Demokratie, Autoritäre und Totalitäre Herrschaftsformen

Demokratie, Unterschied zu der autoritären und zu der totalitären Herrschaftsform
Fundamente der Demokratie: Individuum mit seiner Autonomie (Willens –und Entscheidungsfreiheit); Staatsbürger (citoyen): Anerkennung von Rechten und Pflichten und des Wechselverhältnisses von Freiheit und Verantwortung; Rechtsgleichheit aller Bürger, grundlegende Freiheiten und Individualmenschenrechte, Rechtsstaatlichkeit (Herrschaft des Rechts, Gewaltenteilung); Parlamentarismus und Partizipationsrechte (aktives und passives Wahlrecht). Nach dem Zweiten Weltkrieg ist die Demokratie durch die soziale Komponente erweitert worden.
Die Verwirklichung der Demokratie ist stark abhängig von der Tradition eines Volkes. Es werden daher qualitative Unterschiede konstatiert. Als besonders demokratisch gilt die Schweiz, gefolgt von den skandinavischen Ländern, während einige Länder auf dem Balkan und in Latein – Amerika eher als Karikaturen der Demokratie bezeichnet werden könnten.
Heute existieren in der Welt demokratische, autoritäre (z.B. Russland, Zentral-asiatische Staaten teilweise auch die Türkei) und totalitäre (z.B. Nord-Korea, China, Iran, und etliche arabische Staaten) Formen der Herrschaftsausübung.
Grundsätzliches: a)Nur in den Utopien gibt es eine absolute Demokratie, die natürlich relativ ist. b) Aber die Demokratie ist bei allen vorhandenen Mängeln viel besser als die autoritäre oder die totalitäre Herrschaftsausübung (in Anlehnung an Aristoteles „Politika“ sinngemäß: Ich weiß schon , dass die Demokratie auch Mängeln aufzuweisen hat, aber letzten Endes ist sie besser als die Aristokratie und die Ochlokratie: Pöbelherrschaft). Zeit (10.2.22)
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Gesetz und Gerechtigkeit in den totalitären Herrschaftssystemen und in der russischen Autokratie
Rechtstheoretisch geht es um das positive Recht in seiner normformalistischen Ausprägung, d.h. das Gesetz impliziere angeblich die Gerechtigkeit, was schon Platon und Konfuzius (das Gesetz ist immer gerecht) meinten, und die totalitären Herrschaftssysteme (italienischer Faschismus, deutscher Nationalsozialismus, und sowjetrusisscher “Kommunismus” -Stalinismus) praktiziert haben.Wesen: Gesetze ohne individuelle Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten, weil eben das freie Individuum und der selbstbewusste citoyen fehlen. NZZ (23.5.23)