Wissenschaft vom Völkerrecht, Panos Terz

Wissenschaft vom Völkerrecht: Theorie des Völkerrechts, Philosophie des Völkerrechts, Soziologie des Völkerrechts, Methodologie des Völkerrechts

ISBN:978-620-0-67264-3

Saarbrücken  2021

Inhalt
Abkürzungsverzeichnis ………………………………………………………………………………. i
Prolegomena …………………………………………………………………………………………….. ii
Anmerkungen ……………………………………………………………………………………….. vi
1. Völkerrechtstheorie als Bestandteil der Völkerrechts-wissenschaft sowie als
Wissenschaftsgebiet in statu nascendi ………………………………………………………….. 1
1.1 Philosophie und die Allgemeine Rechtstheorie als Grundlage der
Völkerrechtstheorie ………………………………………………………………………………… 1
1.2 Rechtscharakter und die Hauptfunktionen des Völkerrechts als
Gegenstände der Völkerrechtstheorie ……………………………………………………….. 5
1.3 System des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft als Gegenstand
der Völkerrechtstheorie …………………………………………………………………………. 14
1.4 Struktur des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft als
Gegenstand der Völkerrechtstheorie ……………………………………………………….. 18
1.5 Zweige des Völkerrechts als Gegenstand der Völkerrechtstheorie ………… 22
1.6 Institute des Völkerrechts als Gegenstand der Völkerrechtstheorie ……….. 24
1.7 Völkerrechtsnormen als Gegenstand der Völkerrechtstheorie ………………. 25
1.7.1 Charakter und Merkmale der Völkerrechtsnormen ……………………….. 25
1.7.2 Struktur der Völkerrechtsnormen ………………………………………………… 26
1.7.3 Bedeutung der Völkerrechtsnormen ……………………………………………. 28
1.7.4 Verhältnis von Prinzip und Norm im Völkerrecht …………………………. 28
1.7.5 Hierarchie der Völkerrechtsnormen …………………………………………….. 30
Anmerkungen ………………………………………………………………………………………. 31
2. Die Völkerrechtsphilosophie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft
sowie als Wissenschaftsgebiet in statu nascendi ………………………………………….. 42
2.1 Philosophie und die Rechtsphilosophie als Grundlage der Völker-
rechtsphilosophie …………………………………………………………………………………. 42
2.2 Hauptkategorien, Gegenstand und Aufgaben der Völker-rechtsphilosophie
…………………………………………………………………………………………………………… 46
2.3 Werte als Gegenstand der Völkerrechtsphilosophie …………………………….. 47

2.4 Moralnormen als Gegenstand der Völkerrechtsphilosophie …………………. 48
Anmerkungen ………………………………………………………………………………………. 53
3. Die Völkerrechtssoziologie als Bestandteil der Völkerrechts-wissenschaft und
als Wissenschaftsgebiet in statu nascendi …………………………………………………… 56
3.1 Soziologie, Rechtssoziologie als Grundlage der Völkerrechts-soziologie . 56
3.2 Wesen der Völkerrechtssoziologie ……………………………………………………. 57
3.3 Bestandteile der Völkerrechtssoziologie ……………………………………………. 59
3.4 Hauptkategorien, Gegenstand und Aufgaben der Völker-rechtssoziologie 60
3.5 Verhältnis zwischen der Völkerrechtssoziologie und der Wissenschaft von
den Internationalen Beziehungen……………………………………………………………. 62
3.5.1 Wissenschaft von den Internationalen Beziehungen (knapper
Überblick) ……………………………………………………………………………………….. 62
3.5.2 Verhältnis zwischen der Völkerrechtswissenschaft, speziell der
Völkerrechtssoziologie und der Wissenschaft von den internationalen
Beziehungen …………………………………………………………………………………….. 64
3.6 Politische Normen als Gegenstand der Völkerrechtssoziologie …………….. 67
3.6.1 Normbildungstheoretische Aspekte der politischen Normen ………….. 67
3.6.2 Merkmale, Funktion, System und Strukturfragen der politischen
Normen ……………………………………………………………………………………………. 70
3.6.3 Durchsetzung der politischen Normen …………………………………………. 74
3.7 Interessen der Staaten als Kategorie und Gegenstand der
Völkerrechtssoziologie …………………………………………………………………………. 76
3.7.1 Allgemeine Bedeutung der Interessenproblematik ………………………… 76
3.7.2 Methodologie der Interessentheorie …………………………………………….. 77
3.7.3 Linguistische (etymologisch-semantische) Aspekte des Interessen-
begriffes …………………………………………………………………………………………… 79
3.7.4 Philosophische und epistemologische Explikationen der
Interessenproblematik ……………………………………………………………………….. 80
3.7.5 Interesse als Hauptkategorie und Hauptgegenstand der
Völkerrechtssoziologie ………………………………………………………………………. 91

