Europa, Hellas, Orient

Europäischer Gedanke

1.Consensus generalis professorum et doctorum : Der Orient hattegegenübr derGriechen einn großen historischen Vorsprung : landwirtschaftliche Revolution, erste Staaten, erste Städte, erste Gesetzbücher, erste Schulen,erste Schrift etc. Die Griechen haben von den Orientalen (Ägypter, Syrer , Babylonier) vieles übernommen und kreativ weiter entwickelt : Sie haben übernommen  von den Syrern die Schrift und die Liebesgöttin Aphrodite (Aschterut), von den Ägyptern die Gesetzgebung,die Verwaltung,die Medizin, de Architektur, die Musiktheorie,die Geometrie und das Bibliothekswesen und von den Babyloniern die Mathematik ud die Astronomie.

Die besonderen Leistungen der Griechen sind die Demokratie, die Entdeckung des Individuums, der Freiheitsgedanke,der Wettbewerbsgedanke, die Dynamik und die Kreativität, das Theater und vor allem die Philosophie, die Theorie und die Methodologie. Die Römer haben die Leistungen der Griechen übernommen, teilweise angewandt und das hochentwickelte Rechtswesen hinzugefügt. Gerade diese Geschichtsgestaltenden Glanzleistungen der Griechen und der Römer dind die zivilisatorische Grundlage des Kulturkreises des Westens (Abendland).

2.Die folgenden Völker haben nach Beendigung des Mittelalters zu Entwicklung Europas beigetragen : die Italiener (Renaissance),die Engländer (Rechte und Freiheiten der Bürger, Beginn der Aufklärung, Parlamentarismus,Industrierevolution, Kapitalismus ) die Franzosen ( Weiterentwicklung der Aufklärung, bürgerliche Revolution, Menschenrechte, bürgerlicher Staat) und die Deutschen (Philosophie).

3. Die Zukunft Europas sind wahrhaftig die Vereinigten Staaten von Europa. Dies allerdings setzt die Übertragung von souveränen Rechten der Staaten auf die gemeinsamen paneuropäischen Organe. Gerade dagegen wenden sich nationalistische Kräfte einiger Staaten. Darauf haben wir schon in den 80er Jahren hingewiesen. Dem Wesen nach handelt es sich um die letzten Zuckungen der Nationalismen, zu deren Überwindung in erster Linie die gezielte Förderung des europäischen Gedankens in den Schulen und darüber hinaus beitragen kann.

Neue Zürcher Zeitung Facebook (19.10.19)

Meinungsfreiheit als Menschenrecht ist nicht absolut

Darf Facebook Nutzer wegen Merkel-Hasspost sperren?
In einem Facebook-Post wird Kanzlerin Angela Merkel (CDU) attackiert, Geflüchtete werden angefeindet.
Daraufhin löscht Facebook den Beitrag und sperrt einen Nutzer, der ihn teilte.
Ob das rechtlich zulässig war, darüber hat das Oberlandesgericht München zu befinden.LVZ (22.10.19)
_______________________________________________

Die Meinungsfreiheit ist nicht absolut

Unbedingt lesen, denn je niedriger die Bildung ist , desto größer ist die Neigung zu hetzen und desto verlockender ist das Sirenengeheul der Menschen- und Demokratiefeindlichen Rechtsradikalen.
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
vom 16. Dezember 1966
„Artikel 19
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.

Artikel 20
(1) Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.
(2) Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.“ Zeit (10.9.21), FAZ (27.1.22), Berliner Zeitung (15.7.22), Stern (30.6.23)
__________________________________________________
Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966
„Artikel 4
Die Vertragsstaaten verurteilen jede Propaganda und alle Organisationen, die auf Ideen oder Theorien hinsichtlich der Überlegenheit einer Rasse oder einer Personengruppe bestimmter Hautfarbe oder Volkszugehörigkeit beruhen oder die irgendeine Form von Rassenhass und Rassendiskriminierung zu rechtfertigen oder zu fördern suchen; sie verpflichten sich, unmittelbare und positive Maßnahmen zu treffen, um jedes Aufreizen zur Rassendiskriminierung und alle rassisch diskriminierenden Handlungen auszumerzen; zu diesem Zweck übernehmen sie unter gebührender Berücksichtigung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Grundsätze und der ausdrücklich in Artikel 5 des vorliegenden Übereinkommens genannten Rechte unter anderem folgende Verpflichtungen: a) jede Verbreitung von Ideen, die sich auf die Überlegenheit einer Rasse oder den Rassenhass gründen, jedes Aufreizen zur Rassendiskriminierung und jede Gewalttätigkeit oder Aufreizung dazu gegen eine Rasse oder eine Personengruppe anderer Hautfarbe oder Volkszugehörigkeit sowie jede Unterstützung rassenkämpferischer Betätigung einschließlich ihrer Finanzierung zu einer nach dem Gesetz strafbaren Handlung zu erklären, b) alle Organisationen und alle organisierten oder sonstigen Propagandatätigkeiten, welche die Rassendiskriminierung fördern und dazu aufreizen, als gesetzwidrig zu erklären und zu verbieten und die Beteiligung an derartigen Organisationen oder Tätigkeiten als eine nach dem Gesetz strafbare Handlung anzuerkennen, c) nicht zuzulassen, dass staatliche oder örtliche Behörden oder öffentliche Einrichtungen die Rassendiskriminierung fördern oder dazu aufreizen.“
Informationen: a) : Beide UNO-Pakte sind von Deutschland RATIFIZIERT und in nationales Recht transformiert worden. Sie stellen damit deutsches Recht dar. B) Die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind nicht absolut.FAZ (10.6.21),. (27.1.22), Berliner Zeitung (15.7.22,21.11.23)), NZZ (15.8.23)

