Durchsetzbarkeit des Völkerrechts

 

Durchsetzbarkeit des Völkerrechts

Antwort an eine Leserin: Liebe Frau Kallweit, ich danke Ihnen für die ausführlichen Bemerkungen, Ich verstehe schon Ihre Enttäuschung, aber Sie gehen von einer absoluten Prämisse aus und zwar von der absoluten Effektivität des Völkerrechts aus. Diese Fragestellung war im Rahmen der Ausbildung immer Gegenstand eines zweistündigen Seminars. Hierbei handelt es sich um ein sehr komplexes Phänomen, das im Wesentliche die folgenden Dimensionen aufzuweisen vermag:

1. Im Allgemeinen wird Recht, ich meine das nationale Recht, in erster Linie mittels Druckausübung bzw. Gewalt durchgesetzt. Im Unterschied dazu gibt es in den internationalen Beziehungen weder einen Weltstaat noch eine Weltregierung, die in der Lage wären, die Einhaltung des Völkerrechts mit Gewalt zu erzwingen.
2. Prinzipiell hängt die Durchsetzung des Völkerrechts vom jeweiligen internationalen Kräfteverhältnis ab. Daher ist die Realisierung der Verantwortlichkeit bei Völkerrechtsverletzungen seitens der Supermächte weitestgehend ausgeschlossen, zumal sie zugleich als ständige Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates über das Veto-Recht verfügen. Aber gegen mittlere und kleinere Staaten ist es grundsätzlich durchaus möglich, völkerrechtsgemässe Maßnahmen einzuleiten.
3. Das Völkerrecht hat in bestimmten Situationen, wie z.B. im Kampf gegen den Kolonialismus, eine herausragende Rolle gespielt. Sogar Aggressoren versuchen gelegentlich, völkerrechtlich zu argumentieren, indem sie das Recht im eigenen Interesse auslegen (z.B. die USA vor der Intervention in den Irak und Russland gleich nach der Aggression gegen die Ukraine). So ist es auch zu erklären, dass kein Staat sich direkt gegen das Völkerrecht wendet. Dies gilt auch für die UNO, denn kein Staat fordert die Abschaffung diese universelle Organisation.

4. Nun, das Völkerrecht stellt durch die zahlreichen internationalen Übereinkommen universellen Charakters die absolut notwendige Regulierung der wichtigsten Bereiche der internationalen Beziehungen dar. Hierzu gehören die Völkerrechtszweige Internationales Vertragsrecht, Internationales Gewohnheitsrecht, Diplomaten- und Konsularrecht, Internationales Seerecht, Weltraumrecht etc. Bei ihnen  gilt das grundlegende Prinzip der Vertragserfüllung nach Treu und Glauben (pacta sunt servanda: Verträge sind einzuhalten).
5. Aus der Verletzung des Rechts kann man beim besten Willen nicht die Schlussfolgerung ableiten, dass das Recht aufgehoben wird. In Staaten mit sehr hoher Kriminalität, wie z.B. in den USA und Süd-Afrika, wird das Strafrecht durch die Kriminellen nicht beseitigt. Auch im Völkerrecht ist es ähnlich: Die Aggression Russlands stellt zwar eine schwerwiegende Verletzung des grundlegenden Prinzips des Verbots der Gewaltandrohung und Gewaltanwendung, dar, aber hierdurch wird dieses Prinzip nicht aufgehoben.
6. Schließlich die Kriegsverbrecher-Prozesse in Den Haag haben doch gezeigt, dass das Völkerrecht, in diesem konkreten Fall das Internationale Strafrecht nach wie vor eine große Evidenz besitzt.
7. In der Völkerrechtswissenschft gibt es übrigens auch die VölkerrechtsSOZIOLOGIE. Siehe z.B. Panos Terz, Völkerrechtswissenschaft: Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtssoziologie, Völkerrechtsmethodologie,ISBN: 978-620-0-27090-0, Saarbrücken 2019

