Israel-Hamas und das Völkerrecht, Eine neutrale Position, Verhältnismässigkeit

Israel – Hamas und das Völkerrecht, Eine neutrale Position

1.Israel hat wie jeder andere Staat das Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines Angriffs durch einen anderen Staat (Artikel 51 der UN-Charta). Geht es aber um die Tatbestände des Angriffs , so kann die UN-Aggressionsdefinition von 1974 herangezogen werden, nach der (Artikel 3, Buchstabe g ) eine Aggression auch dann vorliegt, wenn ein Staat zulässt, dass von seinem Territorium aus Angriffshandlungen gegen einen anderen Staat vorgenommen werden. Die gezielte Zerstörung der Grenzanlagen durch aufgehetzte Jugendliche, das Überfliegen von bewaffneten Ballons in Richtung Israel etc.gehören auch dazu.  Normalerweise ist die dortige Behörde dazu verpflichtet, dass derartige Handlungen unterlassen werden.

2. Es bleibt jedoch nicht bei dieser Völkerrechtsverletzung, weil die Hamas-Organisation die Vernichtung Israels zum Hauptziel erklärt hat, und hin und wieder Raketen abfeuert und andere Gewaltakte vorgenommen werden . Dabei wird in Kauf genommen, dass sie sie auch Zivilisten treffen können. Dies ist jedoch durch das Humanitäre Völkerrecht (frühere Bezeichnungen : jus in bello, Kriegsrecht, Gebräuche und Gesetze des Krieges) strengstens verboten. In diesem Falle ist die Völkerrechtsverletzung schwerwiegend.

3. Allerdings ist die Gaza-Behörde weder ein Staat im Sinne des Völkerrechts noch ein Staat im Entstehungsprozess , sondern dem Wesen nach eine Terrororganisation, die Terrorakte als etwas Sebstverständliches begeht. Somit werden alle Tatbestände der 2001 von der UNO ausgearbeiteten Terror-Definition erfüllt : Terrror ist eine Handlung, die den Tod oder schwerwiegende Verletzungen bei Zivilisten verursachen kann und dabei die Absicht besteht, bei der Bevölkerung Angst hervor zu rufen.

4. Die Nichtanerkannte Staatlichkeit des Gaza-Streifens und darüber hinaus die fast internationale Qualifizierung der Hamas als Terrororganisation ändern nichts daran, dass der Staat Israel wie jeder andere Staat das völkerrechtlich verbriefte Selbstverteidigungsrecht besitzt. D.h., konkret, dass Israel mit allen Mitteln gegen die militärischen Einrichtungen, gegen bewaffnete Formationen sowie gegen die Führung dieser Organisation vorgehen darf.

5. Israel muss jedoch dafür sorgen, dass die zivile Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft gezogen wird und keine zivilen Objekte wie z.B. Schulen etc. zerstört werden. Auch in diesem Falle gelten die elementaren Menschenrechte sowie die Grundsätze des humanitären Völkerrechts.

6. Des weiteren hat Israel den allgemeinen Rechtsgrundsatz der VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT zu beachten. Es kommt jedoch des öfteren seitens Israels zu  völkerrechtswidrigen Exzessen.

Kurzum : Israel als ein demokratischer Rechtsstaat (der einzige im Nahen Osten) darf sich keinesfalls wie die terroristische Hamas verhalten. Es dürfte klar sein, dass die internationale Öffentlichkeit darauf achtet. Es liegt daher im ureigensten Interesse Israels, den unter 6. erwähnten allgemeinen Rechtsgrundsatz zu respektieren.

