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Völkerrecht und Internationale Beziehungen, Populärwissenschaftlich, Panos Terz
Völkerrecht und Internationale Beziehungen
Populärwissenschaftlich, Buch
Saarbrücken 2020
Buch Details: |
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ISBN-13: | 978-620-0-44645-9 |
Buchsprache: | Deutsch |
von (Autor): | Panos Terz |
Seitenanzahl: | 116 |
Veröffentlicht am: | 14.09.2020 |
Kategorie:VorwortHierbei handelt es sich um populärwissenschaftliche Beiträge, die ab 2012 systematisch als Fachkommentare in der Internet-Ausgabe der folgenden Zeitungen bzw. Zeitschriften veröffentlicht worden sind: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Focus, Spiegel, Stern, Welt, Zeit, Tagesspiegel, Berliner Zeitung, Münchner Merkur, Neue Zürcher Zeitung und Wiener Zeitung veröffentlicht worden sind.Ich bin davon ausgegangen, dass die Wissenschaftler die ethische Pflicht haben, ihr Wissen natürlich in verständlicher Form auch Nichtspezialisten und interessierten Bürgern zur Verfügung zu stellen. Ferner ist die Tatsache zu beachten, dass in der Epoche der starken Demokratisierung der Massenmedien die Journalisten nicht die einzigen sind, die im Rahmen der „vierten Gewalt“ die öffentliche Meinung zu formen vermögen. Hinzu gekommen sind in hohem masse auch hochqualifizierte Wissenschaftler, die ohne Zweifel besser in der Lage sind, besonders schwierige und komplexe Themen gründlicher und überzeugender zu analysieren und darzulegen.Im Mittelpunkt stehen hauptsächlich Fragenstellungen des Völkerrechts und der Theorie der internationalen Beziehungen in Verbindung mit gewichtigen aktuellen Problemen.As dem Buch-CoverHauptgegenstände sind gewichtige internationale und nationale Ereignisse mit Bezügen zum Völkerrecht und zur Theorie der internationalen Beziehungen. In den völkerrechtlich relevanten Problemen geht es in erster Linie um die grundlegenden Prinzipien Friedliche internationale Zusammenarbeit, Souveräne Gleichheit der Staaten, Selbstbestimmung, Einmischungsverbot, um Spezialfragen des Völkervertragsrechts, des Völkerseerechts, des Internationalen Flüchtlingsrechts und der Menschenrechtskonzeptionen der Gegenwart. Aus der Sicht der Theorie der internationalen Beziehungen stehen im Mittelpunkt die Beziehungen zwischen Staaten unterschiedlicher Kultur – und Rechtskreise, die Interessenproblematik, das Gleichgewicht und die Gegengewichte, Fragenstellungen der Supermächte und der Großmächte, die Hegemonie sowie verschiedene Dimensionen des europäischen Vereinigungsprozeßes.
Gliederung1. Europa, Hellas, Orient2. Kriege in Europa3. Europäische Union, eine sachliche Betrachtung4. EU-Regeln, Mediterrane und Balkan-Staaten5. Nation, Patriotismus, Nationalismus, Nationalbewusstsein 6. Supermacht, Großmacht , Mittlere Macht und 7. Gleichgewicht, Gegengewichte, Prognose 8. Rassendiskriminierung, Historische und Völkerrechtliche Aspekte 9. Völkermord (Genozid) aus Sicht der Geschichte und des Völkerrechts 10. Die Meinungsfreiheit ist nicht absolut, gegen die Rechtsradikalen Hetzer 11. Flüchtlingsstatus Grundsätzliches12. Migrations-”Pakt” der UNO, Migration als Globales Problem, Migration kein Menschenrecht13. Flüchtlingsprobleme in Deutschland, Abschiebung Krimineller Flüchtlinge14. Multikulturalismus15. Populismus nach der Politologie (Politische Wissenschaft) und der Soziologie 16. Bürger, Nation – Staat, Volkssouveränität-Staatssouveränität, Ukraine, Russland 17. Ukraine, Sowjetische Atomwaffen 18. Asowsches Meer, Krim, Streit zwischen Russland und der Ukraine 19. Die völkerrechtswidrigen Praktiken Russlands gegenüber der Ukraine, Fall der Pässe 20. Russische Staatsbürgerschaft an ukrainische Staatsbürger 21. Ukraine, Problemlösung: Autonomie oder Föderation ? 