China und Indien, Die großen Rivalen

China und Indien, Die großen Rivalen
1. China ist bereits eine echte Supermacht und hinsichtlich a) des Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2022/23 in Billionen Dollar ca. fünfmal stärker als Indien (China: 19,4; Indien : 3,7) und des b)des BIP pro Kopf 2021intausend Dollar ca. fünfmal stärker als Indien (China: 12,55; Indien: 2.,256).
2. Zwischen den beiden asiatischen Giganten gibt es nicht nur Grenzstreitigkeiten, sondern China beansprucht den indischen Bundesstaat,
Arunachal Pradesh im Nord-Osten Indiens (83.745 km2). In einer neuesten chinesischen Karte erscheint diese indische Region als chinesisches Gebiet mit der Bezeichnung “Süd-Tibet” ( “Zangnan“) umbenanntsowie die Bergregion Aksai Chin westlich von Tibet.
3. In einer anderen offiziellen chinesischen Karte wird deutlich, dass China Seegebiete aller Nachbarstaaten im “chinesischen Meer” für sich beansprucht, obwohl dies sich gegen die Internationale Seerechtskonvention von1982 (Grundlage des Internationalen Seerechts oder Seevölkerrechts) richtet. China hat dieses universelle Dokument weder unterzeichnet noch ratifiziert. Die bedrängten Staaten suchen Schutz bei den USA und Indien. Somit entsteht zwischen China und Indien in dieser brisanten Region eine starke Rivalität.
4. Eine weitere Konkurrenzsituation entsteht sukzessiv über die bestimmende Rolle bezüglich des “Globalen Südens”. In ihren Überlegungen spielt Rest-Russland bereits kaum eine Rolle, obwohl dieses Land krampfhaft versucht, im Rahmen der BRICS und allgemeiner gegenüber dem “Globalen Süden”eine eigentlich hypothetische führende Rolle zu spielen.
5. Man kann auch einen eher ethnologisch-mentalen Unterschied konstatieren: Die Chinesen sind sehr dynamisch, die Inder sind hingegen in ihrer Geschichte eher passiv gewesen. Hierdurch ist es Eroberern gelungen, sie reativ leicht zu besiegen (Perser,Araber, Mongolen-Afghanen, Engländer).
Kurzum, die Beziehungen zwischen China und Indien beinhalten ein großes Sprengpotential.
Der Westen hat in der Vergangenheit den Kardinalfehler begangen, in China massiv zu investieren und zugleich Indien zu vernachlässigen, obwohl Indien eine Demokratie ist, während in China der Totalitarismus herrscht. Normalerweise sollte Indien ideologisch-politisch zum Westen gehören. Es ist also an der Zeit, Indien für den Westen zu gewinnen (Intensivierung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und der Hochtechnologien, umfangreiche Investitionen in Indien etc.). Man kann schon zunehmende Aktivitäten von EU- Staaten, allen voran Frankreichs, in Richtung Indien konstatieren. Die Logik des Gleichgewichts, hier des Gegengewichts gegenüber dem sukzessiv aggressiv werdenden China, fordert auch im wohlverstandenen Interesse des Westens gebieterisch, Indien umfangreich zu unterstützen bzw. zu stärken.
Weiterführende Literatur
-J.Klenk / F. Waschek, Chinas Rolle in einer neuen Weltordnung,Wissenschaft, Handel und internationale Beziehungen, Baden-Baden 2022.
-H. Rupold, Supermacht China – Die chinesische Weltmacht aus Asien verstehen: Geschichte, Politik, Bildung, Wirtschaft und Militär, Brzezia Laka 2020.
-A.Görlach, Alarmstufe Rot: Wie Chinas aggressive Außenpolitik im Pazifik in einen globalen Krieg führt, Hamburg 2022.
-H. Rupold, Supermacht Indien – Die indische Weltmacht verstehen: Geschichte, Politik, Wirtschaft und Militär des indischen Subkontinents, Expertengruppe Verlag 2021. -Panos Terz, Völkerrecht und Internationale Beziehungen, Populärwissenschaftlich, ISBN: 978-620-0-44645-9, Saarbrücken 2020.
Prof.Dr.,Dr.sc.,Dr.habil., Völkerrecht, Theorie der internationalen Beziehungen
Berliner Zeitung (1.9.23), NZZ (6.9.23)