 

Türkische Militärinvasion in Syrien ist Völkerrechtsbruch

 

Türkische Militärinvasion in Syrien ist Völkerrechtsbruch

Die Invasion der türkischen Armee in Syrien stellt eine eklatante
Verletzung des Völkerrechts und speziell des wichtigsten Charta-Prinzips des
Verbots der Gewaltandrohung und Gewaltanwendung dar. Syrien hat gemäß Art. 51 das individuelle und
kollektive Recht der Selbstverteidigung.

Der im Artikel 5 des NATO-Vertrages von 1949 verankerte casus foederis
(Bündnisfall) gilt nur wenn ein NATO-Mitglied angegriffen worden ist. In diesem
Falle ist jedoch die Türkei der Angreifer. Infolgedessen sind die NATO-Verbündeten
der Türkei nicht im geringsten vepflichtet , ihr Hilfe zu leisten.

Also in concreto :

NATO-Pakt vom 5. April1949

Artikel 5

Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder
mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle
angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen
bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung
der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven
Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden,
Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im
Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der
Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die
Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen
ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind
einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat,
die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale
Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

Charta der UNO von 1945

Artikel 2, Zifgf.4 :Alle Mitglieder
unterlassen in ihren inter-nationalen Beziehungen jede gegen die territoriale
Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder
sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder
Anwendung von Gewalt

Artikel 51

Diese Charta beeinträchtigt
im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen
keineswegs das natur-gegebene Recht zur individuellen oder kollektiven
Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und
der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts
trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise
dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die
Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
Völkerrechtler

Münchner Merkur (18.10.19), Süddeutsche Zeitung (29.4.21)

Vertragsrecht internationaler Organisationen, Panos Terz

 

Vertragsrecht internationaler Organisationen

Vertragsrecht internationaler Organisationen

Entstehung der Konvention von 1986

Saarbrücken  2019 

Nach der Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969 ist nach langen travaux preparatoires innerhalb der International Law Commission 1986 die Wiener Vertragsrechtskonvention speziell für die internationalen zwischenstaatlichen Organisationen kodifiziert worden. Somit wurde höchstoffiziell die wachsende Bedeutung dieser Organisationen für die friedliche internationale Zusammenarbeit und für die internationale Rechtsordnung bekräftigt. Speziell in der Epoche der Globalisierung stellt die Konvention eine solide völkerrechtliche Grundlage des Wirkens der internationalen Organisationen dar. Im ersten Teil werden notwendige theoretische Grundfragen der zwischenstaatlichen internationalen Organisationen ausführlich behandelt. Im Mittelpunkt des zweiten Teils steht der langwierige Entstehungsprozess innerhalb der Völkerrechtskommission sowie auf der Wiener Kodifikationskonferenz. Der Autor hat diesen Prozess als Regierungsgutachter von Anfang bis Ende begleitet und parallel dazu mehrere wissenschaftliche Beiträge veröffentlicht. Es wurde Fachliteratur in mehreren Fremdsprachen ausgewertet.