22. Deutsche Interessendurchsetzung und Sanktionen gegen Russland 23. Russisch-Ukrainischer Kirchenstreit 24. USA- Außenpolitik, kurze Charakterisierung 25. Das völkerrechtswidrige und skrupellose Verhalten der USA (Sanktionen wegen Nordstream) 26. Waschingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme zwischen den USA und der Sowjetunion von 1987 27. Der Vertrag zwischen den USA und der UdSSR /Russland aus Sicht der Theorie der internationalen Beziehungen (spezielle der Gleichgewichtstheorie und der Interessentheorie) 28. USA – Iran, Tötung eines iranischen Generals 29. NATO-Bündnisfall im Falle eines Krieges zwischen den USA und dem Iran ? 30. Palästinenser, Historisch-Ethnologische Sicht 31. Israel-Palästinenser, Politisch-Kulturelles, Knappe allgemeinpolitische und ethnologische Bemerkungen 32. Israel und Palästinenser, Differenzierung 33. Israel und die Palästinenser aus völkerrechtlicher Sicht 34. Israel – Hamas, Verletzung des Völkerrechts durch die Kriegsparteien, Feuerpause, Beendigung der Kampfhandlungen, Analyse 35. Israel – Hamas, Feuerpause, Beendigung der Kampfhandlungen, Beendigung des Kriegszustandes, Abschluss eines Friedensvertrages 36. Hat Israel ein Selbstverteidigungsrecht? 37. Der „Plan“ Trumps (über zwei Staaten) 38. Golan-Höhe, Annexion, Problemlösung 39. Israel und die arabischen Staaten, Militärisch 40. Die endlose Tragödie der Kurden 41. Lösung des Kurdenproblems 42. Kurdischer Staat, Irakische Souveränität und Kurdisches Selbstbestimmungsrecht, Kurdischer Staat, Szenario (2014) 43. Irakische Staatliche Souveränität und Kurdisches Selbstbestimmungsrecht 44. Erdogan und die Türkei 45. Erdogan , Hybris und Nemesis 46. Staatsbürgerschaft, Doppelte, Türken in Deutschland47. Türkische Schulen für türkische Schüler in Deutschland ? 48. Türken, Dschihadisten, Kurden 49. Türkei und Syrische Kurden, Völkerrechtswidriges Vorgehen50. Türkische Invasion in Nordsyrien gegen die Kurden, Beistandsfall für die NATO ? 51. Türkei (Klein-Asien), Wertvolle kulturhistorische Kenntnisse für Kultur-Touristen 52. Die syrische Katastrophe, Versuch einer Analyse 53. Syrien und Demokratie stellen eine contradictio in adjecto (Widerspruch in sich) dar 54. Der Westen und der Orient, Militärische Interventionen des Westens gegen Orientalische Staaten 55. Zur Lage in Libyen 56. Iran, Einmischungsverbot nach Völkerrecht 57. Die Hormus – Meerenge aus Sicht des Internationalen Seerechts (Seevölkerrechts)58. Streit zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Iran aus völkerrechtlicher Sicht 59. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem Iran und 60. Saudi- Arabien, Herrschaftssystem 61. Abbruch der Wirtschaftsbeziehungen zu Saudi-Arabien wegen der Ermordung des Journalisten? 62. Verträge mit Saudi-Arabien; Keine Vertragserfüllung wegen Menschenrechtsverletzungen ? 