Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtsmerthodologie

Theorie, Philosophie und Methodologie des Völkerrechts, Unterschiede, Θεωρία, Φιλοσοφία και Μεθοδολογία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Hier geht es aber lediglich um die Zusammenfassung des gleichnamigen Artikels:
Panos Terz,Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie und Völkerrechtsmethodologie, Unterschiede. Demonstratio et Defensio Scienciae latae iuris inter Gentes , Ηράκλειτος: ” Εκ πάντων έν και εξ ενός πάντα”,  Ιn: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, 2010/96/3, S.322-336.

Zusammenfassung

1. Die Völkerrechtswissenschaft ist die Summe und das System von Kenntnissen , Erkenntnissen und Methoden über völkerrechtlich bedeutsame Materien. Ihr Gegenstand ist viel breiter als jener des Völkerrechts als internationale Rechtsordnung.

2. Die Völkerrechtswissenschaft hat folgende Bestandteile und zugleich Wissenschaftsgebiete in statu nascendi: Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie, Völkerrechtssoziologie. Weitere integrale Bestandteile der Völkerrechtswissenschaft existieren bereits : Völkerrechtsdogmatik, Geschichte des Völkerrechts und Geschichte der Völkerrechtswissenschaft.

3. In epistemischer Hinsicht geht es bei der Theorie um das “Was”, bei der Philosophie um das “Warum” und bei der Methodologie um das “Wie”.

4. Die Völkerrechtstheorie stellt eine systematisch-logisch geordnete Menge von Aussagen und Erkenntnissen über die gesamte Völkerrechtsordnung, über ihre eigenen Bestandteile sowie über ihr Verhältnis zu der Völkerrechtsphilosophie und zu der Völkerrechtsmethodologie dar.

5. Die Völkerrechtstheorie hat folgende funktionen: Empirische, Durchdringungs-, Analytische, Ordnungs-, Normative, Prognostische und Erklärungsfunktion.

6. Die Völkerrechtsphilosophie versteht sich als die Wissenschaft von der Anwendung philosophischer bzw. rechtsphilosophischer Erkenntnisse auf völkerrechtlich bedeutsame Materien in den internationalen Beziehungen.

7. Die Theorie der Völkerrechtsphilosophie untersucht in erster Linie Wesen und Bedeutung der Völkerrechtsphilosophie, das Verhältnis der Völkerrechtsphilosophie zu den anderen Bestandteilen der Völkerrechtswissenschaft und durchdringt theoretisch alle Gegenstände der Völkerrechtsphilosophie selbst.

8. Die Völkerrechtsmethodologie besteht aus der Methodologie der Völkerrechtsdogmatik und der Methodologie der Völkerrechtswissenschaft. Die Methodologie der Völkerrechtsdogmatik hat die folgenden Grundsätze: Reflexivität, Normativität, Funktionalität, Rechtsanalyse und Komparativität.
Die Grundsätze der Methodologie der Völkerrechtswissenschaft sind Komplexität, Systemhaftigkeit, Globalität, Historismus, Differenziertheit und Realitätsbezogenheit.

9. Die Theorie der Völkerrechtsmethodologie befasst sich hauptsächlich mit Wesen und Bedeutung der Völkerrechtsmethodologie, mit ihrem Verhältnis zu den anderen Bestandteilen der Völkerrechtswissenschaft und wirkt theoretisch auf alle Gegenstände der Völkerrechtsmethodologie ein.

10. Von der Methodologie der Völkerrechtswissenschaft sind Methodiken zu unterscheiden, die eher einen technischen Charakter besitzen (Verfahren , Arbeitstechniken).

11. Jeder Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft hat bei Beachtung auch der Grundsätze der Allgemeinen Methodologie der Völkerrechtswissenschaft eine eigene Methodologie.

12. Die Methodologie der Völkerrechtsphilosophie stellt die Lehre von den völkerrechtsphilosophischen Methoden, Mitteln und Verfahren dar.

13. Der Völkerrechtsphilosoph muss vor allem die Forschungsergebnisse des Völkerrechtstheoretikers, des Völkerrechtsmethodologen , des Völkerrechtsdogmatikers und des Völkerrechtssoziologen kennen.

14. Zwischen den Bestandteilen der Völkerrechtswissenschaft als System gibt es Wechselbeziehungen, die in ihrer Gesamtheit die gnoseologische Struktur der Völkerrechtswissenschaft ausmachen.

15. Theorie, Methodologie und Geschichte der Völkerrechtsphilosophie als Teilsystem der Völkerrechtswissenschaft sind Subsysteme. Ihre Beziehungen untereinander stellen die Struktur der Völkrrechtsphilosophie dar.

16. Das Völkerrecht ist ein IUS COEXISTENTIAE zwischen Staaten unterschiedlicher Kultur- und Rechtskreise (meine Position, entwickelt zum ersten Mal 2006).

Völkerrechtsprobleme, Buch von Panos Terz

Mein neuestes wissenschaftliches Buch

Panos Terz

Ausgewählte Probleme des Völkerrechts

Gesammelte Schriften

ISBN: 978-620-0-44679-4

Saarbrücken 2021, 286 S.

Vorwort

Herbei handelt es sich um eine Anthologie von Spezialbeiträgen die in erster Linie anverschiedenen Universitäten im In- und Auslandveröffentlicht worden sind und größtenteils nicht digitalisiert wurden. Im Mittelpunkt stehen theoretische Grundfragen des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft, die Normenbildung, Haupttendenzen der Völkerrechtswissenschaft der Entwicklungsländer, völkerrechtsphilosophische Aspekte der heute vorhandenen  unterschiedlichen Menschenrechtskonzepte, Fragen der Vertragstheorie und des Internationalen Vertragsrechts sowie die Hauptkategorien der Theorie der Internationalen Beziehungen Stabilität, Veränderung und Interessen in ihrer Komplexität.

