Theorie, Philosophie und Methodologie des Völkerrechts, Unterschiede, Θεωρία, Φιλοσοφία και Μεθοδολογία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου, Διαφορές

Theorie, Philosophie und Methodologie des Völkerrechts, Unterschiede, Θεωρία, Φιλοσοφία και Μεθοδολογία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου,

Bemerkung: Mit diesem wissenschaftlichen Beitrag ist die Hexalogie ” Dimensionen der Völkerrechtsswissenschaft” nach jahrzehntelanger  Forschungsarbeit 2010 beendet worden. Nach bereits erfogter Überarbeitung wird gegenwärtig das Buch-Manuskript an einer besonderen Vatikan-Universität aus dem Deutschen ins Spanische übersetzt .

Hier geht es aber lediglich um die Zusammenfassung des gleichnamigen Artikels:
Panos Terz,Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie und Völkerrechtsmethodologie, Unterschiede. Demonstratio et Defensio Scienciae latae iuris inter Gentes , Ηράκλειτος : ” Εκ πάντων έν και εξ ενός πάντα”,  Ιn : Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie , 2010/96/3 , S.322-336.

Mit dieser Hexalogie ist ohne Zweifel international betrachtet, wissenschaftliches Neuland beschritten worden. Der erzielte Erkenntniszuwachs ist entsprechend .

Zusammenfassung

1. Die Völkerrechtswissenschaft ist die Summe und das System von Kenntnissen , Erkenntnissen und Methoden über völkerrechtlich bedeutsame Materien. Ihr Gegenstand ist viel breiter als jener des Völkerrechts als internationale Rechtsordnung.

2. Die Völkerrechtswissenschaft hat folgende Bestandteile und zugleich Wissenschaftsgebiete in statu nascendi : Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtssoziologie. Weitere integrale Bestandteile der Völkerrechtswissenschaft existieren bereits : Völkerrechtsdogmatik, Geschichte des Völkerrechts und Geschichte der Völkerrechtswissenschaft.

3. In epistemischer Hinsicht geht es bei der Theorie um das “Was”, bei der Philosophie um das “Warum” und bei der Methodologie um das “Wie”.

4. Die Völkerrechtstheorie stellt eine systematisch-logisch geordnete Menge von Aussagen und Erkenntnissen über die gesamte Völkerrechtsordnung, über ihre eigenen Bestandteile sowie über ihr Verhältnis zu der Völkerrechtsphilosophie und zu der Völkerrechtsmethodologie dar.

5. Die Völkerrechtstheorie hat folgende funktionen : Empirische, Durchdringungs-, Analytische, Ordnungs-, Normative, Prognostische und Erklärungsfunktion.

6. Die Völkerrechtsphilosophie versteht sich als die Wissenschaft von der Anwendung philosophischer bzw. rechtsphilosophischer Erkenntnisse auf völkerrechtlich bedeutsame Materien in den internationalen Beziehungen.

7. Die Theorie der Völkerrechtsphilosophie untersucht in erster Linie Wesen und Bedeutung der Völkerrechtshilosophie, das Verhältnis der Völkerrechtsphilosophie zu den anderen Bestandteilen der Völkerrechtswissenschaft und durchdringt theoretisch alle Gegenstände der Völkerrechtsphilosophie selbst.

8. Die Völkerrechtsmethodologie besteht aus der Methodologie der Völkerrechtsdogmatik und der Methodologie der Völkerrechtswissenschaft. Die Methodologie der Völkerrechtsdogmatik hat die folgenden Grundsätze : Reflexivität, Normativität, Funktionaliträt, Rechtsanalyse und Komparativität.
Die Grundsätze der Methodologie der Völkerrechtswissenschaft sind Komplexität, Systemhaftigkeit, Globalität, Historismus, Differenziertheit und Realitätsbezogenheit.

9. Die Theorie der Völkerrechtsmethodologie befasst sich hauptsächlich mit Wesen und Bedeutung der Völkerrechtsmethodologie, mit ihrem Verhältnis zu den anderen Bestandteilen der Völkerrechtswissenschaft und wirkt theoretisch auf alle Gegenstände der Völkerrechtsmethodologie ein.

10. Von der Methodologie der Völkerrechtswissenschaft sind Methodiken zu unterscheiden, die eher einen technischen Charakter besitzen ( Verfahren , Arbeitstechniken ).

11. Jedes Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft hat bei Beachtung auch der Grundsätze der Allgemeinen Methodologie der Völkerrechtswissenschaft eine eigene Methodologie.

12. Die Methodologie der Völkerrechtsphilosophie stellt die Lehre von den völkerrechtsphilosophischen Methoden , Mitteln und Verfahren dar.

13. Der Völkerrechtsphilosoph muß vor allem die Forschungsergebnisse des Völkerrechtstheoretikers, des Völkerrechtsmethodologen , des Völkerrechtsdogmatikers und des Völkerrechtssoziologen kennen.

14. Zwischen den Bestandteilen der Völkerrechtswissenschaft als System gibt es Wechselbeziehungen , die in ihrer Gesamtheit die gnoseologische Struktur der Völkerrechtswissenschaft ausmachen.