63. Saudi-Arabien, Kriegsverbrechen in Jemen 64. Ägypten, Ex-General Sisi, der richtige Führer 65. Venezuela unter Beachtung lateinamerikanischer Befindlichkeiten 66. Venezuela, Anspruch und Realität oder der Irrweg des Chavismo – Madurismo 67. Fall Venezuela, Deutsche Außenpolitik im Spannungsfeld von Völkerrecht und Realpolitik 68. Venezuela und das Einmischungsverbot, Eine völkerrechtliche Betrachtung 69. Heuchelei der USA und Einmischung 70. Kulturkreise und Herrschaftssysteme: Russland, Türkei 71. Orientalisch-Islamisches Gesellschafts- und Menschenbild (Thesen ) 72. Islam, Probleme, Gefahren 73. Welt- und Menschenbild, Unterschiede zwischen dem 74. Pakistan 75. Kopftuch, Burka, Niqab muslimischer Frauen , ein vielschichtiges Problem 76. Parallelgesellschaften 77. Frauenbild muslimischer Männer 78. Konfuzianisches Menschen – und Gesellschaftsbildbild, Hauptmerkmale 79. Chinesische Revolutionäre Traditionen 80. Konfuzianismus-Westen, Unterschiedliche politische Systeme sowie Gesellschafts- und Menschenbilder im Vergleich 81. China als wichtiger Player in den internationalen Beziehungen 82. China und Taiwan, Ein oder zwei Chinesische Staaten ? Angliederung ? 83. China , Seestreitigkeiten84. Nord Mazedonien, Staatsbezeichnung, historisch , völkerrechtlich (Thesen) 85. Makedonen, Makedonien, Nord-Mazedonien, historisch, ethnologisch, Überblick 86. Nord Mazedonien aus Sicht der Theorie der Internationalen Beziehungen 87. Die Balkan-Völker ticken anders oder Grundzüge der Mentalität 88. Grundzüge der griechischen Mentalität 89. Grundzüge der deutschen Mentalität 90. Russland und Russen, Eine Analyse aus Sicht der Geschichte und der Ethnologie |
Erdogan und die Türkei
Erdogan und die Türkei oder Die Metamorphose Erdogans vom Volkstribun zum autoritären Herrscher
1.Unter Erdogan hat sich die Türkei dynamisch und allseitig entwickelt.
Zu nennen ist vor allem die Industrierevolution insbesondere in Anatolien
(„Anatolische Tiger“) nach erfolgten gründlichen notwendigen Reformen. De Türkei
exportiert erst seit Erdogan Erzeugnisse fast in die ganze Welt. So stellt die
Türkei im östlichen Mittelmeerraum und in West-Asien eine ökonomische Großmacht
dar.
2. Die Gehälter und die Löhne wurden fast zum ersten Mal in
der türkischen Geschichte verdoppelt und verdreifacht , wobei Erdogan als
erster türkischer Politiker sich um die ärmeren Schichten der Bevölkerung gekümmert hat. Dies ist eiene besodere sozialeLeistung.
3. Es fand eine große Reform des gesamten Bildungswesens
statt, und es wurden zahlreiche Universitäten gegründet. Des weiteren werden auf der Grundlage von Spezialprogrammen begabte Studenten vorwiegend aus armen
Familien großzügig gefördert. Dies ist Ausdruck der sozialen Gerechtigkeit.
4. Erdogan gab der Türkei die nationale Würde zurück. Die zahlreichen Erfolge
sind Ausdruck eines gewachsenen Selbstbewusstseins und eines
berechtigten Nationalstolzes.
5. Aber das politische System ist autoritär und Erdogan hat
in der letzten Zeit eine starke Tendenz zur Megalomanie und fast zum
Pharaonentum.
6. Es sei daran erinnert, dass die Türkei Bestandteil des
Islamischen Kulturkreises wenn auch mit einigen Merkmalen des Westens ist.
Das bedeutet in concreto, dass die westliche Demokratie in der Türkei nicht gedeihen kann. Niemad hat daher das Recht, ausgehend von den westlichen Wert- und Rechtsvorstellungen, dieTürkei an den Pranger zu stellen. Das politische System ist ausschließlich innere Angelegenheit des türkischen Volkes. Allerdings ist die Türkei verpflichtet ,die aus von ihr ratifizierten internationalen Konventionen ergebennden Pflichten zu erfüllen.
7. Erdogan ist nach Kemal-Atatürk der grösste Staatsmann der Türkei. Erdogan ist kurzum der Kemal-Atatürk des 21. Jahrhunderts.
Ich möchte klarstellen, dass ich weder Türke, noch Anhänger Erdogans bin. Ich
habe lediglich eine sachliche Widerspiegelung der objektiven Realität
nach der WIDERSPIEGELUNGSTHEORIE des altgriechischen Philosophen und Begründers des philosophischen Materialismus Demokrit (Δημόκριτος) vorgenommen.
