NATO-Bündnisfall im Falle eines Krieges zwischen den USA und dem Iran ?

 

NATO-Bündnisfall im Falle eines Krieges zwischen den USA und dem Iran ?

Notwendige Klarstellungen

Artikel 5 des NATO-Vertrages legt genau fest, wann der Casus foederis  (Bündnisfall) eintritt.  Es sei darauf hingewiesen, dass die USA international schalten und walten, wie sie es ihnen beliebt und dabei keinen Wert auf die Meinung der anderen NATO-Partner legen. Diese werden vielmehr als Vasallen der Supermacht betrachtet und behandelt. So haben sie vor der Tötung des iranischen Generals keinesfalls ihre NATO-Partner konsultiert. Nach all den Erfahrung mit den zahlreichen Lügen der USA –Aministration vor der militärischen Aggression gegen den Irak und dem Sturz Saddam Husseins, wodurch das bekannte Chaos im Vorderen Orient  entstanden ist, könnte man mit Recht annehmen, dass die USA einen Bündnisfall nach der gleichen Methode inszenieren werden.So käme allerdings die Realisierung des Artikels 5  nicht in Frage.

Es ist nunmehr an der Zeit, dass die friedliebenden  Staaten unter den NATO-Mitgliedern von den friedensgefährdenden Abenteuern des unberechenbaren amerikanischen Präsidenten distanzieren. Es sei klargestellt : Deutschland hat mit den Machenshaften der USA nichts zu tun.

 Artikel 5 des NATO-Vertrages    : „Die vertragschliessenden Staaten sind darüber einig, daß ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird, und infolgedessen kommen sie überein, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts zur persönlichen oder gemeinsamen Selbstverteidigung den Vertragsstaat oder die Vertragsstaaten, die angegriffen werden, unterstützen wird, indem jeder von ihnen für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Vertragsstaaten diejenigen Maßnahmen unter Einschluss der Verwendung bewaffneter Kräfte ergreift, die er für notwendig erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.“

Ich würde jedem empfehlen, den folgenden Artikel der UNO-Charta genau zu lesen : u.a. „bewaffneter  Angriff“ „Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“.

Artikel 51 der UNO-Charta :

„Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält“. Münchner Merkur ( 10.1.20)

 

USA-Iran, Tötung eines iranischen Generals, Reaktion des Iran

Irrtum des Iran ,

da der Artikel 51 der UNO-Charta /Recht auf Selbstverteidigung) sehr großzügig, d.h. falsch interpretiert wird.
“Art. 51 Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.”
Richtige Interpretation : Der Angriff liegt vor a) bei einer kriegerischen Überschreitung der Grenzen oder beim Beschuss des Territoriums über die Grenzen hinweg. Im Falle des iranischen Generals erfolgte jedoch die Tötung auf irakischem Gebiet. Somit liegt kein Angriff im Sinne des Artikels 51 vor. Eine wesentliche Voraussetzug für die Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung ist die zeitlich unmittelbare militärische Reaktion auf einen Angriff. Auch das ist nicht passiert. Zu beachten ist ferner das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Wenn aber , wie die iranische Presse behauptet, durch den Beschuss mit Raketen des Militärflughafens über 80 “Terroristen” seien getötet worden , dann stellt dies einen Exzess, das heißt, eine Verletzung des Völkerrechts dar.
Münchner Merkur (8.1.20) und in Facebook-Ausgabe : Neue Zürcher Zeitung, Wiener Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung

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Trump, paranoider Präsident

Das Maß ist voll. Trump stellt eine große
Gefahr für den Weltfrieden dar. Es ist zwar unvorstellbar, aber wahr : Die einzige Supermacht der Welt wird von einem paranoiden Menschen geführt. Gott und die Götter mögen die Menschheit vor ihm schützen.

Wo bleiben eigentlich die amerikanischen “Experten” fü die Theory of international Relations und allgemeinen für die political “sciences” ? Hat er keine Fachberater ?
Münchner Merkur. Die Zeit (7.1.20)

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USA-Iran, Tötung eines iranischen Generals

Eine vernünftige Regierung   bevorzugt in den internationalen Beziehungen das diplomatische Florett, aber die jetzige amerikanische Regierung mag besonders  das Kriegsbeil. Dieses unkluge und ungerechtfertigte Vorgehen  der USA wird  die ohnehin brisante Lage im Orient  weiter destabilisieren.
Sollte  andererseits der Iran zu unbedachten kriegerischen  Handlungen schreiten, wird er  durch die geballte militärische Kraft der hochmodernen Armeen  der USA, Israels und Saudi-Arabiens vollständig vernichtet. Hierdurch wird Saudi-Arabien zu der führenden Macht im Persischen Golf aufsteigen, was ohnehin das Ziel des Kronprinzen der Saudis ist.  Vor dem Sturz Saddam Husseins durch die USA gab es in dieser Region drei rivalisierende Regional-Großmächte : Irak, Iran, Saudi-Arabien.  Nach  Saddam  stieg der Iran zu der beherrschenden Regional-Großmacht auf.
Eine Beseitigung des iranischen theokratischen Regimes wäre übrigens für Israel ein Geschenk Gottes, denn das wäre zugleich das Ende von Hisbollah und Hamas, die Israel vernichten wollen.

Seit etwa zwei Jahren wird eine Annährung von Israel und dem SUNNITISCHEN Saudi-Arabien angestrebt, davon ausgehend, dass beide Staten einen gemeinsamen Feind haben und zwar den SCHIITISCHEN Iran.

Zeit, Münchner Merkur  (3.1.20), ferner in der Facebook-Ausgabe vom 3.1.20: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Spiegel, Wiener Zeitung, Neue Zürcher Zeitung