Völkerrechtswissenschaft :Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtssoziologie, Völkerrechtsmethodologie,Panos Terz

Völkerrechtswissenschaft

Völkerrechtswissenschaft

Völkerrechtstheorie Völkerrechtsphilosophie Völkerrechtssoziologie Völkerrechtsmethodologie

Saarbrücken  2019 

Die vorliegende Monographie ist das Ergebnis einer fast vierzigjährigen Grundlagenforschung mit Erkenntniszuwachs. Sie soll zur Weiterentwicklung der Völkerrechtswissenschaft beitragen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Völkerrechtswissenschaft an sich mit ihren Bestandteilen und Wissenschaftsgebieten in statu nascendi (Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtssoziologie und Völkerrechtsmethodologie) und nicht das positive Völkerrecht oder die Zusammenfassung der Werke einzelner Völkerrechtler oder etwa die Vielzahl von verschiedenen Völkerrechtsauffassungen. Darüber gibt es international bereits ganze Bibliotheken. Eine interessante Besonderheit des Buches besteht darin, dass Fachliteratur aus allen Kultur- und Rechtskreisen und in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Tschechisch, Ungarisch, Rumänisch, Griechisch, Bulgarisch, Arabisch, Altgriechisch und Latein) ausgewertet worden ist. Dies war möglich, weil der Autor als Hochschullehrer jahrelang Studenten und Doktoranden aus siebzig Ländern ausgebildet hat.

Buch Details:

ISBN-13: 978-620-0-27090-0
ISBN-10: 6200270902
EAN: 9786200270900
Buchsprache: Deutsch
von (Autor): Panos Terz
Seitenanzahl: 260
Veröffentlicht am: 20.09.2019
Kategorie: Internationales Recht, Ausländisches Recht

 

Panos Terz

Dimensionen der Völkerrechtswissenschaft

Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie,
Völkerrechtssoziologie, Völkerrechtsmethodologie
Eine transdisziplinäre Untersuchung

In honorem patrum hispanorum Scientiae Iuris inter Gentes

Francisco de Vitoria et Francisco Suárez

INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG …………………………………………………………………………………. 9

1. Völkerrechtstheorie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft
und als Wissenschaftsgebiet in statu nascendi ……………………………. 15

1.1 Philosophie und Allgemeine Rechtstheorie als Grundlage der
Völkerrechtstheorie ………………………………………………………………… 15

1.2 Rechtscharakter und Hauptfunktionen des Völkerrechts als
Gegenstand der Völkerrechtstheorie …………………………………………. 20

1.3 System des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft
als Gegenstand der Völkerrechtstheorie ……………………………………. 29

1.4 Struktur des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft
als Gegenstand der Völkerrechtstheorie ……………………………………. 34

1.5 Zweige des Völkerrechts als Gegenstand der Völkerrechtstheorie 38

1.6 Die Institute des Völkerrechts als Gegenstand der
Völkerrechtstheorie ………………………………………………………………… 40

1.7 Völkerrechtsnormen als Gegenstand der Völkerrechtstheorie ……… 42

1.7.1 Charakter und Merkmale der Völkerrechtsnormen …………………….. 42

1.7.2 Struktur der Völkerrechtsnormen …………………………………………….. 43

1.7.3 Bedeutung der Völkerrechtsnormen …………………………………………. 45

1.7.4 Verhältnis von Prinzip und Norm im Völkerrecht ………………………. 45

1.7.5 Hierarchie der Völkerrechtsnormen ………………………………………….. 47

1.8 Schlussfolgerungen ………………………………………………………………… 49

1.9 Anmerkungen ………………………………………………………………………… 51

2. Völkerrechtsphilosophie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft
und als Wissenschaftsgebiet in statu nascendi ………………….. 62

