Völkerrechtstheorie , Überblick
1. Die Völkerrechtstheorie ist ein Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft sowie ein Wissenschaftsgebiet in statu nascendi. Sie stützt sich größtenteils auf philosophische und teilweise auch auf rechtstheoretische Grundkenntnisse. Sie hat allgemeinen Charakter (Allgemeine Völkerrechtstheorie).
2. Die Völkerrechtstheorie stellt eine systematisch-logisch geordnete Menge von Aussagen bzw. Erkenntnissen über die gesamte Völkerrechtsordnung sowie über das Verhältnis der Bestandteile der Völkerrechtswissenschaft untereinander dar.
3. Zu den Gegenständen der Völkerrechtstheorie gehören vor allem das Wesen des Völkerrechts als Recht, das System und die Struktur des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft, die Prinzipien und Normen, das Völkergewohnheitsrecht, die „Allgemeinen Rechtsgrundsätze“, die Normenhierarchie, die Normenbildung und Normendurchsetzung, die Zweige und die Institute des Völkerrechts.
4. Die Völkerrechtstheorie besitzt empirische Durchdringungs-, analytische Ordnung-, Erklärungsnormative und prognostische Funktion.
Quelle : Panos Terz, Die Völkerrechtstheorie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen, Pro theoria generalis Scientiae Iuris inter Gentes, in : Papel Politico, 2006/11/2, S.683-737. hrsg, von der Facultad de Ciencias Politicas y Relaciones Internacionales , Pontificia Universidad Javeriana.