Polydimensionalität der Völkerrechtswissenschaft , Επιστήμη του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Polydimensionalität der Völkerrechtswissenschaft , Επιστήμη του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Hierbei handelt es sich lediglich um die Wiedergabe der Schlußfolgerungen eines bereits veröffentlichten Beitrages als Ergebnis jahrelanger wissenschaftlicher Grundlagenforschung in der international illustren Fachzeitschrift  “Archiv des Völkerrechts” 1992/30/4, S.442-481 ( Panos Terz, Die Polydimensionalität der Völkerrechtswissenschaft oder Pro scientia lata iuris inter gentes ) und als Auftakt für die Veröffentlichung einer Hexalogie, die im Jahre 2010 abgeschlossen worden ist.

Sie bildet die wesentliche Grundlage einer Monographie, deren vollständiger Text im Verlag einer besonderen Universität des Vatikans ins Spanische übersetzt wird. Das Buch soll  2013/2014 herausgegeben werden.
Πρόκειται μόνον για μία περίληψη ενός ήδη δημοσιευθέντος θεωρητικού πονήματος.

Schlußfolgerungen

1. Die Völkerrechtswissenschaft stellt die Summe und das System von Kenntnissen, Erkenntnissen und Methoden über die Entstehung ( Normenbildungsprozeß ), die Struktur und das Wirken des Völkerrechts ( hauptsächlich Normendurchsetzungsprozeß ) in den internationalen Beziehungen dar. Während das Völkerrecht eine selbständige Rechtsordnung  darstellt, ist die Völkerrechtswissenschaft breiter und als Bestandteil der Rechtswissenschaft zu betrachten.

2. Es ist Aufgabe der Völkerrechtswissenschaft, das Völkerrecht zu erkennen, zu beschreiben und zu erkären, d.h. die völkerrechtsnormativen Sinngehalte, welche die Völkerrechtsordung bilden, zu erfassen und systematisch geordnet dazustellen. Dabei ist das Völkerrecht polydimensional, komplex, inter- und transdisziplinär zu untersuchen. Es ist erforderlich, vor allem rechtstheoretische, philosophische, soziologische, historische und methodologische Aspekte zu berücksichtigen. Eine weitere Aufgabe der Völkerrechtswissenschaft ist, Methoden der Völkerrechtsentwicklung zu erabeiten.

3. Die Völkerrechtswissenschaft besteht aus den folgenden Säulen : Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtssoziologie, Völkerrechtsdogmatik, Völkerrechtsgeschichte , Geschichte der Völkerrechtswissenschaft, Völkerrechtsmethodologie.

4. Die Völkerrechtstheorie ist als eine systematisch geordnete Menge von Aussagen bzw. Aussagesätzen über das Völkerrecht aufzufassen. Die Völkerrechtstheorie hat eine Reihe von Funktionen : Selektions-,Ordnungs-, Erklärungs-, und operativ-praktische Funktion.

5. Die Völkerrechtsphilosophie stellt die Anwendung philosophischer bzw. rechtsphilosophischer Erkenntnisse auf völkerrechtlich relevante Materien der internationalen Beziehungen dar. In ihrem Mittelpunkt stehen die Gerechtigkeit und die Moral.

6. Die Völkerrechtssoziologie ist als die Anwendung soziologischer und rechtssoziologischer Erkenntnisse und Methoden auf Materien der internationalen Beziehungen aufzufassen, die mit dem Völkerrecht direkt oder indirekt in Verbindung stehen.

7. Bei der Geschichte der Völkerrechtswissenschaft geht es in erster Linie um die wertende Darstellung von Ideen, Konzeptionen und Theorien in der Vergangenheit. Zum besseren Verständnis der Geschichte der Völkerrechtswissenschaft bedarf es der adäquaten Kenntnis der Völkerrechtsgeschichte.

8. Die Völkerrechtsmethodologie bezieht sich als Lehre von den völkerrechtlichen Methoden auf Mittel und Verfahren mit dem Ziel, völkerrechtswissenschaftliche Erkenntnisse zu erzielen und auch zu erkunden, wie Völkerrecht geschaffen ( Völkerrechtserzeugungsprozeß ) und angewandt ( Völkerrechtsdurchsetzungsprozeß ) wird. Das Völkerrecht ist in genetischer, struktureller und funktioneller Beziehung zu untersuchen.

9. Die Völkerrechtsmethodologie bedient sich allgemeinwissenschaftlicher bzw. philosophisch-logischer Methoden, wie  z.B. der Objektivität, der Analyse und der Synthese, der Deduktion und der Induktion. Zu den wichtigsten Methoden der Völkerrechtsmethodologie gehören die Komplexität, die Systemhaftigkeit, die Globalität, die Historizität, die Differenziertheit und die Realitätsbezogenheit.