China , Seestreitigkeiten

China in der Nationalismusfalle

Um seinen Anspruch auf das Südchinesische Meer zu bekräftigen, hat Chinas Regierung ein nationalistisches Geschichtsbild aufgebaut. Das könnte gefährlich werden.Ein Gastbeitrag von Sascha Zhivkov , DieZeit (2.1.19)

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Einige notwendige Bemerkungen aus der Sicht des Seevölkerrechts (Internationales Seerecht) oder im UNO-Original United Nations Convention on the Law of the Sea von 1982
1. Ohne Kenntnisse der gewaltigen Seerechts-Konvention mit ihren über 300 Artikeln und den zahlreichen Anlagen ist es nicht möglich, sich zurechtzufinden. Des Weiteren bedarf es Kenntnisse des Völkerrechts, sonst besteht die große Gefahr, das Internationale Schiedsgericht (ad hoc Gerichtsbarkeit) in Den Haag mit dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg sowie mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu verwechseln.
2. Mitte der 80er Jahre habe ich die wissenschaftliche Betreuung der ausgezeichneten Diplomarbeit eines vietnamesischen Beststudenten zum Streit zwischen China und Vietnam über die Paracel-Inseln. Er konnte anhand der Seerechts-Konvention exakt nachweisen, dass sie zu Vietnam gehören. Damals konnte ich mir nicht vorstellen, dass China das gesamte „Chinesische Meer“ für sich beansprucht, ohne auf das Völkerrecht und speziell auf die Seerechts-Konvention und schließlich auf legitime Rechte anderer Staaten Rücksicht zu nehmen. Sie haben auch Rechte,  wie vor allem auf die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel.
3. Es ist besonders verwerflich und beunruhigend, dass China sich der internationalen Gerichtsbarkeit nicht unterwirft und danach strebt, mit den anderen interessierten Staaten auf bilateraler Ebene das vorhandene schwierige Problem der erwünschten Regelung der „9 Strich Linie“ zu zuführen : Das gesamte „Chinesische Meer“ würde zu China gehören.
4. Es ist international gang und gäbe, dass strittige Seerechtsfragen nach erfolgter Übereinstimmung der Streitparteien von dem Internationalen Seegerichtshof oder von einem internationalen Schiedsgericht entschieden werden können.
5. Das aggressive chinesische Vorgehen hat dazu geführt, dass die vietnamesische Kriegsmarine und Teile der amerikanischen Pazifik-Flotte gemeinsame Manöver im „chinesischen Meer“ durchgeführt haben. Wer hätte das gedacht.
Ergänzung :
Das Völkerrecht stützt sich auf sieben grundlegende Prinzipien (UNO-Chata), die jus cogens-Charakter besitzen, d.h. sie sind zwingend verbindlich für alle Staaten. Zu diesen Prinzipien gehört auch die friedliche Streitbeilegung (Art. 2. Abs.3 der Charta): “Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden”.
In der Prinzipien- Deklaration der UNO von 1970 wird auch diese Bestimmung authentisch (verbindlich) interpretiert: “… Die Staaten sollen folglich nach einer rechtzeitigen und gerechten Lösung ihrer internationalen Streitigkeiten durch Verhandlungen, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Regelung, Inanspruchnahme regionaler Organe oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl suchen. … Die an einem internationalen Streit beteiligten Staaten sowie die anderen Staaten sollen von jedweder Handlung absehen, die geeignet wäre, die Lage zu verschärfen , so dass die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gefährdet wird und haben in Übereinstimmung mit den Zielen und Prinzipien der Vereinten Nationen zu verfahren”.
Es sei darauf hingewiesen, dass es hierbei um verbindliches internationales Recht handelt, welches zugleich Ausdruck der Zivilisation ist.
Für die Unterzeichner-Staaten der Seerechtskonvention von 1982 gilt das im Teil XV (Art. 279 ff.) verankerte spezifizierte Prinzip der friedlichen Streitbeilegung . Es werden u.a. der Internationale Seegerichtshof sowie ein internationales Schiedsgericht hervorgehoben.
Sollte China weiterhin nicht bereit sein, das vorhandene Problem friedlich zu lösen und außerdem Militärmaßnahmen zur Einschüchterung den kleineren Nachbarstaaten einleiten, so müsste sich das höchste Organ der UNO, der Sicherheitsrat damit befassen, und allgemein sollten die Alarmglocken schlagen. Siehe ausführlich: Panos Terz, The science of international law, ISBN: 978-620-3-97855-1, Saarbrücken 2021;Panos Terz, Ausgewählte Probleme des Völkerrechts, Gesammelte Schriften,ISBN: 978-620-0-44679-4, Saarbrücken 2021.
Die Zeit (4.1.19), Münchner Merkur (15.5.19), NZZ (18.10.23)

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