Aristoteles und die Demokratie

Aristoteles und die Demokratie
Aristoteles in seinem weltberühmten Buch “Πολιτικά” (“Politik”), die Bibel der Politologie sinngemäß: Wir hatten bis heute mehrere Herrschaftssysteme, und zwar die Aristokratie, die Ochlokratie (Pöbelherrschaft”), die Oligarchie und schließlich die Demokratie. Es hat sich gezeigt, dass Systeme der Extreme nur zu Katastrophen führen. Deswegen ist es besser, sich für die Mitte zu entscheiden (Mesotes-Prinzip, aurea mediocritas). Damit ist dieMittelschicht gemeint. So erreichen wir einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Klassen und Schichten in der Gesellschaft. Ich weiß schon, dass die Demokratie auch ihre Probleme hat (sie werden aufgezählt, wie heute!). Aber es hat keinen Sinn, sich eine vollkommene bzw. absolute Demokratie zu wünschen. Nichts ist absolut, sondern alles ist eigentlich relativ. So ist die Demokratie, verglichen mit den oben erwähnten Herrschaftsformen doch die beste. NZZ (13.10.23)

China, Seestreitigkeiten mit allen Nachbarstaaten

China, Seestreitigkeiten mit allen Nachbarstaaten
Einige notwendige Bemerkungen aus der Sicht des Seevölkerrechts (Internationales Seerecht) oder im UNO-Original United Nations Convention on the Law of the Sea von 1982
1. Ohne Kenntnisse der gewaltigen Seerechts-Konvention mit ihren über 300 Artikeln und den zahlreichen Anlagen ist es nicht möglich, sich zurechtzufinden. Des Weiteren bedarf es Kenntnisse des Völkerrechts, sonst besteht die große Gefahr, das InternationaleSchiedsgericht (ad hoc Gerichtsbarkeit) in Den Haag mit dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg sowie mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu verwechseln.
2. Mitte der 80er Jahre habe ich die wissenschaftliche Betreuung der ausgezeichneten Diplomarbeit eines vietnamesischen Beststudenten zum Streit zwischen China und Vietnam über die Paracel-Inseln. Er konnte anhand der Seerechts-Konvention exakt nachweisen, dass sie zu Vietnam gehören. Damals konnte ich mir nicht vorstellen, dass China das gesamte „Chinesische Meer“ für sich beansprucht, ohne auf das Völkerrecht und speziell auf die Seerechts-Konvention und schließlich auf legitime Rechte anderer Staaten Rücksicht zu nehmen. Sie haben auch Rechte, wie vor allem auf die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel.
3. Es ist besonders verwerflich und beunruhigend, dass China sich der internationalen Gerichtsbarkeit nicht unterwirft und danach strebt, mit den anderen interessierten Staaten auf bilateraler Ebene das vorhandene schwierige Problem der erwünschten Regelung der „9 Strich Linie“ zu zuführen : Das gesamte „Chinesische Meer“ würde zu China gehören.
4. Es ist international gang und gäbe, dass strittige Seerechtsfragen nach erfolgter Übereinstimmung der Streitparteien von dem Internationalen Seegerichtshof oder von einem internationalen Schiedsgericht entschieden werden können.
5. Das aggressive chinesische Vorgehen hat dazu geführt, dass die vietnamesische Kriegsmarine und Teile der amerikanischen Pazifik-Flotte gemeinsame Manöver im „chinesischen Meer“ durchgeführt haben. Wer hätte das gedacht.
Ergänzung :
Das Völkerrecht stützt sich auf sieben grundlegende Prinzipien (UNO-Chata), die jus cogens-Charakter besitzen, d.h. sie sind zwingend verbindlich für alle Staaten. Zu diesen Prinzipien gehört auch die friedliche Streitbeilegung (Art. 2. Abs.3 der Charta): “Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden”.
In der Prinzipien- Deklaration der UNO von 1970 wird auch diese Bestimmung authentisch (verbindlich) interpretiert: “… Die Staaten sollen folglich nach einer rechtzeitigen und gerechten Lösung ihrer internationalen Streitigkeiten durch Verhandlungen, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Regelung, Inanspruchnahme regionaler Organe oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl suchen. … Die an einem internationalen Streit beteiligten Staaten sowie die anderen Staaten sollen von jedweder Handlung absehen, die geeignet wäre, die Lage zu verschärfen , so dass die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gefährdet wird und haben in Übereinstimmung mit den Zielen und Prinzipien der Vereinten Nationen zu verfahren”.
Es sei darauf hingewiesen, dass es hierbei um verbindliches internationales Recht handelt, welches zugleich Ausdruck der Zivilisation ist.
Für die Unterzeichner-Staaten der Seerechtskonvention von 1982 gilt das im Teil XV (Art. 279 ff.) verankerte spezifizierte Prinzip der friedlichen Streitbeilegung . Es werden u.a. der Internationale Seegerichtshof sowie ein internationales Schiedsgericht hervorgehoben.
Sollte China weiterhin nicht bereit sein, das vorhandene Problem friedlich zu lösen und außerdem Militärmaßnahmen zur Einschüchterung den kleineren Nachbarstaaten einleiten, so müsste sich das höchste Organ der UNO, der Sicherheitsrat damit befassen, und allgemein sollten die Alarmglocken schlagen. Siehe ausführlich: Panos Terz, The science of international law, ISBN: 978-620-3-97855-1, Saarbrücken 2021;Panos Terz, Ausgewählte Probleme des Völkerrechts, Gesammelte Schriften,ISBN: 978-620-0-44679-4, Saarbrücken 2021.
Neue Zürcher Zeitung (20.12.23)

