho internacional, ISBN: 978-620-3-97856-8, Saarbrücken 2021;
-Панос Терц, Отдельные проблемы международного права, ISBN-13: 978-620-4- 10170-5, Saarbrücken 2021.
Veröff. in: Berliner Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Focus, Süddeutsche Zeitung (2022), BZ (15.11.22, 15.2.23)
_____________________________________________________________________________________________
Königsberg-Kaliningrad, auch Raubland
Stalin hat nach dem Zweiten Weltkrieg Königsberg und Umgebung mit der Begründung beansprucht, es handelt sich um “urslawisches” Gebiet. Die gleiche Methode wendet Putin an, indem er alle früheren “russischen Gebiete”, darunter auch die Ukraine (wörtlich) “zurückholen” will. Wie eh und je IMPERIALISTISCHES Russland. Zeit, Wiener Zeitung (24.6.22)
Stalin hat übe alle territorialen Verschiebungen (Kurilen-Inseln, Moldawien, Königsberg, Galizien, Ost-Karelien) mit Zustimmung der westlichen Alliierten (bei Ost-Karelien anders) entschieden. Aus ihrer Sicht ging es um eine EINMALIGE Strafe für den Krieg, den Völkermord und die zahlreichen Kriegsverbrechen. Die Polen meinten danach, a) es ginge bei den „deutschen Ostgebieten“) um ursprünglich polnisches Land und b) um die Kompensation für ehemalige polnische Ostgebiete, welche von der Sowjetunion annektiert wurden. Zu a) sagte ich (ethnisch kein Deutscher) Anfang der 80er-Jahre auf einer Konferenz in Poznan zu den polnischen Kollegen, dass vor der slawischen Völkerwanderung in diesen Gebieten GERMANISCHE Stämme lebten! Das Gespräch wurde abrupt beendet. Wiener Zeitung (24.6.22)
_______________________
Grundsätzliches zum Kriegsverlauf:

1. Die Würfel sind noch nicht gefallen. Es sei daran erinnert, dass im Zweiten Weltkrieg die Wehrmacht ca. 25 kl. vor Moskau lag, und Stalingrad fast vollständig erobert wurde. Dennoch ist das Blatt zugunsten der Roten Armee gewendet worden.

2. Die ukrainische Nation, der Existenz vom Kriegstreiber und Kriegsverbrecher Putin Zweifel gezogen wird (welch eine Anmaßung) kämpft heroisch um ihre Identität und ihre staatliche Existenz  und verteidigt heroisch ihre „heilige Erde“.  Die russische Armee hingegen kämpft für die Realisierung der paranoiden Imperialphantasien des Autokraten/Diktators Putin.

3. Russland ist nicht die damalige Supermacht Sowjetunion und die sowjetische Armee.  Die jetzige russische Armee ist gewaltig  überschätzt  worden. Die russische Generalität hat nach Einschätzung von Spezialisten aus mehreren Ländern große strategische und militärische Fehler begangen. Sie hat eben keine Kriegserfahrung.

4. Die ukrainische Armee ist, verglichen mit der russischen Arme, schlecht bewaffnet, aber inzwischen treffen teilweise überlegene Waffen aus westlichen Ländern ein. Sie könnten die ohnehin starke Kampfmoral der tapferen Ukrainer weiter erhöhen und eine Wende im Schlachtfeld herbeiführen.

5. Insgesamt hart die idealisierte russische Armee versagt, denn der Autokrat Putin, der kein Militär  ist, hat sich total verrechnet: Aus den zwei- bis drei Tagen des “Sieges“ sind nunmehr vier Monate geworden, jedoch die „ruhmreiche“ russische Armee befindet sich immer noch fast ausschließlich in Gebieten, die von ethnischen Russen bewohnt sind.

6. Die russische Besatzungsarmee begeht massenweise Kriegsverbrechen, die den Ukrainern vor Augen führen, dass es sich um einen barbarischen Vernichtungskrieg handelt. Dies trägt dazu bei, dass ukrainischen Kämpfer  noch heroischer und verbissener kämpfen.

7. Die Bekanntmachung der europäischen Perspektive mit ihren Verlockungen kann zur weiteren Erhöhung der Kampfbereitschaft der Ukrainer beitragen. NZZ, BZ, Stern (1.7.22)

__________________________________

„Eurasien“

Der Begriff  „Eurasien“ ist bereits im 19. Jh. von russischen ultranationalistischen  Historikern geprägt worden und erlebt seitens der russischen Führung mit folgender Bedeutung eine Renaissance: a)Enger Begriff: Zusammenschluss aller Länder und Völker  der ehemaligen Sowjetunion unter der Führung Russlands. b) Breiter Begriff: Zusammenschluss aller Länder und Völker von Lissabon bis Wladiwostok natürlich unter der Führung Russlands (Medwedew).  Es wird dabei die vollständige Entfernung der USA aus Europa vorausgesetzt und angestrebt. Die Übernahme des autokratischen russischen Herrschaftssystems wird als  selbstverständlich betrachtet.  Dies ist der Grund, dass man von der IMPERIALPARANOIA Putins spricht.  NZZ (1.7.22)

____________________________

Kein Friedensdiktat Russlands

Das imperialistische Grundverhaltensmuster widerspricht dem Völkerrecht, denn gemäß
der bereits erwähnten UNO-Prinzipien Deklaration von 1970, welche die UNO-Charta
authentisch (bindend) interpretiert, stellt klar: „Das Hoheitsgebiet eines Staates darf nicht
zum Gegenstand der Aneignung durch einen anderen Staat als Ergebnis der Androhung
oder Anwendung von Gewalt gemacht werden“. Hierzu gehört auch der Rechtssatz: „ex
injuria non jus oritur“:“Aus dem Unrecht entsteht kein Recht“. Daher ist es
selbstverständlich und völkerrechtsgemäß, wenn die Ukraine auf einer Friedenskonferenz
den völkerrechtswidrigen Landraub durch Russland nicht anerkennen wird. Kurzum, die
Ukraine hat das Recht, eigene von Russland annektierte Territorium zu befreien. Russland
ist berüchtigt für die Annexion fremder Gebiete.
Ein Staat, das Kulturgüter zerstört, barbarisch handelt und damit das Humanitäre
Völkerrecht (Jus in bello) eklatant verletzt, ist in der UNESCO fehl am Platze.
____________________________
Komplexe Problematik, Waffenlieferung, Problemlösung
Der Aggressor will die Imperialparanoia Putins in die Tat umsetzen, die Ukraine vernichten und das KGB – Herrschaftssystem auf dieses Gebiet ausdehnen. Natürlich wird Putin nicht bei der Ukraine bleiben.Es werden schon andere Staaten folgen. Es dürfte selbstverständlich sein, dass die Freunde der leidgeprüften Ukraine ihr die erforderlichen Waffensysteme zur Verfügung stellen werden, um die Ukraine von der völkerrechtswidrigen occupatio bellica (kriegerische Besetzung) zu befreien, d.h. die Aggressionsarmee Russlands zurückzudrängen. Dabei geht es nicht darum, Russland zu „besiegen“, denn die ukrainische Armee darf die Grenze zu Russland keinesfalls überschreiten.

