Palästinenser, Historisch-Ethnologische Sicht

Palästinenser, Historisch-Ethnologische Sicht

1.Ethnonym (Name der Nation) , Toponym (Landesname)

Die Alten Philister waren im Orient bekannt als prst (Ägyptisch), palascht/pilischt (Assyrisch), peläschät , pelisim ( Hebräisch), Philistinoi (Griechisch), Philisthiim, Philisthini, Palaestini (Latein ).

Das Toponym Palaestina wurde in Verbindung mit Syria von den römischen Eroberern als Verwaltungsbezeichnung eines relativ großen Gebietes verwendet, zudem die heutigen Länder Syrien, Israel, West-Jordanien, Palästina und der Gaza-Streifen gehörten. Danach wurde das Toponym Palaestina nicht mehr verwendet. Statt dessen hieß nach der Eroberung durch die Türken 1517 das gesamte Gebiet „Emirat Syrien“.

Nach dem Ersten Weltkrieg , an dem die Araber als Verbündete England teilgenommen hatten, waren diese fest davon überzeugt, dass nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Weltreiches mit Unterstützung der Engländer ein neuer Staat mit dem Namen Philastin (Palästina) entstehen würde. Jedoch bereits 1917 versprachen die Engländer in der Balfour-Deklaration den Juden (Jewish Agency) die Gründung eines eigenen Staates ( wörtlich : „eine nationale Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“). Somit betrogen sie die „Verbündeten“ Araber.

Im Jahre 1920 begann die Einwanderung von Juden aus europäischen Ländern in Palästina, obwohl die Araber strikt dagegen waren und sich gegen das englische Mandats-Regime mehrfach erhoben. Dies veranlasste England, 1939 die eigenen Pläne zu revidieren und die Gründung eines unabhängigen arabohebräischen Staates vorzuschlagen.Letztendlich beschloß die UN-Generalversammlung 1947 in der „Teilungsresolution“ die Gründung von zwei Staaten in Palästina und zwar eines jüdischen und eines arabischen Staates. Einen Tag nach der Beendigung des britischen Mandats 1948 proklamierten die Juden den Staat Israel. Aber erst 1988 proklamierte die PLO, diePalästinensische Befreiungsbewegung, den Staat Palästina, der aus der Westbank und dem Gaza-Streifen besteht. Der neue Staat  in statu nascendi (im Entstehungsprozeß) ist von zahlreichen Staaten diplomatisch anerkannt worden und besitzt Beobachter-Status bei wichtigen internationalen Organisationen. Schlussfolgerung : Das Ethnonym Palästinenser und das Toponym Palästina haben sich international durchgesetzt.

2. Ethnogenese (Herkunft und Entstehung ) der heutigen Palästinensischen Nation

Palästina war bereits im 7. Jt. v.C. besiedelt. Im 3. Jt. drangen semitische Nomaden und Halbnomaden unter dem Gesamt-Ethnonym Kanaaniter in die fruchtbare Küstenebene ein und gingen allmählich zum Ackerbau über. Sie gründeten u.a. die wohlbekannte Stadt Jericho, die später über eine hohe Kultur verfügte. Im 2. Jt. folgten die amoritischen, israelitischen und aramäischen Halbnomaden und Kleinviehzüchter, die von den bereits ansässigen Kanaanitern entwickelte Kultur übernahmen. Auch sie fingen an, Ackerbau zu betreiben.

Die historischen Philister gehörten zu den „Seevölkern“( Scherden, Schekelesch, Turscha, Danuna (Danaer ?), Akaiwaschat (Achäer?) , die 1200 v C. vom Balkan kommend, mehrere Königreiche zerstörten und schließlich vom Pharao Ramses III besiegt und im heutigen Gaza-Streifen angesiedelt wurden. Sie bemächtigten sich der kanaanitischen Städte Ekron, Asdod, Askalon, GAZA und Gath und machten daraus eine Pentapolis ( Fünf-Städte-Bund). Sie unterwarfen sich ferner die israelitischen Stämme, bis sie unter David (1000 V, Chr.) ihre Unabhängigkeit erlangten ( Legende von David und Goliath). Die Philister wurden von der kulturell überlegenen kanaanitischen Bevölkerung assimiliert, aber bildeten weiterhin eine herrschende Kriegerkaste. So verwundert es nicht, dass sie bis zur Römerzeit die treibende Kraft unter den Philister-Staaten im Kampf gegen spätere Eroberer (Assyrer, Babylonier, Perser, Alexander und Diadochen) waren.