15. Theorie, Methodologie und Geschichte der Völkerrechtphilosophie als Teilsystem der Völkerrechtswissenschaft sind Subsysteme. Ihre Beziehungen untereinander stellen die Struktur der Völkrrechtsphilosopie dar.

16. Das Völkerrecht ist ein IUS COEXISTENTIAE zwischen Staaten unterschiedlicher Kultur- und Rechtskreise( meine Position, entwickelt zum erstenmal 2006 ).

Polydimensionalität der Völkerrechtswissenschaft , Επιστήμη του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Polydimensionalität der Völkerrechtswissenschaft , Επιστήμη του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Hierbei handelt es sich lediglich um die Wiedergabe der Schlußfolgerungen eines bereits veröffentlichten Beitrages als Ergebnis jahrelanger wissenschaftlicher Grundlagenforschung in der international illustren Fachzeitschrift  “Archiv des Völkerrechts” 1992/30/4, S.442-481 ( Panos Terz, Die Polydimensionalität der Völkerrechtswissenschaft oder Pro scientia lata iuris inter gentes ) und als Auftakt für die Veröffentlichung einer Hexalogie, die im Jahre 2010 abgeschlossen worden ist.

Sie bildet die wesentliche Grundlage einer Monographie, deren vollständiger Text im Verlag einer besonderen Universität des Vatikans ins Spanische übersetzt wird. Das Buch soll  2013/2014 herausgegeben werden.
Πρόκειται μόνον για μία περίληψη ενός ήδη δημοσιευθέντος θεωρητικού πονήματος.

Schlußfolgerungen

1. Die Völkerrechtswissenschaft stellt die Summe und das System von Kenntnissen, Erkenntnissen und Methoden über die Entstehung ( Normenbildungsprozeß ), die Struktur und das Wirken des Völkerrechts ( hauptsächlich Normendurchsetzungsprozeß ) in den internationalen Beziehungen dar. Während das Völkerrecht eine selbständige Rechtsordnung  darstellt, ist die Völkerrechtswissenschaft breiter und als Bestandteil der Rechtswissenschaft zu betrachten.

2. Es ist Aufgabe der Völkerrechtswissenschaft, das Völkerrecht zu erkennen, zu beschreiben und zu erkären, d.h. die völkerrechtsnormativen Sinngehalte, welche die Völkerrechtsordung bilden, zu erfassen und systematisch geordnet dazustellen. Dabei ist das Völkerrecht polydimensional, komplex, inter- und transdisziplinär zu untersuchen. Es ist erforderlich, vor allem rechtstheoretische, philosophische, soziologische, historische und methodologische Aspekte zu berücksichtigen. Eine weitere Aufgabe der Völkerrechtswissenschaft ist, Methoden der Völkerrechtsentwicklung zu erabeiten.

3. Die Völkerrechtswissenschaft besteht aus den folgenden Säulen : Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtssoziologie, Völkerrechtsdogmatik, Völkerrechtsgeschichte , Geschichte der Völkerrechtswissenschaft, Völkerrechtsmethodologie.

4. Die Völkerrechtstheorie ist als eine systematisch geordnete Menge von Aussagen bzw. Aussagesätzen über das Völkerrecht aufzufassen. Die Völkerrechtstheorie hat eine Reihe von Funktionen : Selektions-,Ordnungs-, Erklärungs-, und operativ-praktische Funktion.

5. Die Völkerrechtsphilosophie stellt die Anwendung philosophischer bzw. rechtsphilosophischer Erkenntnisse auf völkerrechtlich relevante Materien der internationalen Beziehungen dar. In ihrem Mittelpunkt stehen die Gerechtigkeit und die Moral.

6. Die Völkerrechtssoziologie ist als die Anwendung soziologischer und rechtssoziologischer Erkenntnisse und Methoden auf Materien der internationalen Beziehungen aufzufassen, die mit dem Völkerrecht direkt oder indirekt in Verbindung stehen.

7. Bei der Geschichte der Völkerrechtswissenschaft geht es in erster Linie um die wertende Darstellung von Ideen, Konzeptionen und Theorien in der Vergangenheit. Zum besseren Verständnis der Geschichte der Völkerrechtswissenschaft bedarf es der adäquaten Kenntnis der Völkerrechtsgeschichte.

8. Die Völkerrechtsmethodologie bezieht sich als Lehre von den völkerrechtlichen Methoden auf Mittel und Verfahren mit dem Ziel, völkerrechtswissenschaftliche Erkenntnisse zu erzielen und auch zu erkunden, wie Völkerrecht geschaffen ( Völkerrechtserzeugungsprozeß ) und angewandt ( Völkerrechtsdurchsetzungsprozeß ) wird. Das Völkerrecht ist in genetischer, struktureller und funktioneller Beziehung zu untersuchen.

9. Die Völkerrechtsmethodologie bedient sich allgemeinwissenschaftlicher bzw. philosophisch-logischer Methoden, wie  z.B. der Objektivität, der Analyse und der Synthese, der Deduktion und der Induktion. Zu den wichtigsten Methoden der Völkerrechtsmethodologie gehören die Komplexität, die Systemhaftigkeit, die Globalität, die Historizität, die Differenziertheit und die Realitätsbezogenheit.