Dieser Beitrag wurde zum ersten Mal 2014 in Griechenland in der wichtigsten Zeitung Kathimerini (Καθημερινή) veröffentlicht. Man kann sich vorstellen, wie meine Landsleute darauf reagiert haben. Aber Zeus sei Dank, ich lebe noch.
Münchner Merkur (7.3.19), FAZ (9.3.19, 14.6.19), Neue Zürcher Zeitung (18.2.21, 12.3.21, 17.11.23), Zeit, Focus,BZ (17.11.23)
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Vor Wahlen sagen die Politiker, natürlich vor allem die Orientalen, dies und jenes .Spezialität Erdogans : a) “IRA SACRA” : “Heiliger Zorn” ,betont theatralisch für Analphabeten und Halbanalphabeten.b) In der letzten Zeit hält er antiwestliche Hetzreden, die natürlich im Westen ordentlich registriert werden. Schlussfolgerung : Unter Erdogan wird die Türkei kein EU-Mitglied. Münchner Merkur (23.3.19)
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Türkei – AKP verliert in türkischen Großstädten Die Regierungspartei von Recep Tayyip Erdoğan hat die Kommunalwahlen in der Türkei gewonnen. In der Hauptstadt Ankara und anderen Metropolen lag jedoch die Opposition vorn. Die Zeit (1.4.19)
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Erdogan , Hybris und Nemesis
Zwei integrale Bestandteile der orientalischen, darunter auch der türkischen Mentalität, seien genannt : Ablehnung der Kritik als etwas Unfreundliches, mitunter als feindlich und völliges Fehlen der Selbstkritik. Infolgedessen wird Erdogan versuchen, mögliche Schuldige für dieses Wahlergebnis bei seinen politischen Gegnern zu finden. Es ist mit einer großen Kampagne sogar mit mehr politischen Verfolgungen zu rechnen.
Es gibt mehrere Gründe für das Wahlergebnis. Ich möchte nur auf die von ihm ständig betriebene Hybris (Hetzreden, Spaltung der Gesellschaft, paranoide Konfrontation), der die Nemesis (Strafe) ziemlich schnell gefolgt ist. Er besitzt nicht die Statur eines Staatsmannes.
Somit hat Erdogan den Beweis geliefert, letzten Endes nicht der Präsident aller Türken, sondern dem Wesen nach nur der Präsident der AKP-Anhänger zu sein. Solche Politiker sterben im allgemeinen keines natürlichen Todes. Erdogan ist ein autoritärer Herrscher orientalischen Typs. Die Zeit , Münchner Merkur, (1.4.19), NZZE , FAZ, SDZ Facebook (1.4.19)
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Erdogan nach den Wahlen (Istanbul)
Somit ist klar geworden, dass a) Erdogan über kein entwickeltes Demokratiebewusstsein verfügt, und b) die Türkei unter Erdogan kein EE-Mitglied wird. Autoritäres Denken und Handeln auf der einen Seite und moderne Demokratie auf der anderen Seite stellen eine contradictio in adjecto (Widerspruch in sich ) dar. SDZ Facebook (7.5.19), Die Zeit , Münchner Merkur (7.5.19)
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Türkei, kein Platz in der EU
Es ist eine große Illusion anzunehmen, dass irgendein verantwortlicher europäischer Politiker nach Erdogan für die EU-Mitgliedschaft der Türkei eintreten würde. Gegen eine EU-Möitgliedschaft sprechen das vorherrschende Welt-und Menschenbild sowie die Tradition in derTürkei. Zeit (10.5.19)
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Bevölkerung der Türkei :
1951 : 22 Mill. ; 1980 : 43 Mill.; 2019 : ca. 84 Mill. Erdogan hat die in Europa und speziell in Deutschland lebenden türkischen Frauen aufgefordert, viele Kinder zu gebären. Also Quantität vor Qualität. Zeit (10.5.19)
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Erdogan
Tragödie. So wenig man “aus einer gebratenen Katze eine Hasenpastete machen kann (Hegel), sowenig wird aus einem Orienralen a la Erdogan ein richtiger Demokrat. NZZ Facebook (8.5.19)
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Wahl-Annullierung in Türkei : Die große Schlacht um Istanbul hat begonnen