Frankfurter Allgemeine Zeitung (27.10.18, 21.5.21) , Neue Zürcher Zeitung Facebook (1.3.19, 21.5.21), Die Zeit (25.3.19), Münchner Merkur (26.3.19). Der Tagesspiegel (27.3.19), Süddeutsche Zeitung  Facebook (27.3.19, 6.5.19), Focus Facebook (4.5.19), Berliner Zeitung (4.5.19), LVZ Facebook  (5.5.19), FAZ Facebook (6.5.19)

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Die Angemessenheit oder Verhältnissmässigkeit oder Proportionalität ist ein RECHTSPRINZIP

Ein Beispiel : Vor dem ersten Golfkrieg  (1980-10988), forderte Chomeini das irakische Volk  auf, den Diktator Saddam Hussein zu stürzen. Dies war eine schwerwiegende Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Irak . Der Irak reagierte darauf mit einem Blitzkrieg und besetzte relativ große Teile  Irans . Das war eine Verletzung des Proportionalitätsprinzips.

Ein weiteres, einfaches Beispiel : Eine Ohrfeige berechtigt nicht dazu , als Reaktion darauf, jemanden zu töten.

Nun in unserem Fall :  Israel hat das Recht auf Selbstverteidigung, welches bedeutet, entweder durch die  Militärflugzeuge oder sogar durch das Überschreiten der Grenze die militärischen Einrichtungen der  Hamas zu zerstören und sogar den gesamten Gaza-Streifen  zu besetzen, aber nicht zu annektieren.

Israel hat jedoch nicht das Recht, wahllos zivile Objekte anzugreifen.

Insgesamt was die Hamas anbelangt : Meiner Meinung nach stellt sie ein Geschwür am Körper des Palästinensischen Volkes dar. Sie will tatsächlich, Israel zerstören , aber die Kräfte dafür reichen bei weitem nicht aus. Deswegen provoziert sie ständig, während die Autonomie- Verwaltung, eigentlich ein Staat  in statu nascendi sich normal verhält.

Die Hamas ist übrigens die palästinensische Variante der ägyptischen Moslem-Brüder. Sie hat die PLO aus dem Gaza-Streifen gewaltsam vertrieben. Israel hat sich freiwillig aus dem Gaza-Streifen zurückgezogen. Sofort übernahm die Hamas das Kommando und verjagte die Polizei der PLO, die Israel um Hilfe bat !!! Kurzum: Die terroristische und extremistische Organisation Hamas muß als politische Bewegung durch die Palästinenser beseitigt werden. Die Zeit (25.3.19), Münchner Merkur (26.3.19). Der Tagesspiegel ( 27.3.19), SDZ Facebook (23.7.19)

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Hamas und das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser

Die Palästinenenser im Gaza-Streifen haben ein  Selbsbestimmungsrecht über die verschiedenen Aspekte ihrer inneren Ordnung zu entscheiden .Gleiches gilt auch für die Palästinenser im Gebiet der Autonomie-Verwaltung.
Auf alle Fälle hat die Hamas nicht das Recht, über ganz Palästina zu entscheiden. Ihre Handlungen sind eine ANMASSUNG. Im Grunde genommen geht es um Profilierungsversuche der extremistischen Hamas-Führung, die nicht gleichzusetzen ist mit allen in Gaza lebenden Palästinensern.  Der Tagesspiegel (27.3.19), FAZ Facebook (6.5.19), SDZ Fascebook (6.5.19)

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Der Gaza-Streifen war von Israel besetzt, jedoch ist FREIWILLIG danach verlassen worden. Sofort machte die Hamas so Jagd auf die PLO-Verwaltung, dass sie Israel um HILFE bat, ihr den Durchgang durch israelisches Gebiet in das PLO.Verwalzungsgebiet in West-Jordan zu gestatten. b) Also von dem Gebiet des unabhängigen Gaza-Streifens und nicht von West.Jordan aus werden Raketen gegen Israel abgefeuert. Israel hat selbstverständlich das Recht auf Selbstverteidigung.