Buch Details:

ISBN-13: 978-620-0-27201-0
ISBN-10: 6200272018
EAN: 9786200272010
Buchsprache: Deutsch
von (Autor): Panos Terz
Seitenanzahl: 300
B 2019
INHALTSVERZEICHNIS1.      Grundlegende Rechtsfragen der internationalen Organisationen…….1.1    Zum Begriff der internationalen Organisationen………………………….1.2    Völkerrechtssubjektivität und Vertragsfähigkeit
der internationalen Organisationen……………………………………………1.2.1 Charakter und Quelle der Völkerrechtssubjektivität
der internationalen Organisationen……………………………………………

1.2.2 Umfang und Quelle der Vertragsfähigkeit
der internationalen Organisationen……………………………………………

1.2.3 Die Gründungsdokumente der internationalen Organisationen
als völkerrechtliche Verträge sui generis…………………………………….

1.2.4 Zu den Theorien „implied powers“, „effet utile“ und
„immanente Kompetenz“……………………………………………………….

1.2.5 Der besondere Charakter des Rechtswillens
der internationalen Organisationen……………………………………………

1.2.6 Verträge der internationalen Organisationen……………………………….

1.2.7 Zu den Resolutionen der internationalen Organisationen –
dargestellt am Beispiel von Resolutionen der
UN-Generalversammlung……………………………………………………….

1.2.7.1… Charakter der Resolutionen der UN-Generalversammlung………

1.2.7.1.1 Die UN-Resolutionen als Ausdruck eines
consensus opinionis generalis…………………………………………….

1.2.7.1.2 Der juristisch nichtverbindliche Charakter
der UN-Resolutionen……………………………………………………….

1.2.7.1.3 Der empfehlende Charakter der UN-Resolutionen…………………

1.2.7.1.4 Die politische und moralische Verbindlichkeit
der UN-Resolutionen……………………………………………………….

1.2.7.1.5 Zu den Thesen von „soft law“ und droit programmatoire“………

1.2.7.2… Die allgemeine Bedeutung der UN-Resolutionen…………………..

1.2.7.3… Zu der juristischen Bedeutung der UN-Resolutionen………………

1.2.7.3.1 Grundsätzliche Einschätzung der juristischen Bedeutung
der UN-Resolutionen……………………………………………………….

1.2.7.3.2 Die Beeinflussung des Vertragsverarbeitungsprozesses
durch die UN-Resolutionen……………………………………………….

1.2.7.3.3 Der Einfluß der UN-Resolutionen auf die Entstehung
von Völkergewohnheitsrechtsnormen………………………………….

1.2.7.4… Der juristisch nichtverbindliche Charakter, die politische
sowie die juristische Bedeutung ausgewählter
UN-Resolutionen…………………………………………………………….

1.2.7.4.1 Zu der UN-Prinzipien-Deklaration von 1970………………………..

1.2.7.4.1.1. Der juristisch nichtverbindliche Charakter
der UN-Prinzipien-Deklaration……………………………………….

1.2.7.4.1.2. Die politische Bedeutung der UN-Prinzipien-Deklaration…….

1.2.7.4.1.3. Die juristische Bedeutung der UN-Prinzipien-Deklaration……

1.2.7.4.1.3.1 Der allgemeine Einfluß der UN-Prinzipien-Deklaration
auf die Weiterentwicklung der Völkerrechtsprinzipien……….

1.2.7.4.1.3.2 Die Interpretation der Völkerrechtsprinzipien
durch die UN-Prinzipien-Deklaration……………………………..

1.2.7.4.2 Zu der Charta der ökonomischen Rechte und Pflichten
der Staaten von 1974 (Charta von 1974)……………………………..

1.2.7.4.2.1… Die Charta von 1974 im Kontext der UN-Resolutionen
zur Schaffung einer Neuen Internationalen
Wirtschaftsordnung (NIEO)………………………………………….

1.2.7.4.2.1.1. Die allgemeine Bedeutung der UN-Resolutionen
zur Schaffung einer NIEO…………………………………………….

1.2.7.4.2.1.2 Die juristische Bedeutung der UN-Resolutionen
zur Schaffung einer NIEO…………………………………………….

1.2.7.4.2.2… Die besondere Bedeutung der Charta von 1974
für die Entwicklungsländer in ihrem Bemühen
um die Schaffung einer NIEO……………………………………….

1.2.7.4.2.3… Der juristisch nichtverbindliche Charakter
der Charta von 1974……………………………………………………

1.2.7.4.2.4… Die juristische Bedeutung der Charta von 1974………………..