Es bleiben allerdings zwei wesentliche Probleme, die es zu regeln gilt:
a)Die Ukraine muss Lukansk und Donetsk eine weitestgehende Autonomie gewähren. Es ist übrigens zu kritisieren, dass die ukrainische Regierung unter dem Druck ultranationalistischer Kräfte stehend, nicht bereit war, die Autonomiefrage nach Völkerrecht und nach dem Minsker Abkommen zu regeln.
b)Eine Befreiung der Krim wird praktisch kaum möglich sein. Es ist her damit zu rechnen, dass die Ukraine nolens wolens auf die Krim verzichten wird, obwohl dies dem Völkerrecht nicht entsprechen würde. Die Formulierung des ukrainischen Präsidenten über die “Rückeroberung“ der Krim ist daher nicht ganz verständlich und stellt ohnehin eine Chimäre dar. Völkerrechtler
Siehe ausführlich: Panos Terz, Völkerrecht und Internationale Beziehungen, Populärwissenschaftlich, ISBN: 978-620-0-44645-9, Saarbrücken 2020; Panos Terz, The science of international law, ISBN: 978-620-3-97855-1, Saarbrücken 2021; Panos Terz, Панос Терц, Отдельные проблемы международного права, ISBN-13: 978-620-4-10170-5, Saarbrücken 2021; Panos Terz, Quelques problèmes de droit international, Recueil d’écrits, ISBN: ‎ 978-620-4-10192-7, Saarbrücken 2021.
taz, focus (14.6.22), BZ (5.7.22)
____________________________________
Putin hat nur noch vier Unterstützer – bei Abstimmung in der UN-Generalversammlung stimmen 143 Staaten gegen Russland. Allerdings enthalten sich mit China, Indien und Südafrika auch drei Länder, die der Westen gerne auf seine Seite gezogen hätte.
In der Wissenschaft des Völkerrechts wird dieses Ergebnis als CONSENSUS GENERALIS bezeichnet. Er bringt u.a. das allgemeine Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden der übergroßen Mehrheit der UNO-Mitglieder zum Ausdruck. Die politische, diplomatische und ethisch-moralische Bedeutung dieses Abstimmungsergebnisses hat nicht nur einen hohen Symbolchasrakter, sondern ist darüber hinaus eine Warnung an das aggressive Russland zu verstehen, es mit den Völkerrechtsverletzungen und der Verachtung der UNO-Charta nicht zu übertreiben.
Die Resolution stützt sich vollauf auf die UNO-Charta und insbesondere auf die grundlegenden Völkerrechtsprinzipien Verbot der Androhung und Anwendung von Gewalt und Souveräne Gleichheit der Staaten (Souveränität, Unabhängigkeit, territoriale Integrität, Unantastbarkeit der Grenzen etc.). Es wird erneut klargestellt, dass die Annexionen ukrainischen Territoriums von Anfang an (ab initio, ex tunc, nulles et non avenues) rechtsungültig sind und daher kein Staat sie anerkennen darf. Zugleich wird erneut bestätigt, dass das Russland unter dem Autokraten Putin sich sukzessive zu einem imperialistischen Monster entwickelt und sich immer weiter von den zivilisierten Nationen entfernt. Siehe zu der Bedeutung der Resolutionen der UNO-Generalversammlung:
-Panos Terz, Cuestiones teoricas fundamentales del proceso de formacion de las normas internacionales, Con especial analysis de las resoluciones de la ONU, Universidad Santiago de Cali, ISBN: 958-96666-2-0, Cali 1999;
-Panos Terz, Theorie der Normenbildung im Völkerrecht: Völkerrechtsnormen, Politische Normen, Moralnormen, ISBN : 978-3-330-50950-4, Saarbrücken, Dezember 2021;
-Panos Terz, Панос Терц: Наука международного права, ISBN: 978-620-3-97860-5, Saarbrücken 2021;
-Panos Terz, The science of international law, ISBN: 978-620-3-97855-1, Saarbrücken 2021. Prof.i.R., Dr., Dr.sc. Dr.habil., Völkerrecht, Theorie der internationalen Beziehungen
vreröffentlicht in: Stern, FAZ, NZZ, Zeit (14.10.22)
____________________________________________________
NATO-Fehler als Grund für die russische Aggression?
Bestimmte Fehler der NATO sind beim besten Willen kein Grund, einen barbarischen, brutalen und vor allem VÖLKERRECHTSWIDRIGEN Krieg vom Zaune zu brechen und hierdurch den Krieg zum Mittel der eigenen Interessendurchsetzung zu machen. Das ist auch ein ZIVILISATIONSBRUCH. Möglicherweise hat das Russland unter dem Autokraten Putin gewaltige Probleme mit der menschlichen Zivilisation. Dies gilt auch für jene, die nicht das Opfer der Aggression, sondern den entmenschten Aggressor unterstützen.
Es wird erneut bestätigt, dass die Demokratie a la USA nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist. Ferner erleben wir eine Perversion der Individualität der Bürgerrechte (“Recht” auf Waffenbesitz. Dies ist die Perversion in Perfektion. Berliner Zeitung (28.5.22)
_____________________________

Gleiches erfolgte bereits in Lukansk und in Donetsk bereits im April 2019.

Das Verhalten Russlands (Ausstellung von Pässen) ist eine völkerrechtswidrige Provokation, die man früher als  casus belli bezeichnete. Erst die Verleihung der russischen Staatsbürgerschaft und  unter  günstigen Bedingungen Heim ins Reich a la Russe, d. h. auf diesem Wege die Annexion der Ost-Ukraine und von Cherson und Saporischschja mit der vorwiegend russisch sprechenden Bevölkerung vorbereiten.

Jeder Staat besteht aus drei Elementen (Aristoteles, Jellinek) : Regierung, Bevölkerung, Territorium. Alle drei müssen vorliegen, damit ein Staat in den internationalen Beziehungen existieren kann.

Aus der Beziehung zwischen dem Staat und der Bevölkerung ergibt sich die Personalhoheit, auf die sich die Staatsbürgerschaft als Rechtsverhältnis  zwischen ihnen  stützt. Aus der Staatsbürgerschaft leiten sich  Rechte und Pflichten für beide Seiten ab: Der Bürger hat vor allem die Treuepflicht gegenüber dem Staat, und der Staat hat insbesondere die Schutzpflicht  gegenüber seinen Staatsbürgern.  Jedoch durch das Verhalten Russlands wird das Rechtsverhältnis zwischen dem ukrainischen Staat und seinen in den oben genannten Gebieten lebenden Staatsbürgern erheblich gestört.

Aus dem Territorium leiten sich die Gebietshoheit  und  aus ihr die Rechtshoheit ab. Allerdings  durch die völkerrechtswidrige direkte militärische Intervention Russlands in der

Der ukrainische Staat  daran gehindert, seine Gebiets- und Rechtshoheit in diesen Teil seines Staatsgebietes durchzusetzen.