Palästina besteht bekanntlich aus zwei Teilen : a) Ramala Autonomie-Verwaltung kein Abfeuern von Raketen und b) Gazastreifen, nicht BESETZT (darum geht es), geführt von einer international al terroristisch eingeschätzten Organisation, die immer wieder zündelt und Raketen gegen Israel startet und als Hauptziel die Vernichtung Israels hat. Das Selbstverteidigungsrecht ist stets KONKRET. FAZ Facebook (6.5.19)

 

 

Europäische Union und Italien , EU-Regeln. Mediterrane Völker

Italien und Europäische Union

Der Terminus „Regeln“ bedeutet im Grunde Normen, die im Rahmen der EU auf der Basis der Interessenkoordinierung und der Willensübereinstimmung der Mitgliedstaaten gemeinsam geschaffen worden sind. Es handelt sich nicht um irgendwelche fremde, sondern um ihre eigenen Regeln .

Historisch gesehen, bereits nach dem Westfälischen Frieden (17.Jh.) und spätestens seit der Schaffung der UN-Charta und speziell seit der Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969 gilt der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten).

Hier geht es jedoch in erster Linie um eine europäische Tradition , die den Ländern Süd-, Süd-Ost- und Osteuropas nicht unbedingt geläufig ist.

Deswegen ist es unbedingt erforderlich, auch die Traditionen, genau die sich darauf beruhenden Mentalitäten in Kenntnis zu nehmen. Organe der EU haben sich des öfteren veranlasst gesehen, manches Land auf dem Balkan mit Vehemenz auf diesen Grundsatz immerhin einer der sieben Grundprinzipien der UN-Charta und desVölkerrechts und zugleich die Hauptbasis des Internationalen Vertragsrechts aufmerksam zu machen.

Sollten vorhandene Normen nicht der dynamischen Realität entsprechen, dann können die EU-Staaten hierüber verhandeln und gemeinsam sie an die neuen Realitäten anpassen. Einseitige Maßnahmen stellen jedoch eine schwerwiegende Verletzung der Regeln dar und vermögen Chaos innerhalb der EU zu verursachen. Dies entspräche möglicherweise den Absichten einiger verantwortungsloser populistisch orientierter Politiker, jedoch nicht den legitimen Interessen der Mehrheit der EU-Mitglieder.
Italien wird sich genauso wie Griechenland den gemeinsamen Regeln beugen müssen. Die ZEIT (26.10.18)

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Italien-EU

Mit wachsender Beunruhigung beobachte ich den für die EE gefährlichen Surrealismus einiger italienischer populistischer Politiker, deren öffentlichen Erklärungen extrem voluntaristisch sind und keinesfalls die europäische Realität , sondern irgendwelche Hirngespinste widerspiegeln und außerdem die gemeinsamen gesamteuropäischen Interessen völlig außer acht lassen. Kurzum : Emotio vor Ratio und nationalegoistisch.
Die Zeit (20.10.18)

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Mediterrane Völker

In den vergangenen Jahrzehnten hatte ich Grund, mich etwas genauer mit der Mentalität (Grundverhaltensmuster) der mediterranen Völker zu befassen (ich kome aus dieser Ecke) . Die Mentalität stellt wahrhaftig den Schlüssel dar, um in das punctum quaestionis dieser Völker besser eindringen zu können. Es wird sicherlich nicht möglich sein, hier diese polydimensionale Frage ausführlich zu behandeln. Die entscheidende Kenntnis als Prämisse besteht darin, dass die Mentalität von dem Klima,von der Geschichte und von der Tradition beeinflusst wird.
Folgend sollen aus gegebenem Anlaß nur bestimmte Charakteristika genannt werden :
1. Gestörtes Verhältnis zur Arbeit .2. Starke Neigung zur Anarchie und zum Chaotischen. 3. Übersteigertes Selbstbewußtsein. .4. Verwechslung der Wunschträume mit der Realität. 5. Neigung zur Irrationalität. 6. Fehlen des Selbsterkenntnis. 7. Starke Neigung zu Verschwörungstheorien. 8.Totales Fehlen der Selbstkritik. 9. Unzureichend entwickeltes Verantwortungsbewußtsein.10. Für die eigenen Fehler andere verantwortlich machen (Schuld an allem sei die EU). 11. Fehlen des gesamtgessellschaftlichen Bewusstseins etc. Natürlich gibt es auch positive Ausnahmen.

