Konfuzianismus-Westen, Unterschiedliche politische Systeme sowie Gesellschafts- und Menschenbilder im Vergleich, Individuum,Citoyen

Konfuzianismus-Westen, Unterschiedliche politische Systeme sowie Gesellschafts- und Menschenbilder im Vergleich

1. Anthropozentrismus bereits in der Antike ( Πρωταγόρας : Πάντων χρημάτων μέtρον εστίν άνθρωπος», Protagoras :“Der Mensch ist das Maß aller Dinge“, ). Allein das Wort Anthropos (Ανθρωπος ) heißt :  in wörtlicher Übersetzung„nach oben schauen“  und  allgemein bedeutet u.a. : aufrecht gehen,  niemandem Untertan sein, Druck von oben und Tyrannei  nicht dulden.

In der konfuzianischen Tradition ist  der Mensch hingegen nur Untertan, hat zu gehorchen, es herrscht also ein Kaiserzentrismus  bzw.  Staatszentrismus.

2. Die  Demokratie gab es schon in der griechischen Antike. Hinzu ist der von den Engländern erfundene Parlamentarismus gekommen. Die konfuzianische Tradition , egal welcher Färbung, kannte in der Vergangenheit  nur den   Alleinherrscher und kennt das-
autoritäre Regime mitunter mit totalitaristischen Tendenzen.

3. Das Individuum (Individualität ) mit seiner Willensautonomie und Entscheidungsfreiheit ist die Grundlage der westlichen Gesellschaft. Im Unterschied dazu  stehen  in  der konfuzianischen Tradition im Mittelpunkt die Familie  und die Gesellschaft. Es gibt schon den Einzelnen, jedoch nicht in der Gestalt des Individuums, das als Produkt des Westens strikt abgelehnt wird. Noch schlimmer,  jedwede Berufung auf die Individualität wird als Provokation betrachtet, als westlich diffamiert und entsprechend verfolgt

4. Der Citoyen (Staatsbürger) mit seinen subjektiven Menschenechten und Pflichten in ihrem dialektischen Zusammenhang und seinem Selbstbewusstsein stellt in der westlichen Kultur die Grundlage der Staatlichkeit dar . In der konfuzianischen Tradition hingegen ist der  Staatsbürger ein Buch mit sieben Siegeln. Der Mensch als Untertan hat in erster Linie objektive Rechte, d.h. diese Rechte werden von der Obrigkeit dem Untertan „geschenkt“ und  nach Bedarf wieder zurück genommen.

5. Gleiches gilt auch für die in den internationalen Konventionen universellen Charakters verankerten Grundfreiheiten.  Auch auf diesem entscheidenden Gebiet kann China über seinen konfuzianischen Schatten nicht springen. Die Berufung auf die Freiheiten gilt als Dreistigkeit und Unverfrorenheit und wird bestraft. Menschen, die sich auf die Grundfreiheiten stützen, werden häufig als „Agenten des Westens „ (Standard-Formulierung) diffamiert.

.6. Der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung sind integraler Bestandteile der westlichen Demokratie. Im Unterschied dazu sind beide in der konfuzianischen Tradition unbekannt. Es herrscht schlicht und einfach die Kommunistische Partei(also nicht Herrschaft des Rechts, sondern der Partei). Die Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier.

Dennoch ist der chinesische Führer auf dieses politische System stolz und hebt seine hypothetische Überlegenheit gegenüber jenem des Westens expressis verbis hervor. Ich vermag nicht zu sagen, was dies in den nächsten Jahrzehnten bedeuten wird.

7. Im Bildungswesen kritisch-kreatives Denken im Westen – auswendig Lernen ,das kritische Denken ist unerwünscht in China.

8. Kreativität im Westen (Erfindungen, Hochtechnologien,
Nobelpreisträger ) – Vorwiegend Kopieren westlicher Technologien in China.

Weitere Unterschiede

- Langsame Entwicklung im Westen- beeindruckende Dynamik in China.

-Die Europäische Union ist in den internationalen Beziehungen kein Player- China entwickelt sich zu de zweiten Supermacht der Welt und gehört zu den wichtigsten internationalen Playern der Gegenwart. Die Zeit ( 26.3.19), Neue Zürcher Zeitung Facebook (27.3.19, 6.5.19), Zeit , Münchner Merkur (15.8.19), Neue Zürcher Zeitung, Fanakfurter Allgemeine Zeitung Facebook, Spiegel, Süddeutsche Zeitung, alle  Facebook (15.8.19. 29.5.20), FAZ (13.2.21), NZZ (15.10.22), WZ (22.10.22)

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Seidenstrasse und Völkerrecht

China wendet eines der sieben grundlegenden Völkerrechtsprinzipien konsequent an : FRIEDLICHE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT, während der amerikanische Präsident gegen den Multilateralismus brutal vorgeht und noch dazu eine Drohung nach der anderen gegen andere Länder ausstösst. Wem gehört eigentlich die Zukunft ?
Wiener Zeitung Facebook (30.4.19)

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China,Defensive Aussenpolitik

Hinsichtlich Chinas ist zu sagen, dass dieses Land in seiner ununterbrochenen (!) viertausendjährigen Geschichte selten seine Nachbarn angegriffen hat. Die chinesische Aussenpolitik war fast immer DEFENSIV gewesen (z.B. Chinesische Mauer).
Die Zeit Facebook (14.5.19)

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EU, Kooperation mit China und Russland im Sinne des politisch-diplomatischen Gegengewichts gegenüber den USA ?

Bereits 2005 habe ich in einer Fachzeitschrift die Meinung vertreten, das die EU sich unbedingt zu einem aktiven Player der internationalen Beziehungen entwickeln muss, und dass eine enge politisch-diplomatische Kooperation mit China , vielleicht auch mit Russland im Sinne der Gegengewichte zu den USA wünschenswert , ja notwendig wäre. Die Zeit Facebook (14.5.19)

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Citoyen (Bürger) , Staat
Nach der WISSENSCHAT (Staatstheorie, Staatsrecht, Politologie, Geschichte der Ideeen) bedeutet der terminus scientificus Citoyen, übernommen vom vorangegangenen englischen Begriff Citizen und weiter entwickelt in Verbindung mit der bürgerlichen Revolution in Frankreich von 1789 (Déclaration des droits de l’homme et du citoyen), Bürger als Voraussetzung des bürgerlichen Staates. Der Bürger ist Träger der grundlegenden Freiheiten und Menschenrechte. Er hat allerdings gegenüber dem Staat als einer organisierten Form des Gemeinwesens auch Pflichten. Kurzum: Zwischen den Rechten und Pflichten des Staatsbürgers besteht ein Wechselverhältnis. Zeit (6.10.21)
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Das kommunistisch-konfuzianische System hat schon die richtige Diagnose gemacht und treffend erkannt, dass die sozialökonomischen Probleme eine hohe Sprengkraft in sich bergen. Deswegen besitzen sie absolute Priorität. Zeit (6.10.21)
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Individualität mit dem Individualismus nicht verwechseln.
Das Individuum ist die conditio sine qua non für den citoyen, auf den sich der bürgerliche Staat stützt. Die Formulierung Individualmenschenrechte in den wichtigsten UNO-Dokumenten über die grundlegenden Rechte und Freiheiten ist kein Zufall. Zeit (4.10.21)

Kriege in Europa , China

Kriege in Europa , China

1.Keine andere Region der Welt hatte so viele Kriege wie Europa : ca. 417 (davon zwei Weltkriege, ein 100jähriger, ein 30jähriger, und ein 7jähriger Krieg.). Davon hatte Hellas 30  ( Heraklit , 6. Jh. v. Chr.,:„Der Krieg ist der Vater aller Dinge“ – Ηράκλειτος «Πόλεμος πάντων μὲν πατήρ ἐστι») und das Imperium Romanum 68 Kriege.