3. Sprache

Die historischen Philister hatten ihre eigene indoeuropäische Sprache, von der allerdings nur Einzelwörter übrig geblieben sind. Nachdem die gesamte Küste des östlichen Mittelmeeres von den Persern erobert wurde, übernahmen die Einwohner die Aramäische (altsyrische) Sprache , die interessanterweise zu Sprache des persischen Weltreiches erhoben wurde. Nach der Eroberung des Gebietes durch die muslimischen Arabererfolgte eine schnelle Arabisierung und Islamisierung der Bevölkerung mit wenigen Ausnahmen (Juden, Aramäer etc.). Es ist darauf hinzuweisen, dass Aramäisch, Hebräisch und Arabisch zu der großen Familie der semitischen Sprachen gehören.

Schlussfolgerung

Die heutigen Palästinenser sind Nachkommen der Urbevölkerung , der Kanaaniter, der Philister und der Araber. Sie stellen also, wie die meisten Völker der Erde, eine Mischung von recht unterschiedlichen Stämmen und Völkern dar. Somit ist die ethnische Selbstbezeichnung Palästinenser durchaus legitim.

Quellen

-H. Freydank et alt., Der Alte Orient in Stichworten, Leipzig,1978, S. 336, 391.

-J. Irmscher (Hrg.), Lexikon der Antike, Leipzig, 1987, S. 533.

-Große Enzyklopädie, Band 7, Köln, 1990, S. 3756/57 , 3853.

-H. Haarmann, Lexikon der untergegangenen Völker, München, 2012, S. 218.

-J. Guter, Das große Lexikon der Völker, Köln, S. 302.

-H. Haarmann, Lexikon der untergegangenen Sprachen, München, 2004, S. 44, 162.

-F. Bodmer, Die Sprachen der Welt, Köln, 1997, S. 162, 180, 227.

Veröffentlicht als größerer Fachkommentar in : Wiener Zeitung,  Frankfurter Allgemeine Zeitung , Tagesspiegel und Die Welt (alle elektronische Ausgabe), (6.8.14.)

Münchner Merkur (29.1.20), Facebook (29.1.20) : Frankfurter Allgemeine Zeitung, Neue Zürcher Zeitung, MM, Stern, Süddeutsche Zeitung, Welt, Zeit

Trump und die Palästinenser

Der „Plan“ Trumps (über zwei Staaten)

geht von der Prämisse aus, dass die zahlreichen Siedlungen Israels auf palästinensischem Gebiet von den Palästinensern anerkannt werden. Man merkt schon, dass es in der Welt Trumps und Netanjahus kein Völkerrecht gibt. Und Netanjahu freut sich diebisch.
In der internationalen Diplomatie ist es üblich, dass der Vermittler völlig neutral ist. In diesem Falle unterstützt jedoch der selbsternannte Vermittler uneingeschränkt die eine Seite. Das verstösst gegen Art. 33 der UNO-Charta.

Es ist aber klar zu stellen : „ex injuria non jus oritur „ : „aus dem Unrecht entsteht kein Recht“. Niemals werden die Palästinenser den völkerrechtswidrigen Raub ihrer Heimat akzeptieren. Als Völkerrechtler betrachte ich diese „Initiative“ als nicht akzeptabel, als Verhöhnung des leidgeprüften palästinensischen Volkes, als Instinktlosigkeit und als Provokation.
Nach Völkerrecht gehört die Annexion fremden Gebietes zu den größten Verbrechen überhaupt. Und dennoch Netanjahu begeht dieses Verbrechen mit lachendem Gesicht leichtfertig und verantwortungslos. Er gefährdet dabei, perspektivisch betrachtet, die physische Existenz des israelischen Volkes im Nahen Osten. Glaubt er im Ernst, dass die islamische Welt sich damit abfinden wird ? (ich bin kein Araber). Zeit, Münchner Merkur , ferner Facebook: FAZ, Stern, SDZ , NZZ, Welt  (28.1.20)

