Israel nicht kritisieren ?

Nicht jede kritische Bemerkung ist als rassistisch einzuschätzen oder man soll die Kirche im Dorf lassen
Die Kritik von Personen, darunter von höchsten Repräsentanten des Staates oder aller Organisationen und Einrichtungen , darunter der Kirchen ist in den offenen und demokratischen Gesellschaften des Westens etwas Normales. In den muslimischen Ländern hingegen stellt dies entweder „Majestätsbeleidigung“ oder Blasphemie dar und zieht harte Strafen sogar die Tötung nach sich.
Man kann sich zu Recht darüber wundern, mit welcher Oberflächlichkeit vieles als Rasismus aufgefasst wird. E gibt doch spätestens seit 1966 das Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.
Die Definition der Rassendiskriminierung ist in dem Artikel 1wie folgt enthalten
(1) “In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck
“Rassendiskriminierung” jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der
Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende
Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum
Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes
Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und
Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen
oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder
beeinträchtigt wird”. Das dürfte ziemlich eindeutig sein.
Speziell, was die Religion betrifft sei der Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966 erwähnt:
(1)Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Rechtumfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.(2) Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.“ Eine Beeinträchtigung der hier verankerten Rechte könnte als Verletzung der Menschenrechte qualifiziert werden.
Mir ist bekannt, dass die Angehörigen des islamischen Kulturkreises sehr empfindlich sind und mitunter dazu neigen, jedwede kritische Bemerkung als Rassismus bzw. als islamfeindlich zu interpretieren. Zeit (2.6.20)
-Darf man als Deutscher die israelische Regierung kritisieren ?
Es gibt etliche deutsche Staatsbürger anderer Nationalität in gehobener Position, welche mit den faschistischen Barbareien nichts zu tun haben. Haben etwa auch sie nicht die moralische Berechtigung, sich zu den Völkerrechtswidrigkeiten der jetzigen israelischen Regierung zu äußern ? Μέτρον άριστον (Metron ariston : Maß halten). Aber die Maßlosigkeit der israelischen Regierung kann sich in der Zukunft zu einem selbstzerstörerischen Bumerang umwandeln. Zeit (23.5.20)
Israel: Begehrtes Land
Die neue israelische Regierung will das Jordantal annektieren. Der internationale Widerstand dagegen wächst. Ist der fragile Frieden in der Region in Gefahr? , Zeit (23.5.20)
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Es liegt ein consensus generalis professorum et doctorum (allgemeine Übersinstimmung von Professoren und Doktoren) darüber vor, dass nach geltendem Völkerrecht die Annexion fremden Territoriums ein VERBRECHEN an den MENSCHLICHKEIT darstellt. Verbrechen dieser höchsten Kategorie verjähren nicht. Nach Völkerrecht ist das Opfer berechtigt, mit Waffengewalt dagegen vorzugehen.