Es ist wohlbekannt, dass in Europa seit ca. 70 Jahren ,abgesehen von den  Sezessionskriegen in  Jugoslawien, und jetzt noch in der Ost-Ukraine) eine Pax  Europaea herrscht. D.h., dass die Europäer aus dem Zweiten Weltkrieg endlich die richtigen Lehren gezogen haben.

2. Im Fernen Osten finden sensationelle Veränderungen statt : Aufstieg Chinas zu Großmacht und nach allgemeiner Einschätzung nach einigen Jahren zur zweiten Supermacht der Welt. Diese Übermacht Chinas wird dazu beitragen, dass das gewaltige Land seine Ziele nicht unbedingt mit Kriegen, sondern eher mit friedlichen Mitteln und in Ausnahmefällen  durch Druckausübung verwirklichen wird.  Im Mittelpunkt der chinesischen geostrategischen Politik stehen bereits jetzt die USA, deswegen geht es in erster Linie um das militär-strategische Gleichgewicht , das dem Wesen nach an das “Gleichgewicht des Schreckens“ zwischen den USA und der damaligen Supermacht UdSSR (Russland ist nur eine Großmacht) erinnert.

Zu der internationalen Rolle Chinas hat der chinesische Politologe  Yu Xintian (Xintian, Yu (2008), The change of the world in the early twenty-century and China´s strategy of peacful rise, in: Chandra, Chari Ed., War peace and hegemony in a globalized world, The changing balance of power in the twenty-first century, New York, 2010,    pp. 137/138, 143, 145/146)    ein hochinteressantes und generell beruhigendes Konzept entworfen, das in den Grundzügen zu überzeugen vermag.  Danach wird sich China auf die ökonomische Entwicklung und die Modernisierung konzentrieren. Das Ziel ist dabei, ein „scientific concept of development“, d. h. aus China ein prosperierendes und kulturvolles Land zu machen. In der Außenpolitik soll Sicherheit durch Kooperation gestützt werden. China wird seine Teilnahme am internationalen Dialog und an den internationalen Kooperationsmechanismen intensiviert. Gleiches gilt auch für das große Feld der internationalen Diplomatie. Die Weltmacht China wird mehr für die „soft power“ in den internationalen Beziehungen eintreten.

Die Basis dieser auf Frieden, Harmonie und Kooperation ausgerichteten Außenpolitik liegt, schreibt er,  in der chinesischen Tradition, denn es handelt sich um Werte dieser Kultur. Es wird seiner Meinung nach zu grundlegenden Veränderungen in den internationalen Beziehungen kommen wie z. B. die folgenden :
a ) Friede und Entwicklung als die Hauptströmung in der Welt ;
b ) nicht Feindschaft, sondern „cooperation and competition“ werden in den internationalen Beziehungen vorherrschen;
c ) die Rolle der kleinen und mittleren Staaten wird wachsen. So werden sie einen eigenen Beitrag zur Stabilität der internationalen Ordnung leisten.
Yu Xintian bezeichnet diesen Zustand nicht als „balance of power“, sondern vielmehr als „balanced policy“. Ferner geht er davon aus, dass die USA die letzte Supermacht sind, die in der Welt noch dominieren kann.

Die bisherige 4000jährige Geschichte – defensive Theorie und Praxis – gibt m. Erachtens Anlass zu der Annahme, dass China keine Ambitionen hat, irgendeine Hegemonialposition einzunehmen oder etwa als ein „Imperium Cinicum“ der Welt seinen Willen aufzuzwingen, wie dies heute seitens den USA geschieht. China  versucht, auf der Basis des Völkerrechtsprinzips der friedlichen internationalen Zusammenarbeit z.B. vermittels der „Seidenstrasse“  sowohl seine ökonomischen Interessen durchzusetzen, als auch eine stabile Basis für Frieden und Wohlstand zu schaffen, während die USA  gegenüber Gegnern und „Freunden“ zahlreiche Sanktionen verhängen,   immer wieder Drohungen aussprechen und ihre egoistischen Interessen („America first“) in den Mittelpunkt stellen.

Dennoch  können neuerdings auch Anzeichen einer beunruhigenden  Politik im Chinesischen Meer konstatiert werden. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass es deswegen zu militärischen Auseinandersetzungen kommen würde. Zeit (13.8.19)

 

Asylrecht an Griechischen Universitäten

Warum Einschränkung des Asylrechts ?

Zunächst sei klargestellt, dass das neugriechische universitäre Asylrecht  mit dem altgriechischen Tempelasylrechtnichts zu tun hat.

Das Asylrecht wurde 1982 eingeführt. Dieses ist jedoch nicht isoliert von  anderen sehr negativen Sachen, wie die Parteiorganisationen , die Rolle der Gewerkschaften direkt innerhalb der Universität  und die „ewigen“ Studenten ( bis zu 25 Jahre angeblich Studium) zu sehen.

An den griechischen Universitäten hatten insbesondere nach dem Sturz der Militärjunta 1973 linke Studenten die Führung übernommen und entwickelten sich zu eine regelrechten Plage im universitären Bereich . Eine besonders negative Rolle spielten dabei  die zahlreichen pseudomarxistischen und pseudoleninistischen Gruppen, die in Wahrheit Chaoten waren.

Es seien einige besonders schwerwiegende Beispiele erwähnt: Druck -und  Gewaltausübung bei studentischen Wahlen, häufige Verprügelung von Professoren , Prorektoren und sogar von Rektoren, Eindringen in Sitzungen des Rektoratskollegiums und Zerstörung der Einrichtung, Einmauerung (Sie lesen richtig) des gesamten Rektoratskollegiums, Organisierung von ständigen  Studenten“Streiks“ usw. Es herrschte ein Klima der Respektlosigkeit , der Anarchie und der Gesetzlosigkeit. Dennoch die Polizei wagte es nicht, dagegen vorzugehen.

Diese unbeschreiblichen  Zustände erreichten ihr crescendo nach der Einführung des Asylrechts. Universitätsfremde Personen , vorwiegend  Drogendealer und andere Kriminelle (Räuber, Vergewaltiger ) haben sich unter Berufung auf das Asylrecht in Universitätsräumen eingenistet. Es ist zu  einer „revolutionären“  bzw. „proletarischen“ Verbrüderung zwischen den Chaoten und den Kriminellen gekommen  von der Prämisse ausgehend,  dass das Asylrecht sakrosankt  sei.

Es sei darauf hingewiesen, dass wir, die griechischen Hochschullehrer an europäischen und amerikanischen Universitäten .des öfteren und mit Nachdruck unser Unverständnis über diese halbzivilisierten Zustände zum Ausdruck gebracht haben. Vielleicht hat das ein bisschen geholfen.

Endlich hat die neue griechische Regierung den Mut aufgebracht, die schlimmsten Auswüchse des Asylrechts zu beseitigen und insgesamt dieses einzuschränken. Aber die andere ebenso schwerwiegenden  Probleme (Parteiorganisationen ,“ewige Studenten ) wurden noch nicht gelöst.  Die betroffenen Chaoten haben zu einem „revolutionären“ Widerstand  aufgerufen. Tsipras, der bisherige  „Radikallinke“ Ministerpräsident hat sich massiv gegen das entsprechende Gesetz gewandt !

