Methodologie des Völkerrechts, Methodologie der Völkerrechtswissenschaft, Überblick

Methodologie des Völkerrechts, Methodologie der Völkerrechtswissenschaft, Überblick

1.Theorie, Philosophie und Methodologie sind Bestandteile der Wissenschaft. Bei der Theorie geht es um das „Was“ bei der Philosophie um das „Warum“ und bei der Methodologie um das „Wie“. 1. Die Theorie besitzt eigene Philosophie und eigene Methodologie. Die Philosophie hat eigene Theorie und eigene Methodologie.

2. Die Völkerrechtsmethodologie setzt sich aus der Methodologie des Völkerrechts als internationale Rechtsordnung sowie aus der Methodologie der Völkerrechtswissenschaft zusammen.

3. Die Methodologie des Völkerrechts als internationale Rechtsordnung stellt die Lehre über völkerrechtliche Methoden dar, um völkerrechtsspezifische Erkenntnisse zu erlangen sowie Problemlösungen zu erzielen. Zu diesen Methoden gehören vorrangig die Deskriptivität, die Normativität, der Geneseprozess (historische Methode), die Funktionalität, die Analyse, die Systemhaftigkeit, die Strukturalität, die Differenziertheit, die Komparativität, die empirische Methode, die Stabilität, die Veränderung und die Prognose. Darüber hinaus bestehen spezielle Methoden für Völkerrechtszweige sowie für Probleme mit Querschnittscharakter (z. B. Interpretationsmethoden).

4. Die Methodologie des Völkerrechts hat eigene Theorie („Was“) und eigene Philosophie („Warum“).

5. Die Methodologie der Völkerrechtswissenschaft besteht aus den Methodologien der Bestandteile der Völkerrechtswissenschaft, vor allem aus der Methodologie der Völkerrechtsphilosophie und aus der Methodologie der Völkerrechtssoziologie.

6. Die Methodologie der Völkerrechtsphilosophie als Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft sowie als Wissenschaftsgebiet in statu naschend ist die Lehre über Methoden, um völkerrechtsphilosophische Erkenntnisse zu erzielen. Sie besitzt eine Reihe von Methoden wie z. B. die Objektivität, die Komplexität, die Globalität, die Differenziertheit, die Systemhaftigkeit, die Analyse-Synthese, die Historizität, die Normativität, die Funktionalität, die Komparativität und die Prognose. Sie beziehen sich auf die Gegenstände der Völkerrechtsphilosophie, d. h., sie weisen einen spezifischen Inhalt auf.

7. Die Methodologie der Völkerrechtssoziologie stellt die Lehre über Methoden dar, um völkerrechtssoziologische Erkenntnisse zu erlangen. Sie weist eine Reihe von gegenstandsbezogenen Methoden auf, wie vorwiegend die Priorität des Völkerrechts gegenüber der internationalen Politik, die Priorität der Völkerrechtswissenschaft gegenüber der Lehre von den internationalen Beziehungen, die Objektivität, die Komplexität, die Differenziertheit, die Systemhaftigkeit, die Analyse-Synthese, die Historizität, die Normativität, die Funktionalität und die Komparativität.

8. Die Völkerrechtsmethodologie und speziell der Methodologie der Völkerrechtssoziologie benötigt nicht die von den Vertretern der „political scienses“ („Theory of International Relations“) entwickelten konzeptionellen Konstrukte.

Quelle : Panos Terz, Die Völkerrechtsmethodologie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen, Ad promotionem Gradus Investigationis Scientiae Iuris inter Gentes , In honorem illustris Parmenides, in: Papel Politico, 2007/12/1 , p.173-208 ,Facultad de Ciencias Politicas y Relaciones Internacionales , Pontificia Universidad Javeriana