2.1 Philosophie und Rechtsphilosophie als Grundlage der
Völkerrechtsphilosophie …………………………………………………………. 62

2.2 Hauptkategorien, Gegenstand und Hauptaufgaben der
Völkerrechtsphilosophie …………………………………………………………. 66

2.3 Werte als Gegenstand der Völkerrechtsphilosophie ……………………. 68

2.4 Moralnormen als Gegenstand der Völkerrechtsphilosophie …………. 69

2.5 Schlussfolgerungen ………………………………………………………………… 74

2.6 Anmerkungen ………………………………………………………………………… 76

5

3. Völkerrechtssoziologie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft
und als Wissenschaftsgebiet in statu nascendi ……………………………. 80

3.1 Soziologie und Rechtssoziologie als Grundlage der
Völkerrechtssoziologie ……………………………………………………………. 80

3.2 Wesen der Völkerrechtssoziologie …………………………………………… 81

3.3 Bestandteile der Völkerrechtssoziologie ……………………………………. 83

3.4 Hauptkategorien, Gegenstand und Aufgaben der
Völkerrechtssoziologie ……………………………………………………………. 84

3.5 Verhältnis zwischen der Völkerrechtssoziologie und der
Wissenschaft von den Internationalen Beziehungen …………………… 86

3.5.1 Wissenschaft von den Internationalen Beziehungen
(knapper Überblick) ……………………………………………………………….. 86

3.5.2 Verhältnis zwischen der Völkerrechtswissenschaft, speziell
der Völkerrechtssoziologie und der Wissenschaft von den
Internationalen Beziehungen ……………………………………………………. 88