Wie dem auch sei : Das allerwichtigste besteht darin, dass die Polizei bei Gesetzesvorstößen sofort eingreifen kann. Zeit (9.8.19), FAZ Facebook (9.8.19), taz (28.5.22)

Überbevölkerung als globales Problem der Menschheit

Die Überbevölkerung als globale Herausforderung der Menschheit,                                Das eigentliche Problem heißt eigentlich seit Jahrzehnten in den UNO-Dokumenten Überbevölkerung. Es sind immer wieder die folgenden globalen Probleme der Menschheit genannt: Gefährdung des Weltfriedens, Gefährdung der menschlichen Umwelt (neuerdings Klima-Wandel), Unterentwicklung in der „Dritten Welt“ und Überbevölkerung. Ebenfalls in der „Dritten Welt“. Allerdings seit einigen Jahren ist der Begriff Überbevölkerung nicht so häufig verwendet werden. In den Massenmedien spielt er kaum eine Rolle, was unbegreiflich ist. Bereits im Jahre 1972 habe ich sogar ein Diplomarbeitsthema mit dem Titel (“Die Überbevölkerung in der Dritten Welt aus völkerrechtlicher Sicht”) vergeben.

Dieses Phänomen ist komplexer Natur und weist einige essenzielle Komponenten auf: a) Ökonomische: D.h., sind die betreffenden Länder in der Lage, die rasant wachsende Bevölkerung zu ernähren? b) Arbeitsmäßige: Werden die absolut notwendigen Arbeitsplätze geschaffen? c) Bildungsmässige: Ist die erforderliche Bildung von der Grundschule bis einschließlich zur Hochschule der Massen von jungen Leuten gesichert? d) Religiös-traditionelle Komponente: Die Bevölkerung wächst am schnellsten in den Ländern mit islamischer Religion bzw. Tradition, weil in den meisten die Familienplanung etc. nicht möglich oder sogar unerwünscht ist. Jedoch auch in einigen Ländern mit christlicher Religion und Tradition wie z.B. in Brasilien oder in Süd-Afrika ist ebenso ein relativ großes Bevölkerungswachstum konstatieren. e) Reichen die vorhandenen Ressourcen wie in erster Linie das Wasser und der günstige Boden aus, um die Milliarden von Menschen nach einigen Jahrzehnten mit Lebensmitteln zu versorgen? Es sei darauf verwiesen, dass speziell in Afrika die Sahara sich in schnellem Tempo ausweitet und außerdem durch den Klima-Wandel es zu größeren Naturkatastrophen kommt, wodurch die Lebensbedingungen der Menschen wesentlich verschlechtern. Siehe die Bevölkerungsexplosion in einigen muslimischen Ländern, in denen bekanntlich aus religiösen Gründen die Familienplanung untersagt ist:

Folgend werde ich die Bevölkerungsentwicklung in einigen islamischen Ländern nach UNO-Dokumenten darstellen:
-Ägypten: 1951: 21 Mill.; 1980: 43 Mill.; 2022: ca. 112 Mill. Im vergangenen Jahr sprach ein Minister von einer „nationalen Katastrophe“ und forderte eine konsequente Familienplanung. Sofort erhoben sich gegen ihn die religiösen Führer.
-Algerien: 1951: 9 Mill.; 1980: 20 Mill.; 2023: 44 Mill. Ich kann mich genau daran erinnern, dass der frühere algerische Präsident Houari Boumedienne an die Adresse Frankreichs öffentlich sagte: „Die fruchtbaren Becken unserer Frauen werden Euch besiegen“.
-Indonesien: 1960: 88 Mill.; 1980: 148; 2022: 277 Mill. Einige religiösen Führer ermutigen die Gläubigen, viele Kinder zu zeugen, um die Welt muslimisch zu machen. Einer von ihnen wollte als Beispiel gelten und nannte seine 20 Kinder.-Bagladesch: 173 Mill.-Marokko: 1951 : 9 Mill.; 1980 : 20 Mill.; 2023: ca. 38 Mill.
-Nigeria: 1951: 38 Mill.; 1980: 73 Mill.; 2023: ca. 223Mill.
-Pakistan: 1951: 38 Mill. ; 1980 : 77 Mill., 2023: 235 Mill.-Thailand:73,8-Türkei: 1951: 22 Mill.; 1980 : 43 Mill.; 2022: 85,5 Mill. Erdogan hat vor zwei Jahren die in Europa und speziell in Deutschland lebenden türkischen Frauen aufgefordert, so viel Kinder wie möglich zu gebären. Lösung des Problems: Die Überbevölkerung mit Konsequenz zu einer globalen Herausforderung zu erklären und allen Staaten die FAMILIENPLANUNG dringend zu empfehlen. Eine ehrliche und sachliche Sicht ohne Scheuklappen

Das eigentliche Problem heißt eigentlich seit Jahrzehnten in den UNO-Dokumenten Überbevölkerung. Es sind immer wieder die folgenden globalen Probleme der Menschheit genannt: Gefährdung des Weltfriedens, Gefährdung der menschlichen Umwelt (neuerdings Klima-Wandel), Unterentwicklung in der „Dritten Welt“ und Überbevölkerung. Ebenfalls in der „Dritten Welt“. Allerdings seit einigen Jahren ist der Begriff Überbevölkerung nicht so häufig verwendet werden. In den Massenmedien spielt er kaum eine Rolle, was unbegreiflich ist. Bereits im Jahre 1972 habe ich sogar ein Diplomarbeitsthema mit dem Titel (“Die Überbevölkerung in der Dritten Welt aus völkerrechtlicher Sicht”) vergeben.

Dieses Phänomen ist komplexer Natur und weist einige essenzielle Komponenten auf: a) Ökonomische: D.h., sind die betreffenden Länder in der Lage, die rasant wachsende Bevölkerung zu ernähren? b) Arbeitsmäßige: Werden die absolut notwendigen Arbeitsplätze geschaffen? c) Bildungsmässige: Ist die erforderliche Bildung von der Grundschule bis einschließlich zur Hochschule der Massen von jungen Leuten gesichert? d) Religiös-traditionelle Komponente: Die Bevölkerung wächst am schnellsten in den Ländern mit islamischer Religion bzw. Tradition, weil in den meisten die Familienplanung etc. nicht möglich oder sogar unerwünscht ist. Jedoch auch in einigen Ländern mit christlicher Religion und Tradition wie z.B. in Brasilien oder in Süd-Afrika ist ebenso ein relativ großes Bevölkerungswachstum konstatieren. e) Reichen die vorhandenen Ressourcen wie in erster Linie das Wasser und der günstige Boden aus, um die Milliarden von Menschen nach einigen Jahrzehnten mit Lebensmitteln zu versorgen? Es sei darauf verwiesen, dass speziell in Afrika die Sahara sich in schnellem Tempo ausweitet und außerdem durch den Klima-Wandel es zu größeren Naturkatastrophen kommt, wodurch die Lebensbedingungen der Menschen wesentlich verschlechtern. Siehe die Bevölkerungsexplosion in einigen muslimischen Ländern, in denen bekanntlich aus religiösen Gründen die Familienplanung untersagt ist:

Folgend werde ich die Bevölkerungsentwicklung in einigen islamischen Ländern nach UNO-Dokumenten darstellen:
-Ägypten: 1951: 21 Mill.; 1980: 43 Mill.; 2022: ca. 111 Mill. Im vergangenen Jahr sprach ein Minister von einer „nationalen Katastrophe“ und forderte eine konsequente Familienplanung. Sofort erhoben sich gegen ihn die religiösen Führer.
-Algerien: 1951: 9 Mill.; 1980: 20 Mill.; 2023: 44 Mill. Ich kann mich genau daran erinnern, dass der frühere algerische Präsident Houari Boumedienne an die Adresse Frankreichs öffentlich sagte: „Die fruchtbaren Becken unserer Frauen werden Euch besiegen“.
-Indonesien: 1960: 88 Mill.; 1980: 148; 2022: 275 Mill. Einige religiösen Führer ermutigen die Gläubigen, viele Kinder zu zeugen, um die Welt muslimisch zu machen. Einer von ihnen wollte als Beispiel gelten und nannte seine 20 Kinder.
-Marokko: 1951 : 9 Mill.; 1980 : 20 Mill.; 2023: ca. 38 Mill.
-Nigeria: 1951: 38 Mill.; 1980: 73 Mill.; 2023: ca. 218 Mill.
-Pakistan: 1951: 38 Mill. ; 1980 : 77 Mill., 2023: 235 Mill.
-Türkei: 1951: 22 Mill.; 1980 : 43 Mill.; 2022: 85 Mill. Erdogan hat vor zwei Jahren die in Europa und speziell in Deutschland lebenden türkischen Frauen aufgefordert, so viel Kinder wie möglich zu gebären. Lösung des Problems: Die Überbevölkerung mit Konsequenz zu einer globalen Herausforderung zu erklären und allen Staaten die FAMILIENPLANUNG dringend zu empfehlen.

Mitte der 80er Jahre fragte ich meinen palästinensischen Doktorand S.M., warum gibt es denn keine Geburtenregelung ? Antwort : Sie ist gegen den Islam. Zweite Frage : Wie und wer soll die zahlreichen Kinder ernähren ? Antwort : Allah!. Dritte Frage: Die Kinder werden krank und schließlich werden sie wegen der Ernährung sterben. Antwort : Allah gibt sie, Allah nimmt sie. Ich war entsetzt.
Wenn das so weiter geht, werden die Länder mit islamischer Tradition kollaborieren, weil auf der einen Seite die Bevölkerung regelrecht explodiert , jedoch auf der anderen Seite die ökonomische Entwicklung fast auf der Stelle tritt.

All dies  hat mit Rassismus nichts zu tun.  Ich habe allmählich den Eindruck , dass die gewaltig übertriebene political correctness das normale Denken unterdrückt.

Zeit (9.2.22, 6.9.22), FAZ (5.7.22, 27.7.23), Stern (8.11.22), NZZ (15.11.22, 28.8.23), taz (16.11.22)

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Türkei und Syrische Kurden, Völkerrechtswidriges Vorgehen , Davudoglu

Die Türkei handelt völkerrechtswidrig

Die Türkei hat keinesfalls das „Recht“ , militärisch zu intervenieren. Mit Beunruhigung stellen wir fest, dass die Türkei seine Nachbarn systematisch provoziert und dabei gegen  Völkerrechtsprinzipien und –normen verstößt. Möglicherweise hat er keine Völkerrechtsberater, oder , sollten welche da sein,  hört er nicht auf sie.

Es ist bekannt, dass die Türkei mit allen Mitteln versucht, in Nordsyrien  die Entstehung eines autonomen kurdischen Gebietes zu verhindern versucht, obwohl dies eindeutig völkerrechtswidrig ist.  Sie hat panische Angst davor, dass  es in der Perspektive über die Autonomie zu einer pankurdischen Staatlichkeit  (Kurden des Irak, der Türkei,  Syriens und des Iran) und   zu Sezessionsbewegungen  der  Kurden in der Türkei   kommen könnte.

Es gäbe schon eine realistische Problemlösungsmöglichkeit : Anerkennung der Kurden als  ethnische Minderheit mit den international üblichen Rechten   darunter zunächst   Verleihung  größerer Autonomie.

Nach dem Völkerrecht könnte die Türkei nur unter Vorliegen der im Artikel 3 der UNO-Aggressionsdefinition von 1974 in Konkretisierung und authentischer Interpretation des Rechts auf Selbstverteidigung (Artikel 51 der UNO-Charta)  ausführlich erwähnten Voraussetzungen militärisch aktiv werden. Konkret, wenn kurdische Militärverbände die syrisch-türkische Grenze überschreiten und auf türkischen Territorium Gewaltakte verüben. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Die abenteuerliche Gleichsetzung der syrisch-kurdischen YPG mit der türkisch-kurdischen PKK ist sehr willkürlich und kann international niemanden überzeugen.

Siehe ausführlich und konkret  den infrage kommenden Artikel 3 der UNO-Aggressionsdefinition von 1974 (beachten Sie bitte insbesondere g):

„Artikel 3 Vorbehaltlich  und  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  des  Artikels  2  gilt,  ohne  Rücksicht  auf  das  Vorliegen  einer  Kriegserklärung, jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:

a) die Invasion oder der Angriff der Streitkräfte eines Staates auf das Hoheitsgebiet eines anderen Staates oder jede, wenn auch vorübergehende, militärische Besetzung, die sich aus einer solchen Invasion oder einem solchen Angriff ergibt, oder jede gewaltsame Annexion des Hoheitsgebiets eines anderen Staates oder eines Teiles desselben;

b)      die  Beschießung  oder  Bombardierung  des  Hoheitsgebietes  eines  Staates  durch  die  Streitkräfte  eines  anderen  Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;

c) die Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates;

d) der Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder auf die See- und Luftflotte eines anderen Staates;

e) der Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich mit Zustimmung eines anderen Staates auf dessen Hoheitsgebiet befinden, unter Verstoß gegen die in dem entsprechenden Abkommen vorgesehenen Bedingungen oder jede Verlängerung ihrer Anwesenheit in diesem Gebiet über den Ablauf des Abkommens hinaus;

f) die Tatsache, dass ein Staat, der sein Hoheitsgebiet einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, zulässt, dass dieses  Hoheitsgebiet  von  dem  anderen  Staat  dazu  benutzt  wird,  eine  Angriffshandlung  gegen  einen  dritten  Staat  zu  begehen;

g) das  Entsenden  bewaffneter  Banden,  Gruppen,  Freischärler  oder  Söldner  durch  einen  Staat  oder  in  seinem  Namen,  wenn  diese  mit  Waffengewalt  Handlungen  gegen  einen  anderen  Staat  ausführen,  die  auf  Grund  ihrer  Schwere  den  oben aufgeführten Handlungen gleichkommen, oder die wesentliche Beteiligung daran. Artikel 4 Dies ist keine erschöpfende Aufzählung von Handlungen; der Sicherheitsrat (Official Records of the General Assembly, Twenty-ninth Session, Supplement No. 19 (A/9619 und Corr.1). 2 Resolution 2625 (XXV). Aus dieser Bestimmung geht eindeutig hervor, dass die Türkei VÖLKERRECHTSWIDRIG handelt.