1.3    Anmerkungen………………………………………………………………………

 

2.      Das Vertragsrecht der internationalen Organisationen…………………..

2.1    Die Kodifikation des Vertragsrechts der internationalen
Organisationen……………………………………………………………………..

2.1.1 Die Ausarbeitung des Konventionsentwurfes über das
Vertragsrecht der internationalen Organisationen durch die ILC
und seine Erörterung in der UN-Generalversammlung…………………

2.1.2 Die Wiener Kodifikationskonferenz zum Vertragsrecht
der internationalen Organisationen von 1986……………………………..

2.1.3 Verhältnis der Konvention über das Vertragsrecht der
internationalen Organisationen zu der Wiener
Vertragsrechtskonvention von 1969…………………………………………

2.1.4 Zu der Stellung von Staaten und internationalen Organisationen
sowie als Vertragspartner………………………………………………………..

2.2    Hauptprobleme der Konvention über das Vertragsrecht
der internationalen Organisationen……………………………………………

2.2.1 Die „rules“ der internationalen Organisationen
(Artikel 2, 6, 27 und 46)………………………………………………………..

2.2.2 Die Vertragsfähigkeit der internationalen Organisationen und die Vertragsabschlußbefugnis ihrer Organe (Artikel 2, 6, 7 und 46)………………………………………..

2.2.3 Zur Vorbehaltsproblematik (Artikel 19 und 20)………………………….

2.2.4 Verhältnis der internationalen Organisationen zu ihren
Mitgliedstaaten bezüglich der von den Organisationen
abgeschlossenen Verträge. Die besondere Problematik des
ILC-Artikelentwurfes 36 bis……………………………………………………

2.2.5 Ungültigkeit und Beendigung eines Vertrages, Austritt aus ihm
und Beendigung seiner Wirksamkeit (Artikel 45)……………………….

2.2.6 Grundlegende Veränderung der Umstände (Artikel 62)……………….

2.2.6.1… Grundsätzliches zu der Regel der grundlegenden Veränderung der Umstände

2.2.6.1.1 Bedeutung der Regel der grundlegenden Veränderung
der Umstände………………………………………………………………….

2.2.6.1.2 Die Kompromißformulierung der Regel der grundlegenden
Veränderung der Umstände in der Wiener Vertragsrechts-
konvention von 1969 als eine Synthese objektiver und
subjektiver Faktoren…………………………………………………………

2.2.6.1.3 Anwendungsbedingungen prozessualen Charakters von mit
der Anwendung der Regel der grundlegenden Veränderung
der Umstände im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten………

2.2.6.1.4 Die Anwendung der Regel der grundlegenden Veränderung
der Umstände auf Verträge unabhängig von ihrer Dauer und
der Ausschluß der Anwendung auf Grenzverträge………………….

2.2.6.1.5 Folgen der Berufung auf die Regel der grundlegenden
Veränderung der Umstände……………………………………………….

2.2.6.2… Grundlegende Veränderung der Umstände im Rahmen des
Vertragsrechts der internationalen Organisationen………………….

2.2.6.2.1 Zu dem Artikel 62……………………………………………………………

2.2.6.2.2 Zu dem Artikel 66 in Verbindung mit dem Artikel 62……………

2.3    Anmerkungen………………………………………………………………………

3.      Dokumente der Völkerrechtskommission und der
UNO-Kodifikationskonferenz…………………………………………………

 

4.      Literaturverzeichnis……………………………………………………………….

5. Abkürzungen……………………………………………………………………….

6.

Anhang: Konvention über das Vertragsrecht der internationalen
Organisationen……………………………………………………………………..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Menschenbild und Recht in den alten Hochkulturen, Eine univesalhistorische und komparative Betrachtung, Panos Terz

Menschenbild und Recht in den alten Hochkulturen

Menschenbild und Recht in den alten Hochkulturen

Eine universalhistorische und komparative Betrachtung

Saarbrücken  2019

 

 

 

Buch Details:

ISBN-13: 978-620-0-27129-7
ISBN-10: 6200271291
EAN: 9786200271297
Buchsprache: Deutsch
von (Autor): Panos Terz
Seitenanzahl: 232
Veröffentlicht am: 15.10.2019
Kategorie: Geschichte

In honorem graeci Philosophi Protagoras
et cinici Philosophi Lao Tze
«Πάντων χρημάτων μέτρον εστίν άνθρωπος», Πρωταγόρας
„Aller Dinge Maß ist der Mensch“, Protagoras

Faltentext
Die Monographie ist das Ergebnis einer mehrjährigen Untersuchung und hat einen populärwissenschaftlichen Charakter. Sie stützt sich auf Dokumente über Geschichte, Philosophie, Religion und Mythen der wichtigsten Hochkulturen sowie auf entsprechende internationale Fachliteratur. Das methodische Vorgehen ist transdisziplinär, universalhistorisch, global, komplex und vor allem komparativ. Hauptziel ist, den üblichen Eurozentrismus zu überwinden und die Leistungen anderer Kulturkreise entsprechend zu würdigen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen das Verhältnis der Menschen zueinander, zur Gesellschaft und zum Staat, die Herrschaftsformen, die Rechtspraxis und die Begründung der Herkunft des Rechts, die zahlreichen Gerechtigkeits – und Gleichheitsauffassungen sowie das Verhältnis zwischen der Gerechtigkeit und der Gleichheit und nicht zuletzt das naturrechtlich begründete jus resistendi.