3.7.6 Interesse als Gegenstand der Völkerrechtstheorie, speziell der
Normbildungstheorie……………………………………………………………………….. 101
Anmerkungen ……………………………………………………………………………………….. 104
4 Die Völkerrechtsmethodologie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft
und als Wissenschaftsgebiet in statu nascendi …………………………………………… 119
4.1 Allgemeine Bedeutung der Völkerrechtsmethodologie ……………………… 119
4.2 Allgemeine Aspekte der Völkerrechtsmethodologie ………………………….. 121
4.3 Verhältnis von Theorie, Philosophie und Methodologie …………………….. 122
4.4 Spezielle Aspekte der Völkerrechtsmethodologie ……………………………… 128
4.5 Methodologie der Völkerrechtsphilosophie ……………………………………… 131
4.6 Methodologie der Völkerrechtssoziologie ………………………………………… 135
Anmerkungen ……………………………………………………………………………………….. 141
Literaturverzeichnis ………….                                                                                146

 

 

Solidarität mit ärmeren Ländern

In den internationalen Beziehungen  kann die Solidarität (Hilfeleistung) einseitig sein. Das ist der Idealfall. Spätestens Anfang der 80er Jahre ist außerdem auch die reziproke Solidarität in dem Sinne eingeführt worden, die  nur auf der Basis eines völkerrechtlichen Vertrages realisiert wird. Ich helfe Dir, aber ich möchte auch kontrollieren, was Du mit meinen Hilfsgeldern machst. Die in erster Linie afrikanischen Empfänger- Länder erhoben allerdings unter Berufung auf ihre Souveränität vehementen Protest. Das eigentliche Problem bestand und besteht darin, dass die meisten Hilfsgelder nicht die Bedürftigen erreichen, sondern von den Mitgliedern der Regierung eingenommen werden, die über Nacht zu Reichtum gelangen und  Millionäre, einige sogar Milliardäre werden. In einigen Fällen sind die überwiesenen Millionen sofort von den Regierungen auf Schweizer Banken weiter überwiesen worden. Das ist die bittere Wahrheit. Übrigens auch hierüber habe ich zwei Doktorarbeiten als Tutor wissenschaftlich betreut. Ferner hatte ich die Ehre, für de UNO einige Expertisen zu erstellen. Siehe  www.panosterz.de  unter der Rubrik Wissenschaftliche Gutachten sowie in meinem Blog. Zeit (8.7.21)

Befreiung des Deutschen Volkes durch die Siegermächte ?

Befreiung des Deutschen Volkes durch die Siegermächte ?

Das ist ein Mythos, denn die Befreiung eines Volkes erfolgt, wenn dieses  gegen ein Regime ist und dies auch bezeugt z.B. durch einen Aufstand. Das deutsche Volk hat allerdings bis zum bitteren Ende das nationalsozialistische Regime unterstützt (Goebbels: „Wollt Ihr den totalen Krieg?“ Antwort:  JA!!!). Es ist daher kein Zufall, dass im Potsdamer Abkommen sinngemäß steht, dass Hitler von der übergroßen Mehrheit des deutschen Volkes gewählt wurde und den Krieg unterstützt  hat, und so hat  „Deutschland die Gemeinschaft der zivilisierten Nationen verlassen“. Deswegen wird es zur Verantwortung gezogen (Verlust von 30% des gesamten Staatsgebietes, Reparationen etc.). Der Krieg wurde durch die BEDINGUNSLOSE Kapitulation beendet, und das total besiegte  Deutschland wurde von den Siegermächten besetzt.  Der Mythos von der „Befreiung vom Nationalsozialismus „ ist viel später entstanden.  Das ist nichts Neues, denn alle Völker und Nationen haben ihre Mythen. Die schlauen Österreicher haben z.B. sofort nach dem Krieg den Opfer-Mythos geschaffen.

Zeit (2.7.21),Berliner Zeitung (3.6.22, 14.9.23)