Deutsche Interessendurchsetzung und Sanktionen gegen Russland
Allgemeine Grundlage der Haltung der souveränen Staaten zu Problemen der internationalen Beziehungen sind ihre legitimen Interessen in ihrer Komplexität. Aus der Gebiets- sowie aus der Personalhoheit des Staates ergibt sich seine Pflicht , sich um das Allgemeinwohl (το κοινόν καλόν Aristoteles, commune bonum Thomas von Aquin ) zunächst der eigenen Staatsanghörigen zu kümmern.
Eine der wichtigsten Grundlage hierfür ist die gesunde Wirtschaft, die sich insbesondere in der Epoche der Globalisierung auf die friedlichen Handelsbeziehungen als Ausdruck des Völkerrechtsprinzips der friedlichen internationalen Zusammenarbeit stützt. Damit all dies reibungslos funktioniert, sollten politische Zweckmäßigkeitserwägungen nach Möglichkeit beiseite geschoben werden.
Die gegen Russland, welches gegenüber dem Westen und speziell gegenüber Deutschland das Völkerrecht nicht verletzt hat, Sanktionen verhängt worden sind, bringen in erster Linie strategische Interessen der USA zum Ausdruck. Wenn schon der US-Präsident immer wieder seine egoistischen Slogan „America first“ hinausposaunt, warum sollte die
Bundesregierung die existenziellen und legitimen Interessen der hauptsächlich östlichen Bundesländer vernachlässigen ?
Schlussfolgerung : Es ist an der Zeit, dass das souveräne Deutschland sich an den Sanktionen gegen Russland im wohlverstandene Interesse der eigenen Bevölkerung nicht mehr beteiligt. Dies verlangt auch der gesunde Menschenverstand (common sense). Die Zeit , Münchner Merkur (Facebook),(19.6.19)