Uiguren China,Völkermord? Innere chinesische Angelegenheit?, Historisches, Herkunft

Uiguren, Herkunft

Historisch betrachtet, stammen die fernen Vorfahren der turkmongolischen  Uiguren aus dem Altai-Ural Gebiet, später lebten sie im östlichen  Zentral-Asien an der Grenze zu China („Ost-Turkestan“) wo sie sich mit indoeuropischen Völkern (Tocharer, Sogdier) vermischt haben. Hierdurch ist eine besondere Physiognomie entstanden. So ist auch die besondere Shönheit ihrer Frauen zu erklären.

Natürlich hat China eine andere Lesart nach dem Motto Asia nostra terra. Die Grenzgebiete des gewaltigen Imperium Cinicum wechselten je nach Kräfteverhältnis  die  Herrscher. Das Problem der Uiguren besteht darin, dass sie in erster Linie erst im 20. Jh. eher als politische  Gruppe  wahrgenommen worden sind. Dennoch besitzen sie heute eine hochentwickelte uigurische ethnische Identität, die von den Han-Chinesen nicht leicht, wenn überhabt, beseitigt werden kann. Zeit (28.4.21)

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Uiguren China,Völkermord? Innere chinesische Angelegenheit?

An Hand der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes“ vom 9. Dezember 1948 (in Kraft getreten am 12. Januar 1951) kann nachgewiesen werden, dass die im Art. II aufgeführten Tatbestände des Völkermordes (Genozid) nicht erfüllt werden. Ganz allgemein könnte der Tatbestand in Betracht gezogen werden, jedoch , wie richtig der Autor unterstrichen hat, zum einen gilt das Gesetz, abgesehen von seltenen Ausnahmen, über die Ein-Kindfamilie für alle, d.h. für die Han-Chinesen sowie für die 56 ethnischen Minderheiten, aber zum anderen ist die uigurische Bevölkerung , wie dies in allen islamischen Länder üblich ist, erheblich gewachsen. Jedoch grundsätzlich sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich.
Artikel II:„In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine  nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten;

a) Angehörige einer solchen Gruppe zu töten;
b) Angehörige einer solchen Gruppe schweren körperlichen oder geistigen Schaden zuzufügen;
c) vorsätzlich solche Lebensbedingungen für eine Gruppe zu schaffen, die darauf abzielen, ihre physische Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen ;
d) Maßnahmen zu verhängen , die auf eine Geburtenverhinderung innerhalb einer solchen Gruppe gerichtet sind;

e) gewaltsam Kinder aus einer Gruppe in eine andere Gruppe zu überführen“.
Es ist allerdings unbestritten, dass die Rechte und Freiheiten der Uiguren systematisch und grob verletzt werden.
Aus Sicht des Völkerrechts entscheidet allerdings nach genauer Untersuchung des Sachverhaltes über das Vorliegen des Völkermordes oder der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen die UNO und speziell die Menschenrechtskommission. Ansonsten ist kein Staat dazu legitimiert offiziell Urteile über die Situation in einem anderen Land zu treffen, geschweige denn „Sanktionen“ einzuleiten, weil die große Gefahr besteht, dass diese Problematik politisch instrumentalisiert wird. Das schließt nicht aus, dass Politiker als Privatpersonen hierüber ihre Meinung zum Ausdruck bringen.

Eines der sieben grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts heißt Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates. Wenn aber eine systematische, massenweise und grobe Verletzung der Menschenrechte vorliegt, wodurch der Frieden gefährdet wird, dann handelt es sich nicht um eine innere, sondern um eine INTERNATIONALE Angelegenheit (Menschenrechtskommission der UNO). Dann darf sich die UNO (Auffassung der Menschenrechtskommision), die Vollversammlung oder bei schwerwiegenden Fällen  der Sicherheitsrat als das höchste UNO-Organ damit befassen und ,wenn nötig, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Leider ist diese Angelegenheit zum Spielplan geostrategischer Interessen des Westens geworden. Man fragt sich, warum die USA die Konvention über das Verbot des Völkermordes nicht ratifiziert haben. Dies gilt für alle wichtigen Menschhenrechtskonventionen der UNO. Ich möchte daran erinnern, dass die Menschenrechtskommission häufig die USA wegen eines der Tatbestände der Völkermord-Konvention von 1948 und zwar der ZWANGSSTERILISIERUNG von Indianer-Frauen scharf kritisiert wurden.