Münchner Merkur , Berliner Zeitung  (7.8.19), FAZ (16.3.24)

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Erdogan-Davutoglu

Es ist zutiefst zu bedauern, dass der excellente Fachkollege mit international vielbeachteten wissenschaftlichen Publikationen und ehemalige erfolgreiche Außenminister Ahmet Davutoğlu auf Eis gelegt worden ist. Sein Doktrin , “möglichst gute Beziehungen zu allen Nachbarn” ist von Erdogan über Bord geworfen worden.
Erdogan macht genau das Gegenteil , provoziert die Nachbarn und isoliert immer mehr die Türkei. Seine plumpe Außenpolitik könnte für die Türkei zu einer Katastrophe führen.
Münchner Merkur (7.8.19)

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Türkische Invasion in Nordsyrien gegen die Kurden

Erdogan agiert mit dem orientalischen Krummsäbel, nicht mit dem feinen und diplomatischen europäischen Florett.Erdogan betreibt Hybris, der bald die Nemesis folgen wird. Er wird
unweigerlich Opfer seiner neuosmanischen Großmachtphantasien. Die
Widerspiegelung der objektiven Realität (Demokrit) war nie die Stärke
orientalischer Politiker und Staatsmänner.n Die masslose
Selbstüberschätzung gehört zur orientalischen Mentalität.

Sind andere NATO-Staaten verpflichtet, die Türkei zu unterstützen ?
Gemäß Völkerrecht liegt kein Fall des casus foederis (Beistandsfall)
vor. Die Türkei hat das VÖLKERRECHT brutal verletzt. Infolgedessen sind
die anderen NATO-Staaten rechtlich nicht vepflichtet, dem Aggressor
Türkei zu helfen.
Und eine Frage in militärischen Sachen sei erlaubt : Wann hat eigentlich
die türkische Armee das letzte Mal richtig gekämpft ?
Die tapferen Kurden hingegen sind kampferprobt und besitzen
hochmoderne amerikanische Waffen im Werte von 500 Mill. Dollar,
mit denen sie als Bodentruppen den IS besiegt haben.

Aber der türkische Verteidigungsminister sprach bereits zu Beginn
der Aggression von “unseren Helden”. In Europa nennt man das
“Orientalischen Triumphalismus”. Münchner Merkur (16.10.19)

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Wie dem auch sein : Russland wird niemals einer Annexion Teils des syrischen Territoriums durch den neuosmanischen Träumer zustimmen. SDZ Facebook (23.10.19)

 

 

Der Vertrag zwischen den USA und der UdSSR /Russland aus Sicht der Theorie der internationalen Beziehungen (spezielle der Gleichgewichtstheorie und der Interessentheorie)

Der Vertrag zwischen den USA und der UdSSR /Russland aus Sicht der Theorie der internationalen Beziehungen (spezielle der Gleichgewichtstheorie und der Interessentheorie)

Einleitend : Die Theorie der internationalen Beziehungen hat in erster Linie die folgenden Kategorien aufzuweisen : Interessen, Macht, Einfluss, Gleichgewicht, Stabilität, Veränderung, Vertrauen.

1.Bis zum Zusammenbruch der Supermacht UdSSR herrschte  zwischen diesem Staat und den USA ein Gleichgewicht  (der militärstrategischen Kräfte), das auch als „Gleichgewicht des Schreckens“(„Wer zuerst schießt, stirbt als zweiter“) bezeichnet wurde. Gerade dieses Gleichgewicht  trug zur Erhaltung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens bei.

2. Seit dem Ende des Imperium Sovieticum  ist nunmehr das Gleichgewicht zerstört , und das Imperium Americanum  kann als die einzige Supermacht seine Pax Americana mühelos und ungestört  durchsetzen.

Das heutige  Russland hingegen kann insgesamt unter Berücksichtigung aller Kriterien  nur als eine Großmacht eingeschätzt werden, jedoch  nur auf militärstrategischem Gebiet  stellt ohne Zweifel  eine Supermacht dar und versucht mit allen Mitteln , eine Gleichwertigkeit mit den USA zu demonstrieren. Sollte es erneut zu einem Wettrüstung  auf der Basis der militärstrategisch  genutzten Hochtechnologien kommen, so wird das wirtschaftlich schwache Russland nicht lange mithalten können.

3. Inzwischen entwickelt sich China zu einem dritten entscheidenden Player der internationalen Beziehungen und hinsichtlich der Wirtschaftskapazität und der Hochtechnologien zur zweiten Supermacht der Welt, was eigentlich zum einen eine Deklassierung Russlands und zum anderen eine gefährliche Konkurrenz für die USA bedeutet. Im Endeffekt ist hierdurch bereits jetzt eine Tripolare Welt entstanden, deren Mitglieder von recht unterschiedliche Potenz sind.

4. Im Rahmen der Tripolarität  entsteht  sukzessive ein annäherndes Gleichgewicht (balance of power, balance du pouvoir), dass durchaus als Basis der neuen internationalen Ordnung  zur Gewährleistung des Weltfriedens betrachtet werden kann. Hieraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass  alle drei Player  sich an notwendigen Abrüstungsverhandlungen gleichberechtigt beteiligen müssten.

5.  Natürlich lässt sich jeder Staat von seinen eigenen Interessen leiten , jedoch der Durchsetzung kann nicht im Sinne des nationalen Egoismus,  auf Kosten anderer Staaten und unter Verletzung der geltenden Normen des  Völkerrechts, des Internationalen Wirtschaftsrechts und des Internationalen Finanzrechts erfolgen. Speziell in der Epoche der Globalisierung und der Zunahme gegenseitiger  Abhängigkeiten zwischen allen Staaten, kommt nur ein Interessenausgleich in Frage, was beim Abschluss von notwendigen Abkommen vorwiegend durch Interessenkoordinierung erzielt werden kann.

6. International dominieren geostrategische Interessen, die das Grundverhaltensmuster der jeweiligen Player mit unterschiedlicher Gewichtung entscheidend bestimmen. Dies gilt in erster Linie  im Verhältnis der USA gegenüber der sich herausbildenden Supermacht China , das expressis verbis offiziell  die Absicht verkündet hat, in den nächsten Jahren die USA zu überholen. Es ist durchaus verständlich, dass die neuentstandene Situation bei den  amerikanischen Politikern Alpträume verursacht.

6. Es kann konstatiert werden, das dass die EU als ökonomischer Riese und politische- diplomatischer Zwerg gar keine Rolle zu spielen  vermag. Nur eine Neuorientierung der EU könnte andere Perspektiven schaffen .a) Militärische Aufrüstung, was kostspielig wäre. Es entsteht auch die berechtigte Frage cui bono ?  b) Nach Neudefinierung der Haltung  gegenüber Russland Beziehungen auf der Basis gegenseitiger Interessen und des gegenseitigen Vorteils.

In diesem Falle sollten allerdings Voraussetzungen für parallele,  gemeinsame und in der Perspektive für übereinstimmende Interessen geschaffen werden. Es ist übrigens nicht einzusehen, warum immer wieder in den Beziehungen zwischen der EU und Russland Spannungen im Sinne konträrer Interessen entstehen. Dazu könnte man noch mehr schreiben.

