Theoretische Grundfragen des Internationalen Normenbildungsprozesses unter besonderer Berücksichtigung der UN-Resolutionen . Grundlegung einer modernen Norbildungstheorie. Pro scientia lata juris inter Gentes

Internationaler Normenbildungsprozeß-Grundlegung einer modernen Normbildungstheorie (1999)

Theorie des Völkerrechts, Theory of International Public Law, Teoria del Derecho Internacional Publico, Θεωρία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Theorie des Völkerrechts, Theory of International Public Law, Teoria del Derecho Internacional Publico, Θεωρία του Διεθνούς Δημοσίου Δικαίου

Hier geht es lediglich um Annotationen in Englisch, Spanisch und Deutsch sowie um Schlußfolgerungen in Deutsch eines bereits verröffentlichten theoretischen Beitrages als Ergebnis von Grundlagenforschung : Panos Terz, Die Völkerrechtstheorie, Versuch einer Grundlegung in den Hauptzügen, Pro theoria generalis Scientiae Iuris inter Gentes, in : Papel Politico, 2006/11/2, S.683-737. hrsg, von der Facultad de Ciencias Politicas y Relaciones Internacionales , Pontificia Universidad Javeriana. Im Internet : Panos Terz, Die Völkerrechtstheorie.

Abstract

The International Public Law Theory constitutes a part of the International Law Science, just as area of a science in statu nascendi. This theory represents a set of statements logically and systematically organized, that is, the sums of knowledge about the International Public Law order. Its research aims are, above all the essence of International Public Law, its functions, its system and structure, its principles and rules, the Customary International Law, the “General Principles of Law”,  the rules hierarchy, the formation and imposition of rules, the branches and institutes of the International Public Law and, last but no least, its relations with other components of the International Public Law ( Philosophy, Methodology, Sociology, Dogmatic etc.). This paper seeks to open the path towards a deep research of the International Public Law Science through a basic investigation. Likewise, it attempts to formulate a solid conception of the International Law Science.

Resumen

La teoria del derecho internacional publico constituye una parte integranteda la ciencia del derecho internacional, asi como un area da la ciencia en statu nascendi. Dicha teoria representa un conjunto de enunciados organizados logica y sistematicamente , o sea, la suma de conocimientos sobre el orden del derecho internacional publico. Sus objetos de investigacion son, sobre todo, la esencia del derecho internacional publico, sus funciones, su sistema y estructura,sus principios y normas, el derecho internacional consuetudinario, “los principios generales del derecho”, la jerarquia de las normas, los procesos de formacion e imposicion de las normas, las ramas e institutos del derecho internacional publico y por ultimo , y no menos importante, sus relaciones con otros componentes de la ciencia del derecho internacional publico ( filosofia, metodologia, sociologia, dogmatica e historia ). El presente trabajo pretende abrir el camino hacia una especializacion profunda de la ciencia del derecho internacional. Se realiza una investigacion basica. Asi mismo, se lleva a cabo el intento de formular una concepcion solida de la ciencia del derecho internacional.

Resumee

Die  Völkerrechtstheorie ist Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft sowie ein Wissenschaftsgebiet in statu nascendi. Sie stellt eine systematisch-logisch geordnete Menge von Aussagen bzw. von Erkenntnissen über die Völkerrechtsordnung dar. Ihre Untersuchungsgegenstände sind vor allem das Wesen des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft, seine Prinzipien und Normen, das Völkergewohnheitsrecht, die “Allgemeinen Rechtsgrundsätze”, die Normenhierarchie, der Normenbildungs- und Normendurchsetzungsprozeß, die Zweige und die Institute des Völkerrechts und nicht zuletzt ihr eigenes Verhältnis zu den anderen Bestandteilen der Völkerrechtswissenschaft ( Philosophie, Methodologie, Soziologie, Dogmatik und Geschichte ). Der vorliegende Beitrag soll zu einer weitestgehenden Feinspezialisierung der Völkerrechtswissenschaft führen. Es wird Grundlagenforschung betrieben und größtenteils Forschungsneuland beschritten.