Zusammenfassung: Russland verletzt die Gebiets- sowie die Personalhoheit der Ukraine, gefährdet erheblich die Existenz des ukrainischen Staates und verstößt auch hierdurch schwerwiegend gegen das Völkerrecht und damit auch gegen allgemein anerkannte Normen der Zivilisation.  Somit handelt Russland ebenso barbarisch und unterstreicht die Tatsache, die Gemeinschaft der zivilisierten Nationen bereits verlassen zu haben. Daher ist es durchaus gerechtfertigt, in den internationalen Beziehungen aus diesem Staat einen Paria zu machen.

Die Zeit, Müchner Merkur (24.4.19),  (25.4.19), Berliner Zeitung (29.4.19, 26.5.22), LVZ  (29.4.19), FAZ  (29.4.19), NZZ  (4.5.19)

_______________________

Russland bombardiert nach Lust und Laune ukrainische Städte
und setzt damit seine Barbareien fort. Warum sollte eigentlich, die Ukraine nicht das Recht haben, ebenso russische Städte zu bombardieren, damit diese Verbrecherbande merkt, was Leid und Zerstörungen bedeuten? Woher nimmt sich das militaristische und imperialistische Russland das Recht, sich wie ein Raubtier zu verhalten? Frankfurter Allgemeine Zeitung (16.5.23)
________________________________________
Drohnen über Moskau, Russland droht mit “Vergeltung” !
Die russische Dreistigkeit ist grenzenlos. Erst die Aggression, dann die teilweise Annexion, Fortsetzung der terroristischen Raketen- und Drohnenangriffe auf ukrainische Städte und zugleich dem Opfer verbieten, sich zu wehren. Hier liegt eine einmalige Mischung von Skrupellosigkeit, Dreistigkeit, Brutalität, Grausamkeit und Barbarei vor.
Das ist das Spiegelbild eines in zivilisatorischer Hinsicht zurückgebliebenen unddaher brandgefährlichen Staatsgebildes. Das mongolotatarisce Erbe hat offenkundig tiefe Wurzeln geschlagen.
Siehe sehr ausführlich einige hochinteressante und aufschlussreiche Bücher, die für die Anhänger des brutalen und paranoiden russischen Aggressors böhmische Dörfer sind:
-Ch.J. Halperin, Charles J., Russia and the Golden Horde: The Mongol Impact on Medieval Russian History. Indiana University Press 1987.
-B. Spuler, Die Goldene Horde, Die Mongolen in Rußland 1223–1502, Wiesbaden 1965.
_____________________
Wofür kämpfen die Ukrainer und die Russen?
Zu den Ukrainern passt eher der Spruch der im 19.Jh. gegen das osmanische Joch kämpfenden Neugriechen: “Freiheit oder Tod” (“Ελευθερία ή Θάνατος”: Eleftheria i Thanatos”). Die Russen opfern sich hingegen für die Imperial-Paranoia des halbzivilisierten Autokrators bzw. Diktators und Verbrechers Putin. Focus (19.4.22)
Krieg ist nicht gleich Krieg
Der Unterschied liegt im Folgenden: a) In Europa haben zwei Weltkriege stattgefunden, aber nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte fast 80 Jahre lang Friede. b) Bei beiden Weltkriegen wurden auf dem Gebiet der Ukraine sehr hohe Zerstörungen verursacht. c) Russland hat einen brutalen, verbrecherischen und extrem völkerrechtswidrigen Krieg vom Zaune gebrochen. d) Die Ukraine führt einen Selbstverteidigungskrieg (Artikel 51 der UNO – Charta). Ihr geht es um die ethnische Identität und die staatliche Unabhängigkeit. Zeit (12.4.22), Stern (25.5.22), BZ (2.12.22)
Drohnen über Moskau, Russland droht mit “Vergeltung” !
Die russische Dreistigkeit ist grenzenlos. Erst die Aggression, dann die teilweise Annexion, Fortsetzung der terroristischen Raketen- und Drohnenangriffe auf ukrainische Städte und zugleich dem Opfer verbieten, sich zu wehren. Hier liegt eine einmalige Mischung von Skrupellosigkeit, Dreistigkeit, Brutalität, Grausamkeit und Barbarei vor.
Das ist das Spiegelbild eines in zivilisatorischer Hinsicht zurückgebliebenen unddaher brandgefährlichen Staatsgebildes. Das mongolotatarisce Erbe hat offenkundig tiefe Wurzeln geschlagen.
Siehe sehr ausführlich einige hochinteressante und aufschlussreiche Bücher, die für die Anhänger des brutalen und paranoiden russischen Aggressors böhmische Dörfer sind:
-Ch.J. Halperin, Charles J., Russia and the Golden Horde: The Mongol Impact on Medieval Russian History. Indiana University Press 1987.
-B. Spuler, Die Goldene Horde, Die Mongolen in Rußland 1223–1502, Wiesbaden 1965.
-G. Dornblüth, Th. Franke, Jenseits von Putin: Russlands toxische Gesellschaft, Brzezia Laka 2023. Berliner Zeitung (31.5.23)
________________________________________________________
Primitive und plumpe russische Propaganda
Es ist unbestritten, dass die russische Propaganda sich wie eh und je durch eine unvorstellbare PRIMITIVITÄT und PLUMPHEIT auszeichnet. Sie scheint aber, bei den russischen Untertanen, die immer noch nicht das Niveau des europäischen Citoyen erreicht haben, besonders erfolgreich zu sein. Das macht sie besonders gefährlich. Neue Zürcher Zeitung (12.4.22)
__________________________________

Russischer Landraub auf Kosten der Ukraine

Nach der UNO-Prinzipien-Deklaration von 1970 stellt die Annexion fremden Gebietes ein „Verbrechen gegen die Menschheit“ dar, denn das Territorium gehört zusammen mit der Regierung (Herrschaft) und die Bevölkerung zu den konstitutiven Elementen eines Staates überhaupt. Deswegen stellt diese Deklaration eindeutig klar: Annexionen dürfen von keinem Staat anerkannt werden. Infolgedessen sind russische Bemühungen, fait accompli (vollendete Tatsachen) zu schaffen, völkerrechtswidrig und VERBRECHERISCH.
Es gibt dabei einen weiteren Aspekt, der ebenso konstitutiver Bestandteil der russischen Politik seit der Zarenzeit und der UdSSR ist: LANDRAUB fremder Gebiete. Putin hat neuerdings nicht umsonst ausgerechnet Stalin anerkennend erwähnt, weil er die Sowjetunion durch die Annexion zusätzlicher Gebiete vergrößert hat ! Zeit (28.4.22), Leipziger Volkszeitung (26.5.22), Focus (15.6.22)
_____________________________________________
Metamorphose des Diplomaten Lawrow
zu einem plumpen und primitiven Propagandisten
Normalerweise kämpft ein Diplomat mit einem Florett, der plumpe Lawrow bevorzugt jedoch nach der wohlbekannten russischen Art das Schlachtbeil. NZZ (4.4.22)
_________________________________
Lawrow fordert die Beendigung der Sanktionen und betont die Bereitschaft Russlands, mit der Ukraine zu verhandeln.
____________________
Wie ein Unschuldslamm der Lügner und Heuchler. Die russische Seite stellt barbarischerweise nur Ultimaten und parallel versucht verbrecherisch fait accommpli (vollendete Tatsachen) zu schaffen: Annexion ukrainischen Gebietes. Das stellt aber nach Völkerrecht ein “Verbrechen gegen die Menschheit” dar.
Die Sanktionen des Westens haben bereits eine verheerende Wirkung, zumal Russland wirtschaftlich schwach ist. Zum Vergleich das BIP in Billionen Dollar: USA: 20,94; EU:14.15; Japan: 5,065, und Russland: 1,483 etwas mehr als Spanien: 1,208 !!!!! Dies ist die Realität. Das primitive Aufgeblasene ist mehr für die einfach Gestrickten und die Vollidioten, Opfer der plumpen russischen Propaganda.
Der Imperialwahn Putins verhindert ernsthafte Verhandlungen, die nach der Verhandlungstheorie Kompromisse voraussetzen. Russland operiert nur mit Ultimaten. Diese Methode erinnert stark an jener Hitlers.
SDZ (30.4.22)
_______________________________
Russisch-Ukrainischer Kirchenstreit
1. Russland und die Ukraine gehören zu den europäischen Staaten sui generis, weil sie genauso wie andere Staaten Osteuropas und des gesamten Balkan mit orthodoxer Tradition weder die Renaissance, noch die Aufklärung, noch die bürgerliche Revolution, noch den bürgerlichen Staat, noch eine funktionierende Demokratie hatten. So betrachtet, sind sie in erster Linie in geographischer Hinsicht Teil Europas. Kurzum, sie sind in politischer Hinsicht zurückgebliebene Staaten, deren Zukunft sehr ungewiss ist.
2. Für diesen Zustand gibt es mehrere Gründe, aber der wichtigste ist in der extrem negativen Haltung der orthodoxen Kirche zu den welthistorischen Europäischen Aufklärung zu suchen. Das Welt-, Gesellschafts- und Menschenbild der Orthodoxie ist theozentristisch und nicht anthropozentristisch orientiert, wodurch die Herausbildung des selbstbewussten Individuums und des staatstragenden Bürgers massiv verhindert worden ist.
3. Dennoch ist die identitätsstiftende und identitätssichernde Rolle der Orthodoxie bei der Ethnogenese in Ost- und in Südosteuropa nicht zu unterschätzen. Sowohl allgemein, als auch konkret vermittels der Autokephalie der jeweiligen Nationalkirche konnte eine eigene nationale Identität geschaffen werden. Genau so war es bei den Balkan-Völkern im 19. und im 20 Jh. So ist es normal, dass die ukrainische Kirche sich von der russischen Kirche trennt und mit der Hilfe des Ökumenischen Patriarchats der Orthodoxie Autokephalie im Sinne einer Nationalkirche erlangt. Hierdurch wird die eigene nationale Identität wesentlich gestärkt. Es ist nunmehr zu einer Spaltung der ukrainischen Orthodoxie gekommen. Es sei en passant darauf verwiesen, dass die Russische Kirche bereits im 16. Jh. mit Zustimmung des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel die Autokephalie erlangt hat.
4. Aber dadurch werden vitale Wirtschaftsinteressen der russischen orthodoxen Kirche als auch allgemein des Imperium Russicum direkt berührt. Beide Kirchen befinden sich nunmehr in einem unchristlichen feindlichen Zustand genauso wie im Allgemeinen Russland und die Ukraine.
5. Zugleich kann die russische Kirche ihre jahrhundertealten Träume über die Erlangung der Führung der gesamten Orthodoxie und die Verwandlung Moskaus zu ihrem Zentrum endgültig begraben. Wer sich mit dem Ökumenischen Patriarchat streitet, zieht letzten Endes den Kürzeren. Zeit (22.4.22)
_______________________________________________
Putin will den ukrainischen Staat beseitigen und die ukrainische Nation auslöschen
Putin hat häufig betont. dass a) es keine ukrainische Nation gäbe, b) die Ukraine sei kein richtiger Staat, c) “Klein-Russland” (Ukraine) sei immer ein Teil, Russlands gewesen d) das Ukrainische sei keine selbstständige Sprache, sondern ein Dialekt des Russischen, e) Kiew sei die “Mutter” aller russischen Städte etc. Lawrow hat ferner unterstrichen: Es geht nicht nur um den Donbass, sondern um die ganze Ukraine. SDZ (22.4.22)
___________________________________

“Präventivschlag”

“Rede” Putins auf der Siegesfeier in Moskau am 9.5.22): Es habe sich hinsichtlich der Ukraine um einen “Erstschlag” und “Präventivschlag” als Antwort auf die “Aggression” der NATO und der Ukraine gehandelt !!!
Folgendes ist im Völkerrecht klar wie das Amen in der Kirche: Der Präventivkrieg oder Vorbeugungsschlag oder Blitzkrieg stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar. Das Völkerrecht kennt nur“ im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen das natürliche Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung“, verankert im Artikel 51 der UN-Charta. Die willkürliche und extrem extensive Verwendung und Interpretation des Begriffs „Aggression“ durch Putin hat jedoch mit der Festlegung „im Falle eines bewaffneten Angriffs“ inhaltlich absolut nichts zu tun.
Schlussfolgerung: Russland ist in höchstem Masse ein Aggressorstaat und verletzt eklatant, massiv und brutal das Völkerrecht, was die völkerrechtliche Verantwortlichkeit nach sich zieht: Reparationen und Aufgabe der besetzten ukrainischen Gebiete. Auf alle Fälle darf durch die Duldung eines völkerrechtswidrigen Zustandes kein Präzedenzfall geschaffen werden. Zeit, FAZ, Focus, NZZ (9.5.22), NZZ (10.5.23)
_________________________________________
Nach dem Grundsatz der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sollen die Reparationsforderungen der Ukraine Gegenstand des künftigen Friedensvertrages sein. Das ist international üblich. Ansonsten ist mit einem gewaltigen Marshallplan des Westens zu rechnen. Zeit (21.5.22)
Angriffskrieg, Schäden und Reparationen
Wer völkerrechtswidrig handelt, wird nach dem Grundsatz der VÖLKERRECHTLICHEN Verantwortlichkeit eben zur Verantwortung gezogen: z.B. Reparationen. Das ist völkerrechtsgemäß und gerecht. Suum cuique tribuere. FAZ (9.5.22)

__________________________________________

Wird Deutschland durch die Waffenlieferung und die Ausbildung ukrainischer Soldaten zur Kriegspartei?

(Gutachten sieht Ausbildung ukrainischer Soldaten als Kriegsbeteiligung, Soldaten aus der Ukraine werden auch auf deutschen US-Stützpunkten geschult. Experten sagen, dies könne man als Kriegseintritt werten. Die Bundesregierung widerspricht.)

_______________________

Das Gutachten ist offenkundig nicht von der richtigen Prämisse ausgegangen: Anbei der richtige Ausgangspunkt:

Art. 2 Ziffer 4 der UN-Charta: Verbot von Gewaltandrohung und Gewaltanwendung; Art. 51der UNO -Charta über das individuelle und kollektive Recht auf Selbstverteidigung (hieraus ergibt sich die Rechtmäßigkeit der Waffenlieferung und auch der Ausbildung); UNO-Aggressionsdefinition von 1974: Russland ist eindeutig der Aggressor, der das Völkerrecht in vollem Umfang verletzt,  infolgedessen handelt jeder Staat völkerrechtsgemäß, der dem Opfer auch militärische Unterstützung gewährt; aus der Haager Landkriegsordnung (HLK) von 1907, Art. 1-3 ergibt sich, dass die Teilnahme von offiziellen Kampfeinheiten als Kriegseintritt gilt; ferner das V. Übereinkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges zur HLKO, aus der die Schlussfolgerung abgeleitet werden kann, das Deutschland sich nicht neutral verhält, jedoch dies ist nicht völkerrechtswidrig.

Schlussfolgerung: Die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland kann nicht als Kriegseintritt Deutschlands  qualifiziert werden.Vökerrechtler

Siehe ausführlicher: Panos Terz, The science of international law, ISBN: 978-620-3-97855-1, Saarbrücken 2021; Panos Terz, Панос Терц: Наука международного права, ISBN: 978-620-3-97860-5, Saarbrücken 2021,

Zeit (2.5.22), Frankfurter Allgemeine Zeitung, Stern (5.5.22),Focus (26.7.22)

__________________________________________________

Gegen den Brief von Alice Schwarzer u.a

Wie wurden Deutschland, Japan und Italien  besiegt? Wie erfolgte die Befreiung der zahlreichen  Völker vom jahrhundertealten unmenschlichen Kolonialismus etc. ? Sollen sich etwa die Ukrainer den Ultimaten und dem Diktat des brutalen russischen Imperialismus beugen? Die Verteidigung der Freiheit und der  Demokratie vor ihren Todfeinden fordern ihren Preis. Deswegen ist die NATO gegründet worden. Zeit (4.5.22), LVZ (23.6.22)

___________________________________

Lieber schlichten, als Waffen liefern?
Nach Völkerrecht, Diplomatie und Schlichtungsrecht wird die Verhandlungsbereitschaft der Streitparteien vorausgesetzt. Hier geht es aber um eine brutale völkerrechtswidrige Aggression. Putin pfeift auf das Völkerrecht und die Diplomatie. Deswegen ist die militärische Hilfe ein Gebot der Stunde. SDZ (6.5.22), taz (17.5.22)

________________________________________________

Waffenlieferung an die Ukraine: Offener Brief
Intellektuelle um den Publizisten Ralf Fücks plädieren für die kontinuierliche Lieferung von Waffen an die Ukraine – nachdem eine Gruppe um Alice Schwarzer davor gewarnt hatte.
___________________________________________
Das imperialistische Russland ist der brutale Aggressor und handelt damit völkerrechtswidrig. Die Ukraine hingegen ist das Opfer der Aggression und macht von ihrem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung Gebrauch. Zu der kollektiven Komponente des Selbstverteidigungsrechts gehört selbstverständlich auch die Unterstützung mit Waffen. Unter diesen Umständen ist daher der wirklichkeitsfremde Pazifismus völlig fehl am Platze.
Aus Sicht des Völkerrechts unterstütze ich die Unterzeichner des Briefes, weil sie Realismus und echte Solidarität mit dem leidgeprüften ukrainischen Volk an den Tag legen. Prof.i.R.,Dr.,Dr.sc.,Dr.habil, Völkerrechtler. Zeit (4.5.22), taz (17.5.22), LVZ (23.6.22)
______________________________________________
Bedeutet die Waffenlieferung, dass Deutschland Kriegsteilnehmer wird?
Nach dem jus in bello (Kriegsrecht, humanitäres Völkerrecht) setzt die Charakterisierung als Kriegspartei die Entsendung von Kompattanten (Kämpfer) voraus. Die Entsendung von Waffen hingegen ist völkerrechtlich legitimiert (Art.51 der UNO-Charta: “natürliches Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung). Beachten Sie, dass in diesem Falle eine völkerrechtswidrige Aggression seitens Russlands vorliegt. Eine Gleichsetzung ist jedoch ungerecht, inhuman und völlig falsch. Betreiben Sie etwa russische Propaganda? Im Westen gibt es wieder”nützliche Idioten” (Stalin). SDZ (30.4.22)
___________________________________
Notwendige einleitende Worte
Es gibt weitere Aspekte, die absichtlich ausgeklammert worden sind. Hierbei handelt es sich jedoch um drei andere Wissenschaftsgebiete und zwar um Theorie der internationalen Beziehungen (Interessen, Macht, Geostrategische Komponente,  Einflusssphären) und die Politologie (politisches Herrschaftssystem Putins,  europäische Ultralinke und Kommunisten sowie Ultraorthodoxe als Putin-Freunde, Übergang zum autoritären System mit starken Diktatur-Elementen, nova klasa, Oligarchen etc.) sowie um die Ethnologie (Herkunft, Grund Verhaltensmuster, Rolle der Orthodoxen Kirche). Es ist vorgesehen, hierzu drei größere Beiträge zu veröffentlichen. Nach ca. vier bis fünf Jahren werden diese unterschiedlichen Themenstellungen und Sichtweisen zusammengefasst und als Buch erscheinen. Ich stehe schon mit einem Verlag in Verbindung.  Insgesamt ist  jedoch eins sonnenklar: Russland hat den Rubikon überschritten und einen brutalen, barbarischen und extrem völkerrechtswidrigen vom Zaune gebrochen. Allerdings hinsichtlich der Kriege und der Kriegsverbrechen sind  unzweifelhaft die USA Weltmeister. Diesbezüglich habe ich mich in meinen neuesten Büchern unmissverständlich positioniert.
Allerdings bestimmte Fehler der NATO sind beim besten Willen kein Grund, einen barbarischen, brutalen und vor allem VÖLKERRECHTSWIDRIGEN Krieg zu entfachen und hierdurch den Krieg zum Mittel der eigenen Interessendurchsetzung zu machen. Das ist auch ein ZIVILISATIONSBRUCH. Möglicherweise hat das Russland unter dem Autokraten Putin gewaltige Probleme mit der menschlichen Zivilisation. Dies gilt auch für jene, die nicht das Opfer der Aggression, sondern den entmenschten Aggressor unterstützen.

Eine völkerrechtliche Gesamteinschätzung des Aggressionskrieges Russlands gegen die Ukraine, Kriegsverbrechen
1. Das “Recht auf Krieg” (jus ad bellum) ist spätestens seit der UN-Charta museal. Es gehört zum früheren Jus publicum Europaeum (Europäisches Völkerrecht). Ebenso antiquiert ist der”gerechte Krieg”, als Begriff geprägt von den Römern (“justum bellum”), allerdings im Sinne der Pax Romana. Heute gilt die “Pax Americana” gefolgt von der „Pax Russica“ und in der Perspektive kommt die „Pax Sinica“ hinzu. Das nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Völkerrecht hat als wichtigste Aufgabe die Aufrechterhaltung des Weltfriedens, daher ist es bekannt als jus pacis (Friedensrecht). Das Völkerrecht (genauere Formulierung: Internationales öffentliches Recht) stützt sich auf sieben grundlegende Prinzipien, die im Allgemeinen wie internationale „Verfassungsprinzipien“ betrachtet werden und jus cogens (zwingenden) – Charakter besitzen (in der Kurzfassung: Verbot der Gewaltandrohung und Gewaltanwendung (wichtigste Schutzobjekte sind die territoriale Integrität und die Unabhängigkeit des Staaten), die Souveränität des Staates, das Selbstbestimmungsrecht der Nationen, das Einmischungsverbot in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten, die friedliche internationale Zusammenarbeit, die friedliche Streitbeilegung und die Vertragstreue.