3.6 Politische Normen als Gegenstand der Völkerrechtssoziologie……. 92

3.6.1 Normbildungstheoretische Aspekte der politischen Normen ……….. 92

3.6.2 Merkmale, Funktion, System und Strukturfragen der politischen
Normen …………………………………………………………………………………. 95

3.6.3 Durchsetzung der politischen Normen………………………………………. 99

3.7 Interessen der Staaten als Hauptkategorie und Gegenstand
der Völkerrechtssoziologie ……………………………………………………. 102

3.7.1 Allgemeine Bedeutung der Interessenproblematik ……………………. 102

3.7.2 Die Methodologie der Interessentheorie ………………………………….. 103

3.7.3 Linguistische (etymologisch-semantische) Aspekte des
Interessenbegriffes ……………………………………………………………….. 105

3.7.4 Philosophische und epistemische Explikationen der
Interessenproblematik …………………………………………………………… 106

3.7.5 Interessenarten als Hauptkategorie und Gegenstand der
Völkerrechtssoziologie ………………………………………………………….. 118

3.7.5.1 Parallele Interessen …………………………………………………………….. 125

3.7.5.2 Gemeinsame Interessen ………………………………………………………. 126

3.7.5.3 Konkurrierende Interessen ………………………………………………….. 127

3.7.5.4 Konträre (antagonistische) Interessen …………………………………… 128

6

3.7.6 Interesse als Gegenstand der Völkerrechtstheorie, speziell der
Normbildungstheorie ……………………………………………………………. 129

3.8 Gleichgewicht als Hauptkategorie und Gegenstand der
Völkerrechtssoziologie ………………………………………………………….. 134

3.8.1 Allgemeine Bedeutung des Gleichgewichts …………………………….. 134

3.8.2 Methodologie der Gleichgewichtstheorie ………………………………… 135

3.8.3 Linguistische (etymologisch-semantische) Aspekte des
Gleichgewichts …………………………………………………………………….. 139

3.8.4 Wesen und Bedeutung des Gleichgewichts und der Gegengewichte 140

3.8.5 Bipolarität zwischen den USA und der ehemaligen Sowjetunion 145

3.8.6 Militärstrategisches Gleichgewicht als spezieller Ausdruck der
Bipolarität ……………………………………………………………………………. 146

3.8.7 Gleichgewicht im Spannungsfeld von Stabilität und Veränderung 148

3.8.8 Supermacht, Hegemon und Imperium unter den Bedingungen des
Weltgleichgewichts ………………………………………………………………. 157

3.8.9 Multipolarität, mulipolares Gleichgewicht, Weltgleichgewicht ….. 164

3.8.10 Verhältnis von Gleichgewicht und kollektivem Sicherheitssystem 166

3.8.11 Ausblick Prognose ……………………………………………………………….. 172

3.9 Schlussfolgerungen ………………………………………………………………. 173

3.9.1 Zur Völkerrechtssoziologie (allgemein) ………………………………….. 173

3.9.2 Zur Interessenproblematik …………………………………………………….. 174

3.9.3 Zur Gleichgewichtsproblematik ……………………………………………… 178

3.10 Anmerkungen ………………………………………………………………………. 181

4. Völkerrechtsmethodologie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft
und als Wissenschaftsgebiet in stau nascendi ……….. 206

4.1 Allgemeine Bedeutung der Völkerrechtsmethodologie ……………… 206

4.2 Allgemeine Aspekte der Völkerrechtsmethodologie …………………. 207

4.3 Verhältnis von Theorie, Philosophie und Methodologie ……………. 209

4.4 Spezielle Aspekte der Völkerrechtsmethodologie …………………….. 215

4.5 Methodologie der Völkerrechtsphilosophie ……………………………… 218

4.6 Methodologie der Völkerrechtssoziologie ……………………………….. 223

4.7 Schlussfolgerungen ………………………………………………………………. 230

4.8 Anmekungen ……………………………………………………………………….. 231

LITERATURVERZEICHNIS ………………………………………………………… 237

Abkürzungen

AdV Archiv des Völkerrechts

AFDI Annuaire Francais de Droit International

AJIL The American Journal of International Law

DZfPh Deutsche Zeitschrift für Philosophie

ÖZföRV Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht und Völkerrecht

RdC Recueil de Cours, Academie de Droit International, Den Haag

RGDIP Revue Général de Droit International Public

SJMP Sowjetskij jeshewodnik meschdunarodnowo prawa

SGiP Sowjetskoje gossudarstwo y prawo

ZaöRV Zeitdschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

 

Struktur und System des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft, als Gegenstand der Völkerrechtstheorie

Struktur und System des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft als Gegenstand der Völkerrechtstheorie

Die Völkerrechtstheorie muss bei der Behandlung der Strukturproblematik des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft unbedingt auf den philosophisch-gnoseologischen Strukturbegriff zurück greifen., sonst bestünde die Gefahr, über das Niveau der einfachen Beobachtung, d. h. über den ersten Schritt, nicht hinauszugehen.

Fast einmütig wird in der philosophischen Literatur die Struktur als eine „Menge der die Elemente eines Systems miteinander verknüpfenden Relationen“ definiert 1. Hieraus lässt sich ableiten, dass die Struktur eines Systems drei wesentliche Merkmale aufweist: Zum einen besteht eine Menge; ein geordnetes Ganzes 2. Zum anderen existieren zwischen den Elementen des Ganzen wechselseitige Beziehungen, auf die es ankommt. Zum dritten macht erst die Struktur das System dynamisch 3. und damit entwicklungsfähig. Deswegen kann m. E. die Völkerrechtstheorie dieser gnoseologisch-dynamischen Strukturdefinition folgen und nicht einer ontologisch-statischen 4.

______________________________________________________-

1. In: Philosophisches Wörterbuch, Band 8, 1992 (4), G. Klaus, Stichwort „Struktur“.

2.  Vgl. ähnlich auch: A. Rapoport, General Systems Theory, in International Encyclopedia of the Social Sciences, 1967 (15), pp. 452 ss; Vgl. T. Eckhoff/N. K. Sundby, Rechtssysteme, Eine systemtheoretische Einführung in die Rechtstheorie, Berlin, 1988, S.18  (Sätze von Elementen und Beziehungen bilden ein „strukturiertes Ganzes“); M. Busse-Steffens, Systemtheorie und Weltpolitik, eine Untersuchung systemtheoretischer Ansätze im Bereich der internationalen Beziehungen, München, 1980, S. 13, 22.
3. Vgl. auch Philosophisches Wörterbuch (hrsg. von M. Müller/A. Halder), Freiburg i. B. et alt., 1988, S. 299, ferner G. Klaus/H . Liebscher , Stichwort System ; in: Philosophisches Wörterbuch, Band 2, S. 1180.