INHALTSVERZEICHNIS

1.      Bedeutung und methodologische Aspekte der Problemstellung
sowie Aufgaben der Abhandlung………………………………………….. 9

1.1    Theoretische Bedeutung der Problemstellung………………………….. 9

1.2    Historizität, Komplexität, Universalhistorismus, Globalität, Komparativität und Transdisziplinarität als methodologische
Grundsätze………………………………………………………………………. 13

1.3    Aufgabenstellung der Abhandlung………………………………………. 20

2.      Die Beeinflussung der Stellung des Menschen in der Gesellschaft und des Bürgers im Staat durch das jeweilige Menschenbild in
den Despotien und den Sklavenhalterordnungen……………………. 24

2.1    Grundzüge des Menschenbildes in den Despotien und den
Sklavenhalterordnungen…………………………………………………….. 24

2.1.1 Allgemeine Aspekte der Grundzüge des Menschbildes in den
Despotien und den Sklavenhalterordnungen………………………….. 24

2.1.2 Die Bedeutung des hauptsächlich theofeindlichen Selbst-
bewusstseins für die Formung des Menschenbildes in den
Sklavenhalterordnungen…………………………………………………….. 34

2.1.3 Die Bedeutung des Stolzes des Menschen für die Formung
des Menschenbildes in den Despotien und den Sklavenhalter-
ordnungen………………………………………………………………………. 38

2.1.4 Das Wesen des Homo-Mensura-Satzes des Protagoras und seine
Bedeutung für den geschichtsgestaltenden Übergang von einem theozentrischen zu einem anthropozentrischen Welt- und
Menschenbild………………………………………………………………….. 42

2.1.5 Die Eigenschaft des Menschen als geselliges, soziales und
politisches Wesen als die Grundlage des Menschenbildes
in der griechisch-römischen Antike………………………………………. 44

2.1.6 Das Menschenbild im alten China als Begründung für die
Einführung drakonischer Gesetze………………………………………… 48

2.2    Die Widerspiegelung scharfer, sozialer und politischer Gegensätze
in unterschiedlichen Auffassungen über das Verhältnis der
Menschen zueinander sowie zur Gesellschaft und zum Staat
in den Despotien und Sklavenhalterordnungen………………………. 51

2.2.1 Allgemeine Aspekte des Verhältnisses der Menschen zueinander
sowie zur Gesellschaft und zum Staat in den Despotien und
Sklavenhalterordnungen…………………………………………………….. 51

2.2.2 Die „optimistische“ (positive) Hauptrichtung der Auffassungen
über das Verhältnis der Menschen zueinander sowie zur
Gesellschaft und zum Staat in den Despotien und den Sklaven-
halterordnungen dargestellt am Beispiel der These von der
„Nächstenliebe“……………………………………………………………….. 57

2.2.3 Die „pragmatische“ Hauptrichtung der Auffassungen über das
Verhältnis der Menschen zueinander sowie zur Gesellschaft und
zum Staat in den Despotien und den Sklavenhalterordnungen …. 64

2.2.3.1 Die sozialökonomische und ethische Bedeutung der „Goldenen
Regel“ („Was du dem Nächsten verübelst, tue selbst nicht“) in
den wichtigsten Kulturkreisen der Despotien und der Sklaven­halterordnungen 64

2.2.3.2 Die unterschiedliche Begründung der Priorität der Gesellschaft
und des Staates gegenüber dem Menschen und dem Bürger in
den Despotien und den Sklavenhalterordnungen…………………. 66

2.2.3.3 Die unterschiedliche Begründung der These von dem
„Gemeinwohl“ in den Despotien und den Sklavenhalter-
ordnungen…………………………………………………………………….. 71

2.2.4 Die „pessimistische“ (negative) Hauptrichtung der Auffassungen über das Verhältnis der Menschen zueinander sowie zur
Gesellschaft und zum Staat in den Despotien und den
Sklavenhalterordnungen…………………………………………………….. 73

2.2.4.1 Die objektiven sozialpolitischen Ursachen für die Entwicklung
des Individualismus………………………………………………………… 73

2.2.4.2 Die objektiven sozialpolitischen Ursachen für die Prägung
des Satzes „Homo homini lupus“……………………………………… 76

2.2.4.3 Der Satz „Bellum omnium contra omnes“ als konzentrierter
Ausdruck zunehmender Klassengegensätze und extrem
schlechter zwischenmenschlicher Beziehungen…………………….. 78