Quellen :

- Panos Terz, Interessentheorie, Eine Abhandlung im Koordinatensystem von Philosophie, Epistemologie und Völkerrechtssoziologie ,in : Papel Politico , Vol. 14, No. 1 2009. pp. 223-274 ), Universidad Pontificia JAVERIANA,  In honorem philosophi Graeci, praestabilis Epicuri

-Panos Terz, Völkerrechtssoziologie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft und als Wissenschaft in statu nascendi, Eine Abhandlung, “Die Völkerrechtssoziologie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen. Defensio Scientiae Iuris inter Gentes” , in : Papel Politico, Pontificia Universidad JAVERIANA, Vol. 11, No. 1 , 2006, pp. 261-303 )

-Panos Terz , Gleichgewichtstheorie und Theorie von den Gegengewichten, Eine Völkerrechtssoziologische Abhandlung, Erster Teil, Gleichgewicht und Gegengewichte in der Geschichte ( Anfänge bis 1945 ); Zweiter Teil, Das Gleichgewicht und die Gegengewichte nach dem Zweiten Weltkrieg, (befindet sich im Verlag einer Päpstlichen Universität). Zeit, Münchner Mekur, Berliner Zeitung (3.8.19), Berliner Zeitung (29.7.21)

 

 

 

 

Völkerrechtliche Verantwortlichkeit (Knapp)

Völkerrechtliche Verantwortlichkeit (Knapp)

In der Kürze liegt die Würze .

International und auf der
Basis von Kodifikationsarbeiten der International Law Commission liegt der
folgende consensus generalis professorum et doctorum vor : Die
völkerrechtliche Verantwortlichkeit ist ein Prinzip bzw. ein Institut des
Völkerrechts und bedeutet generell das Einstehenmüssen für
begangeneVölkerrechtsverletzung.
Hauptformen : a) SELBSTHILFE (GEGENMASSNAHMEN jedoch kein
Exzeß, weil die Norm der Proportionalität gilt), SELBSTSCHUTZ bzw.
SELBSTVERTEIDIGUNG ( z.B. Art. 51 der UNO-Charta) Repressalie, Retorsion,
Rücktritt von einem Vertrag,
Leistungsverweigerung. b) Wiedergutmachung (Reparation), Einstellung der
Verletzung, Restitution, Satisfaktion, Garantie.
Ferner liegt dem Völkerrecht der Hauptgedanke der
REZIPROZITÄT (do ut des-Grundsatz) zugrunde.
Bemerkung : Das Thema ist so kompliziert, dass wir es im Interesse der Studenten nicht geprüft haben.  Münchner Merkur (2.8.19)

Abrüstungsvertrag USA/UdSSR von 1987

Waschingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme zwischen den USA und der Sowjetunion von 1987 (überarbeitet, 2.8.19)

Einige Bemerkungen aus Sicht des Internationalen Vertragsrechts (Völkervertragsrecht, Zweig des Völkerrechts)

Im allgemeinen sind Verträge erforderlich, um bestimmte essentielle Materien  in den zwischenstaatlichen Beziehungen rechtlich zu regeln. Es erfolgen Kontakte, Vorverhandlungen, Verhandlungen  und schließlich wird auf der Basis von Kompromissen , der  Interessenkoordinierung  und dem Wesen nach  der Willensübereinstimmung der Vertragsabschluß.

In diesem   konkreten Fall diente der Vertrag auch als vertrauensbildende  Maßnahme der Friedenssicherung. Strategisch ist der Vertrag im Rahmen des geltenden  militärisch-strategischen Gleichgewichts zwischen den beiden Supermächten, den USA und der damaligen UdSSR  abgeschlossen worden. Das neue Russland  übernahm als Rechtsnachfolger de UdSSR auch diesen Vertrag. Während aber der eine Vertragspartner  keinerlei Veränderungen unterworfen war, brach das gewaltige Imperium Sovieticum zusammen und blieb nur Russland üblich, das insgesamt zwar nur eine Großmacht ist,  jedoch militärstrategisch immer noch als Supermacht eingeschätzt werden kann.

Fast alle Verträge, internationale oder bilaterale zur Abrüstung enthalten  Schluss- bestimmungen über den Austritt bzw. über die Kündigung aus Gründen der Gefährdung der „höchsten Interessen“(Standardformulierung) der Vertragspartner. So heißt es im Artikel 16 des INF-Vertrages von 1987 : „Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch außergewöhnliche mit dem Inhalt des Vertrages zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist“. Nach allgemeiner Einschätzung gehören zu dieser Interessenkategorie die grundlegenden bzw.  vitalen Interessen.

Es muss also der Nachweis erbracht werden, dass tatsächlich eine Gefährdung durch „außergewöhnliche Ereignisse“ seit dem Abschluss des Vertrages eingetreten ist. In der Realität ist etwas ganz anderes eingetreten und zwar der Zusammenbruch der ehemaligen Supermacht Sowjetunion, wodurch die USA gegenwärtig die einzige Supermacht der Welt sind, allerdings zeichnen sich bereits deutlich die Konturen der künftigen zweiten Supermacht, des konfuzianischen China ab.

Es gibt Grund zur Annahme, dass der rasante Aufstieg Chinas auf allen Gebieten den USA nicht nur Kopfschmerzen bereitet, sondern darüber hinaus Furcht einjagt.
Es wäre eigentlich verständlich, gemäß Artikel 16 den Vertrag zu ändern ( „Jede Partei kann Änderungen dieses Vertrages vorschlagen“).
Des weiteren wäre es durchaus möglich, den Vertrag gemäß der WienerVertragsrechtskonvention (Grundlage des Internationalen Vertragsrechts)  von 1969 (Artikel 39 zu ändern : ( „Ein Vertrag kann durch Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern geändert werden…“). Danach könnte ein ähnlicher Vertrag zwischen den USA, China und Russland
geschlossen werden.

Die USA haben im Rahmen der Neupositionierung zu den internationalen Abkommen der vorangegangenen amerikanischen Regierungen  Russland Vertragsbruch vorgeworfen , was ihnen in der Tat gemäß der Wiener Vertragsrechtskonvention (Artikel 60) berechtigen würde, den Vertrag zu beenden ( „Ein schwerwiegender Bruch eines bilateralen Vertrages durch einen der Vertragspartner berechtigt den anderen , den Bruch als Grund für die Beendigung des Vertrages…geltend zu machen“).

Die USA behaupten derartiges, aber andere sehen es nicht so. Inzwischen ist es bei der gegenwärtigen US-Regierung Usus , mit allgemein gehaltenen Unterstellungen zu arbeiten, um sich von lästigen vertraglich  übernommenen Verpflichtungen zu befreien. Der Aufkündigung des INF-Vertrages durch die USA folgte mit Verspätung  gleiches durch Russland natürlich verbunden ebenso mit Behauptungen über Vertragsverletzungen seitens der USA. Nunmehr ist durch das Öffnen der Büchse der Pandora eine gefährliche Situation entstanden, die unter Umständen zu einem  neuen Wettrüsten zwischen dem kapitalistischen USA und dem ebenso kapitalistischen Russland.

Jedoch  grenzt die neuentstandene Situation an Wahnsinn, denn der ideologisch-politische Gegensatz zwischen  ihnen ist ja verschwunden.  Infolgedessen gibt es keinen Grund  mehr, in die Zeit des “Kalten  Krieges“ mit der Hochrüstung zurück zu fallen“, als gäbe es nichts besseres zu tun.

Wie dem auch sei, der Abschluss  ähnlicher Verträge  sollte wegen der tripolaren Welt unbedingt unter Einbeziehung der sukzessive aufsteigenden zweiten Supermacht China erfolgen.