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Trumps „Plan“ ist ferner Ausdruck von Instinktlosigkeit, Plumpheit Ignoranz und Skrupellosigkeit. Nach Artikel 33 ist er als leidenschaftlicher und damit als einseitiger Unterstützer Netanjahus nicht dazu geeignet, als Vermittler aufzutreten. Für Trump sind Völkerrecht und DIPLOMATIE ohnehin ein Buch mit sieben Siegeln. Mnchner Merkur (29.1.20)

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Thukydides (Begründer der Geschichtswissenschaft und derTheorie der Internationalen Beziehungen)

„Geschichte des Peloponnesischen Krieges“

(Θουκyδίδης, Ιστορία του Πελοποννησιακού
Πολέμου, V 89)

„…τα δυνατά δ` εξ ων εκάτεροι αληθώς
φρονούμεν διαπράσσεσθαι, επισταμένους προς ειδώτας ότι δίκαια μεν εν τω
ανθρωπείω λόγω από της ίσης ανάγκης κρίνεται, δυνατά δε οι προύχοντες πράσσουσι
και οι ασθενείς ξυγχωρούσιν“ (… das Recht im menschlichen Verkehr nur bei
gleichem Kräfteverhältnis zur Geltung kommt, die Särkeren aber alles in ihrer
Macht Stehende durchsetzen und die Schwachen sich fügen“), bekannt in den
Politischen Wissenschaften als: „Die Starken tun, was sie wollen, die Schwachen
leiden, was sie müssen!“, Zeit, Münchner Merkur (29.1.20) und Facebook : NZZ, FAZ, Welt, Zeit, Stern (29.1.30)

Türkische Schulen für türkische Schüler in Deutschland ?

Türkische Schulen für türkische Schüler in Deutschland ?

Aus Sicht des Internationalen Vertragsrechts

Es gibt  ein  ernsthaftes  Problem : Deutsche Schulen in der Türkei für türkische Schüler (ganz normal).  Türkische Schulen in Deutschland  ebenfalls für türkische Schüler (nicht  normal.

Aber nach den üblichen  internationalen Vertragsrechtsbeziehungen müsste die Reziprozität (Gegenseitigkeit)  ganz anders aussehen :  Deutsche Schulen in der Türkei für türkische Schüler und türkische Schulen in Deutschland  für deutsche Schüler (ganz normal). Jedoch türkische Schulen in Deutschland für türkische Schüler ( nicht normal, daher inakzeptabel).

Mein Eindruck : Der türkische Vorschlag ist direkt gegen die Integration der türkischen Jugendlichen  und dient der Verewigung des islamischen Menschen-und Gesellschaftsbildes  auch in Deutschland , was  dem westlichen demokratischen und freiheitlichen System widerspricht.

Die Zeit , Münchner Merkur ( 11.1.20)  , Focus Facbook-Ausgabe (11.1.20)

NATO-Bündnisfall im Falle eines Krieges zwischen den USA und dem Iran ?

 

NATO-Bündnisfall im Falle eines Krieges zwischen den USA und dem Iran ?

Notwendige Klarstellungen

Artikel 5 des NATO-Vertrages legt genau fest, wann der Casus foederis  (Bündnisfall) eintritt.  Es sei darauf hingewiesen, dass die USA international schalten und walten, wie sie es ihnen beliebt und dabei keinen Wert auf die Meinung der anderen NATO-Partner legen. Diese werden vielmehr als Vasallen der Supermacht betrachtet und behandelt. So haben sie vor der Tötung des iranischen Generals keinesfalls ihre NATO-Partner konsultiert. Nach all den Erfahrung mit den zahlreichen Lügen der USA –Aministration vor der militärischen Aggression gegen den Irak und dem Sturz Saddam Husseins, wodurch das bekannte Chaos im Vorderen Orient  entstanden ist, könnte man mit Recht annehmen, dass die USA einen Bündnisfall nach der gleichen Methode inszenieren werden.So käme allerdings die Realisierung des Artikels 5  nicht in Frage.

Es ist nunmehr an der Zeit, dass die friedliebenden  Staaten unter den NATO-Mitgliedern von den friedensgefährdenden Abenteuern des unberechenbaren amerikanischen Präsidenten distanzieren. Es sei klargestellt : Deutschland hat mit den Machenshaften der USA nichts zu tun.