3.      Grundzüge der Rechtsvorstellungen in den Despotien und den Sklavenhalterordnungen und rechtliche Aspekte des Verhältnisses
zwischen Mensch und Gesellschaft, Bürger und Staat……………… 94

3.1    Vorstellungen über die Herkunft des Rechts………………………….. 94

3.1.1 Zu den Vorstellungen über die sakrale Herkunft bzw. über den
sakralen Charakter des Rechts……………………………………………… 94

3.1.2 Zu den naturrechtlichen Auffassungen………………………………….. 96

3.1.3 Vorstellungen über die staatliche Herkunft des Rechts…………… 104

3.2    Rechtliche Aspekte des Verhältnisses zwischen Mensch und
Gesellschaft, Bürger und Staat…………………………………………… 107

3.2.1. Anfänge humanistischer Anschauungen……………………………… 107

3.2.1.1 Anfänge humanistischer Anschauungen im Alten Orient
und in Indien……………………………………………………………….. 107

3.2.1.2 Anfänge humanistischer Anschauungen im Antiken Hellas
und in Rom…………………………………………………………………. 113

3.2.2 Die vorwiegend naturrechtliche Begründung des
Widerstandsrechts…………………………………………………………… 117

3.2.3 Das Wesen des Gesellschaftsvertrages im Sinne der
Vertragstheorie……………………………………………………………….. 125

3.2.4 Das Verhältnis von Rechten und Pflichten…………………………… 129

4.      Die Genese der Gerechtigkeitsvorstellungen in den Despotien
und den Sklavenhalterordnungen………………………………………. 138

4.1    Grundsätzliches zur Gerechtigkeit………………………………………. 138

4.2    Die multivalente Funktion des Mythos vom „Goldenen Zeitalter“ 139

4.3    Der Klassencharakter der Gerechtigkeitsforderungen
im Alten Orient………………………………………………………………. 146

4.4    Die Verschiedenartigkeit der Gerechtigkeitsvorstellungen
im Alten China………………………………………………………………. 154

4.5    Die Vielzahl von Gerechtigkeitsvorstellungen im Antiken Hellas
und in Rom als ideologische Widerspiegelung der sozial-
politischen Verhältnisse einer ausgereiften Klassengesellschaft .. 157

4.6    Die ideologische Multivalenz und die Polysemantik des Satzes „Suum cuique“  166

5.      Die Genese der Gleichheitsvorstellungen in den Despotien und
den Sklavenhalterordnungen…………………………………………….. 174

5.1    Der Klassencharakter der Gleichheitsvorstellungen in den
Despotien und den Sklavenhalterordnungen………………………… 174

5.2    Die Vielzahl der Gleichheitsvorstellungen im Antiken Hellas
und in Rom als ideologische Reflexion sich zuspitzender
Klassengegensätze…………………………………………………………… 182

5.2.1 Allgemeine Aspekte der Problemstellung…………………………….. 182

5.2.2 Der besondere Stellenwert der Gleichheitsvorstellungen der
Sophisten, der Stoa und der Kyniker………………………………….. 183

5.2.3 Zu den Vorstellungen über die Rechts- und die Besitzgleichheit. 188

5.2.4 Das Aristotelische Gleichheitsverständnis……………………………. 190

5.2.5 Die tiefe Klassendeterminiertheit der Gleichheitsvorstellungen
in Rom…………………………………………………………………………. 194

5.3    Die inhaltliche Verknüpfung von Gleichheits- und Gerechtig-keitsvorstellungen 197

5.3.1 Allgemeine Aspekte der Problemstellung…………………………….. 197

5.3.2 Die Verknüpfung von Gleichheits- und Gerechtigkeits-
vorstellungen im Alten Orient…………………………………………… 198

5.3.3 Die Verknüpfung von Gleichheits- und Gerechtigkeits-
vorstellungen im Antiken Hellas und vor allem bei Aristoteles… 199

Schlussfolgerungen………………………………………………………………….. 207

Literaturverzeichnis………………………………………………………………….. 216

 

 

 

 

 

Völkerrechtswissenschaft :Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtssoziologie, Völkerrechtsmethodologie,Panos Terz

Völkerrechtswissenschaft

Völkerrechtswissenschaft

Völkerrechtstheorie Völkerrechtsphilosophie Völkerrechtssoziologie Völkerrechtsmethodologie