Die Zeit (13.11.18, 19.12.18, 1.2.19), Münchner Merkur (4.12.18), Die Welt Facebook (10.1.19, 1.2.19), Süddeutsche Zeitung Facebook, Tagesspiegel Facebook, Frankfurter Allgemeine Zeitung  Facebook ,Spiegel Facebook , Stern Facebook, Leipziger Volkszeitung Facebook (1.2.19), Frankfurter Allgemeine Zeitung , Neue Zürcher Zeitung, Spiegel, Stern, Wiener Zeitung, Süddeutsche Zeitung , alle Facebook (2.8.19)

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Einer der Gründe für denZusammenbruch der ehemaligen Sowjetunion war der kostspielige Rüstungswettlauf mit den USA. Gleiches könnte auch dem kleineren Russland passieren , das nicht mithalten kann. Nun das psychologische Problem für Putin besteht darin, dass er sich mit dem Verlust des Supermacht-Status nicht abfinden kann und hierdurch seine Wunschvorstellungen mit der Realität verwechselt.
Inzwischen entsteht sukzessive die zweite Supermacht (China).

Die Zeit (19.12.18), Leipziger Volkszeitung Facebook (1.2.19)

Hormus-Meerenge aus Sicht des Internationalen Seerechts (Seevölkerrechts)

Die Hormus-Meerenge aus Sicht des Internationalen Seerechts (Seevölkerrechts)

Notwendige Informationen : a) Das Internationale Seerecht ist Bestandteil und zugleich der größte Zweig des Völkerrechts. b)Bis 1958 gab es nur das Gewohnheits-. Internationale Seerecht. Danach wurde es kodifiziert in Gestalt von drei Konventionen mit insgesamt 84 Artikeln : Konvention über das Territorialgewässer und die Anschlusszone, Konvention über das offene Meer und Konvention über den Festlandsockel.c)Im Jahre 1982 ist  die UNO-Konvention über das Seerecht als Grundlage des Internationalen Seerechts  mit 311 Artikeln und mehreren Anlagenvon der UNO verabschiedet worden. Sie trat 1994 in Kraft, gilt jedoch nur für die Staaten, die sie unterzeichnet und ratifiziert haben. Es sdei darauf verwiesen, dass weder die USA , noch derIran, diesDokument ratifiziert haben. Bei den USA ist es üblich, fast keine internationalen Abkommen universellen Charakters zu ratifizieren. Sie legen ohnehin keinen Wert auf das internationale Recht.

1.Hier interessieren die geographisch in der tat sehr komplizierten Einzelheiten nicht , sondern geht es  in erster Linie um den Fakt, dass die Hormus Meerenge („Strasse „)  zum Territorialgewässer (Küstenmeer ) des Iran gehört.

2.Dennoch ist die friedliche Durchfahrt von Handelsschiffen sowie von Kriegsschiffen  möglich . Zerst sei die Konvention von 1958 erwähnt :

Abschnitt III Recht der friedlichen Durchfahrt,Unterabschnitt A Regeln für alle Schiffe

  Art. 14

1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Artikel genießen die Schiffe aller Staaten, ob Küsten- oder Binnenstaaten, das Recht der friedlichen Durchfahrt durch das Küstenmeer.

2. Als Durchfahrt gilt die Fahrt durch das Küstenmeer zum Zweck, es entweder ohne Berührung der inneren Gewässer zu durchqueren oder in die inneren Gewässer einzulaufen oder von den inneren Gewässern in die Hohe See auszulaufen.

3. Die Durchfahrt schließt das Recht zum Stoppen und Ankern ein, jedoch nur insoweit, als dies zum normalen Schiffsverkehr gehört oder infolge höherer Gewalt oder Seenot erforderlich wird.

4. Die Durchfahrt gilt als friedlich, solange sie nicht den Frieden, die Ordnung oder die Sicherheit des Küstenstaates beeinträchtigt. Die Durchfahrt hat gemäß diesen Artikeln und den anderen Regeln des Völkerrechts zu erfolgen.

5. Die Durchfahrt fremder Fischereifahrzeuge gilt nicht als friedlich, wenn sie die Gesetze und Vorschriften nicht beachtet, die der Küstenstaat erlassen und veröffentlichen kann, um diesen Fahrzeugen das Fischen im Küstenmeer zu verbieten.

6. Unterseeboote haben über Wasser zu fahren und ihre Flagge zu zeigen.

  Art. 15

1. Der Küstenstaat darf die friedliche Durchfahrt durch das Küstenmeer nicht behindern.

2. Der Küstenstaat hat alle ihm bekannten Gefahren, die in seinem Küstenmeer für die Schifffahrt bestehen, in geeigneter Weise bekannt zu machen.

  Art. 16

1. Der Küstenstaat kann in seinem Küstenmeer die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine nichtfriedliche Durchfahrt zu verhindern.

2. In Bezug auf Schiffe, die in innere Gewässer einlaufen, ist der Küstenstaat ferner berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um jede Verletzung der Bedingungen zu verhindern, unter denen solche Schiffe in diese Gewässer zugelassen sind.

3. Vorbehältlich des Absatzes 4 kann der Küstenstaat, ohne fremde Schiffe untereinander diskriminierend zu behandeln, in bestimmten Zonen seines Küstenmeeres die friedliche Durchfahrt fremder Schiffe vorübergehend verbieten, wenn dies für den Schutz seiner Sicherheit unerlässlich ist. Ein solches Verbot wird erst nach gehöriger Bekanntmachung wirksam.

4. Die friedliche Durchfahrt fremder Schiffe durch Meerengen, die der internationalen Schifffahrt zwischen einem Teil der Hohen See und einem anderen Teil derselben oder dem Küstenmeer eines fremden Staates dienen, darf auch vorübergehend nicht verboten werden.

  Art. 17

Üben fremde Schiffe das Recht der friedlichen Durchfahrt aus, so haben sie die vom Küstenstaat in Übereinstimmung mit diesem Artikel und den anderen Regeln des Völkerrechts erlassenen Gesetze und Vorschriften zu beachten, insbesondere solche, die den Transport und die Schifffahrt betreffen.

Der Art. 17 Artikel ist von hoher Bedeutung für den Küstenstaat. D.h. in concreto. Dass das  Durchfahrtsrecht nicht absolut ist, wie in der Zeit der amerikanischen Kanonen“diplomatie“.

Aus Sicht des Internationalen Vertragsrechts als des wichtigsten Zweigs des Völkerrechts besteht für die Staaten , welche dieser Konvention nicht beigetreten sind, die Möglichkeit, dieselbige als Gewohnheitsrecht anzuwenden

Jetzt kommen wir zu der Seerechtskonvention von 1982, die vertragstheoretisch für die USA und den Iran nicht binden ist . Dennoch sollte sie nicht unbeachtet bleiben. Di egesamte Problematik der Meerengen und der friedlichen Durchfahrt wird in den Artikeln 34-45 exakt geregelt. Es sei zunächst der Art. 34 genannt, um die Rechte des Iran evidenter zu machen :  „Rechtsstatus der Gewässer von Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen(1) Die in diesem Teil festgelegte Durchfahrtsordnung für Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen,berührt im übrigen nicht den Rechtsstatus der solche Meerengen bildenden Gewässer oder die Ausübung der Souveränität oder der Hoheitsbefugnisse über diese Gewässer und deren Luftraum, Meeresboden und Meeresuntergrund durch die Meerengenanliegerstaaten.(2) Die Souveränität oder die Hoheitsbefugnisse derMeerengen-_Anliegerstaaten werden nach Maßgabe diesesTeiles und der sonstigen Regeln des Völkerrechts ausgeübt.“