Ultras bei den Palästinensern und den Israelis

Ultras bei den Palästinensern und den Israelis
Der israelische Siedlungsbau ist extrem völkerrechtswidrig, aber dies berührt nur Kompetenzen der moderaten PLO und nicht der Terrororganisation der Hamas. Insgesamt berechtigen die Völkerrechtswidrigkeiten Israels die Bestialitäten der Hamas-”Kämpfer” keinesfalls. Ferner kann sachlich konstatiert werden, dass Israel nicht bereit ist, eine 2-Staaten Lösung zu akzeptieren. Auch in Israel gibt es ultranationalistische Kräfte(jetzt in der Regierung) , die von Eretz Isael (vom Nil bis zum Euphrat) träumen. Auf der Seite der Palästinenser wiederum hat die Hamas (nicht die PLO) in ihrer “Verfassung” die Zerstörung Israels festgeschrieben. Für die Zuspitzung der Lage im Nahen Osten trägt die jetzige israelische Regierung Mitverantwortung. All dies vermag allerdings die Barbareien der Hamas nicht zu rechtfertigen. In diesem Fall darf Israel von seinem Selbstverteidigungsrecht natürlich unter Beachtung des Humanitären Völkerrechts (frühere Bezeichnungen Kriegsrecht, oder Gebräuche und Gesetze des Krieges oder Jus in bello) Gebrauch machen. Es sei auch klargestellt: Es gibt keine kollektive Verantwortung und infolgedessen keine kollektive Bestrafung. Allerdings in der orientalischen Tradition ist dieser Grundsatz kaum bekannt. Siehe auch das gezielte Massaker durch die Hamas an Israelis. Der Befehl lautete so viele wie möglich Israelis zu töten. Das ist barbarisch. Aber auch Israel als Staat muss sich daran halten: Keine kollektive Bestrafung. BZ (21.10.23)
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Hamas ist gegen eine friedliche Regelung des Konfliktes
Fast 25 Jahrelang hatte ich auch mit palästinensischen Studenten und Doktoranden zu tun. D.h., ich habe sie im Fach Völkerrecht (genauer: Internationales öffentliches Recht) ausgebildet und als Tutor bei der Anfertigung ihrer Diplom- bzw. Doktorarbeit wissenschaftlich betreut. Ich konnte oft das folgende Szenario der Hamas konstatieren:
1. Etappe: Die PLO in ihrer Eigenschaft als legitime Vertreterin despalästinensischen Volkes führt durch internationale Vermittlung Normalisierungsgespräche mit Israel. Hamas ist dagegen, diffamiert die PLO als Verräterin und verlangt die Vernichtung des israelischen Staates, was als Hauptziel in ihrer “Verfassung” verankert ist.
2. Etappe: Die Hamas verübt Attentate in Israel oder greift Israel direkt mit dem Ziel an, eine adäquate Reaktion durch Israel zu provozieren. All dies wird von der PLO als heldenhaft bewertet und zugleich will sie den Palästinensern zeigen, dass nur sie für das palästinensische Volk kämpft. Mögliche Verhandlungsergebnisse werden sabotiert.
3. Etappe: Israel schlägt mitunter erbarmungslos zu, womit die Hamas im Voraus gerechnet hat.
4. Etappe: Die Hamas spielt lautstark die Rolle des Opfers und organisiert in der gesamten arabischen Welt Solidaritätsaktionen sowie eine regelrechte anti israelische Kampagne, der sich vor allem linke Kräfte im Westen anschließen.
Die Hamas erreicht ihr Ziel: Mögliche Verhandlungsergebnisse werden sabotiert.
Der Saudi-Prinz unterstreicht diese Feststellung: Die Hamas wolle eine friedliche Lösung des Nahost-Konflikts sabotieren. Turki ibn Faisal
ist ein Sohn des saudi-arabischen Königs Faisal ibn Abd al-Aziz al-Saud
(1906–1975). Ibn Faisal leitete 24 Jahre lang den saudischen
Geheimdienst und war danach Botschafter in den USA (Information von BZ, 20.10.2023)