Saarbrücken  2019 

Die vorliegende Monographie ist das Ergebnis einer fast vierzigjährigen Grundlagenforschung mit Erkenntniszuwachs. Sie soll zur Weiterentwicklung der Völkerrechtswissenschaft beitragen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Völkerrechtswissenschaft an sich mit ihren Bestandteilen und Wissenschaftsgebieten in statu nascendi (Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtssoziologie und Völkerrechtsmethodologie) und nicht das positive Völkerrecht oder die Zusammenfassung der Werke einzelner Völkerrechtler oder etwa die Vielzahl von verschiedenen Völkerrechtsauffassungen. Darüber gibt es international bereits ganze Bibliotheken. Eine interessante Besonderheit des Buches besteht darin, dass Fachliteratur aus allen Kultur- und Rechtskreisen und in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Tschechisch, Ungarisch, Rumänisch, Griechisch, Bulgarisch, Arabisch, Altgriechisch und Latein) ausgewertet worden ist. Dies war möglich, weil der Autor als Hochschullehrer jahrelang Studenten und Doktoranden aus siebzig Ländern ausgebildet hat.

Buch Details:

ISBN-13: 978-620-0-27090-0
ISBN-10: 6200270902
EAN: 9786200270900
Buchsprache: Deutsch
von (Autor): Panos Terz
Seitenanzahl: 260
Veröffentlicht am: 20.09.2019
Kategorie: Internationales Recht, Ausländisches Recht

 

Panos Terz

Dimensionen der Völkerrechtswissenschaft

Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie,
Völkerrechtssoziologie, Völkerrechtsmethodologie
Eine transdisziplinäre Untersuchung

In honorem patrum hispanorum Scientiae Iuris inter Gentes

Francisco de Vitoria et Francisco Suárez

INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG …………………………………………………………………………………. 9

1. Völkerrechtstheorie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft
und als Wissenschaftsgebiet in statu nascendi ……………………………. 15

1.1 Philosophie und Allgemeine Rechtstheorie als Grundlage der
Völkerrechtstheorie ………………………………………………………………… 15

1.2 Rechtscharakter und Hauptfunktionen des Völkerrechts als
Gegenstand der Völkerrechtstheorie …………………………………………. 20

1.3 System des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft
als Gegenstand der Völkerrechtstheorie ……………………………………. 29

1.4 Struktur des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft
als Gegenstand der Völkerrechtstheorie ……………………………………. 34

1.5 Zweige des Völkerrechts als Gegenstand der Völkerrechtstheorie 38

1.6 Die Institute des Völkerrechts als Gegenstand der
Völkerrechtstheorie ………………………………………………………………… 40

1.7 Völkerrechtsnormen als Gegenstand der Völkerrechtstheorie ……… 42

1.7.1 Charakter und Merkmale der Völkerrechtsnormen …………………….. 42

1.7.2 Struktur der Völkerrechtsnormen …………………………………………….. 43

1.7.3 Bedeutung der Völkerrechtsnormen …………………………………………. 45

1.7.4 Verhältnis von Prinzip und Norm im Völkerrecht ………………………. 45

1.7.5 Hierarchie der Völkerrechtsnormen ………………………………………….. 47

1.8 Schlussfolgerungen ………………………………………………………………… 49

1.9 Anmerkungen ………………………………………………………………………… 51

2. Völkerrechtsphilosophie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft
und als Wissenschaftsgebiet in statu nascendi ………………….. 62

2.1 Philosophie und Rechtsphilosophie als Grundlage der
Völkerrechtsphilosophie …………………………………………………………. 62

2.2 Hauptkategorien, Gegenstand und Hauptaufgaben der
Völkerrechtsphilosophie …………………………………………………………. 66

2.3 Werte als Gegenstand der Völkerrechtsphilosophie ……………………. 68

2.4 Moralnormen als Gegenstand der Völkerrechtsphilosophie …………. 69

2.5 Schlussfolgerungen ………………………………………………………………… 74

2.6 Anmerkungen ………………………………………………………………………… 76

5

3. Völkerrechtssoziologie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft
und als Wissenschaftsgebiet in statu nascendi ……………………………. 80

3.1 Soziologie und Rechtssoziologie als Grundlage der
Völkerrechtssoziologie ……………………………………………………………. 80

3.2 Wesen der Völkerrechtssoziologie …………………………………………… 81

3.3 Bestandteile der Völkerrechtssoziologie ……………………………………. 83

3.4 Hauptkategorien, Gegenstand und Aufgaben der
Völkerrechtssoziologie ……………………………………………………………. 84

3.5 Verhältnis zwischen der Völkerrechtssoziologie und der
Wissenschaft von den Internationalen Beziehungen …………………… 86

3.5.1 Wissenschaft von den Internationalen Beziehungen
(knapper Überblick) ……………………………………………………………….. 86

3.5.2 Verhältnis zwischen der Völkerrechtswissenschaft, speziell
der Völkerrechtssoziologie und der Wissenschaft von den
Internationalen Beziehungen ……………………………………………………. 88

