Völkerrechtsprinzipien und Normen, Hierarchien

Völkerrechtsprinzipien und Normen, Hierarchien

Innerhalb des Systems des Völkerrechts bedingen sich Prinzipien und Normen gegenseitig. Hierdurch werden Aufgaben und Funktionen des Völkerrechts realisiert. Demnach kann man innerhalb der Völkerrechtsordnung eine gewisse Rangordnung erkennen. Sie widerspiegelt indirekt materielle Erfordernisse, Interessen und Willen. Die Hierarchie von Prinzipien und Normen ist nicht zufällig. Sie besitzt dem Wesen nach einen dreifachen Charakter

: a) Sie ist objektiv bedingt und wird durch die Willensübereinstimmung der Staaten geschaffen.

b) Sie ist Widerspiegelung der oben genannten Art sowie der Rechtsstruktur.

c) Sie stellt ferner eine Metawiderspiegelung dar, d. h. eine wissenschaftliche Widerspiegelung.

Rechtstheoretisch betrachtet, ergibt sich die Normenhierarchie aus der inneren Struktur, dem Begriff als eines Normensystems und aus der Makrostruktur des Rechts, aus der gegenseitigen Abhängigkeit der Normen, aus dem Normativitätscharakter und nicht zuletzt aus der besonderen Bedeutung von Prinzipien und Normen für die gesamte Völkerrechtsordnung sowie für die Lösung der globalen Probleme der Menschheit.

Hieraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass zum einen das Bestimmen der Hierarchie nicht willkürlich sein kann und darf und zum anderen, dass es konkreter Kriterien bedarf, um innerhalb des Völkerrechtssystems eine oder mehrere Rangordnungen aufstellen zu können.

Wird der Normativitätscharakter als Kriterium genommen, dann ist zwischen den ius cogens und den ius dispositivum Normen zu unterscheiden.1 168 Erstere besitzen Priorität. Legt man die Bedeutung der Normen für den internationalen Normenbildungsprozess zugrunde, so stehen die sieben Prinzipien an erster Stelle.

Wird die Bedeutung der Normen für die Lösung der globalen Probleme der Menschheit zum Maßstab erhoben, dann entsteht eine andere hierarchische Ordnung :

a) Alle Prinzipien und Normen zur Erhaltung des Weltfriedens, der internationalen Sicherheit und zur Abrüstung;

b) die Prinzipien und Normen zur Überwindung der Unterentwicklung; c) die Prinzipien und Normen zum Schutze der menschlichen Umwelt.

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1.  Hierauf machetn mehrere Autoren aufmerksam. Siehe beispielsweise R. Quadri, Diritto internazionale pubblico, Palermo, 1964, p. 86, et 87.

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Hier handelt es sich offensichtlich um eine vertikale Struktur, die jedoch horizontale Strukturbeziehungen nicht ausschließt. Wird die Erhaltung des Weltfriedens zum entscheidenden Maßstab erhoben, dann sieht die vertikale Struktur etwas anders aus: An erster Stelle stehen die sieben Prinzipien

. An zweiter Stelle stehen Normen in den multilateralen Verträgen universellen Charakters. Unter ihnen genießen wiederum jene Verträge Priorität, welche echten Abrüstungsmaßnahmen enthalten, von den in Frage kommenden Staaten ratifiziert und in Kraft gesetzt worden sind.

Den dritten Platz könnten Normen bilateralen Charakters zwischen der Sowjetunion und den USA einnehmen. Danach würden unter Umständen jene ius cogens-Normen folgen, die nicht zu den sieben Prinzipien gehören. Schließlich würde man weitere ius dispositivum-Normen in Betracht ziehen.

Unabhängig von den jeweiligen Kriterien stehen die sieben Prinzipien an erster Stelle. In bezug auf die Verbindlichkeit mögen sie gleichwertig sein. Damit käme ein horizontales Verhältnis in Frage. Es ist jedoch legitim, unter ihnen etwas zu differenzieren :

Nimmt man als Kriterium das schwerwiegendste globale Problem der Menschheit, nämlich die Gefährdung des Weltfriedens, dann würde das Prinzip des Verbots der Gewaltandrohung und Gewaltanwendung den ersten Platz einnehmen. Wird das globale Problem der Unterentwicklung in Betracht gezogen, dann kämen in erster Linie die Prinzipien der friedlichen internationalen Zusammenarbeit und der souveränen Gleichheit in Frage.

Geht man insgesamt von den Erfordernissen des Zeitalters der Globalisierung aus, so würde sich folgende politische Gewichtung innerhalb des Systems der sieben Prinzipien ergeben:

Verbot der Gewaltandrohung und –anwendung, friedliche internationale Zusammenarbeit, souveräne Gleichheit der Staaten. Hieraus könnten hinsichtlich der staatlichen Souveränität schwerwiegende Konsequenzen erwachsen. Abgesehen davon, ist die politische Bedeutung auch der Prinzipien historisch bedingt. So stand z. B. in der Zeit des antikolonialen Kampfes das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Mittelpunkt. In unserem Zeitalter wird dem Prinzip des Verbots der Gewaltandrohung und –anwendung Priorität zuerkannt. In der Persektive  wird bei einer weiteren Zuspitzung der globalen Probleme der Unterentwicklung und der Gefährdung der menschlichen Umwelt das Prinzip der friedlichen internationalen Zusammenarbeit höchstwahrscheinlich die wichtigste Rolle spielen.

Quelle :  Panos Terz, Die Völkerrechtstheorie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen, Pro theoria generalis Scientiae Iuris inter Gentes, in : Papel Politico, 2006/11/2, S.683-737. hrsg, von der Facultad de Ciencias Politicas y Relaciones Internacionales , Pontificia Universidad Javeriana.

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