USA und Internationale Rechtsordnung, USA und Araber

USA und die internationale Rechtsordnung

Ausgangspunkt der Betrachtungsweise müsste eigentlich die Respektierung der geltenden internationalen Rechtsordnung und speziell der UNO-Charta sein. Die gegenwärtige USA-Regierung zeichnet sich leider durch einen Völkerrechtsnihilismus aus, woraus große Gefahren für die internationale Sicherheit und den Weltfrieden ergeben.

Es sei daran erinnert, dass die USA in ihrer Eigenschaft als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der UNO verpflichtet sind, sich für Sicherheit und Frieden international einzusetzen.

Aber der amerikanische Präsident denkt ausschließlich an die amerikanischen nationalen Interessen und nimmt kaum Rücksicht auf legitime Interessen anderer Staaten , geschweige denn auf die Menschheitsinteressen, ein in den USA ohnehin unbekannter terminus scientificus. Wiener Zeitung (23.10.18)

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Die USA und die arabische Welt, Tragische Fehleinschätzung

Die USA sind nie in der Lage gewesen, die islamische Welt zu verstehen, daß eben die Diktatur die angemessene Herrschaftsform der Machtausübung ist . Demokratie und Islamischer Kulturkreis stellen einen Widerspruch in sich dar. Nur ein starker Diktator kann die Stabilität in einem islamishen Staat garantieren, sonst entfalten sich staatszerstörische Kräfte. . Man fragt sich , was die Vertreter der Theory of international relations als in der Regel Berater des jeweiligen Präsidenten fungieren, tatsächlich tun. Focus (13.1.14)

 

Flüchtlingsstatus Grundsätzliches

 

Flüchtlinge wollen nach Europa, „das  gelobte  Land Chanaan, wo Milch und Honig fließt

Sind die eigentlichen Gründe, dass sie Europa „das  gelobte  Land Chanaan, wo Milch und Honig fließt“, bevorzugen, weil a) Europa nicht weit von Afrika liegt, b) weil hier der Lebensstandard besonders hoch ist, c) weil in Europa grundlegende Menscherrechte, bürgerliche Freiheiten und Rechtssicherheit vorhanden sind und d) weil sie darauf hoffen, hier Arbeit zu finden, um Geld zu verdienen und nach Hause zu überweisen?                         Warum will eigentlich niemand nach Russland oder nach China gehen? Weil die beiden Länder über diese Vorzüge der EU-Staaten nicht verfügen? Dann aber hat der Westen den internationalen Wettbewerb mit den autoritären und totalitären Herrschaftssystemen schon längst gewonnen. Süddeutsche Zeitung (4.6.22),SDZ (9.8.22), Zeit (10.8.22), BZ (20.10.22)

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Flüchtlinge, Unterschiede

Der Alte Griechische Philosoph Demokrit hat einen ganze Widerspiegelungstheorie entwickelt: Die objektive Realität und nicht eigene Ansichten oder irgendwelche Träume widerspiegeln. Ich wende sie an: Flüchtlinge (nicht alle) aus muslimischen Ländern bringen archaische Wertvorstellungen und Gewohnheiten, die der geltenden Rechtsordnung im Westen zutiefst widersprechen. Es kommt zu Bildung von Parallelgesellschaften, wodurch die Integrierung fast ausgeschlossen wird. Männer verbieten ihren Frauen zu arbeiten, Sie erlauben nicht, dass ihre Töchter am Schulunterricht oder an Schulausflügen teilnehmen. Es kommt immer wieder zu “Ehrenmorden” (Frauen werden regelrecht massakriert), weil die Männer ihre Frauen als persönliches Eigentum betrachten. Väter entscheiden darüber, wen ihre Töchter heiraten. Die meisten Frauen von Flüchtlingen haben keinen Beruf, geschweige denn eine Hochschulausbildung. etc. Hierbei handelt es sich um objektive Wahrheiten.
Derartige Probleme gibt es bei den ukrainischen Flüchtlingen NICHT. Jetzt dürfte der Unterschied zwischen den ukrainischen und den orientalischen Flüchtlingen evidenter sein. Das hat mit Rassismus nichts zu tun. taz (9.6.22)
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Zwischen der Realität und der Idealität gibt es Unterschied.