Klarstellung: In den internationalen zwischenstaatlichen Beziehungen geht es nicht um Ideologien, sozialpolitische Systeme oder um entgegen gesetzte Welt- und Menschenbilder, sondern um friedliche Beziehungen auf der Basis der grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts.

Ich möchte daran erinnern, dass die Menschenrechtskommission häufig die USA wegen eines der Tatbestände der Völkermord-Konvention von 1948 und zwar der ZWANGSSTERILISIERUNG von Indianer-Frauen scharf kritisiert wurden. Zeit (27.4.21)

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Fünf vor acht / Uiguren in Xinjiang: Zwischen Moral und Zweckmäßigkeit, Eine Kolumne von

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1.Wieder ein Artikel von hoher Qualität, der journalistische Maßstäbe setzt. Herrn  Sommers Mut ist zu bewundern, sich mit schwierigen Völkerrechtsfragen richtig umgehen zu können. Der Begründer der philosophischen Theorie der Widerspiegelung (αντικατοπτρισμός, antikatoptrismos) der objektiven Realität und nicht irgendwelcher  Wunschträume, der große Philosoph   Demokrit  (Δημόκριτος) hätte seine Freude an diesem herausragenden objektiven Beitrag komplexen Charakters (Aristoteles: Alle Phänomene besitzen komplexen Charakter). Herr Sommer möge weiterhin derartige erhellende Artikel schreiben.

2. China hat zwar ca. 56 anerkannte nationale  und ethnische Minderheiten, jedoch nur  zwei davon und zwar die Tibeter und die Uiguren bereiten der chinesischen Regierung große Probleme. Bei beiden handelt es sich doch um Völker mit einer großen Vergangenheit (eigene mächtige und erfolgreiche Königreiche)  eigene Kultur und Sprache und vor allem mit einem hochentwickelten Geschichtsbewusstsein und einer ausgeformten Identität. De Uiguren kämpfen verzweifelt um die Bewahrung ihre Kultur, Sprache und nationale Identität, weil sie  tagtäglich eine zentral gesteuerte gewaltige demographische Veränderung  stattfindet. Aus den früheren 4% Han-Chinesen sind es gegenwärtig fast 45% und es ist damit zu rechnen, dass die Uiguren in den nächsten Jahrzehnten in ihrem eigenen Gebiet eine Minderheit sein werden. In der Vewaltung haben die Chinesen  bereits diewichtigsten Posten inne.

Ihnen wird es genauso ergehen wie den tungusischen Mandschus, die zwar im 17. Jh. die chinesische Ming-Dynastie zerstörten und die eigene Qing-Dynastie errichteten, allerdings   durch den großen Zustrom von Han-Chinesen seit Jahrzehnten zu einer Minderheit wurden, und heute ihre Sprache nur von Paar Tausend Menschen gesprochen wird. Aber ihre Assimilieung erfolgte grundsätzlich sukzessive und gewaltlos.

3.Es fällt auf, dass die Uiguren eine regelrechte internationale Kulturoffensive zur Rettung ihrer nationalen Identität gestartet haben, indem sie ihre herrlichen Lieder und Tänze publik machen  und zugleich ein hochästhetisches und atemberaubendes  Mittel, ihre wunderschönen Frauen („Uigur beauty“) einsetzen, die wahrhaftig als die schönsten Frauen Mittel-Asiens und speziell in China als exotische Schönheiten par excellence  gelten. Zeit (28.4.21)

4. Andererseits darf jedoch nicht unterschätzt werden, dass  in dem nicht gerade entwickelten Gebiet der Uiguren die Hochtechnologien Einzug erhalten wodurch eine regelrechte Revolution der Produktivkräfte stattfindet. Also die Zentralregierung wendet die wohlbekannte Methode “Zuckerbrot und Peitsche” an. Zeit (28.4.21)