3.6 Politische Normen als Gegenstand der Völkerrechtssoziologie……. 92

3.6.1 Normbildungstheoretische Aspekte der politischen Normen ……….. 92

3.6.2 Merkmale, Funktion, System und Strukturfragen der politischen
Normen …………………………………………………………………………………. 95

3.6.3 Durchsetzung der politischen Normen………………………………………. 99

3.7 Interessen der Staaten als Hauptkategorie und Gegenstand
der Völkerrechtssoziologie ……………………………………………………. 102

3.7.1 Allgemeine Bedeutung der Interessenproblematik ……………………. 102

3.7.2 Die Methodologie der Interessentheorie ………………………………….. 103

3.7.3 Linguistische (etymologisch-semantische) Aspekte des
Interessenbegriffes ……………………………………………………………….. 105

3.7.4 Philosophische und epistemische Explikationen der
Interessenproblematik …………………………………………………………… 106

3.7.5 Interessenarten als Hauptkategorie und Gegenstand der
Völkerrechtssoziologie ………………………………………………………….. 118

3.7.5.1 Parallele Interessen …………………………………………………………….. 125

3.7.5.2 Gemeinsame Interessen ………………………………………………………. 126

3.7.5.3 Konkurrierende Interessen ………………………………………………….. 127

3.7.5.4 Konträre (antagonistische) Interessen …………………………………… 128

6

3.7.6 Interesse als Gegenstand der Völkerrechtstheorie, speziell der
Normbildungstheorie ……………………………………………………………. 129

3.8 Gleichgewicht als Hauptkategorie und Gegenstand der
Völkerrechtssoziologie ………………………………………………………….. 134

3.8.1 Allgemeine Bedeutung des Gleichgewichts …………………………….. 134

3.8.2 Methodologie der Gleichgewichtstheorie ………………………………… 135

3.8.3 Linguistische (etymologisch-semantische) Aspekte des
Gleichgewichts …………………………………………………………………….. 139

3.8.4 Wesen und Bedeutung des Gleichgewichts und der Gegengewichte 140

3.8.5 Bipolarität zwischen den USA und der ehemaligen Sowjetunion 145

3.8.6 Militärstrategisches Gleichgewicht als spezieller Ausdruck der
Bipolarität ……………………………………………………………………………. 146

3.8.7 Gleichgewicht im Spannungsfeld von Stabilität und Veränderung 148

3.8.8 Supermacht, Hegemon und Imperium unter den Bedingungen des
Weltgleichgewichts ………………………………………………………………. 157

3.8.9 Multipolarität, mulipolares Gleichgewicht, Weltgleichgewicht ….. 164

3.8.10 Verhältnis von Gleichgewicht und kollektivem Sicherheitssystem 166

3.8.11 Ausblick Prognose ……………………………………………………………….. 172

3.9 Schlussfolgerungen ………………………………………………………………. 173

3.9.1 Zur Völkerrechtssoziologie (allgemein) ………………………………….. 173

3.9.2 Zur Interessenproblematik …………………………………………………….. 174

3.9.3 Zur Gleichgewichtsproblematik ……………………………………………… 178

3.10 Anmerkungen ………………………………………………………………………. 181

4. Völkerrechtsmethodologie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft
und als Wissenschaftsgebiet in stau nascendi ……….. 206

4.1 Allgemeine Bedeutung der Völkerrechtsmethodologie ……………… 206

4.2 Allgemeine Aspekte der Völkerrechtsmethodologie …………………. 207

4.3 Verhältnis von Theorie, Philosophie und Methodologie ……………. 209

4.4 Spezielle Aspekte der Völkerrechtsmethodologie …………………….. 215

4.5 Methodologie der Völkerrechtsphilosophie ……………………………… 218

4.6 Methodologie der Völkerrechtssoziologie ……………………………….. 223

4.7 Schlussfolgerungen ………………………………………………………………. 230

4.8 Anmekungen ……………………………………………………………………….. 231

LITERATURVERZEICHNIS ………………………………………………………… 237

Abkürzungen

AdV Archiv des Völkerrechts

AFDI Annuaire Francais de Droit International

AJIL The American Journal of International Law

DZfPh Deutsche Zeitschrift für Philosophie

ÖZföRV Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht und Völkerrecht

RdC Recueil de Cours, Academie de Droit International, Den Haag

RGDIP Revue Général de Droit International Public

SJMP Sowjetskij jeshewodnik meschdunarodnowo prawa

SGiP Sowjetskoje gossudarstwo y prawo

ZaöRV Zeitdschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht