Rasse und Rassendiskriminierung

Rasse und Rassendiskriminierung

Ausgangspunkt ist das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form
von Rassendiskriminierung  1966

Einige Jahre vor der Verabschiedung dieser Konvention sind im Rahmen der
Vereinten Nationen zahlreiche Untersuchungen über die verschiedenen Dimensionen der Rassenproblematik mit dem Ziel durchgeführt worden, die Rassendiskriminierung international zu verbieten.

Die Prämisse war zwar, dass es aus Sicht der Anthropologie und der Biologie Rassen
gibt, jedoch es sei besser, diesen Begriff  losgelöst von der
Diskriminierung nicht mehr zu verwenden. Auch der sehr
interpretationsfähige Terminus Rassismus (es lagen mehrere Definitionen
vor) hat sich für die Zwecke der Konvention als ungeeignet erwiesen.

Jedoch der Begriff Rasse  wird expressis  verbis in einer Standardformulierung  in allen internationalen Dokumenten verwendet, die sich mit den Menschenrechten befassen. Folgend sollen die wichtigsten Dokumente erwähnt werden:

-„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 (Artikel 2): „Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, …“

- „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ von 1966 (Artikel 2, Abs.1): „Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, die in diesem Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen ohne Unterschied wie insbesondere der Rasse, der Hautfarbe…,“

-„Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ vom 1966 (Artikel 1, Abs. 1):”In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck “Rassendiskriminierung” jede auf der Rasse, der Hautfarbe…“

Ausführlicher ist Artikel 4: „Die Vertragsstaaten verurteilen jede Propaganda und alle Organisationen, die auf Ideen oder Theorien hinsichtlich der Überlegenheit einer Rasse…“
a) jede Verbreitung von Ideen, die sich auf die Überlegenheit einer Rasse
oder den Rassenhass gründen, jedes Aufreizen zur Rassendiskriminierung
und jede Gewalttätigkeit oder Aufreizung dazu gegen eine Rasse oder eine
Personengruppe anderer Hautfarbe…“

-„AMERICAN CONVENTION ON HUMAN RIGHTS“ from 1969 (Artikel 1, 1) :

„The States Parties to this Convention undertake to respect the rights and freedoms recognized herein and to ensure to all persons subject to their jurisdiction the free and full exercise of those rights and freedoms, without any discrimination for reasons of race, color, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, economic status, birth, or any other social condition“.

- Sogar die „Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker“ von 1981 (Artikel 2) : „Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Charta anerkannten und garantierten Rechte und Freiheiten ohne irgendwelche Unterscheidung, wie etwa nach Rasse,…“

-„Internationale Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheid- Vebrechens“ von 1973 “: Artikel 1: „Rassentrennung,“ „Rassendiskriminierung“, Artikel 4 „Rassentrennungspolitik“,,  Artikel  2 „rassische Gruppen“, etc.

In diesem Rahmen bewegt sich verständlicherweise auch Artikel 3 des Grundgesetzes Deutschlands: Artikel 3: (1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Bei der Verwendung des  Begriffes Rasse  handelt es sich also nicht um etwas Diskriminierendes, sondern um einen neutralen und beschreibenden TERMINUS, verwendet in allen infrage kommenden internationalen Dokumenten. Schlussfolgerung: Der Vorschlag der Grünen, diesen angeblich diskriminierenden Begriff im Grundgesetz durch einen anderen zu ersetzen ist weder verständlich, noch sinnvoll, noch nötig.

Ein Spezial-Doktorand aus Botswana hat Mitte der1960er Jahre an unserem Institut für
Völkerrecht hierüber seine Dissertation verfasst und erfolgreich verteidigt und stellte fest, dass es sinnvoller sei, sich nicht ausführlich mit der Rasse und dem Rassismus, sondern schwerpunktmäßig mit der Diskriminierung zu befassen.