Zivilgesellschaft

Die richtige Zivilgesellschaft stützt sich auf civilis (citoyen),der folgende mit folgenden prägenden Merkmalender folgende prägende Merkmale aufweist: Staatsbewusstsein, Rechtsbewusstsein, Steuerbewusstsein, Umweltbewusstsein, Gemeinwohl und Anerkennung des dialektischen Wechselverhältnisses von Rechten und Pflichten. Der Bürger wiederum hat als solide Basis das Individuum (Atomon) mit folgenen essenziellen Merkmalen: Autonomie, eigener Wille, Entscheidungsfreiheit, Würde, Selbstvertrauen, Selbstachtung, Selbsterkenntnis, Selbstdisziplin, Verantwortungsbewusstsein (andere sind nicht schuld am eigenen Versagen), Gesellschaftsbewusstsein. BZ,Oktober 2023

UNO Hamas Israel

Eklat im UNO-Sicherheitsrat
1. Guterres hat es versäumt, beim Thema zu bleiben: Massaker an den Israelis. Hierüber sollte eigentlich eine SR-Resolution zur Verurteilung der Hamas verabschiedet werden und nicht über den Gesamtkomplex des Palästinenser-Problems. Inzwischen hat der UNO-Generalsekretär wortreich die Hamas verurteilt.
2. Der israelischeAußenminister wiederum hat bei allem Verständnis für seinen Zorn den Bogen überspannt, indem er den Generalsekretär beleidigte-sehr ungehörig und die Absetzung des UNO-Generalsekretärs forderte. Es ist zwar wohlbekannt, dass Israel eine sehr negative Haltung zu der UNO sowie auch zum Völkerrecht hat, aber sein Auftreten entsprach nicht den Gepflogenheiten des wichtigsten UNO-Organs. Er hat damit der eigenen, berechtigten Sache geschadet. FAZ (26.10.23)