4. Beispielsweise seine stellvertretend für mehrere genannt: E. Huber, Stichwort „Struktur“, in: Philosophisches Wörterbuch (hrsg. von W. Brugger), Wien et alt., 1985, 381/382; F. Händle/S. Jensen (Hrsg.), Systemtheorie und Systemtechnik, München, 1974, S. 31 ff.

_____________________________________________________________

Es ist ein Verdienst der Rechtstheoretiker Karl. A. Mollnau und Hermann Klenner gewesen, bereits wesentliche Elemente einer Strukturtheorie innerhalb der Allgemeinen Rechtstheorie herausgearbeitet zu haben. Ihre Grunderkenntnisse können von der Allgemeinen Völkerrechtstheorie fast ohne Einschränkungen übernommen werden. Deswegen sollen hier ihre Untersuchungsergebnisse kurz vorgestellt werden. Mollnau stellt folgende Strukturebenen im makrostrukturellen Bereich fest:
a) Beziehungen zwischen den Zweigen sowie innerhalb von Rechtszweigen, was noch zu behandeln sein wird; b) Beziehungen zwischen Rechtsnormen verschiedener hierarchischer Stufen als Ausdruck verschiedener Rechtserzeugungsverfahren; c) Beziehungen zwischen Rechtsnormen gleicher oder hierarchischer Stufen, gleicher oder verschiedener Rechtszweige, horizontaler oder vertikaler Normenverknüpfungen; d) Beziehungen zwischen Rechtsnormen und Rechtsnormengruppen; e) Beziehungen zwischen Rechtsnormen verschiedener semantischer Stufen (z. B. zwischen Objekt- und Metanormen, strukturelle Bedeutung von Legaldefinitionen etc.) Er betrachtet dieses Beziehungsgeflecht als ein dynamisches Phänomen mit Übergängen zum Struktur-Mikrokosmos. Mollnau sieht ferner die Rechtsstruktur als eine „Momentaufnahme vom Veränderungs- und Entwicklungsprozess des Rechts“ und die Rechtsstruktur als „geronnene Rechtsentwicklung“ an 5. Klenner wiederum lehnt eine Beschränkung auf die Mikro- und die Makrostruktur eines Rechtssystems ab und plädiert für die Beachtung der Sozialstruktur des Rechts, vorausgesetzt, dass an ihr das Recht als „produziertes oder produzierenden Element“ unmittelbar beteiligt ist. Er unterscheidet außerdem zwischen der ontologischen (Rechtsnormen, Recht als Produkt und auch Produzierendes) und der gnoseologischen (Strukturtheorie des Rechtssystems, insbesondere der Rechtsnorm) Dimension 6.

__________________________________________________________
-K. A. Mollnau, Zum Charakter der Rechtsstruktur ,  in: id. (Hrsg.), Probleme einer Strukturtheorie des Rechts, Berlin, 1985, S. 49; T. Mayer-Maly, Rechtswissenschaft, München/Wien, 1988, S. 81; K. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Berlin et alt., 1991,
-H. Klenner,   Systemstrukturen als Gegenstand von Rechtstheorie und Rechtsphilosophie, in: K. A. Mollnau (Hrsg.), Probleme einer Srukturtheorie des Rechts, Berlin, S. 38 – 40.

________________________________________________________

Ein jahrzehntelanges systematisches Studium der völkerrechtlichen Literatur hat gezeigt, dass die Strukturproblematik ziemlich stiefmütterlich behandelt worden ist. Eine wohltuende Ausnahme bilden mehrere Völkerrechtswissenschaftler der ehemaligen Sowjetunion, die sich dieser Problematik sowie weiteren „weißen Flecken“ der Völkerrechtswissenschaft zugewandt haben. Völkerrechtler anderer Länder haben sich zur Strukturfrage des Völkerrechts entweder nur sporadisch und oberflächlich 7 oder äußerst ontologisch-statisch 8 geäußert.

