Meinung des chinesischen Botschafters in Paris: Die ehemaligen Sowjtrepubliken (darunter auch die baltischen Staten!) besitzen heute keine Souveänität
Ein unfreundlicher und nicht gerade intelligenter lapsus linquae. Im Allgemeinen könnte man annehmen, dass der Botschafter als Diplomat eine Ausbildung auf dem Gebiet des Völkerrechts absolviert hat.
Also systematisch und sachlich.
Sowohl nach dem Staatsrecht als auch nach dem Völkerrecht besteht ein Staat aus drei Elementen(Aristoteles hat sie als erster genannt !): Herrschaft (Regierung), Bevölkerung und Territorium.
Nach Völkerrecht wird unterschieden zwischen der Unabhängigkeit (SOUVERÄNITÄT), der Gebietshoheit (hieraus abgeleitet die Recht-s, Gesetzgebungs- und Gerichtshoheit)und der Personalhoheit (hieraus abgeleitet die Staatsangehörigkeit und in Verbindung damit die Fürsorge- und Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern).
Jeder Staat ist de jure souverän, d.h. seine Souveränität ist prägendes Merkmal seiner Existenz und hängt nicht von der Anerkennung seitens anderer Staaten ab. Die Anerkennung hat keine konstitutive, sondern nur eine deklaratorische Bedeutung. Nur im Völkerrecht vor der UNO-Charta 1945 gab es tatsächlich auch halb souveräne Staatsgebilde. Auf Grund seiner Souveränität entscheidet jeder Staat über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Er tut dies, ausgehend von seinen Interessen und seinen sich aus internationalen Konventionen sowie aus bilateralen Verträgen ergebenden Verpflichtungen. Schlussfolgerungen: a) Der Herr Botschafter ist ahnungslos in völkerrechtlichen Sachfragen und irrt gewaltig. b) Natürlich besitzen alle früheren Unionsrepubliken Souveränität.
Siehe ausführlich:
- Panos Terz, The science of international law, ISBN: 978-620-3-97855-1, Saarbrücken 2021;
-Panos Terz, Wissenschaft vom Völkerrecht: Theorie des Völkerrechts, Philosophie des Völkerrechts, Soziologie des Völkerrechts, Methodologie des Völkerrechts, ISBN: 978-620-0-67264-3, Saarbrücken 2021;
-Panos Terz, Quelques problèmes de droit international, Recueil d’écrits, ISBN: 978-620-4-10192-7, Saarbrücken 2021;
-Panos Terz, Панос Терц, Отдельные проблемы международного права, ISBN-13: 978-620-4-10170-5, Saarbrücken 2021. Berliner Zeitung (24.4.21)