Das Transitrecht wird  in den  Art. 38 und 39 ebenso ausführlich geregelt : „Recht der Transitdurchfahrt(1) In den in Artikel 37 bezeichneten Meerengen genießen alle Schiffe und Luftfahrzeuge das Recht der Transitdurchfahrt, die nicht behindert werden darf; …„Transitdurchfahrt“ bedeutet die in Übereinstimmung mit diesem Teil erfolgende Ausübung der Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs lediglich zum Zweck des ununterbrochenen und zügigen Transits durch die Meernge zwischen einem Teil der Hohen See oder einerausschließlichen Wirtschaftszone und einem anderen Teil der Hohen See oder einer ausschließlichen Wirtschaftszone. Jedoch schließt das Erfordernis des ununterbrochenen und zügigen Transits die Durchfahrt durch die Meerenge zu dem Zweck nicht aus, einen Meerengen-Anlieger-staat unter Beachtung seiner Einreisebedingungen aufzusuchen, zu verlassen oder von ihm zurückzukehren.(3) Jede Tätigkeit, die keine Ausübung des Rechts der Transitdurchfahrt durch eine Meerenge ist, unterliegt den anderen anwendbaren Bestimmungen dieses Übereinkommens.Artikel 39 Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während derTransitdurchfahrt(1) Schiffe und Luftfahrzeuge müssen, wenn sie das Recht der Transitdurchfahrt ausüben,a) die Meerenge unverzüglich durchfahren oder überfliegen;b) sich jeder Androhung oder Anwendung von Gewaltenthalten, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Meerengenanliegerstaats gerichtet ist oder sonst die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Grundsätze des Völkerrechts verletzt; c) sich jeder Tätigkeit enthalten, die nicht mit ihrem normalen ununterbrochenen und zügigen Transit zusammen hängt, sofern sie nicht durch höhere Gewalt oder einen Notfall erforderlich wird;…“

Wie dem auch sei,  einerseits darf der Iran  nicht willkürlich die Meerenge schließen , andererseits sind Provokationen der USA und Großbritanniens zu vermeiden., es sei denn diese Staaten hegen gegenüber dem Iran kriegerische Absichten. In diesem Falle wird es keine „Koalition der Willigen“ wie bei der völkerrechtswidrigen Aggression damals  dem Irak geben. Sollten jedoch einige Politiker sich an neuen Aggressionen beteiligen, dann können sie sich warm anziehen. Zeit , Berliner Zeitung, Münchner Merkur (1.8..19)

Spiegel, Focus, Stern ,Süddeutsche Zeitung, Welt, Neue Zürcher Zeitung, alle  Facebook (1.8.19)

 

 

 

Iran-Vereinigtes Königreich -USA , Streit

Zu dem  Streit zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Iran aus völkerrechtlicher Sicht

 1. Am 5.Juli haben britische Marinesoldaten der Royal-Marines einen   syrischen Erdöltanker gestoppt und geentert mit der Begründung, dass  der Transport des für Syrien vorgesehenen Erdöls  ein Verstoß gegen  internationale Sanktionen  darstelle. Aber nach Völkerrecht und speziell nach der UNO-Charta kann nur der UNO-Sicherheitsrat gegenüber Staaten Sanktionen verhängen. Somit kann das Vorgehen der Briten als völkerrechtswidrig eingeschätzt werden.Nach britischer Auffassung befände sich das Schiff im Territorialgewässer  Gibraltars, während die iranische Seite von internationalen Gewässern spricht.

2. Am 19.Juli haben Revolutionsgarden in der Meerenge (Strasse) von Hormus einen britischen Öltanker gestoppt und umgeleitet mit  der Begründung, dass es sich um eine Reaktion auf das Entern des  iranischen Erdöltankers durch die  Britten handelt.  In solchen Fällen lässt das Völkerrecht Reaktivmaßnahmen in Form von Selbsthilfe zu. Nach iranischer Auffassung habe sich der Tanker im Territorialgewässer des Iran befunden, während die britische Seite vom offenen Meer  spricht.

3. Somit ist zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Iran ein Rechtsstreit entstanden, der zu eskalieren droht. Offiziell ist der Iran gegen Schiffe anderer Staaten nicht  vorgegangen. Infolgedessen ist bis jetzt die freie internationale Schiffsverkehr durch  die Hormus – Meerenge nicht gefährdet. Hieraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass besondere militärische Maßnahen mit dem Ziel, den internationalen Schiffsverkehr zu schützen, nicht notwendig sind.

4. Andere Staaten, abgesehen von den USA;  haben eigentlich mit diesem Streit nichts zu tun. Dies gilt u.a. auch für Deutschland, dass  klugerweise nicht bereit ist, sich an militärischen Abenteuern der USA und des Vereinigten Königreichs in dieser extrem gefährlichen Region zu beteiligen.   

5. Sollte es zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich  einerseits und dem Iran andererseits kommen, so gibt es für andere Staaten, darunter  für Deutschland, keine Rechtspflicht im Sinne des casus foederis ( Beistandsfall) gemäß Artikel  5 des NATO-Vertrages von 1949, der wie folgt lautet : „Die vertragsschließenden Staaten sind darüber einig, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird, und infolgedessen kommen sie überein, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts zur individuellen  oder gemeinsamen Selbstverteidigung den Vertragsstaat oder die Vertragsstaaten, die angegriffen werden, unterstützen wird, indem jeder von ihnen für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Vertragsstaaten diejenigen Maßnahmen unter Einschluss der Verwendung bewaffneter Kräfte ergreift, die er für notwendig erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten“.

In diesem Zusammenhang sei auch auf den Artikel 1 des NATO-Vertrages hingewiesen :Die vertragsschließenden Staaten verpflichten sich, gemäß den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sein mögen, durch friedliche Mittel in der Weise zu regeln, dass Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit unter den Völkern nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeglicher Drohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die in irgendeiner Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar ist.“ Dies entspricht vollends dem grundlegenden Völkerrechtsprinzip der friedlichen internationalen Streitbeilegung.

6. Es sei mit Nachdruck unterstrichen, dass die Spannungen im Persischen Golf nach dem Austritt des bekannten Vertrages mit dem Iran seitens der USA aufgetreten sind, während die  EU-Staaten noch Mitglied des Vertrages sind.

Es drängt sich die berechtigte Frage danach auf, was eigentlich die USA und Großbritannien in dieser Region bezwecken. Geht es vielleicht letzten Endes um einen regime change, wie dies bereits 1953 praktiziert wurde, indem der frei gewählte Ministerpräsident Mohammad Mossadegh  mittels der Geheimdients-Militäroperation   Ajax gestürzt wurde, nur weil er es gewagt  hat, die Anglo-Iranian  Oil Company zu verstaatlichen ?

7.  Der US-Präsident betont immer wieder seinen Slogan „America first“, aber vielleicht gibt es auch ein „America alone“ ? Der britische Premier wiederum hat den Brexit mit zu verantworten und dem Wesen nach betreibt wie sein amerikanischer Bruder im Geiste eine interessen- und egoistisch orientierte nationalistische Politik.  Glauben beide im Ernst, dass die EU-Staaten ausgerechnet ihnen  gegenüber  solidarisch verhalten  würden ? Müchner Merkur , Zeit, Berliner Zeitung (1.8.19)

Zeit, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Focus, Stern, Spiegel, Stern, Welt, Müncher Merkur,Neue Zürcher Zeitung,  alle Facebook (1.8.19)