Im Völkerrecht gibt es nur die Selbstverteidigung als notwendige Reaktion im Falle eines Angriffs (Artikel 51 der UN-Charta). Der russische Außenminister sprach von Gefahren für Russland, die sich aus dem Wunsch der Ukraine nach einer NATO-Mitgliedschaft ergäben. In diesem Zusammenhang erwähnte er den Begriff Selbstverteidigung. Putin war konkreter und sprach vom Selbstverteidigungsrecht Russlands gemäß Art. 51 Absatz 7 (den gibt es aber nicht) der UNO-Charta. Dem Wesen nach geht es allerdings um einen Präventivschlag (Vorbeugungsschlag), der jedoch nach Völkerrecht streng verboten und daher als Völkerrechtsverletzung gilt. Er wurde ferner als „Blitzkrieg“ und ohne die erforderliche Kriegserklärung geführt. Der Aggressionskrieg Russlands hat die oben erwähnten grundlegenden Völkerrechtsprinzipien eklatant verletzt und zugleich die in den vergangenen Jahrzehnten mit Mühe und Not geschaffene Friedensordnung in Europa über den Haufen geworfen. Daher kann der Aggressionskrieg an sich als Verbrechen qualifiziert werden, wie die UNO „Deklaration über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen (“Friendly Relations”-Deklaration) von 1970 eindeutig betont: „“Ein Aggressionskrieg stellt ein Verbrechen gegen den Frieden dar, das die Verantwortlichkeit auf Grund des Völkerrechts nach sich zieht“.Auch das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes spricht im Artikel 5, Buchst. d) unmissverständlich vom „Verbrechen der Aggression“. Die Annexion wiederum ist nach Völkerrecht ein “Verbrechen gegen die Menschheit”, weil sie “die Interessen der gesamten Menschheit” berührt. Deswegen darf sie niemals akzeptiert werden. Russland hat somit nicht nur das Völkerrecht schwer verletzt, sondern auch einen Zivilisationsbruch begangen.

2. Auch bei einem Aggressionskrieg muss das Humanitäre Völkerrecht (frühere Bezeichnungen: jus in bello, Kriegsrecht, Gesetze und Gebräuche des Krieges) beachtet werden. Dieses Recht stützt sich in erster Linie auf die Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 und die folgenden Genfer Abkommen von 1949: Genfer Abkommen (I) zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde; Genfer Abkommen (II) zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See; Genfer Abkommen (III) über die Behandlung der Kriegsgefangenen; Genfer Abkommen (IV) vom über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Es gibt außerdem drei Zusatzdokumente.
Die HLKO wurde während des Zweiten Weltkrieges in erster Linie vom nationalsozialistischen Deutschland und vom militaristischen Japan schwerwiegend verletzt. Auch die englische Luftwaffe hat übrigens Kriegsverbrechen begangen. Die Rote Armee hat partiell ebenso Kriegsverbrechen verübt (Vergewaltigungen). Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die USA in einigen Ländern (Nord-Korea durch bakteriologische Waffen und Vietnam durch chemische Waffen) gegen das humanitäre Völkerrecht massiv verstoßen. Ihnen ging Frankreich (Napalm-Bomben in Vietnam und in Algerien) voraus.

Folgend sollen nur die für den Fall des russischen Aggressionskrieges in Frage kommenden Bestimmungen erwähnt werden:
Art. 51 vom Ergänzungsprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12.
August 1949 über den Schutz von Opfern internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) vom 10. Juni 1977 (Schutz der Zivilbevölkerung), Ziff.4, Buchst. c: „Unterschiedslos geführte Angriffe sind verboten“. Unterschiedslos geführte Angriffe sind: „solche, bei denen Kampfmethoden oder Kampfmittel angewandt werden, deren Auswirkungen nicht so begrenzt werden können, wie es dieses Protokoll fordert und die folglich solcher Art sind, dass sie militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte ohne Unterscheidung treffen können“. Dies gilt für die meisten russischen Raketen, insbesondere für die „Hyperschallraketen“, die zwar schnell, aber nicht genau sind. Sie weichen mitunter vom eigentlichen Ziel von 50 bis sogar über 100 Meter. Gleiches gilt auch für die in der Regel ungenauen Bombardements. Ziff.5, Buchst. a und b: Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos zu betrachten: „ein Bombenangriff …, bei dem eine Anzahl deutlich getrennter und zu unterscheidender militärischer Ziele, die sich in einer Stadt…,befinden, als ein einziges militärisches Ziel behandelt werden und ein Angriff, von dem erwartet werden kann, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung und Verwundungen von Zivilpersonen, zur Folge hat, die in keinem Verhältnis zu dem erwarteten konkreten und direkten militärischen Vorteil stehen würden“. Dies geschieht tagtäglich, was prima facie vorliegt. Gleiches geschah seitens der russischen Armee vor allem der Luftwaffe im tschetschenischen Grosny sowie im syrischen Aleppo, die in Schutt und Asche gelegt wurden, wobei bei ihnen es nicht um Zufälle, sondern um eine totale Vernichtungsabsicht ging. Alles deutet darauf hin, dass die gleiche Taktik in Mariupol angewandt worden ist. Art. 27 der HLKO: „Bei Belagerungen und Beschießungen sollen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um die dem Gottesdienste, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit gewidmeten Gebäude, die historischen Denkmäler, die Hospitäler
und Sammelplätze für Kranke und Verwundete so viel wie möglich zu schonen, vorausgesetzt, dass sie nicht gleichzeitig zu einem militärischen Zwecke Verwendung finden.“ Die russische Luftwaffe hat das historische Denkmal Babyn Jar bombardiert, wo die Deutschen Besatzer 1941 33.000 jüdische Frauen, Männer und Kinder ermordeten. Dieses Kriegsverbrechen widerspricht aber dem angeblichen Ziel Russlands, Kiew zu „entnazifizieren“. In Mariupol hat die russische Luftwaffe ausgerechnet das Theater bombardiert, wo Hunderte von Menschen, darunter viele Kinder Zuflucht gefunden haben. Es gab zahlreiche Tote.