Unter den Völkerrechtlern des ehemaligen Imperium Sovieticum Absolutum sind in Sonderheit zwei zu nennen, die interessanterweise nicht im Zentrum des Imperiums, sondern in der Peripherie tätigen D. I. Feldmann (Kasan) und E. T. Rulko (Kiew) hervorzuheben. Gestützt auf philosophische Erkenntnisse, haben sie eine Strukturposition erarbeitet, der man grundsätzlich folgen kann. Beide, und zwar unabhängig voneinander, gelangen zu der Feststellung, dass die Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Elementen des Völkerrechtssystems seine Struktur darstellen.9

_______________
7. So beispielsweise: J. Stone, Poblems confrotning sociological enquires concerning international law, in: RdC 1956 (89-I), pp. 68, 101, 124; g. Moca, Dreptul International, Bucuresti, 1983, p. 28.
8. Vgl. beispielsweise A. Bleckmann, Zur Strukturanalyse im Völkerrecht, in: Rechtstheorie, 1978, S. 151 – 154. Andererseits ist zu bemerken, dass  B. fast als einziger Völkerrechtler innerhalb der nach wie vor stark rechtspositivistisch ausgerichteten deutschen Völkerrechtswissenschaft sich mit völkerrechtstheoretischen Fragestellungen gründlich befasst hat. Sein rechtstheoretisches Verständnis ist jedoch größtenteils in der Tat ontologisch statisch. Es fehlt die absolut notwendige Anreicherung der Völkerrechtswissenschaft durch philosophische Grunderkenntnisse. Dies entspricht vollauf der Tradition fast der gesamten deutschen Rechtswissenschaft, spätestens seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871. Die wenigen Naturrechtler haben, abgesehen von einer kurzen Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, kaum eine entscheidende Rolle gespielt.

9. D. I. Feldmann, , Das System des gegenwärtigen Völkerrechts, Moskau, 1983 S. 54, 10/11, ,S. . E. T. Rulko, Der Begriff der Struktur des Völkerrechts, Methodologische Aspekte, in: Westnik Kiewskowo, Universiteta, 1980 (10), S. 74 ff. Vgl. teilweise auch, wenn auch sehr lapidar. L. A. Alexidxe, Die Stellung und Rolle des jus cogens im Völkerrechtssystem, in: SEMP, 1969, Moskwa, 1970, s. 127 ff (alle drei Quellen in Russisch).

_________________________________________________________

Bei beiden Völkerrechtlern fehlt jedoch eine tiefer gehende Behandlung der Beziehungen zwischen den Systemelementen. Unter Anwendung der in erster Linie von dem Rechtstheoretiker Karl A. Mollnau herausgearbeiteten Beziehungskriterien innerhalb des Rechtssystems und bei gebührender Beachtung des Völkerrechtssystems mit seinen Charakteristiken soll hier der Versuch unternommen werden, das ziemlich komplexe Beziehungsgeflecht der Völkerrechtsstruktur zu analysieren. Dabei kommt es auf das jeweilige Kriterium bzw. auf die jeweilige Ausgangsbasis an.
a) Wird der Aufbau – absichtlich wird der philosophische Strukturbegriff nicht verwendet – zugrunde gelegt, so gibt es zwischen den Zweigen wechselseitige Beziehungen horizontaler Art.
b) Werden die grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts als Kriterium für die Rechtsnormen verwendet, dann gibt es hauptsächlich hierarchisch-vertikale Beziehungen im gesamten Normensystem des Völkerrechts.
c) Werden die Rechtsnormen in ihrer Gesamtheit in Erwägung gezogen, so bestehen Beziehungen zwischen ihnen. Derartige Beziehungen existieren ebenso zwischen den Rechtsnormen eines einzigen Völkerrechtszweiges.
d) Geht es nur um Völkervertragsnormen, dann werden sowohl vertikale als auch horizontale Beziehungen bejaht.
e) Bei den Völkervertragsnormen können ebenso vertikale sowie horizontale Relationen festgestellt werden.
f) Zwischen Völkervertragsnormen und Völkergewohnheitsnormen sind gleichfalls Beziehungen vorhanden.
g) Die „Allgemeinen Rechtsgrundsätze“ stellen ebenso ein System (Subsystem) dar, welches seine eigene Struktur besitzt. Zwischen ihm und den anderen Subsystemen (siehe d) und e)) stellt man ebenso Beziehungen fest etc.
h) Bisher sind hauptsächlich Beziehungen im Rahmen des Makrokosmos des Völkerrechtssystems erwähnt worden. Es gibt aber auch Beziehungen innerhalb des Normenmikrokosmos, z. B. die mikrostrukturellen Beziehungen innerhalb einer Norm, und zwar unabhängig von der Normenart.
Nicht zuletzt sind die Beziehungen zwischen den Rechtsnormen des Völkerrechts auf der einen Seite und den politischen sowie den Moralnormen auf der an anderen Seite unbedingt zu berücksichtigen, die – philosophisch betrachtet – zu der politischen und der sozial-ethischen „Umgebung“ des Völkerrechtssystems gehören. Derartige Umgebungs- oder Umfeldbeziehungen sind möglich, weil alle drei Normensysteme namentlich die Völkerrechtsnormen, die politischen Normen und die Moralnormen einen sozialen Charakter besitzen und daher „offen“ sind. In diesen Normenmakrokosmos existiert ein äußerst lebendiges, dynamisches, wandlungs- und entwicklungsfähiges, äußerst komplexes Beziehungsgeflecht in den internationalen Beziehungen. In solchen internationalen Dimensionen und Zusammenhängen betrachtet, stellt das Völkerrechtssystem ein Subsystem des Hauptsystems der internationalen Beziehungen dar. Diese hierarchische Sicht ist allerdings nur gnoseologisch und formal-logisch gemeint. Eine ontologische Betrachtungsweise führt zu einem anderen Ergebnis: Das Normensystem des Völkerrechts steht im Mittelpunkt der internationalen Beziehungen, denn es ist ohne Zweifel älter und vor allem wichtiger als das System der politischen Normen und das System der Moralnormen.

Zwischen den bereits erwähnten Bestandteilen (Elementen) der Völkerrechtswissenschaft als System erster Ordnung, namentlich der Völkerrechtsphilosophie, der Völkerrechtstheorie, der Völkerrechtsmethodologie, Völkerrechtssoziologie, Völkerrechtsdogmatik und Geschichte der Völkerrechtswissenschaft, die in ihrem Verhältnis zu dem System der Völkerrechtswissenschaft als System zweiter Ordnung bzw. als Teilsysteme zu betrachten sind, gibt es Verzahnungen, Querverbindungen, ja dialektische Wechselbeziehungen, die in ihrer Totalität die Struktur der Völkerrechtswissenschaft bilden.
Ähnlich ist es auch bei den Elementen eines Teilsystems, z. B. der Völkerrechtsphilosophie, Theorie, Methodologie, Dogmatik und Geschichte. Sie sind in ihrem Verhältnis zu dem Teilsystem Völkerrechtsphilosophie Systeme der dritten Ordnung, dem Wesen nach Subsysteme. Ihre Beziehungen untereinander machen die Struktur der Völkerrechtsphilosophie aus.
Unabhängig davon, ob es sich um ein ontologisches oder um ein gnoseologisches System handelt, erlangt dieses durch die sich dynamisch abspielenden dialektischen Prozesse eine neue Qualität, die über die Qualität der einzelnen Bestandteile weit hinausgeht. Hieraus können neue Erkenntnisse erwachsen, die gleichermaßen für die Völkerrechtspraxis sowie für die Völkerrechtswissenschaft von eminenter Bedeutung sind.

Quelle :  Panos Terz, Die Völkerrechtstheorie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen, Pro theoria generalis Scientiae Iuris inter Gentes, in : Papel Politico, 2006/11/2, S.683-737. hrsg, von der Facultad de Ciencias Politicas y Relaciones Internacionales , Pontificia Universidad Javeriana

Theoretische Grundfragen des Internationalen Normenbildungsprozesses unter besonderer Berücksichtigung der UN-Resolutionen . Grundlegung einer modernen Norbildungstheorie. Pro scientia lata juris inter Gentes

Internationaler Normenbildungsprozeß-Grundlegung einer modernen Normbildungstheorie (1999)

Theorie des Völkerrechts, Theory of International Public Law, Teoria del Derecho Internacional Publico, Θεωρία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Theorie des Völkerrechts, Theory of International Public Law, Teoria del Derecho Internacional Publico, Θεωρία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Hier geht es lediglich um Annotationen in Englisch, Spanisch und Deutsch sowie um Schlußfolgerungen in Deutsch eines bereits verröffentlichten theoretischen Beitrages als Ergebnis von Grundlagenforschung : Panos Terz, Die Völkerrechtstheorie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen, Pro theoria generalis Scientiae Iuris inter Gentes, in : Papel Politico, 2006/11/2, S.683-737. hrsg, von der Facultad de Ciencias Politicas y Relaciones Internacionales , Pontificia Universidad Javeriana. Im Internet : Panos Terz, Die Völkerrechtstheorie.

Abstract

The International Public Law Theory constitutes a part of the International Law Science, just as area of a science in statu nascendi. This theory represents a set of statements logically and systematically organized, that is, the sums of knowledge about the International Public Law order. Its research aims are, above all the essence of International Public Law, its functions, its system and structure, its principles and rules, the Customary International Law, the “General Principles of Law”,  the rules hierarchy, the formation and imposition of rules, the branches and institutes of the International Public Law and, last but no least, its relations with other components of the International Public Law ( Philosophy, Methodology, Sociology, Dogmatic etc.). This paper seeks to open the path towards a deep research of the International Public Law Science through a basic investigation. Likewise, it attempts to formulate a solid conception of the International Law Science.

Resumen

La teoria del derecho internacional publico constituye una parte integranteda la ciencia del derecho internacional, asi como un area da la ciencia en statu nascendi. Dicha teoria representa un conjunto de enunciados organizados logica y sistematicamente , o sea, la suma de conocimientos sobre el orden del derecho internacional publico. Sus objetos de investigacion son, sobre todo, la esencia del derecho internacional publico, sus funciones, su sistema y estructura,sus principios y normas, el derecho internacional consuetudinario, “los principios generales del derecho”, la jerarquia de las normas, los procesos de formacion e imposicion de las normas, las ramas e institutos del derecho internacional publico y por ultimo , y no menos importante, sus relaciones con otros componentes de la ciencia del derecho internacional publico ( filosofia, metodologia, sociologia, dogmatica e historia ). El presente trabajo pretende abrir el camino hacia una especializacion profunda de la ciencia del derecho internacional. Se realiza una investigacion basica. Asi mismo, se lleva a cabo el intento de formular una concepcion solida de la ciencia del derecho internacional.

Resumee

Die  Völkerrechtstheorie ist Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft sowie ein Wissenschaftsgebiet in statu nascendi. Sie stellt eine systematisch-logisch geordnete Menge von Aussagen bzw. von Erkenntnissen über die Völkerrechtsordnung dar. Ihre Untersuchungsgegenstände sind vor allem das Wesen des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft, seine Prinzipien und Normen, das Völkergewohnheitsrecht, die “Allgemeinen Rechtsgrundsätze”, die Normenhierarchie, der Normenbildungs- und Normendurchsetzungsprozeß, die Zweige und die Institute des Völkerrechts und nicht zuletzt ihr eigenes Verhältnis zu den anderen Bestandteilen der Völkerrechtswissenschaft ( Philosophie, Methodologie, Soziologie, Dogmatik und Geschichte ). Der vorliegende Beitrag soll zu einer weitestgehenden Feinspezialisierung der Völkerrechtswissenschaft führen. Es wird Grundlagenforschung betrieben und größtenteils Forschungsneuland beschritten.

