NATO-Mitgliedschaft, Kein Mitspracherecht Russlands
Es gilt das Souveränitätsprinzip(genauer: Souveräne Gleichheit der Staaten), das die Unabhängigkeit der Staaten hinsichtlich der Außenpolitik enthält, wozu in erster Linie Fragen der nationalen Sicherheit gehören. Die NATO-Mitgliedschaft der baltischen Staaten z.B. ist vollauf Ausdruck ihrer souveränen Entscheidungsfreiheit und stützt sich auf dieses Völkerrechtsprinzip. Ein mögliches “Mitspracherecht” ausgerechnet Russlandshingegen, würde der Souveränität dieser Staaten erheblich einschränken und somit eine schwerwiegende Völkerrechtsverletzung darstellen. NZZ (8.5.23)