Gliederung

1. Die Polysemantik der Völkerrechtswissenschaft

1.1 Prolegomena: Zur Begründung der Themenstellung

1.2 Dimensionen der Völkerrechtswissenschaft als Rechtswissenschaft

1.3 Völkerrechtstheorie

1.4.Völkerrechtsphilosophie

1.5.Völkerrechtsmethodologie

1.6 Völkerrechtsdogmatik

1.7 Völkerrechtsgeschichte und Geschichte der Völkerrechtswissenschaft

2. Die Völkerrechtsphilosophie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen

2.1 Prolegomena: Begründung der Themenstellung

2.2.Bestandteile der Völkerrechtswissenschaft

2.3 Die Völkerrechtsphilosophie als eine Wissenschaft in statu nascendi

2.4 Gegenstand und Aufgabe der Völkerrechtsphilosophie

2.5 Hauptkategorien der Völkerrechtsphilosophie

2.6 Zusammenfassung

3. Völkerrechtstheorie, Völkerrechtsphilosophie und Völkerrechtsmethodologie,

Unterschiede

3.1 Prolegomena

3.2 Linguistische und epistemische Explikationen der Termini Theorie, Philosophie,

Methodologie

3.3 Zu der Völkerrechtstheorie

3.4 Zu der Vökerrechtsphilosophie

3.5. Zu der Völkerrechtsmethodologie

3.6 Zusammenfassung

4. Die Stabilität des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen durch die Grundprinzipien

5. Normenbildung in den internationalen Beziehungen

5.1 Grundlagen und Prozesscharakter der internationalen Normenbildung

5.2 Systemcharakter und Strukturfragen der internationalen Normenbildung

5.3 System-, Struktur- und Hierarchiefragen der Völkerrechtsnormen

6. Die Bedeutung des Consensus als Übereinstimmung und als Verfahrensprinzip

6.1 Semantische, historische, philosophische und ethnologische Aspekte

6.2 Politologische und rechtliche Aspekte

6.3 Das Consensus-Verfahren

7. Die Kodifizierung des internationalen Rechts internationaler Organisationen

7.1 Einleitung

7.2 Verträge und Drittstaaten

7.3 Zur Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen

7.4 Die Vertragsfähigkeit

7.5 Die implied powers-Lehre

7.6 Die Fortbildung der in den Gründungsdokumenten enthaltenen Normen

7.7 Die Normen der Organisation

7.8 Die Vorbehaltsproblematik

7.9 Jus cogens –Normen

7.10 Regel der grundlegenden Veränderung der Umstände

8. Abgrenzung der Norm der grundlegenden Veränderung der Umstände von einigen

speziellen Bestimmungen der Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969

9. Nichtanwendung der Clausula rebus sic stantibus und der Staatennachfolge auf

Grenzverträge

10. Der Nordische Rat aus völkerrechtlicher Sicht

10.1 Einleitung

10.2 Inhalt und Charakter der Satzung des Nordischen Rates

10.3 Zusammensetzung, Bedeutung und Charakter des Nordischen Rates

10.4 Zu den Empfehlungen des Nordischen Rates

11. Menschenrechtskonzepte der Gegenwart

11.1 Einleitung

11.2 Das UNO – Menschenrechtskonzept als Mindeststandard und als Minimalkonsens der vorhandenen Kultur- und Rechtskreise

11.3 Das klassische bürgerliche Menschenrechtskonzept in seinen Grundzügen

11.4 Das „sozialistische“ Grundrechtskonzept im Spannungsfeld von Idealität und Realität

11.5 Das sich herausbildende Menschenrechtskonzept der Entwicklungsländer

12. Die internationale Rechtssubjektivität des Individuums, Begriffsbestimmung der

Menschenrechte

12.1. Einleitung

12.2 Die Menschenwürde als Grundlage der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem

vorherrschenden Menschenbild des Abendlandes

12.2 Elemente eines modernen Naturrechts im Kontext eines iuris resistendi

12.3 Internationale Rechtssubjektivität des Individuums in statu nascendi

12.4 Zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht hinsichtlich der Individualrechte

13. Haupttendenzen der Völkerrechtswissenschaft in den Entwicklungsländern, speziell in Afrika

13.1 Prolog

13.2 Haltung zu allgemeinen Fragen des Völkerrechts

13.3 Haltung zu spezifischen Fragen des Völkerrechts

13.3. Die zunehmende Bedeutung von Grundwerten in der Völkerrechtswissenschaft der Entwicklungsländer

13.4 Anmerkungen

14. Inhalte der Gerechtigkeit aus völkerrechtlicher Sicht

15. Nichtreziproke und bevorzugte Behandlung der Entwicklungsländer

16. Der Einfluss der Französischen Revolution von 1789 auf das Völkerrechts sowie auf die Völkerrechtswissenschaft

17. Interessentheorie, Eine Abhandlung im Koordinatensystem von Philosophie,

Epistemologie, Völkerrechtssoziologie und Theorie der internationalen Beziehungen

17.1. Prolegomena

17.2. Linguistische (etymologisch-semantische) Aspekte des Interessenbegriffes

17.3. Philosophische und epistemologische Explikationen der Interessen-

Problematik

17.4. Völkerrechtssoziologische Dimension und internationaltheoretische der

Interessenproblematik

17.5. Das Interesse als Gegenstand der Völkerrechtstheorie, speziell der

Normbildungstheorie

17.6. Schlussfolgerungen

17.7. Anmerkungen