 Artikel 5 des NATO-Vertrages    : „Die vertragschliessenden Staaten sind darüber einig, daß ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird, und infolgedessen kommen sie überein, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts zur persönlichen oder gemeinsamen Selbstverteidigung den Vertragsstaat oder die Vertragsstaaten, die angegriffen werden, unterstützen wird, indem jeder von ihnen für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Vertragsstaaten diejenigen Maßnahmen unter Einschluss der Verwendung bewaffneter Kräfte ergreift, die er für notwendig erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.“

Ich würde jedem empfehlen, den folgenden Artikel der UNO-Charta genau zu lesen : u.a. „bewaffneter  Angriff“ „Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“.

Artikel 51 der UNO-Charta :

„Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält“. Münchner Merkur ( 10.1.20)

 

USA-Iran, Tötung eines iranischen Generals, Reaktion des Iran

Irrtum des Iran ,

da der Artikel 51 der UNO-Charta /Recht auf Selbstverteidigung) sehr großzügig, d.h. falsch interpretiert wird.
“Art. 51 Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.”
Richtige Interpretation : Der Angriff liegt vor a) bei einer kriegerischen Überschreitung der Grenzen oder beim Beschuss des Territoriums über die Grenzen hinweg. Im Falle des iranischen Generals erfolgte jedoch die Tötung auf irakischem Gebiet. Somit liegt kein Angriff im Sinne des Artikels 51 vor. Eine wesentliche Voraussetzug für die Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung ist die zeitlich unmittelbare militärische Reaktion auf einen Angriff. Auch das ist nicht passiert. Zu beachten ist ferner das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Wenn aber , wie die iranische Presse behauptet, durch den Beschuss mit Raketen des Militärflughafens über 80 “Terroristen” seien getötet worden , dann stellt dies einen Exzess, das heißt, eine Verletzung des Völkerrechts dar.
Münchner Merkur (8.1.20) und in Facebook-Ausgabe : Neue Zürcher Zeitung, Wiener Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung

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Trump, paranoider Präsident

Das Maß ist voll. Trump stellt eine große
Gefahr für den Weltfrieden dar. Es ist zwar unvorstellbar, aber wahr : Die einzige Supermacht der Welt wird von einem paranoiden Menschen geführt. Gott und die Götter mögen die Menschheit vor ihm schützen.

Wo bleiben eigentlich die amerikanischen “Experten” fü die Theory of international Relations und allgemeinen für die political “sciences” ? Hat er keine Fachberater ?
Münchner Merkur. Die Zeit (7.1.20)

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USA-Iran, Tötung eines iranischen Generals

Eine vernünftige Regierung   bevorzugt in den internationalen Beziehungen das diplomatische Florett, aber die jetzige amerikanische Regierung mag besonders  das Kriegsbeil. Dieses unkluge und ungerechtfertigte Vorgehen  der USA wird  die ohnehin brisante Lage im Orient  weiter destabilisieren.
Sollte  andererseits der Iran zu unbedachten kriegerischen  Handlungen schreiten, wird er  durch die geballte militärische Kraft der hochmodernen Armeen  der USA, Israels und Saudi-Arabiens vollständig vernichtet. Hierdurch wird Saudi-Arabien zu der führenden Macht im Persischen Golf aufsteigen, was ohnehin das Ziel des Kronprinzen der Saudis ist.  Vor dem Sturz Saddam Husseins durch die USA gab es in dieser Region drei rivalisierende Regional-Großmächte : Irak, Iran, Saudi-Arabien.  Nach  Saddam  stieg der Iran zu der beherrschenden Regional-Großmacht auf.
Eine Beseitigung des iranischen theokratischen Regimes wäre übrigens für Israel ein Geschenk Gottes, denn das wäre zugleich das Ende von Hisbollah und Hamas, die Israel vernichten wollen.

Seit etwa zwei Jahren wird eine Annährung von Israel und dem SUNNITISCHEN Saudi-Arabien angestrebt, davon ausgehend, dass beide Staten einen gemeinsamen Feind haben und zwar den SCHIITISCHEN Iran.

Zeit, Münchner Merkur  (3.1.20), ferner in der Facebook-Ausgabe vom 3.1.20: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Spiegel, Wiener Zeitung, Neue Zürcher Zeitung