Es ist wohl nützlich, einigen historischen Aspekten der Problemstellung Aufmerksamkeit zu schenken: Der Begründer des gewaltigen Imperium Persicum Kurusch (Kyros) ließ vor seinem Tod auf die künftige Grabplatte folgendes schreiben: „Ich Kurusch, ein Arya (Arier), Sohn eines Aryas“ (Arier bedeutet im
Altpersischen und im Sanskrit „Der Edle“, Iraner heißt Arya, und Iran bedeutet „Land der Arier“). Dieser prägnante Satz bringt einfach Stolz zum Ausdruck. Hierbei handelt es sich nur andeutungsweise um des Rassismus.
Die Chinesen glaubten jahrhundertelang, der Mittelpunkt der Erde zu sein und
empfanden sich den anderen Ethnien überlegen, ohne sie diskriminieren zu
wollen. Diesen Fall können wir als Ethnozentrismus (Sinozentrismus) und teilweise als Rassismus  charakterisieren.

Die alten Griechen nannten alle anderen Völker Barbaren (ursprünglich hethitisches Wort), allerdings sie meinten „Die unverständlich Sprechenden“. Erst die Angehörigen des Imperium Romanum verwendeten diesen Begriff vor allem  gegen die Germanen verächtlich und als Ausdruck ihres kulturellen Überlegenheitsgefühls.

Bei den spanischen Conquistadores (Eroberer) ist eine extrem unmenschliche
Besonderheit zu konstatieren, welche die Indigenen Ethnien in Lateinamerika nicht als Menschen, sondern als Tiere oder höchstens als Wesen zwischen Mensch und Tier betrachteten. Dies stieß auf den Widerstand  einiger humanistisch gesinnter Theologen und Juristen,  die versuchten nachzuweisen, dass es sich um menschliche Wesen handelt. Theorie und Praxis der spanischen Eroberer war brutaler und tödlicher Rassismus par excellence.

Aber der moderne Rassismus begann Ende des 19. Jh. in Frankreich als es darum ging, die „minderen“ nordafrikanischen Völker zu kolonisieren. Hierbei handelt es sich um den typischen Fall der rassischen „Überlegenheit“ als Instrument der Expansions- und Kolonisierungspolitik.

Letzten Endes handelt es sich um ein Wort ursprünglich arabischer Herkunft, übernommen von den Spaniern und Portugiesen, missbraucht zuerst von dem imperialistischen  Frankreich und schließlich  gedient den deutschen Nationalsozialisten als  pseudowissenschaftliche Rechtfertigung für die Shoah (fälschlicherweise Holocaust). In anderen Sprachen gibt es  andere Wörter (z.B. im Griechischen: Phyle), deren Verwendung keinen Beigeschmack hat.Es geht also wegen der unrühmlichen Vergangenheit um ein deutsches Problem.

Die Zeit  (20.11.18), Münchner Merkur (30.7.19), Facebook:Die Zeit (30.12.18, 23.5.19, 13.2.21), Welt (8.2.19), Süddeutsche Zeitung (4.4.19, 22.5.19, 18.11.22), Facebook (8.5.19),  Spiegel  (7.8.19), Frankfurter Allgemeine Zeitung (13.6.20, 15.2.21), Neue Zürcher Zeitung (13.6.20)., taz (8.6.22, 1.9.22), FAZ (5.8.22), BZ (29.3.23, 9,2,24)

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Sabine Weber

Boris Johnsons Kabinett in Großbritannien:

Schatzkanzler: Erst ein pakistanischstämmiger Mann, dann ein indischstämmiger Mann

Innenministerin: Eine indischstämmige Frau

neuer Gesundheitsminister: Ein pakistanischstämmiger Mann

Wirtschaftsminister: Erst eine Frau, dann ein indischstämmiger Mann, dann ein ghanaisch-stämmiger Mann

Bildungsminister: Ein kurdischstämmiger Mann

Entwicklungsminister: Erst ein indischstämmiger Mann, dann eine Frau

Generalsekretär der Konservativen Partei: Erst ein Mann mit Migrationshintergrund aus Sierra Leone, dann eine Frau, danach ein Mann. Ebenfalls an Sitzungen des Kabinetts beteiligt: eine Generalstaatsanwältin: Eine indischstämmige FrauZeit (28.1.22)