Ausblick: Nach der HLKO ist es möglich, einen Waffenstillstand zu vereinbaren (Art.36-37), was jedoch nicht Beendigung des Kriegszustandes bedeutet, welcher normalerweise dem möglichen Abschluss eines Friedensvertrages voraus geht. Der Friedensvertrag regelt im Wesentlichen zwei Hauptfragen: Grenzen und Reparationen. Die Realität aber hat gezeigt, dass Russland nicht bereit ist, bereits erfolgte Annexionen durch einen Friedensvertrag endgültig zu regeln. Dies gilt insbesondere für die nach dem Zweiten Weltkrieg annektierten japanischen Kurilen Inseln, die u. a. über einen großen Fischreichtum verfügen. Hiervon ausgehend, kann die Schlussfolgerung abgeleitet werden, dass Russland den wohlbekannten russischen Landhunger bzw. Landraub fortsetzend, auf die eroberten ukrainischen Gebiete Donbass (Luhansk et Donetsk) und Cherson nicht verzichten wird. Dieses imperialistische Grundverhaltensmuster widerspricht dem Völkerrecht, denn gemäß der bereits erwähnten UNO-Prinzipien Deklaration von 1970, welche die UNO-Charta authentisch (bindend) interpretiert, stellt klar: „Das Hoheitsgebiet eines Staates darf nicht zum Gegenstand der Aneignung durch einen anderen Staat als Ergebnis der Androhung oder Anwendung von Gewalt gemacht werden“. Hierzu gehört auch der Rechtssatz: „ex injuria non jus oritur“:“Aus dem Unrecht entsteht kein Recht“. Hierzu gehört auch der Rechtssatz: „ex injuria non jus oritur“:“Aus dem Unrecht entsteht kein Recht“. Daher ist es selbstverständlich und völkerrechtsgemäß, wenn die Ukraine auf einer Friedenskonferenz den völkerrechtswidrigen Landraub durch Russland nicht anerkennen wird. Kurzum, die Ukraine hat das Recht, das eigene von Russland annektierte Territorium zu befreien.

Siehe ausführlich:

-Panos Terz, The science of international law, ISBN: 978-620-3-97855-1, Saarbrücken 2021

-Panos Terz, La science du droit international, ISBN: 978-620-3-97857-5, Saarbrücken 2021; -Panos Terz, Problemas seleccionados de derecho internacional, ISBN: 978-620-4-10191-0, Saarbrücken 2021

-Panos Terz, Панос Терц, Отдельные проблемы международного права, ISBN-13: 978-620-4-10170-5, Saarbrücken 2021;

-Panos Terz, Παναγιώτης Δημητρίου Τερζόπουλος, Επιστήμη του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου, ISBN: 978-620-0-63275-3, Saarbrücken 2022.
Prof .i. R., Dr.,D.sc.,Dr.habil., Völkerrechtler

Zeit, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Focus, Neue Zürcher Zeitung, Stern, Wiener Zeitung (20.4.22), NZZ (11.5.22), Berliner Zeitung (14.5.22, 27.6.22, 13.7.22), FAZ (4.6.22), Zeit (15.7.22), Süddeutsche Zeitung (11.8.22), Stern (9.12.22, 7.3.23)

_____________________________________________________

Die Zerstörung von Staudämmen gehört nach Völkerrecht und genauer nach dem Humanitären Völkerrecht (früher als jus bellum, Gebräuche und Gesetze des Krieges oder einfach als Kriegsrecht bekannt) zu den schwersten Kriegsverbrechen. Folgend erwähne ich die konkrete Völkerrechtsbestimmung: Zusatzprotokoll
zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949
über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
(Protokoll I)
Angenommenin Genf am 8. Juni 1977
Von der Bundesversammlung genehmigt am 9. Oktober 19811
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 17. Februar 1982
In Kraft getreten für die Schweiz am 17. August 1982
“Art. 56 Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten
1. Anlagen oder Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten, nämlich Staudämme, Deiche und Kernkraftwerke, dürfen auch dann nicht angegriffen werden, wenn
sie militärische Ziele darstellen, sofern ein solcher Angriff gefährliche Kräfte freisetzen und dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung verursachen kann.
Andere militärische Ziele, die sich an diesen Anlagen oder Einrichtungen oder in deren Nähe befinden, dürfen nicht angegriffen werden, wenn ein solcher Angriff
gefährliche Kräfte freisetzen und dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung verursachen kann.
2. Der in Absatz 1 vorgesehene besondere Schutz vor Angriffen endet
a) bei Staudämmen oder Deichen nur dann, wenn sie zu anderen als ihren gewöhnlichen Zwecken und zur regelmässigen, bedeutenden und unmittelbaren Unterstützung von Kriegshandlungen benutzt werden und wenn ein solcher Angriff das einzige praktisch mögliche Mittel ist, um diese Unterstützung zu beenden;
b) bei Kernkraftwerken nur dann, wenn sie elektrischen Strom zur regelmässigen, bedeutenden und unmittelbaren Unterstützung von Kriegshandlungen liefern und wenn ein solcher Angriff das einzige praktisch mögliche Mittel ist, um diese Unterstützung zu beenden;”
NZZ, Zeit,Stern, Focus (6.6.23)
___________________________________________________

Даже в агрессивной войне должно соблюдаться международное гуманитарное право (более ранние термины: jus in bello, право войны, законы и обычаи войны). Данный закон в основном основан на Гаагской конвенции о сухопутной войне 1907 года и следующих Женевских конвенциях 1949 года: Женевская конвенция (I) об улучшении участи раненых и больных в действующих армиях; Женевская конвенция (II) об улучшении участи раненых, больных и лиц, потерпевших кораблекрушение в действующих армиях на море; Женевская конвенция (III) об обращении с военнопленными; Женевская конвенция (IV) о защите гражданского населения во время войны. Также имеются три дополнительных документа.
HLKO был серьезно нарушен во время Второй мировой войны, в первую очередь нацистской Германией и милитаристской Японией. Кстати, британские ВВС также совершали военные преступления. Красная Армия также частично совершала военные преступления (изнасилования). После Второй мировой войны США массово нарушали международное гуманитарное право в некоторых странах (Северная Корея с бактериологическим оружием и Вьетнам с химическим оружием). Им предшествовала Франция (напалмовые бомбы во Вьетнаме и в Алжире).
Далее будут упомянуты только те положения, о которых идет речь в случае российской агрессивной войны: Ст. 51 Дополнительного протокола к Женевским конвенциям от 12.
августа 1949 года о защите жертв международных вооруженных конфликтов (Протокол I) от 10 июня 1977 года (Защита гражданского населения), пункт 4, лит. c: “Неизбирательные нападения запрещены”. Неизбирательные атаки – это: “применяющие боевые методы или средства, последствия которых не могут быть ограничены, как того требует настоящий Протокол, и которые, следовательно, имеют такой характер, что могут без различия поражать военные цели и гражданских лиц или гражданские объекты”. Это относится к большинству российских ракет, особенно к “гиперзвуковым ракетам”, которые быстры, но не точны. Иногда они отклоняются от реальной цели на 50 и даже более 100 метров. То же самое относится и к обычно неточным бомбардировкам. Пункт 5, буквы a и b: Помимо прочего, неизбирательными считаются следующие виды нападения: “бомбовый налет …, при котором ряд четко разделенных и различимых военных целей, расположенных в городе … рассматривается как единая военная цель, и нападение, в результате которого можно ожидать также жертв среди гражданского населения и жертв среди гражданского населения, которые были бы непропорциональны ожидаемому конкретному и прямому военному преимуществу”. Это происходит ежедневно, что является prima facie. То же самое произошло со стороны российской армии, особенно ВВС, в Грозном в Чечне, а также в Алеппо в Сирии, которые были превращены в руины, причем речь шла не о случайности, а о полном намерении уничтожить. Все указывает на то, что такая же тактика была использована и в Мариуполе. Ст. 27 HLKO: “Во время осады и обстрела должны быть приняты все необходимые меры предосторожности для защиты зданий, предназначенных для богослужения, искусства, науки и благотворительности, исторических памятников, больниц.
и пункты сбора больных и раненых, должны быть максимально щадящими, при условии, что они не будут одновременно использоваться для военных целей”. Российские ВВС разбомбили исторический мемориал Бабий Яр, где в 1941 году немецкие оккупанты убили 33 000 еврейских женщин, мужчин и детей. Однако это военное преступление противоречит якобы поставленной Россией цели “денацификации” Киева. В Мариуполе российские ВВС разбомбили театр, где нашли убежище сотни людей, в том числе много детей. Были многочисленные жертвы. Berliner Zeitung (23.11.22), Stern (7.3.23)