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Wenn man das genau betrachtet, geht es in derTürkei in erster Linie um einen Kulturkampf zwischen den Kräften des Lichtes (Europa) und der Finsternis (ewiger Orient). FAZ Facebook (8.5.19)
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Irrationalität und Großmäuligkeit
Die Irrationalität und die Großmäuligkeit gehören zu prägenden Merkmalen der orientalischen Mentalität. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele aus allen Zeiten. All dies ist verbunden mit einer unvorstellbaren Selbstüberschätzung. Focus (30.4.19)
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In der Türkei
herrscht kein diktatorisches, sondern ein autoritäres System. Ich habe den Eindruck, dass Erdogan sich von Angst und großem Mißtrauen leiten lässt. Daher sieht er überall Anhänger Gülens und Terroristen. Münchner Merkur (30.4.19)
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Türki, NATO, Außenpolitik
Die Türkei unter Erdogan sollte eben als souveräner Staat entscheiden über das Verlassen der NATO, in der sie eigentlich wegen stark unterschiedlicher Werte nichts zu suchen hat.
Sie könnte dann versuchen, ihre selbstmörderischen neo-osmanischen Träume zu realisieren, bis militärische Gegengewichte in dieser gefährlichen Region geschaffen werden. Diese feine Denkart (Gleichgewicht, Gegengewichte) ist , wie es scheint, Erdogan fremd.Es ist wohlbekannt, dass orientalische Herrscher zu einer maßlosen Selbstüberschätzung neigen. Zeit (7.6.19), FAZ Facebook (13.6.19)
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Es geht nur um die heutigeTürkei unter Erdogan. Schade, das der Kollege Ntavoutoglou nicht mehr Außenminister der Türkei ist. Übrigens das wissenshaftliche Hauptwerk von N. “Die strategische Tiefe” hat in Griechenland 11 Auflagen gehabt. Ich persönlich habe ihn in wissenschaftlichen Publikationen oft lobend erwähnt. Seine Hauptthese war “gute Beziehungen zu allen Nachbarn”. Davon ist leider nicht viel übrig geblieben. FAZ Facebook (13.6.19)
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Türkei, Wahlen, Sieg der Oposition
Es handelt sich eher darum, dass der Parlamentarismus in der Türkei unter der autoritären Herrschaft Erdogans im Prinzip funktionieren kann. Dabei sind die großen Demokratiedefizite in der Türkei nicht zu übersehen.
Wenn man das genau betrachtet, könnte man dazu neigen, Istanbul kulturell als zu Europa gehörig und die Türkei östlich des Bosporus als Orient einzuschätzen. De Zeit , Münchner Merkur, Spiegel (24.6.19)
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Die Invasion der türkischen Armee in Syrien
stellt eine eklatante Verletzung des Völkerrechts und speziell des wichtigsten Charta-Prinzips des Verbots der Gewaltandrohung und Gewaltanwendung dar. Syrien hat gemäß Art. 51 das individuelle und kollektive Recht der Selbstverteidigung.
Der im Artikel 5 des NATO-Vertrages von 1949 verankerte casus foederis (Bündnisfall) gilt nur wenn ein NATO-Mitglied angegriffen worden ist. In diesem Falle ist jedoch die Türkei der Angreifer. Infolgedessen sind die NATO-Verbündeten der Türkei nicht im geringsten vepflichtet , ihr Hilfe zu leisten.
Also in concreto :
NATO-Pakt vom 5. April1949
Artikel 5
Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.
Charta der UNO von 1945
Artikel 2, Zifgf.4 :Alle Mitglieder unterlassen in ihren inter-nationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt
Artikel 51
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das natur-gegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält. Völkerrechtler
Die Zeit und Münchner Merkur (17.10.19)
Flogend alles in Facebook-Ausgabe vom 17.10.19) : Zürcher Zeitung, FAZ, Focus, LVZ, Spiegel, Stern, Süddeutsche Zeitung, Welt, Wiener Zeitung, Die Zeit