Palästiner-Demonstrationen

PLO, Hamas, Israel und die Pro-Palästina -Demos
Jahrelang hatte ich Studierende (Studenten und Spezial-Doktoranden ) aus Palästina. Darunter befand sich auch der Adoptivsohn von Arafat, der persönlich vom PLO-Führer Yassir Arafat den Auftrag erhalten hat, sich ausschließlich völkerrechtlich mit dem Palästina-Problem zu befassen. Speziell sollte er die Postion der PLO auf der Osloer -Konferenz durch seine Doktorarbeit vorbereiten. Als sein wiss. Betreuer (Tutor) habe ich ihmempfohlen, im Anhang einen Friedensvertragsentwurf zu erarbeiten. Die Konferenz war sehr erfolgreich und mein Doktorand machte als Völkerrechtsberater und Diplomat eine glänzende Karriere. Aber kurz danach geschah das Übliche: Die Hamas hat durch gezielte Attentate in Israel mit zahlreichen Toten den weiteren Verlauf torpediert. Die Hamas hatte somit wieder ihr Ziel erreicht.
Und jetzt habe ich folgende Fragen: 1. Warum haben die tausenden von Menschen arabischer Herkunft auch in Deutschland die unvorstellbaren Bestialitäten der Hamas frenetisch gefeiert und Süßigkeiten verteilt? 2. Warum ist in der”Verfassung der Hamas immer noch als Ziel die Vernichtung des Staates Israel verankert? Das ist eine permanente Aggression. 3. Warum haben die Friedensbewegten diese Barbareien nicht verurteilt und sofort danach und bevor Israel darauf regiert hat für Palästina demonstriert? 4. Allein in Deutschland leben fast vier Mill. Muslime. Sie demonstrieren lauthals für Palästina, ohne zwischen der PLO und der verbrecherischen Hamas zu differenzieren. 5. Israel hat das Selbstverteidigungsrecht (Art. 51 der UNO-Charta). Dabei muss Israel natürlich das humanitäre Völkerrecht im Rahmen des möglichen respektieren. Die Hamas jedoch tritt dieses Recht seit Jahrzehnten mit Füßen und schießt weiterhin Raketen gegen israelische Städte, ohne zwischen militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden. Schlussfolgerungen: 1.Die Hamas muss so zerstört werden, dass sie keine Gefahr für Israel darstellt und Friedensbemühungen nicht immer wieder torpediert. 2. Israel ist völkerrechtlich verpflichtet, keine illegalen Siedlungen mehr auf palästinensischem Gebiet zu bauen. 3. Israel muss den Einfluss die ultranationalistischen Kräfte zurückdrängen. 4. Israel muss verpflichtet werden, auf der Grundlage Abmachungen ausschließlich mit der PLO als der einzigen Vertreterin des palästinensischen Volkes über die Gründung eines palästinensischen Staates zu verhandeln.
Andernfalls wird es in dieser Region keinen Frieden (Schalom Salam) geben.
Berliner Zeitung (30.10.23)
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Araber in Deutschland jubeln für die Barbareien von Hamas-”Kämpfern”
Wer für die Barbareien und Bestialitäten (auf der Leiche eines Soldaten tanzen, die Frauen neben ihren getöteten Männern vergewaltigen, Mütter mit Babys sowie Omas entführen, ganze Familien mit Kleinstkindern töten etc. ) der Hamas- “Kämpfer” im Blutrausch jubelt, ist paranoid, zutiefst unmenschlich und pervers. Die Hamas-”Kämpfer, die sowas getan haben, befinden sich auf der niedrigsten Zivilisationsstufe. Zeit (11.10.23)
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Am Tag der Verbrechen der Hamas Palästiner – Solidaritätskundgebungen !
Es ist ein Gebot der Vernunft, des Anstandes, der Menschlichkeit und der Zivilisation, gegen die Barbareien und Bestialitäten der Hamas zu protestieren, denn Israel hat in diesem konkreten Fall nicht den Gaza-Streifen angegriffen. Es geschieht jedoch etwas Unverständliches, fast Paranoides: Solidaritätsproteste für das palästinensische Volk, ohne zu differenzieren zwischen der Terror-Organisation derHamas und der moderaten Autonomie-Behörde in West-Jordan. Warum werden die Gräueltaten der Hamas-Kämpfer nicht kritisiert?
Es ist doch bekannt, dass die Hamas und die Fatah (PLO) fast verfeindet sind.
BZ (11.10.23)

Humanitäres Völkerrecht vs Rache

Ist die Rache im Humanitären Völkerrecht erlaubt?
Ηistorisch richtig: Das jus talionis wurde zum ersten Mal im Codex Eschnuna vor über viertausend Jahren verankert. Dieses wurde durch den Codex Hammurabi vor ca. 3.800 Jahren übernommen. Viel später haben es die Hebräer übernommen. Siehe Freydank/Reincke/Schetelich/Thilo, Der Alte Orient in Stichworten, Leipzig 1978, S.132, 171.
Dieses archaische Recht der Rache ist mit dem humanitären Völkerrecht (jus in bello, Gesetze undGebräuche des Krieges und überholt “Kriegsrecht”) nicht zu vereinbaren. Stattdessen kennt das Völkerrecht das “Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung” (Artikel 51 der UNO-Charta), allerdings ist dabei der Grundsatz der Proportionalität ( Verhältnismäßigkeit) zu beachten, andernfalls kommt es zu einem verbotenen Exzess (Verwandlung des Rechts durch Übertreibung in Unrecht).
Im konkreten Fall vom 7.10. haben die Täter, die im archaischen und barbarischen Blutrausch nicht einfach Morde, sondern regelrechte Bestialitäten begangen haben, wodurch ihr extrem niedriger Zivilisationsstand gezeigt wurde, haben mit der Anwendung des humanitären Völkerrechts nicht zu rechnen.BZ (1.11.23)