Zu
Huntington, Samuel, Kampf der Kulturen Orig. Clash of Civilizations, New York 1996) München Wien 1997
S. Huntington war weder Spezialist für die Theorie de innternationalen Beziehungen noch Völkerrechtler, sondern in erster Linie ein Kulturtheoretiker. Seine hese vom „Zusammenstoss der Kulturen“ ist daher so einseitig, dass Vertreter den genannten Wissenschaftsgebiete sie ad absurdum geführt haben. Heute spricht niemand mehr von der These Huntingtons. Es gibt sogar eine umfangreiche Schrift von H. Müller mit dem Titel Das Zusammenleben der Kulturen, Ein Geenentwurf zu Huntington, Frankfurt 1998. Heute spricht niemand mehr von der These Huntingtons.
Mit Huntigton haben wir uns schno befasst (Panos Terz, Die Völkerrechtstheorie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen, Pro theoria generalis Scientiae Iuris inter Gentes, in: Papel Politico, 2006/11/2, S.683-737. hrsg, von der Facultad de Ciencias Politicas y Relaciones Internacionales , Pontificia Universidad Javeriana sowie ISBN: 978-620-0-27090-0, 2019 :
„Kulturelle Unterschiede sind niemals originäre, sondern nur zweitrangige Konfliktursachen gewesen.Weil die Religion in gewisser Hinsicht zur Kultur gehört, ist mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass sich aus der Religion nicht zwangsläufig die Gewalt ergibt. Vielmehr ist es eher so, dass die Politik die Religion instrumentalisiert und in der Gegenwart ziemlich unreligiös missbraucht wird. Der islamistische Terrorismus z.B. ist kein „Kampf der Kulturen“, sondern das Werk fanatischer Islamisten, d. h. in concreto, Anhänger eines irrationalen Politischen Islam. Die Islamisten stellen eine verschwindende Minderheit der größtenteils friedliebenden Moslems dar. Anders hätte es ausgesehen, wenn islamische Staaten Terrorakte begangen hätten. Dann hätte Huntington recht. Die Arabische Liga hat aber gleich nach dem Massenmord vom 11. September 2002 höchstoffiziell klar gestellt, „dass sie es nicht hinnimmt, dass Terrorismus mit dem Islam in Verbindung gebracht wird“.
Es gibt einen weiteren Grund, warum die seltsame These vom „Kampf der Kulturen“ weder überzeugend noch stichhaltig, geschweige denn wissenschaftlich seriös ist. Der erste Schritt des Wissenschaftlers ist, zunächst die Welt genauer zu beobachten, also sie soziologisch zu betrachten, d. h. erkenntnistheoretisch,
sie adäquat zu widerspiegeln, sonst käme es zu einer verzerrten Widerspiegelung, was auf große ideologische sowie auf Mentalitätsprobleme des Betrachters zurück zu führen wäre. Aus einer völlig unvoreingenommenen objektiven und damit gerechten Beobachtung der wichtigsten Kultur- und Rechtskreise wie z. B. des abendländischen, des islamischen, des konfuzianischen und des hinduistischen, ergibt sich die berechtigte Feststellung, dass es keinen „Kampf der Kulturen“ gibt, es sei denn im Kopf Huntingtons.
Das Gegenteil ist der Fall: Staaten, die diesen Kultur- und Rechtskreisen angehören, leben friedlich nicht etwa neben-, sondern miteinander und kooperieren untereinander. Dieser Zustand entspricht aber dem Inhalt und Wesen der friedlichen Koexistenz zwischen den Staaten unterschiedlicher Kultur- und Rechtskreise. Hieraus folgt konsequenterweise, dass das heutige Völkerrecht nicht nur ein Ius pacis, Ius cooperationis und Ius progressionis, sondern auch ein Ius coexistentiae ist.
Die Kassandra-Rufe und die fast Paralogismen Huntingtons, sind somit –erkenntnistheoretisch betrachtet – eine völlig verzerrte Widerspiegelung der Realität in der gegenwärtigen Welt.“ Zeit (22.10.20)