Zugleich wird der Versuch unternommen, eine abgerundete Konzeption der Völkerrechtstheorie zu erarbeiten. Hier geht es nicht , wie bisher international, um theoretische Aspekte des Völkerrechts, sondern um eine neue Wissenschaftsdisziplin.

Schlußfolgerungen ( Erkenntniszuwachs )

1. Die Völkerrechtstheorie ist Bestandteil der Völkerrechtswissenschaft sowie ein Wissenschaftsgebiet in statu nascendi. Sie stützt sich größtenteils auf philosophische und teilweise auch auf rechtsphilosophische Grunderkenntnisse. Sie hat einen allgemeinen Charakter ( Allgemeine Völkerrechtstheorie ).

2. Die Völkerrechtstheorie stellt eine systematisch-logisch gepordnete Menge von Aussagen bzw. Erkenntnissen über die gesamte Völkerrechtsordnung  sowie über das Verhältnis der Bestandteile der Völkerrechtswissenschaft untereinander dar.

3. Die Vökerrechtstheorie unterscheidet sich von  der Völkerrechtsmethodologie. Beide haben unterschiedliche Gegenstände und Funktionen. Bei der Völkerrechtstheorie geht es um das  ” Was “, bei der  Völkerrechtsmethodologie geht es hingegen um das ” Wie “.

4. Zu den Gegenständen  der Völkerrechtstheorie gehören vor allem das Wesen des Völkerrechts als Recht, das System und die Struktur  des Völkerrechts und der Völkerrechtswissenschaft,  die Prinzipien und Normen, die Normenhierarchie, die Normenbildung und  Normendurchsetzung, die Zweige und die Institute.

5. Die Völkerrechtstheorie besitzt empirische, Durchdringungs-, analytische, Ordnungs-, Erklärungs-, normative und prognostische Funktion.

6. Das Völkerrecht besitzt Ordnungs-, Friedens-, Kooperations-, Stabilisierungs-, Anpassungs-/ Umgestaltungs-, Sicherungs-, / Konfliktreguleirungs-, Gerechtigkeits-/Entwicklungs-, Legitimierungs-, Sanktions-, und scließlich Schutzfunktion.

7. Das Völkerrechtssystem macht ein Ordnungsgefüge in  den internationalen Beziehungen aus, das eine nach Ordnungskriterien gegliederte Mannigfaltigkeit von Prinzipien und Normen sowie anderen Elementen  darstellt, wodurch das Verhalten der Völkerrechtssubjekte untereinander geregelt wird. Dies ist das ” Innere ” System des Völkerrechts.

8. Die Völkerrechtswissenschaft ist das ” Äußere ” System des Völkerrechts. Sie bildet ein ideelles System , das sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt. Sie besteht aus Teil- sowie aus Subsystemen.

9. Die Beziehungen  zwischen den Elementen , vor allem zwischen den Normen des Völkerrechts, bilden die Völkerrechtsstruktur. Es gibt horizontale  und vertikale Strukturbeziehungen. Die Beziehungen  der Bestandteile der Völkerrechtswissenschaft untereinander machen die Struktur der Völkerrechtswissenschaft aus.

10. Ein Völkerrechtszweig ist ein geregelter Bereich der internationalen Beziehungen mit besonderen Normen  sowie mit speziellen Rechten und Pflichten, der sich auf ein grundlegendes Völkerrechtsprinzip stützt, dessen Normierungsnotwendigkeit von der Staatenmehrheit akzeptiert worden ist und außerdem ein modifiziertes Rechtserzeugungsverfahren aufweist.

11. Ein Völkerrechtsinstitut ist ein durch die internationalen Konventionen geschaffenes Rechtsgebilde oder Rechtsphänomen , zu dem in der Regel mehrere Normen gehören. In gnoseologischer Hinsicht besteht eine Kette : Grundlegende Völkerrechtsprinzipien – Völkerrechtszweige – Völkerrechtsinstitute – Völkerrechtsnormen.

Αργότερα θα προστεθεί μία μετάφραση στα Ελληνικά.