China , Seestreitigkeiten

China in der Nationalismusfalle

Um seinen Anspruch auf das Südchinesische Meer zu bekräftigen, hat Chinas Regierung ein nationalistisches Geschichtsbild aufgebaut. Das könnte gefährlich werden.Ein Gastbeitrag von Sascha Zhivkov , DieZeit (2.1.19)

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 Einige notwendige Bemerkungen aus der Sicht  des Seevölkerrechts (Internationales Seerecht) oder im UNO-Original United Nations Convention on the Law of the Sea von 1982

1.Der Autor hat sich leider mit diesem extrem komplizierten Thema übernommen. Ohne Kenntnisse der gewaltigen Seerechts-Konvention mit ihren über 300 Artikeln  und den zahlreichen Anlagen ist es nicht möglich, sich zurecht zu finden. Des weiteren bedarf es Kenntnisse des Völkerrechts, sonst besteht die große Gefahr, das Internationale Schiedsgericht (ad hoc Gerichtsbarkeit) in Den Haag  mit dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg sowie mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (unverzeihlicher Fehler) zu verwechseln.

2. Mitte der 80er Jahre habe ich die wissenschaftliche Betreuung der ausgezeichneten  Diplomarbeit eines vietnamesischen Beststudenten  zum Streit zwischen China und Vietnam über die  Paracel-Inseln. Er konnte an Hand der Seerechts-Konvention exakt nachweisen , dass sie zu Vietnam gehören. Damals konnte ich mir nicht vorstellen, dass  China das gesamte „Chinesische Meer“ für sich beansprucht, ohne auf da Völkerrecht und speziell auf die Seerechts-Konvention  und schließlich auf legitime Rechte anderer Staaten Rücksicht zu nehmen. Sie haben auch Rechte  wie vor allem auf  die Ausschließliche Wirtschaftszone   und den Festlandsockel.

3. Es ist besonders verwerflich und beunruhigend,  dass China sich der internationalen Gerichtsbarkeit nicht unterwirft und danach strebt, mit den anderen interessierten Staaten auf bilateraler Ebene das vorhandene schwierige  Problem der  erwünschten Regelung  der „9 Strich Linie“ zu zuführen : Das  gesamte „Chinesische Meer“ würde zu China gehören.

4. Es ist international gang und gebe, dass strittige Seerechtsfragen  nach erfolgter Übereinstimmung der Streitparteien von  dem Internationalen Seegerichtshof oder von einem internationalen Schiedsgericht entschieden werden können.

5. Das  aggressive chinesische Vorgehen hat dazu geführt, dass die vietnamesische Kriegsmarine  und  Teile der amerikanischen Pazifik-Flotte gemeinsame Manöver im „chinesischen Meer“ durchgeführt haben. Wer hätte das gedacht. Die Zeit (3.1.19)

Ergänzung :

Das Völkerrecht stützt sich auf sieben grundlegende Prinzipien (UNO-Chata), die jus cogens-Charakter besitzen, d.h. sie sind zwingend verbindlich für alle Staaten. Zu diesen Prinzipien gehört auch die friedliche Streitbeilegung (At. 2. Abs.3 der Charta) : “Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden”.

In der Prinzipien- Deklaration der UNO von 1970 wird auch diese Bestimmung authentisch (verbindlich)  interpretiert : “… Die Staaten sollen folglich nach einer rechtzeitigen  und gerechten Lösung ihrer internationalen Streitigkeiten  durch Verhandlungen, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Regelung, Inanspruchnahme regionaler Organe oder Abmachungen  oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl suchen. … Die an einem internationalen Streit beteiligten Staaten sowie die anderen Staaten sollen von jedweder Handlung absehen, die geeignet wäre, die Lage zu verschärfen , so dass die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gefährdet wird und haben in Übereinstimmung mit den Zielen  und Prinzipien der Vereinten Nationen zu verfahren”.

Es sei darauf hingewiesen, dass es hierbei um verbindliches internationales Recht handelt, welches zugleich Ausdruck der Zivilisation ist.

Für die Unterzeichner-Staaten  der Seerechtskonvention von 1982 gilt das im Teil XV (Art. 279 ff.) verankerte spezifizierte Prinzip der friedlichen Streitbeilegung . Es werden u.a. der Internationale Seegerichtshof sowie ein internationales Schiedsgericht hervorgehoben.

Sollte China weiterhin nicht bereit sein , das vorhandene Problem friedlich zu lösen und außerdem Militärmaßnahmen zur Einschüchterung den kleineren Nachbarnstaaten einleiten, so müsste sich das höchste Organ der UNO, der Sicherheitsrat damit befassen, und allgemein sollten die Alarmglocken schlagen.

Für die Unterzeichner-Staaten der Seerechtskonvention von 1982 gilt das im Teil XV (Art. 279 ff.) verankerte spezifizierte Prinzip der friedlichen Streitbeilegung . Es werden u.a. der Internationale Seegerichtshof sowie ein internationales Schiedsgericht hervorgehoben.
Sollte China weiterhin nicht bereit sein , das vorhandene Problem friedlich zu lösen und außerdem Militärmaßnahmen zur Einschüchterung den kleineren Nachbarnstaaten einleiten, so müsste sich das höchste Organ der UNO, der Sicherheitsrat damit befassen, und allgemein sollten die Alarmglocken schlagen.Die Zeit (4.1.19), Münchner Merkur (15.5.19)

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