Zugleich wird der Versuch unternommen, eine abgerundete Konzeption der Völkerrechtstheorie zu erarbeiten. Hier geht es nicht , wie bisher international, um theoretische Aspekte des Völkerrechts, sondern um eine neue Wissenschaftsdisziplin.

Schlußfolgerungen ( Erkenntniszuwachs )

1. Die Völkerrechtstheorie ist Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft sowie ein Wissenschaftsgebiet in statu nascendi. Sie stützt sich größtenteils auf philosophische und teilweise auch auf rechtsphilosophische Grunderkenntnisse. Sie hat einen allgemeinen Charakter ( Allgemeine Völkerrechtstheorie ).

2. Die Völkerrechtstheorie stellt eine systematisch-logisch gepordnete Menge von Aussagen bzw. Erkenntnissen über die gesamte Völkerrechtsordnung  sowie über das Verhältnis der Bestandteile der Völkerrechtswissenschaft untereinander dar.

3. Die Vökerrechtstheorie unterscheidet sich von  der Völkerrechtsmethodologie. Beide haben unterschiedliche Gegenstände und Funktionen. Bei der Völkerrechtstheorie geht es um das  ” Was “, bei der  Völkerrechtsmethodologie geht es hingegen um das ” Wie “.

4. Zu den Gegenständen  der Völkerrechtstheorie gehören vor allem das Wesen des Völkerrechts als Recht, das System und die Struktur  des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft,  die Prinzipien und Normen, die Normenhierarchie, die Normenbildung und  Normendurchsetzung, die Zweige und die Institute.

5. Die Völkerrechtstheorie besitzt empirische, Durchdringungs-, analytische, Ordnungs-, Erklärungs-, normative und prognostische Funktion.

6. Das Völkerrecht besitzt Ordnungs-, Friedens-, Kooperations-, Stabilisierungs-, Anpassungs-/ Umgestaltungs-, Sicherungs-, / Konfliktreguleirungs-, Gerechtigkeits-/Entwicklungs-, Legitimierungs-, Sanktions-, und scließlich Schutzfunktion.

7. Das Völkerrechtssystem macht ein Ordnungsgefüge in  den internationalen Beziehungen aus, das eine nach Ordnungskriterien gegliederte Mannigfaltigkeit von Prinzipien und Normen sowie anderen Elementen  darstellt, wodurch das Verhalten der Völkerrechtssubjekte untereinander geregelt wird. Dies ist das ” Innere ” System des Völkerrechts.

8. Die Völkerrechtswissenschaft ist das ” Äußere ” System des Völkerrechts. Sie bildet ein ideelles System , das sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt. Sie besteht aus Teil- sowie aus Subsystemen.

9. Die Beziehungen  zwischen den Elementen , vor allem zwischen den Normen des Völkerrechts, bilden die Völkerrechtsstruktur. Es gibt horizontale  und vertikale Strukturbeziehungen. Die Beziehungen  der Bestandteile der Völkerrechtswissenschaft untereinander machen die Struktur der Völkerrechtswissenschaft aus.

10. Ein Völkerrechtszweig ist ein geregelter Bereich der internationalen Beziehungen mit besonderen Normen  sowie mit speziellen Rechten und Pflichten, der sich auf ein grundlegendes Völkerrechtsprinzip stützt, dessen Normierungsnotwendigkeit von der Staatenmehrheit akzeptiert worden ist und außerdem ein modifiziertes Rechtserzeugungsverfahren aufweist.

11. Ein Völkerrechtsinstitut ist ein durch die internationalen Konventionen geschaffenes Rechtsgebilde oder Rechtsphänomen , zu dem in der Regel mehrere Normen gehören. In gnoseologischer Hinsicht besteht eine Kette : Grundlegende Völkerrechtsprinzipien – Völkerrechtszweige – Völkerrechtsinstitute – Völkerrechtsnormen.

Αργότερα θα προστεθεί μία μετάφραση στα Ελληνικά.