Grundsätzliches zum Flüchtlingsstatus

Im Drama „Die Schutzflehenden“ (Iketides) des altgriechischen Dichters Aischylos sagt der Führer der Flüchtlinge zu ihnen: „Seid bescheiden-Ihr seid hier Fremde und arm- Es gehört sich nicht als schwache groß mäulich zu sein.“
Nach dem Internationalen Flüchtlingsrecht („ Konvention über die Reschtsstellung des Flüchtlings“ von 1951) werden gleich im Artikel 1 die Voraussetzungen für die Gewährung des Asylrechts genannt :
a) „begründete Angst vor Verfolgung“ seitens des staatlichen Stellen des Heimatlandes.
b)Verfolgung wegen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer konkreten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung. c) Die betreffende Person befindet sich bereits außerhalb des eigenen Landes.

d) Es ist nicht erlaubt, ihm weniger Rechte zu gewähren im Vergleich mit den offiziellen Ausländern (Bürger anderer Staaten).
Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die betreffende Person nicht illegal die Grenze
überschreitet und außerdem sich ausweisen muss.
Die Realität sieht jedoch insofern ganz anders aus, als es sich in den meisten Fällen nicht um Flüchtlinge im Sinne der obigen Konvention und damit des Völkerrechts, sondern dem Wesen nach um Armutsflüchtlinge im Rahmen einen sich ständig verstärkenden VÖLKERWANDERUNG handelt.

Wie dem auch sei, jeder Staat ist verpflichtet, die eigenen legitimen Interessen international durchzusetzen und sich in erster Linie um die eigenen Bürger zu kümmern. Diese Pflicht ergibt sich automatisch aus dem Rechtsverhältnis der Staatsbürgerschaft. Ausgehend von seinen Interessen kann er dann entscheiden, wer in sein Gebiet natürlich legal einreist und wie lange er dort leben darf.

Der Flüchtling ist natürlich verpflichtet, die Gesetze, insbesondere die in der Verfassung verankerten Prinzipien und Normen sowie die allgemein geltenden sozialen Normen zu respektieren. Er muss sich von Gewohnheiten und traditionellen Wertvorstellungen , welche den obigen Prinzipien und Normen widersprechen, trennen.
Aus Gründen „der nationalen Sicherheit und der Ordnung“ ist es möglich, Flüchtlinge, welche die Gesetze verletzen, auszuweisen (Art.32), es sei denn im Falle der Rückkehr in ihr Heimatland, droht Gefahr der Verhaftung, der Folterung oder des Todes (Art.33).
All dies dürfte eigentlich kristallklar sein. Abstrakter Humanismus ist m. E. fehl am Platze.
Der Tagesspiegel (24.10.18), Focus  (25.4.19), Spiegel, Welt (25.4.19), Welt (22.5.19), Münchner Merkur (22.5.19), taz (27.5.22), SDZ (9.8.22, 10.8.22, BZ (20.10.22), FAZ (9.11.22), NZZ(4.12.23)

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Abschiebung krimineller Flüchtlinge

Das Innenministerium ist verpflichtet, kriminelle Flüchtlinge abzuschieben.

