Kein Platz für die Türkei in der Europäischen Union
Insbesondere nach der Islamisierung der Türkei unter Erdogan und der Errichtung eines betont autoritären Herrschaftssystems hat eigentlich die Türkei kaum Gemeinsamkeiten mit der EU hinsichtlich ihres Menschenbildes, der Grundfreiheiten und der Menschenrechte, die vorwiegend im Artikel 2 des EU-Gründungsvertrages wie folgt verankert worden sind:
“Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet“.
Die Türkei hingegen ist integraler Bestandteil des mittelalterlich geprägten und allseitig zurück gebliebenen islamischen Kulturkreises. D, h. jedoch nicht, dass es in diesem Land keine europäisch, freiheitlich-demokratisch denkenden Menschen gäbe. Sie allerdings in der Minderheit und werden systematisch unterdrückt. Es wäre außerdem müßig, von Minderheitenrechten zu sprechen.
Des weiteren ist die sehr aggressive und den Frieden gefährdende neo-osmanische Außenpolitik zu erwähnen, die den Krieg zum Mittel der Problemlösung gemacht hat und hauptsächlich aus überholten Groß-Macht Phantasien besteht. Daher drängt sich die essentielle Frage auf, ob die Mitgliedschaft der „Weltmacht“ Türkei in der NATO zeitgemäß und notwendig wäre. In der Realität hat sich doch die Türkei zu einem Klotz am Bein der NATO entwickelt. Zeit (6.10.20)
Türkei: Erdoğan rückt von angedrohter Ausweisung westlicher Diplomaten abDer türkische Präsident will die Botschafter von Deutschland und neun anderen Staaten nun doch nicht mehr ausweisen. Die Diplomaten hätten “einen Rückzieher gemacht”.(Mehrere westliche Diplomaten haben ein offizielles Schreiben an die türkische Regierung und verlangt, den oppositionellen Kavala aus der Haft zu entlassen. Daraufhin erklärte Erdogan diese Diplomaten zu persona non grata.)
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Eine völkerrechtliche Sicht:
Die Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen von 1961 ist die international geltende völkerrechtliche Grundlage der zwischenstaatlichen Beziehungen. Im Artikel 1 sind die wichtigsten Aufgaben einerdiplomatischen Mission festgeschrieben:
„a) den Entsendestaat im Empfangsstaat zu vertreten,
b) die Interessen des Entsendestaats und seiner Angehörigen im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen,
c) mit der Regierung des Empfangsstaates zu verhandeln,
d) sich mit allen rechtmäßigen Mitteln über Verhältnisse und Entwicklungen im Empfangsstaat zu unterrichten und darüber an die Regierung des Entsendestaates zu berichten,
e) freundschaftliche Beziehungen zwischen Entsendestaat und Empfangsstaat zu fördern und ihre wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen auszubauen“.
Artikel 41 stellt gemäß dem grundlegenden völkerrechtlichen Prinzip des Verbots der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten Folgendes klar: „(1) Alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen“.
So ist es zu erklären, dass die betreffenden westlichen Botschafter, darunter vor allem der amerikanische, erklärt haben, sich nach Artikel 41 der Wiener Konvention über die diplomatischen Beziehungen (Einmischungsverbot) zu richten, d. i. in concreto, sich nicht mehr in die INNEREN Angelegenheiten der Türkei einzumischen. Ist es so schwer, das zu begreifen?
Es gilt also, was einige „Kommentatoren“ hier anbelangt, der Spruch „chacun a sa place“ oder einfacher „Schuster bleib bei Deinen Leisten“.
Sehr lange habe ich künftige Diplomaten aus 70 Ländern ausgebildet und ihnen immer wieder eingeimpft, das völkerrechtliche und speziell das konkrete diplomatenrechtliche Einmischungsverbot zu respektieren, sonst geraten sie in die Teufelsküche, und es entsteht außerdem Chaos in den zwischenstaatlichen Beziehungen. Was sich die Botschafter unisono geleistet haben, ist ferner ein Tabubruch. Wie konnte so was Peinliches passieren.
Es gäbe in der Diplomatensprache eine andere Möglichkeit: “Die Botschafter von… bekunden ihr Interesse für das Schicksal des X”oder ” Ohne die Absicht zu haben, uns in die inneren Angelegenheiten de Türkei einzumischen, erlauben wir uns, unsere Beunruhigung über das Schicksal des X zum Ausdruck zu bringen”. Mehr nicht.
Die Diplomatensprache setzt Florett und keinesfalls Säbel ein.Zeit (27.10.21)