_____________________________________________________________

Ukrainische Kriegsgefangene in Russland
Für die Gefangenen gilt das Humanitäre Völkerrecht und speziell das „Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen“. Es ist dennoch darauf hinzuweisen, dass Russland einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine führt, wodurch das gesamte Völkerrecht, darunter besonders auch das Humanitäre Völkerrecht eklatant verletzt wird. Es gibt daher Befürchtungen, dass der Aggressor möglicherweise das o.g. Abkommen nicht respektieren wird. Zu nennen ist in erster Linie Artikel 3: „Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist und der auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien gehalten, wenigstens die folgenden Bestimmungen anzuwenden:
1. Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der bewaffneten Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen Ursache außer Kampf gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden, ohne jede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der Farbe, der Religion oder des Glaubens, Geschlechts, der Geburt oder des Vermögens oder aus irgendeinem ähnlichen Grunde.
Zu diesem Zwecke sind und bleiben in Bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und jeden Orts verboten:
a. Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung;
b. die Gefangennahme von Geiseln;
c. Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung;
d. Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordnungsmässig bestellten Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet.
2. Die Verwundeten und Kranken sollen geborgen und gepflegt werden.Eine unparteiische humanitäre Organisation, wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, kann den am Konflikt beteiligten Parteien ihre Dienste anbieten“.                 Wiener Zeitung (19.5.22)
_________________________________________________________________________________________
Michael Pedersen

Putins Kriege zur Wiederherstellung der alten Sowjetunion!
1991–1992: Militärisches Eingreifen in den Georgisch-Südossetischen Krieg
1992: Konflikt im Distrikt Ost – Prigorodny in Nordossetien
1992: Militärintervention in den Transnistrien-Konflikt: Von moldauischer Seite wird der Vorwurf erhoben, dass sich Russland mit seiner 14. Armee aktiv an den Kriegshandlungen beteiligt habe.
1992–1997: Militäreingriff in den Bürgerkrieg in Tadschikistan
1992–1993: Unterstützung abchasischer Freischärler im Georgisch-Abchasischen Krieg
1994–1996: Erster Tschetschenienkrieg
1999–2009: Zweiter Tschetschenienkrieg
1999: Dagestankrieg
1999–2003: Vorstoß nach Priština, danach Teilnahme an der KFOR-Mission im Kosovo
21. Jahrhundert Bearbeiten
Seit 2006: Teilnahme an der Operation Active Endeavour im Mittelmeer
2008: Militäreinsatz im Kaukasuskrieg auf der Seite südossetischer Rebellen
seit 2009: Kampf gegen das Kaukasus-Emirat, das sich seit 2015 als Teil des IS versteht
2014: Invasion und nachfolgende Annexion der Krim
Seit 2014: Militärische Unterstützung der prorussischen Kräfte im Krieg in der Ostukraine (von Russland abgestritten)
seit 2020: Truppen in Bergkarabach, Aserbaidschan
seit 2022: Truppen in Kasachstan
seit 2022: Vernichtungskrieg gegen die Ukraine . Quelle: FAZ (29.4.22)
________________________________
Bombardierung Odessas
Wer die Perle des Schwarzen Meeres mit Raketen angreift, ist ein Barbar. Putin hat ohne Zweifel ein schwerwiegendes Zivilisationsproblem.
Kurzum: Das Imperium magnum russorum barbarorum schlägt erbarmungslos zu. Wir erleben ohne Übertreibung einen regelrechten Rückfall in die Barbarei. Zeit (4.5.22), Wiener Zeitung (11.5.22)
_____________________________
Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland?
1. Der Sprecher Putins Peskow hat mindestens zweimal klargestellt, dass Russland den von den”chinesischen Freunden” unterbreiteten Vorschlag in erster Linie wegen der Verwendung der Begriffe Souveränität und territoriale Integrität nicht annehmen kann.
2. Sowohl er als auch Lawrow haben betont, dass Verhandlungen nur unter der Voraussetzung stattfinden können, dass die Ukraine die russischen BEDINGUNGEN, d.h., diegeschaffenen Tatsachen akzeptiert (Anerkennung der Annexionen ukrainischen Gebietes.
3. Es ist russischerseits häufig klargestellt worden, dass die “Spezialoperation”fortgesetzt wird, bis alle Ziele erreicht worden sind. Kurzum: Russland verletzt brutal das Völkerrecht und verlangt allen Ernstes von der Ukraine, dies zu akzeptieren. Das wäre jedoch ein FRIEDENS- DIKTAT, was aus Sicht des Völkerrechts VERBOTEN ist. Putin hat offenkundig die Zeiten verwechselt und glaubt, wie ein siegreicher Imperator aus vergangenen Zeiten auftreten zu können. BZ (12.5.23)

3 thoughts on “Russische Aggression gegen die Ukraine, Völkerrechtliche Gesamteinschätzung, Kriegsverbrechen,Zerstörung von Staudämmen, Putins Krieg, Eurasien, Kaliningrad

  1. Man werde weiter koordinierte politische, finanzielle, materielle und humanitare Unterstutzung fur die Ukraine leisten. Zudem sei man bereit, rasch weitere koordinierte starke Sanktionen gegen Russland und Belarus zu beschlie?en. Jeder Versuch, die bereits beschlossenen Sanktionen zu umgehen oder Russland anderweitig zu helfen, musse gestoppt werden.

  2. Der Ankl ger des Internationalen Strafgerichtshofs ermittelt bereits wegen der Situation in der Ukraine. Die Jurisdiktion des Gerichtshofs erstreckt sich in diesem Fall jedoch nur auf Kriegsverbrechen, Ver brechen gegen die Menschlichkeit und V lkermord, nicht auf das Verbrechen der Aggression.

  3. Gelten soll dies zumindest f r V lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegs verbrechen, m glicherweise aber nicht f r das Ver brechen der Aggression. Gegenw rtig befasst sich die V lkerrechtskommission der Vereinten Nationen

Hinterlasse einen Kommentar zu vital female fifty Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>