Die Bevölkerung ist neben der Herrschaftsausübung und dem Territorium seit Aristoteles ein integraler Bestandteil des Staates und die Grundlage der Personalhoheit, auf die sich die Staatsbürgerschaft stützt, aus der sich die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Staatsbürgern ergibt. Das Abkommen über die Rechtsstellung de Flüchtlinge vom 28.Juli 1951 stellt klar, dass Asylbesitzende kriminelle Flüchtlinge ausgewiesen werden können. Dies gilt wohl auch für Kriegsflüchtlinge.

Artikel 16a, Abs.3 des Grundgesetzes erwähnt Gründe, wann die Abschiebung nicht realisiert werden kann. Dieser Art. wird jedoch extensiv interpretiert, weil nicht in jedem Falle diese Gründe vorliegen , die meisten syrischen Flüchtling aus den Lagern in der Türkei nach Deutschland kamen und außerdem die Kriminellen das Recht verwirkt haben, hier zu bleiben. Es widerspricht ferner zutiefst dem common sense (gesunder Menschenverstand), dass kriminelle weiterhin hier bleiben und auf Kosten der Steuerzahler ein gutes Leben führen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die meisten dem islamischen Kulturkreis angehörenden Menschen über kein Rechtsbewusstsein oder besser Unrechtsbewusstsein nach westlichen Kriterien verfügen. Ich weiß, dass sie das Nichtergreifen harter Strafen, als Schwäche des demokratischen Staates betrachten und sich mitunter darüber lustig machen.

Schlussfolgerung : Das Innenministerium ist verpflichtet, im Interesse und zum Schutze der eigenen Staatsbürger vor allem der Frauen ,kriminelle Flüchtlinge schnellstens abzuschieben, was gerecht und geboten ist, ansonsten verletzt es schwerwiegend seine Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern. Dann aber darf man sich über die Nemesis durch den nächsten Wahlausgang nicht wundern. Münchner Merkur (24.11.18, 22.5.19), BZ (20.10.22)

Saudi- Arabien , Herrschaftssystem, Abbruch der Wirtschaftsbeziehungen zu Saudi-Arabien wegen der Ermordung des Journalisten ?

Saudi- Arabien , Herrschaftssystem, Abbruch der Wirtschaftsbeziehungen zu Saudi-Arabien wegen der Ermordung des Journalisten ?

Saudi- Arabien , Herrschaftssystem

Es ist sehr wohltuend festzustellen, dass die mißverstandene political correctness gegenüber Saudi Arabien allmählich überwunden wird und eine realistische Einschätzung sich durchsetzt. Ich vermisse allerdings tiefergehende Untersuchungen, die ein Eindringen in das punctum quaestionis des saudiarabischen Herrschftssystems sui generis ermöglichen.

Dem Wesen nach handelt es sich um eine Synthese von mittelalterlichen Grundpositionen, von orientalischem Patriarchalismus, von religiösem Fanatismus, von großer Rückständigkeit und von wesentlichen Elementen des Totalitarismus. In einem solchen kulturellen und politishen System gibt es nicht und wird es auch nicht geben die Demokratie, der Anthropozentrismus ( es herrscht ein ungezügelter Theozentrismus) , das selbsbewußte Individuum, der staatstragende Citoyen, der Rechsstaat, die Gewaltenteilung , die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten , die Gleichberechtigung der Geschlechter und allgemein die Zivilgesellschaft.

Historisch betrachtet, geht es um Strukturen und Traditionen, die seit Jahrhunderten uneingeschränkt herrschen und das Denken und Handeln der orientalischen Herrschenden und Beherrschten beeinflußen , ja ihre Gesamtidentität formen. Auch der Kronprinz wird daran nicht viel ändern wollen und können.

Dehalb empfielt es sich, keine Illusionen über de Zukunft dieses aber auch anderer islamisch geprägter Staatsgebilde zu haben.
Die Zeit (23.10.18)

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