UNO-Sicherheitsrat, Ständige MItglieder
Seit Jahrzehnten fordern “junge Nationalstaaten”, “Entwicklungsländer”, Länder der “Dritten Welt”, “Nichtpaktgebundene Länder” und neuerdings “Schwellenländer”die Revision der UN-Charta und eine gerechte Vertretung im obersten Organ der UNO, was als Ergebnis des Zweiten Weltkrieges geschaffen worden ist. Kriterium war der Beitrag zur Niederschlagung des deutschen Nationalsozialismus und des japanischen Militarismus. Gegen dieCharta-Revision und damit gegen die Sonderstellung der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates waren und sind weiterhin fast alle seine Mitglieder. Nach Art. 108 der UNO-Charta setzt aber die Revision die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der UNO Generalversammlung sowie aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates voraus. Dazu wird es wohl kaum kommen. Es wäre z.B. an der Zeit, in diesen exklusiven Kreis auch Japan und Indien, jedoch nicht unbedingt Nigeria und Brasilien, aufzunehmen. Was die Kriterien hierfür anbelangt, ergeben sie sich automatisch aus der Charta sowie allgemeiner aus dem Völkerrecht (viele universelle Konventionen). Es ist jedoch eine unbestrittene Tatsache, dass gerade Mitglieder des Sicherheitsrates, vor allem die USA, mit Abstand Frankreich und das U.K. sowie nicht zuletzt Russland die Charta-Prinzipien und damit das Völkerrecht mit Füßen treten. Neue Zürcher Zeitung (29.4.23)